Und ein weiterer Baustein um die Kosten für den legalen Waffenbesitz explodieren zu lassen

  • Zitat

    B. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen
    B.-E. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen
    B. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen
    Dr. C. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen
    E.-H. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen
    H. – RA Mauritz, Klein, Hons & Partner, Hannover – ./. Landkreis Göttingen

    Es handelt sich um sechs Parallelverfahren aus dem Gebiet des Waffenkostenrechts, die sich in der Revision jeweils gegen Urteile des OVG Lüneburg vom 19. April 2011 richten. Im Streit steht in jedem der Fälle ein Gebührenbescheid über 25,65 € nach vorangegangener antragsloser waffenrechtlicher Überprüfung gem. § 4 Abs. 3 WaffG. Nach § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. Die Kläger sind Inhaber waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnisse. In vier Verfahren haben die Regelüberprüfungen jeweils zwei Jahre und einen Monat nach der vorangegangnen waffenrechtlichen Prüfung stattgefunden. In einem Verfahren waren seit der letzten waffenrechtlichen Prüfung zwei Jahre und sechs Monate vergangen und in einem anderen war zwar Anfang 2006 eine jagdrechtliche Erlaubnis erteilt worden, aber die Zuverlässigkeitsprüfung unterblieben, und die waffenrechtliche Überprüfung gem. § 4 Abs. 3 WaffG fand im Februar 2007 statt.

    Die Eingangsinstanz hat die Klagen ebenso wie die Berufungsinstanz die Berufungen abgewiesen. Der erkennende Senat hat die Revision zugelassen, weil sie zur Beantwortung der bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreichend geklärten Fragen beitragen kann, ob eine Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG erforderlich ist, wenn sie zum einen ohne personenbezogenen Anlass erfolgte und seit der letzten Regelüberprüfung erst zwei Jahre verstrichen sind sowie zum anderen, wenn dem Überprüften neun Monate zuvor ein Jahresjagdschein erteilt worden ist, welcher ebenfalls eine Prüfung der Zuverlässigkeit voraussetzt (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG).

    Quelle und Pressemitteilung

    Es bleibt aber eigentlich dabei, die Situation hat sich durch die Klage nicht verschlechtert. Das Gesetz ist und bleibt zum ... und die Behörden werden den Zeitraum nun immer weiter verkürzen (was sie auch ohne diese Urteil weiter versucht hätten bis jemand erfolgreich Widerstand leistet).

    Ach ja: In welchem Turnus wohl die Bremer LWB unangemeldete Kontrollen bekommen werden? :cursing: Wird Zeit, dass auch Luftdruck und Lichtanscheinwaffen registriert sowie ihre Besitzer überprüft werden.

    BBF

  • Kann mir mal jemand ausführen warum diese Urteile ein weiterer Baustein sein sollen?

    -mir scheint das wie eine abgewiesene Klage wegen eines, vermeindlich, falsch ausgestellten Knöllchens... was noch lange nicht heist, dass die Knollen für andere Autofahrer teurer macht...

    Wird Zeit, dass auch Luftdruck und Lichtanscheinwaffen registriert sowie ihre Besitzer überprüft werden.


    Hm, ein netter Seitenhieb in die Richtung der Luftdruck und Lichtgewehrschützen... und wieder ein Versuch die Bresche breiter zu schlagen... dazu fällt mir nur zwei Worte ein: ABSOLUT UNNÖTIG!

    /lautes, ironisches Denken an
    So eine Überprüfung der LWB's auf geistige Gesundheit und Sozialkompetenz wäre eine gute Idee, verknüpft mit der Eignung zum Besitz von Schusswaffen... dann würde es hier sicher etwas ruhiger werden... vorallem da die Gefahr beim Missbrauch einer 'Taschenlampe', oder einer 'Luftpumpe' ja nicht das Gefahrenpotenzial einer missbräuchlich verwendeten GK-Waffe birgt...
    /lautes, ironisches Denken aus

    mfg
    Joker


  • Hm, ein netter Seitenhieb in die Richtung der Luftdruck und Lichtgewehrschützen... und wieder ein Versuch die Bresche breiter zu schlagen... dazu fällt mir nur zwei Worte ein: ABSOLUT UNNÖTIG!

    Nein, so war es eigentlich nicht gemeint. Es war nur der Gedanke, dass es dann die vielleicht die nötige Priorität beim DSB bekommt.

    BBF

  • Kann mir mal jemand ausführen warum diese Urteile ein weiterer Baustein sein sollen?
    -mir scheint das wie eine abgewiesene Klage wegen eines, vermeindlich, falsch ausgestellten Knöllchens... was noch lange nicht heist, dass die Knollen für andere Autofahrer teurer macht...


    Wenn jemand ein Problem nicht erkennen kann oder will, dann bedeutet das noch lange nicht, dass da auch kein Problem ist. Nur so am Rande. Es wäre natürlich wünschenswert, sich erst einmal etwas schlau zu machen, bevor man sich äußert. Aber das ist wohl ein zu frommer Wunsch, oder?

    So eine Überprüfung der LWB's auf geistige Gesundheit ...


    ... ist indirekt das Thema dieses Beitrag. Siehe $ 4,5 und 6 WaffG. Mach Dir da mal keine Sorgen.

    dann würde es hier sicher etwas ruhiger werden...


    Wenn Du es wirklich noch ruhiger haben möchtest, also nur noch Dummschwatz alla "Walther ist toll" erwünscht ist, aber wirklich (für die Zukunft) relevante wichtige Themen hier regelmäßig ausgeklammert werden sollen, dann sag es deutlich und ohne Mätzchen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    PS: Warum habe ich oft den Eindruck, dass es dem BBF hier deutlich mehr um die Sache geht als anderen Protagonisten?

  • Es geht dabei um die Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Es gibt einen recht einfachen Wegm diese Kosten zu sparen.

    Kauft Euch einmal im Jahr eine neue Sportwaffe und das Thema ist durch.

    Der Kläger hat nur geklagt, weil er vor Ablauf der drei Jahre überprüft wurde, was aber per Gesetz geht.

  • Es geht dabei um die Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    Kauft Euch einmal im Jahr eine neue Sportwaffe und das Thema ist durch.
    Der Kläger hat nur geklagt, weil er vor Ablauf der drei Jahre überprüft wurde, was aber per Gesetz geht.

    Leider ist bis jetzt nicht klar, was den das Gericht als kürzesten Zeitraum ansieht. Deshalb immer jedes Halbjahr (2/6) was dazu kaufen. Da werden dann die Kosten für die anlasslosen Überprüfung pro Waffe auch günstiger. :P

    BBF

  • Ist ja alles schön und gut, nur für die meisten Schützen keine Lösung.

    Ich habe z. Bsp. gar keinen großen Bedarf an neuen Schusswaffen. Ich habe meine bisher immer mit Bedacht ausgewählt und bin damit bisher auch immer ganz gut gefahren. Wenn mir allerdings jemand eine Bleiker schenken möchte, nehme ich die natürlich sofort. :)


    Was ich aber nicht möchte, sind irgendwelche Gebühren, für die ich gar keinen Anlass biete, weder für anlasslose Kontrollen nach § 36 noch eine immerwährende Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Es handelt sich bei diesen Gebühren ganz klar um eine weitere Maßnahme, den legalen Besitz von Schusswaffen weiter zu erschweren bzw. noch unattraktiver zu machen. Zumal es sich dabei ja auch noch um im Prinzip willkürliche Gebühren handelt, da ja jedes Landratsamt oder jede KPB diese Gebühren mehr oder weniger beliebig festlegen kann - natürlich immer streng nach jeweiliger Gebührenordnung ;) - und diese dann auch nahezu beliebig oft einkassieren kann. Jedenfalls solange, wie die betroffenen Bürger dieses Spielchen mitspielen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Frank,

    die Überprüfung der Zuverlässigkeit wurde mit der letzten Novelle im Waffenrecht neu geregelt.
    Da wurde beschlossen, dass man auch nach den ersten drei Jahren die Zuverlässigkeit weiterhin überprüfen soll und nicht nur einmalig nach den ersten drei Jahren.
    Und letztlich ist diese Überprüfung, wenn überhaupt eine von den Antis mit dem TÜV verglichen werden kann, mit dem TÜV am Auto u vergleichen, was aber nichts zur Sache tut.

    Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kostet i.d.R. um die € 25,- bei den Behörden, ist aber bei einer Überprüfung, die für einen Neueintrag in eine WBK mit inbegriffen.

    Das einizige, was das Urteil sagt ist, dass die Behörden nicht drei Jahre warten müssen, um die Überprüfung im Regelfall durchzuführen. Sie können es alle 1 1/2 Jahre, alle 2 Jahre, etc. durchführen.
    Nur wird das kaum eine Behörde machen. Im Fall dieses Klägers war halt anders. Vieleicht war es Zufall und er hat scih einfach darüber aufgeregt und geklagt, was für uns nun weniger gut ist, da andere Behörden nu nauf denselben Tripp kommen können.

    Aber um es auf einen Punkt zu bringen, ist es mir lieber die Behörden überprüfen in kürzeren Abständen die Zuverlässigkeit und erwischen ggf. so einen LWB der Dreck am Stecken hat früher und kann so eine tatsächliche, potentielle Gefahr beseitigen, als das keiner etwas merkt oder man zu spät bemerkt, dass die Behörden "gepennt" haben die ein Mord deswegen hätte verhindert werden können.
    Aber das ist nur meine eigene Meinung.

    Ich habe das Glück, dass wir vernünftige SB`S haben.
    Der eine ist selber Sportschütze (wie sein Vorgänger) und die Kollegin hat zumindest eine Waffe schonmal in der Hand gehabt und ein paar mal geschossen.

  • M.E. geht es hier um die DOPPEL-Überprüfung im Jagd- und Waffenrecht.

    Im Gegensatz zu Sportschützen werden Jäger nicht bei jedem Neukauf geprüft. Auch enthält die jagdrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung nicht alle Bausteine der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Letzteres war der Grund, warum das Gericht eine weitere waffenrechtliche, kostenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung als richtig ansieht.

    Wenn man also Jäger ist, muss man zweimal für die Zuverlässigkeitsprüfung zahlen - und dagegen haben die Leute geklagt.

    Ein guter Lösungsansatz wäre, alle Bausteine der waffenrechtlichen Prüfung der Zuverlässigkeit in die jagdrechtliche übernehmen und nur einmal prüfen. Aber da in einigen Ländern, diese beiden Behörden getrennt sind - und jeder seinen Job behalten will, ist so ein logischer Vorschlag, der nur einmal Gebühren verursachen würde, natürlich nicht im Sinne der deutschen Amtsschimmel.

  • Hallo Katja,

    dies ist nicht auf eine jagdliche Erlaubnis beschränkt, soweit ich es verstehe geht es um sechs(6) Parallelverfahren auch wenn die Presseerklärung nur das ja jagdliche Verfahren näher beschreibt.

    I

    Zitat

    n vier Verfahren haben die Regelüberprüfungen jeweils zwei Jahre und einen Monat nach der vorangegangnen waffenrechtlichen Prüfung stattgefunden. In einem Verfahren waren seit der letzten waffenrechtlichen Prüfung zwei Jahre und sechs Monate vergangen und in einem anderen war zwar Anfang 2006 eine jagdrechtliche Erlaubnis erteilt worden, aber die Zuverlässigkeitsprüfung unterblieben, und die waffenrechtliche Überprüfung gem. § 4 Abs. 3 WaffG fand im Februar 2007 statt.

  • Es geht wirklich um die doppelte Überprüfung bzgl. Jagd- und Waffenrecht. So wurde es auch in den letzten Jahren von den Jagdzeitschriften begleitet.

    Bei den Richtern ist die Gefährlichkeit von Waffen auch schon angekommen. Ich finde ja Autos und Messer viel gefährlicher, aber anscheinend sehen unsere Richter das anders. (siehe letzte Satz unten fett markiert).


    Auszug: Der Kläger ist Jäger und Waffenbesitzer. ...

    Der beklagte Landkreis musste von der erneuten Regelüberprüfung nicht deshalb absehen, weil er dem Kläger etwa ein Jahr vor dieser
    Regelüberprüfung einen Jahresjagdschein erteilt hatte.

    Zwar ist vor der Erteilung des Jahresjagdscheins nach der hierfür einschlägigen Vorschrift des Bundesjagdgesetzes ebenfalls die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Jägers zu überprüfen. Jedoch waren hier aufgrund der Verwaltungspraxis des Landes Niedersachsen bei der Erteilung des Jahresjagdscheins die nach den waffenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizeidienststelle nicht eingeholt worden.

    ... Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers fällt auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in seinen Verantwortungsbereich und wird von ihm im Sinne des Gebührentatbestands veranlasst.

    Bundesverwaltungsgericht | Pressemitteilung