Neue Schießstandrichtlinien

  • Hallo,
    ab Oktober 2012 gelten neue Schießstandrichtlinien. Wie ist eure Meinung speziell zu den neuen Richtlinien für DL-Stände, bzw wann und wie werden sie bei euch umgesetzt? U.a. soll an den Abschlusswänden kein Holz mehr verbaut sein, die Gewehrablagen auf den Brüstungen sollen glatt und abwaschbar sein usw.

    Grüße

    McLean

  • Bei unseren scharfen Ständen haben wir schon seit Jahren abwaschbare Tresen, im Luftdruckstand werden wir im Frühjahr den bisherigen Teppich auf dem Tisch rausreißen und PVC draufkleben.

    Wo wir noch nicht ganz klar kommen sind die Größenangaben des Schießraums bei den Ständen. Bei Liegend werden jetzt 4,00 Meter als Mindestmaß hinter der Schießposition gefordert. Unsere Anlage ist aus den 1970er Jahren und hat deutlich weniger. Mal schauen wie wir dieses Problem lösen, falls es bereits bestehende Anlagen auch betrifft werden wir anbauen müssen, um den Schießbetrieb aufrecht zu erhalten.

  • Hallo McLean,
    wo hast Du denn das mit dem Holz gefunden - oder leitest Du das aus dem Begriff "rückprallsicher" ab?
    Das mit den Brüstungen glatt und abwaschbar bei DL - da frage ich mich, was die logische Begründung dafür ist? Wir können das zwar leicht umsetzen, aber bei uns will jeder lieber den Teppich auf dem Tisch.

    Hast Du auch gesehen, dass unterhalb von 2 m Höhe über Boden keine Schießscheiben im Schießraum hängen dürfen! Wenn ja, dann müssen sie an der dem Schützen zugewandten Seite mit einem rückprallsicheren Belag versehen sein?!?

    Zu Deiner Frage nach Umsetzung: Da wir derzeit sowieso den 50- und den 25m-Stand wegen der Lüftung grundsanieren müssen, fallen auch gewisse Aktionen im DL-Stand ab. Wir werden wohl zur nächsten Standabnahme ca. Mitte des Jahres das umsetzen, was machbar ist.

    Gruß
    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Hallo Konrad danke für Deine Antwort,

    unter Punkt 3.1.3 Abschlusswand steht: "Holz (auch Weichholz) und Holzwerkstoffe (Span-, OSB-, MDFPlatten
    o. Ä.) sind an der Oberfläche nicht zulässig.
    Als rückprallsicher gelten nach derzeitigem Stand der Technik folgende Materialien:
    – Betonwand oder verputztes Mauerwerk
    – Stahlblech nach DIN EN 10130, Güte DC 01 oder gleichwertig
    d ≥ 2 mm
    – Holzfaserdämmplatten nach DIN EN 13171
    d ≥ 20 mm, auf Abstandslattung
    – Gipskarton-Bauplatten nach DIN EN 520
    d ≥ 12,5 mm
    – Holzwolleplatten nach DIN EN 13168
    d ≥ 25mm" und das alles bis zu einer Höhe von 3m !!

    Gruß

    Hans