Hallo liebe Meisterschützen!
Ich habe da eine Frage zum "roten Fähnchen" oder neuerdings, der "roten Schnur" welche angeblich beim entladenen Luftgewehr eingezogen sein muss. Da wird im Vorfeld der Kreismeisterschaften immer sehr viel Panik generiert ("Das brauchst Du!") und auch immer gerne auf die Sicherheitsbestimmungen der Sportordnung verwiesen. Jetzt bin ich vielleicht zu blöd, aber ich habe in der Sportordnung nichts davon gefunden, dass ich eine rote Schnur durch meinen Lauf ziehen muss, wenn ich das Sportgerät vom Stand nehme. Natürlich mache ich den Verschluss auf und vergewissere mich, dass keine Munition im Lauf ist (so wie es die SPO auch fordert), aber ein rotes Fähnchen? Viele haben auf der KM ganz hektisch die Schnur in den Lauf geschoben, sobald sie das Sportgerät für eine längere Pause abgelegt haben. Ich konnte das als Standaufsicht dieses Jahr ganz gut beobachten. Das letzte was ich zu diesem Thema gehört habe war, es stünde nicht in der Sportordnung aber im Waffengesetz. Da habe ich aber auch nur den Passus über die entladenen Waffe gefunden. Kann mir einer sagen, an welcher Stelle ich es geschrieben finde, dass eine Sicherheitsschnur eingezogen werden muss (ich Frage ausdrücklich nur für LG/LP)?