Sachstand „Errichtung des Nationalen Waffenregisters“ im Bundesverwaltungsamt
NWR und das Projekt XWaffe nehmen Gestalt an
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene einzurichten und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie muss das Nationale Waffenregister (NWR) allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen.
Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 aufzubauen ist (§ 43a Waffengesetz).
Das NWR hält für jeden Beteiligten „Vorteile“ bereit:
Vorteile_NWR.pdf
Einen Überblick gibt es auch:
Gesamtüberblick.pdf
Damit man auf dem Laufenden bleibt, kann man sich mit einem Newsletter informieren lassen:
BVA Internet: Newsletter
Die jüngste Pressemitteilung gibt es hier:
Pressemitteilung_09.pdf