Regelauslegung

  • Hallo wir hatten am Freitag Ligakampf in der Kreisoberliga. Wir haben typischer Weise wie die ganze Saison mit 3:2 verloren und steigen dadurch leider ab. Bei unsere Gegner heit einer während dem Wettkampf 2 mal ohne Diablo geschossen also insgesamt 42 Schuss abgegeben in der Wettkampfzeit. Eigentlich ist das nicht erlaubt oder? Weil unser Mannschaftsführer hat keine Lust einspruch zu erheben, weil erstens 50 Euro zuviel seien bzw. weil des eh nichts bringen würde und reinste Zeitverschwendung wäre.

  • Klarer Regelverstoß. Die Treibladung gilt als Schuss. Würdet ihr den nicht absteigen wenn ihr gewonnen hättet.
    Wenn dem so wäre würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. Wird der Einspruch stattgegeben bekommt ihr das Geld doch wieder!? So ist es bei uns!
    Wo war der Wettkampfleiter? Der hätte 20 Ringe abziehen müssen!

  • »scherge« ist männlich

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    2

    Heute, 12:02
    Hi,

    das wäre so eigentlich regelwidrig. In der Sportordnung steht im allgemeinen Teil unter 0.11.1.7 "Jeder in der Wettkampfzeit abgegebene Schuss ist gültig. Ein Schuss gilt als abgegeben, wenn die Treibladung durch die Abzugseinrichtung ausgelöst wurde, es sei denn, das Geschoss bleibt im Lauf stecken"
    Was anderes wären Trockenschüsse, also wenn man ohne Treibladung abzieht. Bei den neueren Gewehren kann man diese ja per Hebel oder Wippe auf Trocken- / Trainingsabzug umstellen, das ist bis auf eine Ausnahme, das Finalschießen, erlaubt.
    Als kleine Eselsbrücke kann man sich merken "Klicken darf es aber nicht knallen"

    Gruß
    Uwe

  • Wir hätten den Klassenerhalt geschaft wenn wir gewonnen hätten. Der Wettkampfleiter ist unser Mannschaftsführer gewesen. Und er hat nur gemeint man muss halt ein guter Verlierer sein....

  • falsche Antwort


    eindeutig ein Regelverstoß, aber nachdem der Einspruch nicht gleich (bis 30 Minuten) nach dem Wettkampf kam kann ich nur sagen..... Herzlich willkommen in der unteren Liga. Eigentlich Schade, aber der Einspruch muss auf dem Wettkampfformular vermerkt sein und wie gesagt innerhalb der Einspruchsfrist

    Leider.... Das nächte mal vielleicht einmal so was langweiliges wie die Ligaordnung lesen... kann unter umständen helfen