Gibt es eine Quelle für die Gebühr in BW?
Bremen will Waffensteuer - € 300,- je Waffe
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Dan More -
16. November 2011 um 09:26
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Landeshauptstadt Stuttgart - Änderung der Gebühren- und Steuersätze ab 2012
da steht sowas von "Gebührenerhöhungen nach dem Waffengesetz"
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Gibt es eine Quelle für die Gebühr in BW?
Du meinst die Rechtsgrundlage? Wir haben hier Bundesrecht - einschlägig ist die WaffKostV, hier Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses der Anlage derselben.
Das BVerwG hat sich zu diesem Thema schon geäußert, s. z.B. hier. -
Die Bundesregierung hat in den gültigen Verwaltungsvorschriften klar mitgeteilt, dass die Kontrollen im öffentlichen Interesse sind und keine Gebühren dafür erhoben werden sollen.
Den Ländern ist das aber Schei$$egal,wie man sehen kann.
Wer garantiert mir denn, dass die Verwaltungsvorschriften in anderen Bereichen des Waffenrechts nicht auch ignoriert werden? -
frank17 bezieht sich auf Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 (3) WaffG.
Katjas Hinweis bezieht sich auf Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrollen nach § 36 WaffG.
Für den ersten Fall ist eine Gebühr (auch bei positivem Ausgang) nach dem Urteil des BVerwG rechtmäßig, lässt sich natürlich aber auch ganz prima auf Gebühren für Kontrollen nach § 36 übertragen.
Aber Urteil hin oder her, mehr als fragwürdig bleibt die ganze Sache doch. Man übertrage diese hinter dem Urteil stehende Logik doch nur mal auf den Straßenverkehr. Mal etwas flappsig ausgedrückt, würde das bedeuten, man kassiert künftig auch bei einer Geschwindigkeitskontrolle, wenn die Geschwindigkeit nicht überschritten wird oder bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, auch wenn keine Beanstandungen vorliegen. Da ja der Verkehrsteilnehmer einen Gegenstand mit erheblichem Gefährdungspotenzial nutzt, hat er auch die Kontrollen zu verantworten bzw. verursacht er diese.
Wie heißt es noch so schön, wenn die Sache irre wird, werden die Irren zu Profis. Apropos, wo sind eigentlich unsere Hausjuristen?
Natürlich niemand, wer denn auch sonst.
Mit bestem Schützengruß
Frank
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Egal, wo ich hinschaue - ob in Urteile oder in Gesetzesentwürfe - ich lese immer nur Gefährlichkeit einer Waffe.
Fussball ist viel gefährlicher, Skifahren auch!
Gibt es demnächst Zuverlässigkeitspässe, um Hooligans aus Stadien zu halten (nicht nur die Rechtsradikalen, die in Bremen keinen Einlass mehr bekommen sollen)?
Gibt es demnächst einen Ski-Führerschein, damit man sich an die Regeln besser hält?
Also mir hat noch keine Waffe was getan. Ich bekomme nur regelmäßig dumme Gefühle im Bauch, wenn die Schreckschuss-Kunden an den neuen Pistolen rumfummeln und mir den Lauf ins Gesicht halten. Den drehe ich dann immer weg und erkläre ihnen, dass eine Waffe eine Waffe ist - und deshalb NIE auf einen Menschen gerichtet werden darf. Erst schauen sie komisch, aber dann verstehen sie es meistens.
GN
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... würde das bedeuten, man kassiert künftig auch bei einer ...kontrolle, wenn die ... nicht überschritten wird oder bei einer allgemeinen ...kontrolle, auch wenn keine Beanstandungen vorliegen. Da ja der ... einen ... mit erheblichem Gefährdungspotenzial nutzt, hat er auch die Kontrollen zu verantworten bzw. verursacht er diese.
Das haben wir schon in anderen Bereichen - siehe Überprüfungen von Feuerstätten, von Gaststätten, von fleischverarbeitenden Betrieben, von Kraftfahrzeugen, zur Gerätesicherheit, ... .Über die Notwendigkeit von Kontrollen gibt es häufig einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Dass im Rahmen der als erforderlich angesehenen Überprüfungen bzw. Kontrollen Kosten anfallen, liegt in der Natur der Sache - dass diese Kosten irgendwie refinanziert werden müssen ebenso. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung erfolgt die Refinanzierung über Steuern und Abgaben. Erstere verteilen die Kostenschuld i.d.R. recht breit und erlauben, die Einnahmen ohne Zweckbindung dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. Letztere haben einen stärkeren Bezug zu Demjenigen, der von der zu Grunde liegenden Maßnahme begünstigt ist oder diese veranlasst hat und dienen der Deckung der Kosten im betroffenen Bereich.
Insgesamt haben wir hier ein sehr weites Spektrum mit sehr stark widerstreitenden Interessen. Das Thema wurde schon häufig vor Gericht durchdekliniert und wird es auch immer wieder werden. Soweit bei der Rechtssetzung und Ausführung keine handwerklichen Fehler gemacht werden, wird die Rechtmäßigkeit im Regelfall bestätigt werden.
Allgemein geht der Trend zu Abgaben, die bei den Verursachern und/oder Begünstigten erhoben werden. Vermutlich hat das in hohem Maße politische (wer will heute schon mit der Erklärung in den Wahlkampf gehen, die Allgemeinheit betreffende Steuern zu erhöhen) und auch rechtliche ('Erdrosselungswirkung' zu hoher Steuern) Gründe. Mal ehrlich - wenn ich zu dem Teil der Allgemeinheit gehöre, der sich für einen zu überprüfenden Sachverhalt nicht verantwortlich sieht, ist es mir doch sehr recht, wenn nicht ich zur Kostenerstattung herangezogen werde, sondern der Verantwortliche.Sich gegen die Gebühr zur Wehr zu setzen, bringt auf Sicht nicht viel. Vielleicht gelingt es in dem einen oder anderen Fall, eine Gebührenfestsetzung zu Fall zu bringen (fehlende Ermessensausübung bei der Ausschöpfung des Gebührenrahmens, Missbrauch der an den Kosten zu orientierenden Gebühr zu Steuerungszwecken, fehlende/fehlerhafte/veraltete Kalkulation, ...). Was dann ein großer Schritt für den Einzelnen ist, ist gleichzeitig ein nur kleiner Schritt für die Gesamtgruppe der Betroffenen. Selbst wenn es gelänge, eine Abgabennorm selbst für rechtswidrig erklären zu lassen und somit deren Anwendbarkeit zunächst zu verhindern, setzt dies nur Kräfte frei, die Abgabennorm in verbesserter Form neu zu erlassen.
Die eher Erfolg versprechende Strategie besteht m.E. darin, die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Bezug auf die vorgelagerten Überprüfungen kritisch zu hinterfragen. Hier sind einige Poster inhaltlich auf dem richtigen Weg, wenngleich mit starken Unterschieden bei der Wahl der Mittel. (Danke Katja, für Deinen großen Einsatz, die Verhältnismäßigkeit mit umfangreichen Recherchen und fundierten Analysen auf sachlicher Ebene in Frage zu stellen.) Angesichts des mittlerweile in der Öffentlichkeit vorherrschenden Meinungsbildes und der Aktivitäten politischer Gruppierungen ein sehr ambitioniertes Ziel, aber das Wichtigste für uns schlechthin. Wir sollten alle mitmachen, mit den Worten, die uns selbst für jeweils unsere Zielgruppe passend erscheinen. -
Frank,
die Verhältnismäßigkeit ist für mich hier ausschlaggebend!
ca. 100 Tote in 10 Tagen rechtfertigt Verkehrskontrollen mit großen Personal und Zeitaufwand, die meist den Berufsverkehr behidnern, aber keine Gebühr kosten, es sei denn, die Polizei findet einen Mangel (keine Papiere dabei, Verbandskasten abgelaufen, Beleuchtung defekt (gibt aber meist nur eine Mängelkarte), etc.)
ca. 100 Tote in 20 Jahren soll eine anlaßlose Kontrolle in den privaten vier Wänden, damit eine Einschränkung meiner Grundrechte und ungeachtet des Ausgangs dieser Kontrolle eine unverhältnismäßig hohe Gebühr rechtfertigen?
Wenn jemand kontrolliert wurde und es werden Beanstandungen festgestellt, soll er von mir aus mit einer Gebühr belangt werden. Das Thema ist lange genug durch die Medien gegangen, so daß sich keiner aus dem Thema der korrekten Aufbewahrung herausreden kann. Wer sich trotzdem nicht daran hält, verdient es nicht anders.
Aber halte ich mich an die Gesetzlichen Vorgaben der Aufbewahrung und die Kontrolle bleibt ohne Beanstandung, ist es eine bodenlose Frechheit eine Gebühr, vorallem in der Höhe, wie sie Stuttgart verlangt, zu kassieren.Nochmal, die Bundesregierung ist für die Regulierung des Waffenbestandes zuständig, da Waffenrecht Bundesrecht ist. Dasist einer der Gründe, weshalb die Waffensteuer gesetzeswiedrig ist. In den Verwaltungsvorschriften, die erst jüngst erlassen wurden, wird klipp und klar gesagt, dass diese Kontrollen der Aufbewahrung im öffentlichen Interesse liegen und somit keine Gebühren dafür erhoben werden sollen.
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Hallo Dan,
zunächst einmal: im Wesentlichen kein Dissens1
ca. 100 Tote in 20 Jahren soll eine anlaßlose Kontrolle in den privaten vier Wänden, damit eine Einschränkung meiner Grundrechte
Ich teile Deine Auffassung und halte die anlasslose Kontrolle für unverhältnismäßig. Wäre meine/unsere Auffassung maßgeblich, wäre die gesetzliche Bestimmung rechtswidrig, weil ungeeignet und unangemessen. Aus meiner Sicht ist es essentiell, den Nachweis der Unverhältnismäßigkeit zu führen. Dabei hilft das Erschließen und Publizieren jedweder Quelle, mit welcher der Nachweis geführt werden kann, dass Straftaten mit legalen Waffen statistisch nicht signifikant sind. Eine zahlenmäßige Differenzierung zwischen Vorfällen mit Waffen in Privathand und solchen in Staatshand könnte weitere wichtige Informationen liefern.ungeachtet des Ausgangs dieser Kontrolle eine unverhältnismäßig hohe Gebühr rechtfertigen
Du verwendest 'unverhältnismäßig' hier nach Deinen sujektiven Wertmaßstäben (denen ich mich durchaus anschließen könnte). Es fragt aber niemand danach, ob wir eine Gebühr für unverhältnismäßig halten. Mögliche Anknüpfungspunkte gegen die Höhe der Gebühr hatte ich bereits aufgezeigt.In den Verwaltungsvorschriften, die erst jüngst erlassen wurden, wird klipp und klar gesagt, dass diese Kontrollen der Aufbewahrung im öffentlichen Interesse liegen und somit keine Gebühren dafür erhoben werden sollen.
Zutreffend. Die Verwaltungsvorschrift steht in der Normenhierarchie unterhalb von Gesetz und Verordnung und entfaltet keine direkte Außenwirkung. Wegen der Selbstbindung der Verwaltung entsteht mittelbar Außenwirkung und auch die Möglichkeit, sich auf die Anwendung zu berufen. Die Schutzwirkung ist allerdings deutlich schlechter, als wäre sie in höherrangigen Normen angesiedelt, zudem haben wir es mit einer "Soll-Vorschrift" zu tun. Vergessen sollten wir auch nicht, dass es angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte gute Gründe gibt, mögliche Einnahmen auch tatsächlich zu realisieren. Da das WaffG in Verbindung mit der WaffKostV die Gebührenerhebung grundsätzlich ermöglicht, ist es bis zur praktischen Umsetzung kein sehr großer Schritt.Nochmals: es ist legitim, sich gegen die Festsetzung und ggf. auch die Höhe der Gebühr zur Wehr zu setzen. Ich halte es aber für Wichtiger, die vorgelagerte Maßnahme 'anlasslose Kontrolle' mit allen Kräften in Frage zu stellen.
Angesichts des Aufrufs zum Widerstand gegen Art und Umfang einer Kontrolle möchte ich hier noch eine Passage aus der WaffVwV hinweisen:
Zitat§ 36 Abs. 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Das ist notwendig, um Fällen, in denen nachlässige Aufbewahrung das Leben von Kindern und Eltern nachhaltig beeinträchtigt hat, die Täter oder Opfer einer unachtsamen Handhabung waren, wirksam entgegen treten zu können. Nicht zuletzt ist der furchtbare Amoklauf von Winnenden im März 2009 erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe möglich gewesen. Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (allerdings nicht zur Unzeit (21 bis 6 Uhr), vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt, gilt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Abs. 2.Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.
Durch die Übernahme von § 36 Absatz 3 Satz 3 der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 oder gegen eine im Zusammenhang mit der Aufbewahrung vollziehbaren Anordnung nach § 36 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 verstößt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden (§ 53 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 19). Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 19 handelt beispielsweise derjenige, der seinen Waffenschrank versehentlich nicht abgeschlossen hat und daraus eine Waffe abhandenkommt. Vorsätzliche Verstöße gegen § 36 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2, durch die eine konkrete Gefahr des Abhandenkommens oder des unbefugten Zugriffs Dritter auf Schusswaffen oder Munition verursacht wird, ist nach § 52a strafbewehrt.
Mit den roten Markierungen möchte ich hinsichtlich möglicher Konsequenzen sensibilieren. Die blauen Markierungen zeigen auf, dass neben inhaltlich fragwürdigen Bestimmungen auch die sprachliche Ausgestaltung hier und da fragwürdig erscheint. -
natürlich interessiert sich keine Sau für das, was das Volk sagt oder möchte.
Hier geht es aber um folgendes: Stuttgart war die Initialzündung was die Waffensteuer betrifft. Sie haben damit eine derbe rechtliche Schlappe hinnehmen müssen, also gehen sie einen anderen weg. Den Weg der Gebühren, die eben in deren Hoheit fällt.
Ich lehne dieser Gebühren entschieden ab, weil mit zweierlei Maß gemessen wird aber hauptsächlich, weil in Stuttgart diese Gebühr übermaß hoch ausfällt. Es gibt weitere Gemeinden, wo eine Gebühr für die Kontrolle erhoben wird, aber zum einen, meines Wissens nach, nur wenn es Beanstandungen gibt und zum anderen in einer halbwegs akzeptablen Höhe, nämlich nach tatsächlichem Aufwand, der sich dann eher bei ca. € 40,- bis € 70,- einpendeln dürfte, aber nicht das Dreifache davon, ausser der Kontrollierte hat als Sammler an die Hundert Waffen zu Hause.
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nämlich nach tatsächlichem Aufwand
Das ist der Anknüpfungspunkt.Zitat von Auszug aus § 50 Abs. 2 WaffGDie Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen, Prüfungen oder Untersuchungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird. Bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden.
Die Überprüfung ist sicher keine begünstigende Amtshandlung. Demnach greift das Gebot der Kostendeckung und implizit das Verbot der Kostenüberdeckung. Letzteres unterliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn die Behörde den Vortrag einer Dreifach-Überhöhung nicht entkräften kann, wäre ich hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens recht zuversichtlich.
Hier ein Beispiel aus einem anderen Bereich, wie deutlich Gerichte im Abgabenrecht urteilen können. Ein bestimmtes Maß an Pauschalisierung bei der Bemessung von Gebühren oder der Ausschöpfung von Gebührenrahmen wird der Exekutive zugestanden, ein grobes Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten (resp. Aufwand) und Gebührenhöhe i.d.R. nicht. Ich würde beispielsweise die Notwendigkeit einer Differenzierung in der Gebührenhöhe vermuten, wenn einerseits Behördenmitarbeiter und andererseits externe 'Hilfskräfte' (die soll es ja zwischenzeitlich auf diesem Gebiet auch schon geben) zum Einsatz kommen.Die öffentliche Entrüstung mag berechtigt sein, hilft aber vermutlich nicht viel. Da muss jetzt einfach ein Betroffener mal die Ärmel hochkrempeln und sich möglichst unaufgeregt und dazu umso besonnener formal richtig wehren. Widerspruch einlegen, Einhaltung des Kostendeckungsprinzips in Frage stellen, Kalkulationsunterlagen hinterfragen usw.. Falls der Widerspruch zurück gewiesen wird - was ich erwarten würde - Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. [fiction]Auf diesen Fall ausgegebene Aktien hielte ich für eine gute Anlage.[/fiction]
IANAL => fachlich spezialisierten Anwalt einschalten (Erfahrung + Erfolge im Kommunalabgabenrecht)
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Einige Diskussionsgrundlagen dazu hier:
Michael Kuhn - privates Waffen-Blog GunTalk.de » Blog Archive » Stadt Stuttgart: Illegale Maßnahmen?
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Es scheint wohl langsam brenzlig zu werden in Bremen.
Heute hat mich eine Email von Jürgen Wintjen erreicht:
ZitatAlles anzeigen
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
wie ihr vielleicht schon der Presse entnommen habt plant die SPD-Bremen die Einführung einer Waffensteuer in Bremen(siehe Anlagen).
Die Schützen sollen eine Sondersteuer in Höhe von € 300,-- pro Waffe und Jahr zahlen. Sollte es tatsächlich zur Einführung der Waffensteuer kommen, müssen unsere Schützenvereine um ihre Existenz fürchten. Die Einführung der Waffensteuer könnte sich zu einem "Flächenbrand" entwicklen, das hätte mit Sicherheit auch negative Auswirkungen auf Eure Vereine und deren Mitglieder.
Ich möchte Euch daher um Unterstützung bitten, um die Einführung der Waffensteuer zu verhindern.Bitte sprecht Eure politischen Vertreter vor Ort an, schreibt an die Bremer SPD usw.
Weitere Information könnt ihr unserer homepage Neue Seite 1 entnehmen.
Ich habe soeben die Information erhalten, dass die SPD-Hamburg die gleiche Initiative wie die SPD-Bremen gestartet hat.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Dies Mail bitte an Schützenvereine/ verbände weiterleiten. Danke
"Gemeinsam gegen Unrecht und Willkühr"
Mit Schützengruß
Jürgen Wintjen
Präsident
Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde e.V.
Wanhödener Str. 243a - 27637 Wanhöden
Tel. 04741 - 603662 - FAX 603946Hier auch die Dokumentation des "hinundher" mit Herrn Tschöpe. Link. Besonders zu empfehlen ist der Brief des DSB.
Edit sagt: Anhang vergessen.
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Einige Diskussionsgrundlagen dazu hier:
Michael Kuhn - privates Waffen-Blog GunTalk.de » Blog Archive » Stadt Stuttgart: Illegale Maßnahmen?
Schöner Artikel. Hattest Du vorher Kreide gefuttert
? Im Ernst, ich denke, mit einer solchen Aufmachung erreichst Du den Rest der Welt besser. Zu den Risiken des Nicht-Hereinlassens hatte ich mich schon geäußert. Sehr gut gefallen hat mir allerdings Dein Hinweis, wie wichtig es ist, eine Frau zu haben.Hier auch die Dokumentation des "hinundher" mit Herrn Tschöpe. Link. Besonders zu empfehlen ist der Brief des DSB.
Mit gefällt der Brief des Bundes der Steuerzahler, so eine Haltung hätte ich eher nicht erwartet. -
Langsam brenzlig?
Das ist wohl untertrieben.
Wer mein Blog und meine anderen Beiträge liest, weiß daß es schon seit 2009 brennt.......
frank17
Kreide? Nö, weshalb?
Hab' ich jemanden verschont?
Nachtrag: Kennt sich jemand aus damit, ob die Gebühren für alle erhöht werden müssen, oder nicht?
Kann ja nicht sein, daß es nur das Waffenrecht betrifft, oder?Gruß
Michael -
Langssam brennt die Luft. Die SPD lässt sich nicht von ihrem Plan abbringen. Auch sind die Argumente interessant. Man will ja den Vereinen
nix böses. Nur eben den Mitgliedern an den Geldbeutel bzw. ihnen die legal erworbenen Schußwaffen streitig machen. Sie zur Abgabe zu zwingen. Auch interessant ist das absolute Nichts-Wissen dieser Politiker. "Anders als beispielsweise in GB wäre in DE Schießsport eben (leider) legal." Informieren dich diese Deppen eigentlich, oder plappern die das auf Bildniveau runter? Und die Bundes-SPD bläst natürlich ins selbe Horn. Wenn hier nicht noch ein Wunder geschieht, wird sich hieraus ein Flächenbrand entwickeln, den wir nicht mehr löschen können. Nur einfachmal "wegziehen" wird dann eher nix mehr nutzen. Das Jahr ist bald rum und in den ersten Monaten wird es dann für die Bremer Waffenbesitzer ein böses Erwachen geben. Gibt es im Raum Bremen eigentlich keine Waffengeschäfte und Büma´s. Also ich würde mich etwas angepisst fühlen, als Büma, wenn die in Bayern sowas einführen. Langsam verstehe ich immer besser, warum mein Vater wollte, das ich nicht BüMa lerne.Auch mal so eine allgemeine Frage in den Raum. Gibt es in Bremen eigentlich keine Waffensammler oder Sportschützen, die mehr als "nur" ein KK besitzen? Ich meine, ich kenne Sammler die besitzen 100 oder mehr Schußwaffen. Da gehts dann an die Existenz. Oder eben wie meiner einer, der mittlerweile 19 Schußwaffen für die Ausübung des Schießsports sein eigen nennt. Es ist da nun egal, ob nun ein Steuerbescheid über 5700.-€ oder gar 30.000.-€ ins Haus flattert. Wenn sowas erst die Instanzen geht, mit Mahnbescheiden, sich addierenden Mahngebühren, Gerichtsvollzieher und irgendwann Gehaltspfändungen mit entsprechenden Schufaeinträgen, wird man in diesem Lande nie wieder festen Boden unter den Füßen bekommen.
Ist das eine Art "Strafe", die sich diese Kommunisten ausgedacht haben? Und keiner merkts?Martin
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Die Politik möchte da offensichtich nicht ausschließlich Aufwendungen wieder teilweise finanzieren, sondern vor allem auch lenkend tätig werden. Das kennt man bspw. von Tabaksteuer (Ziel: Weniger Tabakkonsum), Ökosteuer (Ziel: Weniger Schadstoffaussstoß) oder Kampfhundesteuer (Ziel: Weniger Kampfhunde). In einigen Bereichen gibt's leider krasse Regelungen: Kampfhundesteuer von 500 Euro / Jahr ist ebenfalls kein Pappenstiel.
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Die Politik möchte da ... vor allem auch lenkend tätig werden.
Dieses Ansinnen könnte auch hier vorliegen. Die Ermächtigung im WaffG gibt das allerdings nicht her. Ein solches Vorgehen wäre im Anwendungsbereich des WaffG demnach rechtswidrig. -
Ist vielleicht ein Ansatzpunkt. Auf jeden Fall steht das sehr im Kontrast zur Sportförderung, die nicht zwischen „guten“ und „bösen“ Sportarten unterscheidet, und auch den ausufernden Lobhudeleien unserer Politiker wenn mal wieder die breitensportliche, leistungssportliche und gesellschaftliche Arbeit unserer Vereine gelobt und genutzt wird.
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und auch den ausufernden Lobhudeleien unserer Politiker wenn mal wieder die breitensportliche, leistungssportliche und gesellschaftliche Arbeit unserer Vereine gelobt und genutzt wird.
Ich habe leider noch nie erlebt, daß irgendjemand diese Lobhudelei dann auch genutzt hätte, um die Politiker beim Wort zu nehmen.
Weder auf lokaler Ebene noch "weiter nach oben". -