LG Auflage - SpO 2013 soll den Auflagepunkt definieren

  • Hallo,

    je weiter der Auflagepunkt vom Körper entfernt liegt, desdo geringer wirken sich Körperschwankungen aus.
    Aber bekanntlich darf ein Auflagekeil mit der Vorderkante des Vorderschafts abschließend montiert werden.
    Neue, speziell für das Auflageschießen gefertigte Schäfte haben deshalb einen längeren Vorderschaft um hier einen Vorteil zu bieten, denn die Länge des Vorderschafts unterliegt keinen Maßangaben.
    In der SpO 2013 soll definiert werden, dass der Auflagepunkt max. 55 cm vom hinteren Systemende entfernt liegen darf.
    Dieser 55-cm-Punkt soll dann mit einem farbigen Klebeband am Vorderschaft kenntlich gemacht werden.
    Diese Regel soll schon voreilend ab den Kreismeisterschaften für das Sportjahr 2013 umgesetzt werden.

    Ich hab das nur mündlich erfahren. Kann das jemand bestätigen?

    Gruß
    bigboreshooter

  • Ich kann da leider auch nichts bestätigen, habe mich vor ein paar Tagen aber über dieselbe Aussage eines Kollegen sehr gewundert. D.h., ich habe ihm erst mal überhaupt nicht geglaubt. Und nun kommst du mit dieser Sache!

    Wie ist denn "Systemende" defeniert?

  • Vorab, ich habe von diesen Bestrebungen bisher auch noch nichts gehört, was aber auch nichts heißt.

    Aber, die jetzige Situation ist ja wirklich nicht ganz fair, da ein Hersteller den Schaft ja (bei LG im Rahmen der Vorgaben) beliebig lang machen kann, bei KK sogar über die sichtbare Mündung hinaus, aber jemand mit einem schon vorhanden Gewehr nicht auf ein bestimmtes (oder sogar unbestimmtes) Maß nachrüsten darf.

    Mit Systemende ist halt (etwas flappsig gesagt) das Systemende gemeint, also das Ende des Teils, was man aus dem Schaft nehmen kann. Rückverlagerungen, Diopter und dessen Blenden zählen nicht dazu. Ist so auch in der SpO für LG und GK-Standard definiert. Man könnte aber als Bezugspunkt auch den Abzug bzw. dessen Züngel nehmen.

    Es gab ja in den Anfangsjahren schon mal diese Regeln mit Markierungen und Bezugspunkten. Wenn ich mich jetzt recht erinnere, sogar bezogen auf zwei Richtungen, also einmal vom Abzug nach vorne und auch mal vom Anfang des Vorderschaftes nach hinten. Also, um mich klar auszudrücken, es gab mal die eine Regel, aber auch mal die andere.


    Aber wo wir schon dabei sind. Es gibt ja auch noch weitere Unsauberkeiten bzw. sogar echte Vor- und Nachteile durch bestehende Regeln bzw. dessen Auslegungen. Da wäre z. Bsp. die ungleiche Gewichtsobergrenze bei KK in Bezug auf Männchen und Weibchen. Während das bei den 'normalen' Disziplinen zwar auch schon unschön ist, aber dort keine so gravierende Rolle spielt, weil auch kaum ein Männchen dort das Maximalgewicht nutzt, so ist das bei Auflage doch ein echter Nachteil für die Mädels. Insbesondere da, wo auch gemischte Klassen ausgeschrieben werden, aber auch wegen der direkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse.


    Apropos, wenn es nach mir gehen würde, dann wäre auch ein anderer Anschlag zulässig, eventuell sogar nur noch einzig zulässig, und zwar in der Form, dass die freie Hand auch bzw. nur den Hinterschaft berühren darf. Aber das ist wieder ein anderes Thema.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - schießt (bisher) nicht Auflage

  • Bei meiner FWB 700 Aufl. würden nach der 55er Regelung noch ca.3 cm bis zum Unterschaftende verbleiben, das entspricht genau meinem Auflagepunkt. (Wenn ich richtig gemessen habe)

    Fair wäre sicherlich, wenn ein Jeder unter exakt denselben Bedingungen schießen würde. In der Praxis nicht umzusetzen,... letztendlich kann jeder selbst entscheiden, wieviel investiert wird. Neues Gewehr, top Visierung, Maßkleidung etc., da ist man mit einer Ausrüstung aus den 60ern nicht konkurrenzfähig.

    Eine Nachrüstung des Vorderschaftes bei "Altbeständen" wäre bestimmt die sauberste Regelung.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten!
    Gerhard Furnier hat Folgendes per Mail geantwortet:

    "Vorgesehen ist, den Auflagepunkt festzulegen und zwar innerhalb von 550 mm gemessen vom Beginn des Systems."

    Allerdings räumt er auch ein, dass dieses vom Gesamtvorstand noch zu beschließen und damit die Umsetzung offen ist. Es ist gleichermaßen offen, ob diese Regel, so sie denn beschlossen wird, bereits im Sportjahr 2013 Gültigkeit erlangt oder erst in 2014.

    Sehe ich das richtig?
    Gerhard Furnier ist in Personalunion Mitglied der Technischen Kommission (die schlägt m.W. solche Regeländerungen vor), stellvertretender Bundessportleiter des DSB und gleichzeitig Landesportleiter des BSSB und and damit auch zum Gesamtvorstand gehörig.

    Gruß, bigboreshooter


  • [...]
    Sehe ich das richtig?
    Gerhard Furnier ist in Personalunion Mitglied der Technischen Kommission (die schlägt m.W. solche Regeländerungen vor), stellvertretender Bundessportleiter des DSB und gleichzeitig Landesportleiter des BSSB und and damit auch zum Gesamtvorstand gehörig.

    Gruß, bigboreshooter


    Das siehst Du vollkommen richtig. Ein Blick in die DSB-Satzung erklärt die Zusammensetzung der Organe.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Hallo!

    Was meint ihr, sagen die Leute bei der Waffenkontrolle, wenn man mit so einer Verlängerung zum Auflageschießen aufschlägt?

    Die Vorderschaftlänge ist bei keiner Gewehr-Disziplin limitiert.
    Die SpO des DSB sagt in Regel 1.0.3.6.3.3
    Veränderung des Vorderschaftes
    Der Vorderschaft darf innerhalb der Maximalmaße verändert werden.

    Und von der Form her hat diese Verlängerung nichts mit einem (Auflage-)"Keil" gemein.
    Die Schaftbreite sowie die Breite der Auflagefläche - weil um 12 Grad schräg geschnitten wird die Auflagefläche ja etwas breiter - überschreiten nicht das Maß von 60 mm.
    O.k., fürs Gewicht müsste man noch ein paar Zusatzgewichte vom Lauf abspecken.
    Übrigens beim Strich auf dem Klebestreifen enden die 55 cm.

    :D:D:D bigboreshooter

  • Das wird so nicht durchgehen. SPO 9.10.1.1, der Originalschaft ist deutlich zu erkennen. Darüber hinaus gibt's keine Verlängerung. Der Absatz nach dem Schaft kann als unerlaubte Ausfräsung gesehen werden.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Schließe mich der Auffassung von Johann hier an.

    Selbst wenn der Keil als planes liegendes L in dieser Form ||||||___ ausgeführt wäre, wäre es nach 9.10.1.1 nicht regelkonform, da ja länger als die ursprüngliche Schäftung.

    Dieser Punkt ist natürlich nicht ganz fair, da man ja ein spezielles Geweht mit Auflageschaft erwerben kann und damit dann auch im Vorteil ist. Wer weiß, vielleicht haben hier ja auch sogar kommerzielle Interessen bei der Ausgestaltung des Regelwerks eine Rolle gespielt, und manchen der Beteiligten war das so gar nicht bewusst.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei einer maximalen Länge von 55cm, der Punkt mit dem Vorderschaft rausfliegt und dann längere Keile oder wie man es auch immer nennen mag erlaubt werden. Ansonsten gibts nur Schaft absägen, längeres Stück einzahnen und leimen, dann ist es ein Schaft und wieder in Ordnung.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Wenn man es auf den Punkt bringt, widersprechen sich die zitierten Regeln.
    Die Frage bleibt: Was ist denn die"ursprüngliche" Schäftung?
    Die Schäftung, rein temporär betrachtet, kurz bevor ich den Auflagekeil anschraube?
    Oder ist mit der "ursprünglichen" Schaftung nur die "Originalschäftung" gemeint?
    Oder gleichermaßen die im Sinne der Regel 1.0.3.6.3.3 aufs "Maximalmaß gebrachte modifizierte" Schäftung, wobei für die Länge des Vorderschafts das Maß nicht definiert ist?

    Was das Verzahnen angeht: In dem konkreten Fall meiner FWB 600 ist ja nur wenig Fleisch, sprich Holz, am vorderen Ende des Vorderschafts vorhanden, gerade mal 10 bis 15 mm vor der massiven Ausfräsung für das System.
    Aber bei Pressluft-LGs sieht das auch nicht besser aus.

    Wenn man an einen FWB600-Holzschaft z.B. ein vorderderes Ende übergangslos dran-designen wollte, müsste man dort den Vorderschaft außen 2 bis 2,5 mm runterschleifen und mit mehreren Lagen GFK-Matte und Epoxidharz arbeiten um die Verlängerung optisch 'wie aus einem Guss' hinzubekommen.
    Aber so einen Aufwand zu betreiben, ohne vorher zu wissen, ob das schließlich zugelassen wird, das wär der schlichte Wahnsinn!

    Gruß, bigboreshooter

  • Hallo bigboreshooter,

    deine Überlegung hinsichtlich dem Begriff 'ursprünglich' ist interessant und Du liegst mit deiner Argumentation sicher richtig, dass das Regelwerk so nicht eindeutig ist. Man könnte den Schaft, etwas quer gedacht, so erst mal auf ein beliebiges Maß verlängern und dann einen passenden Keil drunter schieben.

    So ein Regelwerk ist ja immer Menschenwerk und daher auch nie vollkommen. Es gibt weitere Passagen in der SpO, welche zur Zeit nicht eindeutig geregelt sind. Stichwort Nichtzulässigkeit Handstütze (ohne dessen genaue Definition) bei 100m und gleichzeitige Unklarheit über das maximale Maß der Vorderschaftverstärkung, da ja Frei- bzw. Sportgewehr mit Einschränkungen erlaubt ist.

    Ich halte es für sinnvoll, mit der Problematik bzw. mit der Unklarheit in schriftlicher Form in Wiesbaden vorstellig zu werden. Es ist nicht völlig ausschließbar, dass die direkten Macher der SpO dieser Probleme sonst gar nicht gewahr werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Sportordnung ist auf 2014 verschoben.
    Das mit den 55cm stimmt.
    Gemessen wird ab der System Einbettung in den Schaft und dann 55cm.

    Ruhig mal messen man verliert nicht viel max. 5-7 cm bei den neuen Schäften.

  • Hallo rbshooting,

    was heißt das? "Sportordnung ist auf 2014 verschoben."
    Ist das eine generelle Aussage zur SpO? Willst du damit sagen, es wird generell keine SpO 2013 geben?
    Kannst du die Quelle näher benennen?

    Gruß, bigboreshopoter

  • Hallo rbshooting,

    was heißt das? "Sportordnung ist auf 2014 verschoben."
    Ist das eine generelle Aussage zur SpO? Willst du damit sagen, es wird generell keine SpO 2013 geben?
    Kannst du die Quelle näher benennen?

    Gruß, bigboreshopoter


    In der aktuellen DSZ steht, dass für 2014 eine neue Sportordnung rauskommt und bis dahin die derzeit aktuelle gelten wird. Die Verschiebung wird unter anderem damit begründet, dass die Regeländerungen der ISSF derzeit noch nicht feststehen und diese daher noch nicht in eine neue Sportordnung eingepflegt werden können.

  • Hinzu kommt wohl auch noch, dass die zuständige Abteilung bzw. der zuständige Mitarbeiter beim BVA (Bundesverwaltungsamt) die Genehmigung neuer Sportordnungen zur Zeit bestreikt, boykottiert, oder was auch immer. Jedenfalls gibt es schon seit einiger Zeit keine neuen Genehmigungen mehr.

    Ja ja, die Geister, die ich rief!


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - habe ich eigentlich schon mal gesagt, dass dieser ganze Genehmigungsquatsch inklusive "Anerkannter Schießsportverband" in die Tonne gehört

  • Wie die anderen schon geschrieben haben

    Bis für 2014 eine Neue Sportordnung kommt gilt natürlich so lange die alte weiter.

    Ohne Sportordnung geht ja gar nicht in der ISSF und dem DSB.
    Leo :thumbup:

  • Hallo, was soll das denn das ganze Werk mit den 55cm bringen, es ist doch ganz einfach ab zu stellen. Die gesamtlänge des Vorderschaftes auf ein vernüftiges Mass begränzen, damit der Wahnsinn der Industrie mit Schäften bis zum Laufende einhalt geboten wird und eine Festlegung das über dieses Mass auch kein teil Angebastelt werden darf. Dann hat man doch automatich den Auflagepunkt nach vorne begrenzt.

    mfg Werner ?(