Moinsen,
ich habe mal eine kurze Frage zu folgendem Punkt:
Wenn man mit dem Auto unterwegs zum Wettkamp ist und im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Polizist auch die Waffen (KK Einzellader) kontrollieren will, sprich von mir verlangt, dass ich die abgeschlossen Gewehrtasche/Koffer öffne, darf bzw. muss ich dem Folge leisten? Natürlich liegt WBK und ggf. Transportbescheinigung vor, Taschen/Koffer sind abgeschlossen und Muni wird getrennt vom Gewehr transportiert.
Hintergrund ist der: Ich darf ja die Waffe lediglich aus dem Waffenschrank (meinem oder Schützenverein) entnehmen, in einem verschlossenen Behältnis zum Wettkampf oder Training transportieren und erst da vor Ort am Schützenstand wieder auspacken. Steht zumindest so im (W)affengesetz. Wenn ich jetzt aber irgendwo unterwegs die Waffe auspacke - auch auf Anweisung eines Polizisten - übe ich ja die tatsächliche Gewalt über eine Waffe an einem Ort aus, wo ich es nicht darf (unerlaubtes Führen von Schusswaffen). Kann da evtl. das ärmchen des Gesetzes versuchen, einen Strick draus zu drehen?
Ich würde in dem Fall den Beamten höflich aber eindeutig bitten, mir zum Schiessstand zu folgen. Da kann er sich dann den Knallstock stundenlang angucken Oder liege ich mit der Interpretation falsch?
Hatten bei uns im Verein eine interessante Diskussion. Die Meinung ging von "der Polizist hat immer Recht" bis zu "der kann mich mal"
bin mal auf eure Ansichten dazu gespannt
Gruß
Blindfisch