ankknüpfend an eine aktuelle Berichterstattung mal folgende Überlegungen:
ZitatFall A
Waffenlager ausgehoben
VIERNHEIM (dpa). In der Wohnung eines Sportschützen im südhessischen Viernheim haben Zollfahnder ein riesiges Waffenlager ausgehoben. Die Ermittler stellten zwei Maschinengewehre, neun Sturmgewehre, zwei Maschinenpistolen, neun Kurzwaffen und mehr als 62500 Schuss Munition sicher. Auch 22 Nebel- und Farbgranaten, drei Übungshandgranaten und zehn Handgranatenzünder nahmen sie aus der Wohnung eines 46-Jährigen mit. Der Mann lebt mit seiner Frau und einem minderjährigen Sohn in einem Mehrfamilienhaus und bewahrte einen großen Teil der Munition unter seinem Bett auf.
ZitatFall B
Waffenlager ausgehoben
VIERNHEIM (fiktiv). In der Wohnung eines Profi-Fußballers im südhessischen Viernheim haben Zollfahnder ein riesiges Waffenlager ausgehoben. Die Ermittler stellten zwei Maschinengewehre, neun Sturmgewehre, zwei Maschinenpistolen, neun Kurzwaffen und mehr als 62500 Schuss Munition sicher. Auch 22 Nebel- und Farbgranaten, drei Übungshandgranaten und zehn Handgranatenzünder nahmen sie aus der Wohnung eines 46-Jährigen mit. Der Mann lebt mit seiner Frau und einem minderjährigen Sohn in einem Mehrfamilienhaus und bewahrte einen großen Teil der Munition unter seinem Bett auf.
Was ist jetzt der Unterschied zwischen Fall A und Fall B?
Der Sachverhalt ist nahezu identisch, lediglich die Zuordnung des vermeintlichen Bösewichts zu einer Gruppierung ist unterschiedlich. Hinterfragen wir mal zunächst nicht die Qualität der Recherchen und der darauf basierenden Berichterstattung, sondern unterstellen wir fallübergreifend den gleichen, potentiell strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Dann ergibt sich mit großer Wahrscheinlichkeit Folgendes:
Fall B: Der Betroffene wird bestraft. Er ist hinterher weiterhin Profi-Fußballer. Das Ansehen der Profi-Fußballer im Allgemeinen ist nicht beschädigt. Der Fall gerät sehr schnell in Vergessenheit.
Fall A: Der Betroffene wird bestraft, er verliert seine Zuverlässigkeit. Er ist hinterher kein Sportschütze mehr. Das bereits beschädigte Ansehen der Sportschützen im Allgemeinen wird erneut beschädigt. In der Öffentlichkeit festigt sich das Bild der bösen Sportschützen immer mehr ... man erinnert sich ja an ‚viele’ solcher Fälle.
Angemessen ist vorbehaltlich des Vorliegens eines tatsächlich strafrechtlich relevanten Sachverhalts der jeweils erste Aufzählungspunkt der mutmaßlichen Folgen. Die weiteren Folgen werden ausschließlich über die (völlig unnötige?!) öffentliche Zuordnung des Betroffenen zu einer bestimmten Gruppierung gesteuert. Ungeschicklichkeit/Unbedarftheit oder mediale Stimmungsmache in böser Absicht?
62500 Schuss könnten übrigens auch 125 Dosen Diabolos sein, die völlig unbedenklich durch Jedermann unter oder auch auf dem Bett aufbewahrt werden können und dürfen. Allerdings wäre das ja auch keine Munition. Ob u.a. dieser feine, aber entscheidende Unterschied hier bedacht und hinterfragt wurde?