Waffenkontrollen: Ergebnisse und Einordnung

  • Hallo zusammen,

    bei meinem sonntäglichen Streifzug durch die Seiten der Landesverbände ist mir das doc9568.pdf aufgefallen.

    Diese Information gehört in die Öffentlichkeit, denn die müssen wir mit dem Vertrauen in unseren Sport zurück gewinnen. Diese Aufgabe kann/sollte jeder von uns erfüllen können ohne dass dafür Geld in die Hand genommen werden muss.

  • Diese Information gehört in die Öffentlichkeit, denn die müssen wir mit dem Vertrauen in unseren Sport zurück gewinnen. Diese Aufgabe kann/sollte jeder von uns erfüllen können ohne dass dafür Geld in die Hand genommen werden muss.

    Du findest eine Beanstandungsquote von 14,1% ist etwas positives (die auch noch so blöde waren die rein zulassen)?

    Ich empfehle allen die glauben dies als "Erfolg" verkaufen zu können einen Reality Check.

    BBF

  • Sollten wir dafür nicht besser einen eigenen Strang aufmachen. Dazu gäbe es nämlich noch einiges zu sagen und auch zu hinterfragen, zumindest aus meiner Sicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • bei meinem sonntäglichen Streifzug durch die Seiten der Landesverbände ist mir das doc9568.pdf aufgefallen. Gemeinsame Pressemitteilung aus Stuttgart

    Diese Information gehört in die Öffentlichkeit, denn die müssen wir mit dem Vertrauen in unseren Sport zurück gewinnen. Diese Aufgabe kann/sollte jeder von uns erfüllen können ohne dass dafür Geld in die Hand genommen werden muss.

    Der Link zum Bericht des Landtags BW fehlt, so dass kein Leser sich sein eigenes Urteil bilden kann. Hier wird er nachgereicht.

    Ich habe den Bericht gelesen und hätte ihn völlig anders für die Presse aufgemacht:

    In BW ticken die Uhren anders.

    Während in der gesamten Bundesrepublik seit 2003 eine Bringschuld des Nachweises zur sicheren Aufbewahrung existiert, haben die BW-Behörden es anscheinend versäumt, diese auch einzufordern und ihre waffenrechtlich registrierten Bürger zu informieren.

    Zu dieser Schlussfolgerung kommt man anhand der folgende Aussagen aus dem Bericht:

    Seit der Änderung des Waffengesetzes (Gesetz vom 17. Juli 2009) müssen alle Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und Munition – unabhängig von einem behördlichen Verlangen – nachweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG).

    In Baden-Württemberg haben die Waffenbehörden alle Waffenbesitzer schriftlich auf die neue gesetzliche Verpflichtung hingewiesen und zur Vorlage von Aufbewahrungsnachweisen aufgefordert....Sechs Waffenbehörden haben keine Kontrollen durchgeführt, da sie zunächst die Prüfung der Aufbewahrungsnachweise abschließen wollen...

    80,9 % der Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften waren weniger schwerwiegend. Die Waffenbesitzer sorgten entweder für eine unverzügliche ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition oder gaben ihre Waffen und Munition bei den Waffenbehörden zur Vernichtung ab. ...Im Hinblick auf die hohe Beanstandungsquote bei Erb- und Altwaffenbesitzern ist es wichtig, diese Personengruppen über die Aufbewahrungsvorschriften zu informieren und ihnen die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften zu verdeutlichen. Da sie nicht in Vereins- und Verbandsstrukturen organisiert sind, müssen sie auf andere Art und Weise erreicht werden.

    Zum Vergleich die Synopse (Gegenüberstellung von Gesetzesänderungen 2003 zu 2009) des §36 WaffG http://www.buzer.de/gesetz/5162/al19385-0.htm

    Diese sagt aus: Bereits 2003 bestand die Bringschuld, die sichere Aufbewahrung der Behörde nachzuweisen.
    Und genau diesen Nachweis haben auch viele Bundesländer 2003 von ihren LBWs eingefordert.

    Doch erst jetzt - im Jahr 2011 - nach über acht Jahren kommen die BW-Behörden auf den Gedanken, ihre Bürger, insbesondere die Erben und Altbesitzer zu informieren. Nur, weil sie vor Ort kontrollierten, BEVOR sie jeden registrierten LWB über die Gesetzesänderung informierten und die Nachweise nicht als Bringschuld der LWBs einforderten, kam es 2009 zu den 50% Beanstandungen und 2011 zu den 20%, von denen die meisten nicht schwerwiegend waren.

    Mein Fazit:
    BW war in den letzten 8 Jahren zu nachlässig bei der Information und Einholung der Bringschuld und hat jetzt mehr zu tun als die anderen Bundesländer. Eventuell berechnen sie deshalb als einziges Bundesland auch bei anstandslosen Kontrollen Gebühren. Wären die Bürger bereits 2003 informiert gewesen, läge die Beanstandungsquote sicherlich im Rahmen der 2,5% OWI- und Straftatbestände aus Niedersachsen.

    Ich begrüsse die Aktion der sechs Waffenbehörden, ERST zu informieren und danach zu kontrollieren.
    Von daher sollte man diese sechs Behörden als Musterbehörden belobigen. Zwei Behörden haben Kontrollen versucht, aber niemanden angetroffen, von daher wissen wir leider nicht, welche der folgenden acht Behörden aus der Tabelle des Berichts mit NULL Kontrollen so weitsichtig und bürgerfreundlich reagierten:

    BW-Behörden, die keine Kontrolle vor Ort durchgeführt haben:
    Kirchheim/Teck
    Bietigheim/Biss.
    LRA Karlsruhe
    Mühlacker
    Mosbach
    Stockach
    Mössingen
    VG Laupheim

  • Hallo Freunde,

    erst mal, es wurden laut dem Bericht nur 9,5% aller legalen Waffenbesitzer in BW überprüft. Von denen haben angeblich 21,5% gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen. Im Klartext, es waren 21,5% von den kontrollierten 9,5% und nicht 21,5% aller legalen Waffenbesitzer. Die Sportschützen waren hier mit 14,1% beteiligt. Es ist unzulässig, aus diesen Zahlen auf die Gesamtheit aller legalen Waffenbesitzer zu schließen. In dem Bericht wird zwar behauptet, dass 9864 verdachtsunabhängige und 4424 verdachtsabhängige Kontrollen durchgeführt worden sein, aber gleichzeitig wird auf 95% (6100) aller Erben und Altbesitzer verwiesen. Wie verhält sich das? Wie haben die das mit den verdachtsunabhängigen denn überhaupt gemacht? Gewürfelt? Wie hieß noch mal das Tier, das trappst?

    Zu den Beanstandungen: Wie können wir sicher sein, dass diese Beanstandungen auch alle wirklich gerechtfertigt waren? Wir wissen alle, dass nicht immer alle Sachbearbeiter wirklich sattelfest sind und einige von denen biegen sich auch schon mal gerne ihr eigenes Gesetz zusammen. Sollten da irgendwelche im Schnellverfahren mit der Materie vertraut gemachte Kontrolleure wirklich besser sein? Es gibt etliche Kompliziertheiten im Bereich der Aufbewahrungsvorschriften. Warum sollte zum Beispiel nicht ein Kontrolleur die generelle Verankerung der Tresore für nötig erachten und vermeintliche Verstöße dagegen ahnden, obwohl diese Vorschrift erst für bestimmte Bedingungen gefordert wird? Ich lese in den Bericht, dass die nicht getrennte Lagerung der Munition beanstandet wurde. War da möglicherweise passende Munition zusammen mit einer oder mehreren Kurzwaffen im B-Fach eines A/B-Schranks? Das wäre zwar zulässig, aber können wir auch sicher sein, ob das auch jeder Kontrolleur so wusste?


    Man sollte bei den ganzen Aktionen immer im Hinterkopf behalten, das mit legalen Waffen so gut wie kein Missbrauch betrieben wird, unabhängig von der gesetzeskonformen Aufbewahrung. Anlass war ein spektakulär medial ausgeschlachteter Einzelfall. Die obigen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sagen gar nichts über das tatsächliche Risiko aus. Könnt ihr euch noch an den auch hier im Forum diskutierten Vorfall mit der alten Dame erinnern? Die bewahrte den Püster ich glaube ihres verstorbenen Vaters nicht gesetzeskonform in einem verschlossenen Koffer in einem verschlossenen Sekretär auf. Wer diese alten Sekretäre kennt, der weiß auch, dass diese einem Durchschnittseinbrecher oft mehr Widerstand entgegen setzen können als so ein Baumarktwürfel mit Aufkleberchen drauf. Manche Sekretäre haben sogar richtig massive Tresore eingebaut, aber ohne heute gültige Spezifikation. Damit hätten dann auch Profieinbrecher ihre liebe Not. Wo ist also das wirkliche Problem? Jedenfalls stellen diese Kontrollen, insbesondere die verdachtsunabhängigen, einen massiven Eingriff in die Grundrechte unbescholtener und gesetzestreuer Bürger dar. Auch gibt es nicht wenige Bürger und auch Experten, die diese Kontrollen sogar als nicht verfassungskonform ansehen.

    Wie war das noch mal mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Lieber Gerhard, ich würde die letzten Beiträge doch besser separieren.

  • Positiv zu vermerken ist aber, dass bei den Jägern und Sportschützen, die wenigsten Beanstandungen vorgefunden wurden.
    Und die Beantstandungen, so der Bericht, bei den Altbesitzern und Erben, beruhen auf die Untätigkeit der Behörden hin. Sie haben die Waffenbesitzer unter "sonstige" nicht ausreichend informiert.

    Aber, so habe ich in den letzten Monaten gelernt, dürfen wir das nichth sagen, ich meine, dass die Behörden Mist gebaut haben, denn sonst können die uns ja an den Karren pinkeln.

    Tatsache ist, was Katja sehr passend und treffend aufbereitet hat, dass seit 2003 die Informationspflicht der Aufbewahrung gültig ist und das Land BW hier augenscheinlich nichts gemacht hat.
    Aber auch das, dürfen wir nicht offen sagen.

  • Die obigen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sagen gar nichts über das tatsächliche Risiko aus. Könnt ihr euch noch an den auch hier im Forum diskutierten Vorfall mit der alten Dame erinnern?

    Genauso sehe ich das aus.

    Ich habe mich gestern nochmal hingesetzt und mir die Statistik angeschaut. Hier das Ergebnis:

    Es wurden 7861 Jäger und Sportschützen kontrolliert

    Bei 17% gab es Beanstandungen,
    insgesamt waren 14% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
    2,5% der kontrollierten Jäger und Sportschützen haben ein OWI-Bußgeldverfahren
    0,57% droht der Widerruf der WBK.

    Es wuirden 6427 sonstige LBWs kontrolliert

    Bei 35% gab es Beanstandungen,
    insgesamt waren 30% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
    4,3% der kontrollierten anderen LWBs haben ein OWI-Bußgeldverfahren
    2,5% droht der Widerruf der WBK


    Wir wissen auch, dass nicht alle OWI und Strafverfahren vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Was in BW zur Verurteilung führt, wird in Hannover bei Zahlung einer Summe X eingestellt.

    Das heißt im Klartext: Alle Werte - außer den 30-35% Werten - sind m.E. nicht besorgniserregend.


    Und die Werte bei den Altbesitzern und Erben kamen ja, wie im Bericht beschrieben zustande, WEIL die Behörden nicht richtig im Vorfeld informiert hatten.

  • Lieber BBF,

    auch wenn Appelle an ein Mindestmaß von Etikette ja bei Dir vergeblich scheinen, so solltest Du doch wenigstens die Sache mit dem Zitieren in den Griff bekommen. Dafür gibt es extra eine Vorschau und/oder den Quellcode.

    Wer hat nun was gesagt, Du oder Katja?


    Wenn ich mir Katjas detaillierte Analyse so anschaue, dann haben die, wie schon von mir vermutet, wohl erst mal "jeden Scheiß" beanstandet und erst später die wirklichen Verstöße aussortiert. Anders kann man die Zahlen doch gar nicht deuten, zumal ja bekanntlich waffenrechtliche Verstöße immer äußerst rigide geahndet werden.

    Die ominösen (großen) Zahlen dienen aber der Rechtfertigung und werden wohl auch leider wieder gegen uns verwendet werden. Warum sinkt eigentlich mein Vertrauen in die staatlichen Organe immer mehr?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (11. Oktober 2011 um 21:02)

  • Das heißt im Klartext: Alle Werte - außer den 30-35% Werten - sind m.E. nicht besorgniserregend.

    Wir sind uns aber hoffentlich im klaren, dass der Feind diese Zahlen nicht so freundlich interpretieren und vor allem auch ihre Sichtweise erfolgreich kommunizieren wird. Wenn dann die Verbände wieder nicht angemessen hart reagieren, wird der Schaden groß sein. Zumindest für die GK Schützen.

    BBF

    Einmal editiert, zuletzt von BBF (11. Oktober 2011 um 21:19)

  • Wir sind uns aber hoffentlich im klaren, dass der Feind diese Zahlen nicht so freundlich interpretieren und vor allem auch ihre Sichtweise erfolgreich kommunizieren wird

    Wie ganz oben beschrieben, haben sich weder der LJV noch der Landesverband die Mühe gemacht, eigene Interpretationen der Zahlen zu erstellen, sondern haben einfach die Werte des Berichts wiederholt mit minimalen Wertungsabweichungen.

    Schade für die Veröffentlichung. Hätten sie mich vorab befragt, hätten sie schönere Zahlen haben können.