Hallo Forum,
hab mal wieder eine Frage / ein Problem, vielleicht auch schon selber die passende Antwort dazu Wie sieht es eigentlich regeltechnisch aus, wenn jemand sein Luftgewehr...oder auch -pistole mit 2 Kugeln lädt und diesen Doppelschuss auf eine Wertungsscheibe abgiebt. Ich würde es als Aufsicht als persönliches Pech hinnehmen und beide Schüsse werten. Wo steht, das Doppelschüsse mit 2 Treibladungen abgegeben werden müssen.
Oder liege ich da falsch?
Gruß
Scherge