Gesetzesinitiative zur Bedürfnisprüfung: Verfassungsschutz inside

  • Das Land Niedersachsen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vorgelegt.

    Kern des Vorhabens ist, dass zukünftig bei einer Bedürfnisprüfung seitens der Waffenbehörden Anfragen bei den Verfassungsschutzbehörden zu stellen sein sollen. Dies soll bei jedem Neuantrag und - im Rahmen der Regelüberprüfung nach § 4 Absatz 3 WaffG - bei jedem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfolgen.

    Zitat

    Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliegenden Gesetzentwurfs das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 5 WaffG um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden.


    zu Art und Umfang der Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden:

    Zitat

    Art und Umfang der Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden haben sich dabei strikt am Zweck der Abfrage zu orientieren (vgl. insoweit die Regelungen des § 12b Absatz 3 Nummer 2 des Atomgesetzes und des § 7 Absatz 3 Nummer 2 des Luftsicherheitsgesetzes).


    Diese Bestimmungen zu Art und Umfang sind jedoch nur in der Begründung zum Gesetzesentwurf enthalten, daher begründen sie anders als in den zitierten Normen keine diesbezügliche gesetzliche Bindung. Im Gesetzestext selbst ist nur eine sehr vage Formulierung und auch nur in Bezug auf die auskunftsersuchende Behörde vorgesehen "... ob Erkenntnisse vorliegen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ... bedeutsam sind:", nicht aber Vorgaben für die auskunftserteilenden Stellen (Verfassungsschutzbehörden).

    schlecht gemacht oder böse gedacht?


    Der Entwurf wird unter der Drucksache 744/12 geführt. Das komplette Dokument ist im DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge / gemeinsames Informationssystem von Bundestag und Bundesrat) verfügbar.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • ich streiche 'anders als in den zitierten Normen' in Beitrag 1

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Fortsetzung:

    Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom 01.02.2013 mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. In Zukunft sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einholen.

    Der Legalwaffenbesitzer in spe als potentieller Verfassungsfeind. Wir sind ja willfähriges Opfer ohne nennenswerte Gegenwehr. Danke an Constanze Gill, trotzdem das Wort für uns zu ergreifen.

    DSB-Bericht hier, das Protokoll der Bundesratssitzung hier (s. TOP 20 und Anlage 8 ).

    Wer denkt, das betreffe ihn nicht und/oder er habe nichts zu verbergen/befürchten, der mag dennoch den Aspekt der damit weiter verschärften Stigmatisierung bedenken. Darüber hinaus wäre der zukünftige zusätzliche Regelaufwand zu bedenken, der zusätzliche Kosten verursachen wird. Wer wird diese wohl tragen sollen?

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Fortsetzung:

    Der Gesetzesentwurf lt. Drucksache 744/12 war der Diskontinuität unterfallen. Am 25.03.2014 hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung zu beantragen. Mit Datum vom 26.03.2014 hat der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 11. April 2014 herbeizuführen (Drucksache 115/14).

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Hallo Frank,

    die Politik weiß nicht welchen Schaden sie mit der beabsichtigten weiteren Verschärfung des Waffengesetzes "Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§5 WaffG)" für den Schießsport anrichtet.


    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0115-14.pdf


    http://celleheute.de/waffengesetz-u…-bundesrat-ein/

  • Nicht wissen / billigend in Kauf nehmen / gezielt anstreben - ich würde die Bandbreite nicht vorschnell einschränken.

    Wer einen sog. Wählerauftrag erhält, bei dem muss man auch darauf gefasst sein, dass er diesen nach seinen eigenen Warnehmungen und Wertmaßstäben (oder was in Folge des Fraktionszwangs davon übrig bleibt) interpretiert. Wichtig wäre daher eine rechtzeitige und deutlich wahrnehmbare Reflexion seitens der Betroffenen. Entweder mangelt es in vielen Bereichen daran oder das stillschweigende Hinnehmen darf wirklich als Zustimmung gewertet werden.

    Ich halte es für äußerst erschreckend, mit welchem Umfang und welcher Tragweite mittlerweile unser aller Leben infiltriert, überwacht und ausspioniert wird. Generalverdacht gegen jeden - das Begründungsschema reduziert sich in den letzten Jahren meist auf die Aspekte 'Schutz gegen Terrorismus', 'Schutz der Kinder' und 'Schutz gegen Steuerhinterziehung'. Der Souverän trägt die Maßnahmen teilweise durch aktive Zustimmung, überweigend aber in Form von Stillschweigen mit.

    Rechtsgestaltendes Schlangenöl wird tw. angepriesen und willig abgenommen, ohne dass die Problemdarstellung und die Eignung der angestrebten Mechanismen hinreichend hinterfragt werden. Eine Evaluierung meidet der umtriebige Rechtssetzer so wie der Teufel das Weihwasser, gerne treibt statt dessen der Aktionismus weitere Blüten.

    Generalverdacht, Stigmatisierung und der erfolgsverwöhnte sowie stets nach rechtsstaatlichen Prinzipien und transparent handelnde Verfassungsschutz als heilende Kraft. Soweit wir als Waffenbesitzer dazu schweigen, sieht es danach aus, als wäre das in unserem Sinne. Wir fallen wenigsten damit nicht unangenehm auf - in anderen Lebenssistuationen schweigt der Souverän ebenfalls mehrheitlich.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Jetzt mal eine Frage aus Sicht des einfachen Schützen, wieweit betrifft und das und was merken wir davon?

    Karl

  • Wieweit betrifft uns das? Siehe Eingangsposting, 2. Absatz.

    Was merken wir davon? Vermutlich unterschiedlich, sicher auch wieder abhängig von individueller Wahrnehmung und Wertung. Ich merke, dass wir - auch regelmäßig und mutmaßlich gegen Kostenerstattung - auf eine potentielle extremistische Neigung hin überprüft werden sollen. Dieses Vorhaben findet seine Legitimation nur darin, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein diesbezüglich relevantes Gefahrenpotential einerseits vorliegt und anderseits damit wirksam eingedämmt werden kann.
    Beim unbeteiligten Dritten mag das Ansinnen erneut den Eindruck verstärken, legale Waffenbesitzer stellen ein relevantes Gefährdungspotential dar - noch dazu mit evtl. extremistischer Neigung.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Jetzt mal eine Frage aus Sicht des einfachen Schützen, wieweit betrifft und das und was merken wir davon?


    Du wirst es merken, wenn dir deine WBK entzogen wird und nicht weißt warum - und auch kaum eine Möglichkeit hast, dagegen vorzugehen.
    Denn wie willst du beweisen, daß du gar kein Gedankenverbrechen begangen hast???

    Die Vorwürfe oder gar nur Verdachtsmomente des Verfassungsschutzes werden ja bereits VOR einer möglichen gerichtlichen Überprüfung für den Schützen rechtsrelevant.
    Ich nehme an, du kennst nicht das Leben in einer Diktatur. Darum kannst du nicht verstehen, dass es Menschen unangenehm berührt, wenn sie "ihren Klassenstandpunkt und ihre Weltanschauung überdenken" sollen.
    Unbewiesene Verdachtsmomente (dubioser Schlapphüte), die erhebliche Rechtsfolgen für Bürger haben, gehören nicht in einen Rechtsstaat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)