Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR)

  • Sachstand „Errichtung des Nationalen Waffenregisters“ im Bundesverwaltungsamt

    NWR und das Projekt XWaffe nehmen Gestalt an

    Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene einzurichten und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie muss das Nationale Waffenregister (NWR) allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen.
    Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 aufzubauen ist (§ 43a Waffengesetz).

    Das NWR hält für jeden Beteiligten „Vorteile“ bereit:
    Vorteile_NWR.pdf


    Einen Überblick gibt es auch:
    Gesamtüberblick.pdf


    Damit man auf dem Laufenden bleibt, kann man sich mit einem Newsletter informieren lassen:
    BVA Internet: Newsletter

    Die jüngste Pressemitteilung gibt es hier:
    Pressemitteilung_09.pdf

  • Naja, ich will ja jetzt nicht wieder den Buhmann spielen, aber das NWZ ist so überflüssig wie ein Kropf und gefährlich dazu.

    Ich kann nur hoffen, dass das NWZ das gleiche Schicksal erreichen wird, wie ELENA.

    Dieses NWZ wird in keinster weise die innere Sicherheit erhöhen. Viel mehr wird es dem Bund und der EU die Möglichkeit geben, zu sehen, mit wievielen Gegner von möglichen Verboten oder Verschärfungen sie es tatsächlich zu tun haben.
    Die illegalen Waffen werden nachwievor dort nicht erfasst werden.

    Ich möchte mir auch nicht ausmalen, was passiert, wenn die Daten des NWZ mißbraucht werden und somit für Zahelmann und Söhne eine schöne Einkaufsliste bereitsgestellt wird, wo sie sich nur noch die benötigten Waffen aussuchen müssen.

  • ... das NWZ ist so überflüssig wie ein Kropf und gefährlich dazu.

    Ja, ist es. Aber es wird trotzdem kommen, denn die 27 Regierungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben es gemeinsam so beschlossen. Deshalb interessiert auch die Sinnfrage nicht.
    (Allerdings würde mich schon interessieren, wie das NWR in anderen EU-Staaten aussieht. Vermutlich nicht so weireichend und überperfektionistisch wie in D.)

  • hmmm, mich interessiert eigentlich nur, wie der Gesetzgeber und die EU für die Datensicherheit sorgen und garantieren will und den Mißbrauch verhindern möchte.

    Wer hat Einblick in die Daten und wer nicht?

  • Es wird so kommen, wie es immer kommt: mit deutscher Gründlichkeit und vorauseilendem Gehorsam - ohne sich Gedanken zu machen, wieviel es kostet und warum es installiert wird.

    Das EDV-Registriersystem wurde aufgrund falscher Annahmen 2008 in der EU beschlossen. 2008 wurden in der EU auch die vier Kategorien(verboten, genehmigungspflichtig, meldepflichtig und sonstige) auf zwei Kategorien verringert: verboten und erlaubt. Eine Evaluation seitens der UN und der EU bzgl. der Verschärfungen hat bis jetzt nicht stattgefunden. Die reine Annahme, Waffen seien "böse", reicht bis heute aus. Es werden staatliche und personelle Mittel in einem Ausmaß für die Registrierung ausgeben, ohne die innere Sicherheit zu erhöhen, die bei anderen Staaten Kopfschütteln verursacht.

    Nur wegen dieser Reduzierung der Kategorien wurden die Österreicher gezwungen, ihre sonstigen (noch nicht mal meldepflichtigen Schrotflinten) zu registrieren. Und wer bezahlt es? Nicht wie in Kanada die Regierung, sondern die Bürger und die Händler. Letztere bekommen dafür einen geringen Obolus, der die Schikane und Arbeit der Händler nicht mal im Geringsten aufwiegt. (Soviel ich weiss, rühmen sich die Verbandsspitzen in AT dafür, während die IWÖ dagegen weiterhin wettert).

    Hier mal drei Beispiele zur Registrierung in anderen Ländern:

    Schweiz: EDV und alle Waffe ja - aber nicht zentral

    Neuseeland: Registrierung von Kurz- und SA-Waffen, aber keine "normalen" Langwaffen

    Statt - nach dem Amoklauf - alle Feuerwaffen zu registrieren, wurden die Lizenzinhaber sorgfältiger registriert, sowie bestimmte Arten von Feuerwaffen. Vor 1983 hatte das Land ein dezentrales System für die Waffenanmeldung beim Erwerb (inklusiver aller Schrotflinten, Gewehre, Pistolen und eingeschränkte Waffen). Eine Evaluation, die den Arbeitsaufwand einschätzte, das vormals bestehende System, dass vor der Einführung von Computern auf Karteikarten basierte, an heutige Anforderungen anzupassen, und ein interner Polizeibericht kam zu dem Ergebnis, dass die Aufrechterhaltung einer genauen Registrierung, die wirklich den polizeilichen Ermittlungen helfen würde, eine enorme und kostspielige Aufgabe wäre, die hauptsächlich von der Bereitschaft der Inhaber abhing, aktuelle Informationen bereitzustellen. Letztendlich wurde festgestellt, dass das erforderliche Geld in der Kriminalprävention an anderen Stellen besser eingesetzt werden könnte. Daher wurde auf die Registrierung von Langwaffen im Gesetz 1983 verzichtet. Die Empfehlungen zur Wiederaufnahme der Langwaffen-Registration 1997 mit Unterstützung der Polizei wurden abschlägig beschieden.

    Kanada: Kurzwaffen und SA-Waffen ja (und SEHR strikt), Langwaffen-Registrierung soll wieder aufgehoben werden.

    Nach einem Amoklauf sollten 1995 neben der bereits bestehenden Registrierung der Kurzwaffen, automatischen und halbautomatischen Waffen ein Register für die restlichen Langwaffen kommen. Die Schätzungen gingen von 2,4 Millionen Besitzern mit 7,9 Millionen Langwaffen aus. Die Kosten waren zunächst mit 119 Millionen Dollar angesetzt worden, denen voraussichtliche Einnahmen von 117 Millionen Dollar gegenüberstanden. Die Kostenschätzung wurde jedoch im Jahr 2002 auf 1 Milliarde Dollar erhöht. Aktuell sollen sie bei 2 Milliarden liegen. Daher bereitet die aktuelle konservative Regierung eine Abschaffung dieser Registrierung vor.

    Florida keine Registrierung

    Florida verbietet ausdrücklich die Führung eines Registers der legalen Schusswaffen und Waffenbesitzern, indem es behauptet, dass eine solche Liste „kein legales Instrument der Strafverfolgung sei, sondern ein Instrument für das Profiling, die Belästigung und den Missbrauch von rechtstreuen Bürger“ führe und diese Liste, sofern sie in die „falschen Hände“ fiele, sich als Einkaufsliste für Diebe eigne. In der Tat enthält das Gesetz eine Schadensersatzpflicht für Waffenbesitzer, deren Namen registriert wurden. Dennoch lässt die Regelung zu, dass Informationen von Schusswaffen erfasst werden dürfen, die bei Verbrechen verwendet wurden, sowie von Personen besessen werden, die in Verbrechen verwickelt sind. Zudem erlaubt es, sämtliche gestohlene Schusswaffen zu erfassen, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit.


    Meine Befürchtung für die nächsten 10 Jahre:


    Heute schon prangt das "rote W" auf Einwohnermelde-Amt-Akten bei LWBs (=Achtung: Waffen). Ein LWB hat beim Ratshausbesuch seine EDV-Akte wegen eines irgendeines Nichtwaffen-Anliegen am PC aufrufen lassen und konnte dort die rote und blinkende Warnschrift "Waffenbesitzer" erkennen, woraufhin die Sachbearbeiterin - seiner Aussage nach - sichtlich nervös wurde.

    Zukünftig könnte jeder Verkauf von EWB-Artikeln (Munition, Zubehör, Waffenteile, Waffen) NRW-abfragepflichtig und protokoll-pflichtig werden. Jeder Händler hätte dann zu protokollieren, dass er VOR dem Verkauf eine Abfrage gestartet hat. Anhand der doppelten Protokollierung (NRW und Handelbuch) kann der Staat jedem Händler oder Erwerber seine Lizenz entziehen.

    Warum?
    Weil es immer Pannen geben wird. Es gibt kein einziges Protokoll mit doppelter Buchführung, dass keine Fehler aufweist. Man vergisst etwas einzutragen, es kommt zu EDV-Übertragungs- oder Speicherfällen etc. Und da mittlerweile der Staat in fast allen Belangen zu Waffen die Beweislast umgekehrt hat, ist es immens schwer zu beweisen, dass man korrekt gearbeitet hat.

    Warum Probleme für die Erwerber?
    Das Kleinwaffenaktionsprogramm der UN möchte die Abgabe von Munition mengenmäßig und mit Seriennummern versehen beschränken. Das NRW ist der erste Ansatz dafür, dass künftig Händler und Erwerber Munitionsbücher und evtl. auch Zubehörbücher führen müssen.

    Warum sehe ich so schwarz?
    Weil ich die internationalen Bestrebungen der Gungrabber beobachte, deren Ziel die Totalenteignung ist. Sie sind viele, haben viel Geld und viel Einfluss. Mit gesundem Menschenverstand kann man weder die Regelungen der EU 2008, noch die WaffG Verschärfungen seit 2003 gutheißen. Sie schaffen keine Balance zwischen den Bedürfnissen der Waffenbesitzer und der inneren Sicherheit, sondern verteufeln Waffen an sich - ohne Verhältnismäßigkeit und ohne Evalution. Das NRW in seinen Auswüchsen ist m.E. nicht das probate Mittel gegen den illegalen Handel, sondern lediglich ein weiteres Kontrollinstrument.


    Der Hauptzweck der Registrierung liegt in der Rückverfolgung:

    • bei Waffen, mit denen Missbrauch betrieben wurde, kann das Register helfen, den letzten bekannten rechtmäßigen Eigentümer zu ermitteln
    • aufgefundene, vormals gestohlene Waffen können dem Besitzer zurückgegeben werden
    • wird der Lizenzinhaber straffällig, erleichtert das Register die Beschlagnahme seiner Waffen
    • Übertragungen von Waffen können hinsichtlich ihrer Legalität überprüft werden

    All diese Punkte können mit DEZENTRALEN Registern ebenso überprüft werden.

    Keiner dieser Punkte geht von einer aktuell drohenden Gefahr aus, sondern von einem Behördenakt, der zwecks Emailanfrage an die dezentralen Stellen innerhalb von 2-3 Tagen geklärt werden kann.

    Was jedoch beabsichtigt ist, dass eine Abfrage zu Bürger x, mit Geburtsdatum x.y.z. zu Waffe y von jedem Polizeibeamten erfolgen kann. Auch wenn diese protokolliert wird, wird sie nicht auffallen, sofern nicht eine Kontrollinstanz täglich damit beschäftigt ist, zu prüfen, WARUM jemand eine Abfrage gestartet hat.

    Hierzu verweise ich nur auf die Aufstellung der Piraten bzgl. Datenpannen, falschem Verdacht und Datenmissbrauch. Bisher konnte der Streifenpolizist nur mit berechtigten Gründen während der normalen Dienstzeiten Auskünfte einholen. Was wird sein, wenn das NRW online ist? Wird dann bei jeder Lärmbelästigung eine NRW-Abfrage durchgeführt? Werden dann statt zweier Streifenpolizisten das SEK-Kommando anrollen? Die Berichterstattung der Zeitungen weisen darauf hin. Und durch das NRW werden die Abfragen bzgl. des falschen Verdachts zunehmen und nicht abnehmen.


    WICHTIGER NACHTRAG

    Der Vorschlag, jede Waffe, die bei einem Missbrauch beteitligt war, anhand einer EDV-Karteikarte (=10 Minuten Arbeit am PC) zu beschreiben und diese Daten für Europol und Interpol in einem Pool zu sammeln, wurde bisher nicht umgesetzt.

    WENN die Regierung und Brüssel tatsächlich daran interessiert wären, den ILLEGALEN Handel und die Missbräuche mit Schusswaffen zu reduzieren, müsste ZUNÄCHST dieses Tool implementiert werden.

    Warum?
    Bei Missbräuchen sind legale Waffen nur zu 4-8% beteiligt, während illegale Waffen mehr als 40% ausmachen.

    Warum nicht?
    Die Kosten der Nachverfolgung wären rein staatlich. Kein illegaler beteiligt sich. Die Kosten des NRWs wird über kurz oder lang evaluiert und dann auf die LWBs umgewälzt. So läuft es in demokratischen Regierungen;(

    Sorry: wieder mal ein viel zu langer Beitrag.

  • Zitat

    Der XWaffe-Dolmetscher ist ein Softwarewerkzeug, das die Mitarbeiter/-innen der Waffenbehörden an ihren Arbeitsplätzen bei der Erfassung der Waffendaten im laufenden Betrieb unterstützt. Er hilft ihnen dabei, bei der Erfassung neuer Daten oder der Bearbeitung von Bestandsdaten die Waffendaten im korrekten XWaffe-konformen Format einzugeben und zu vervollständigen.


    Die dort verlinkten Dateien lassen erkennen, in welchem Umfang zukünftig Daten erhoben bzw. ausgetauscht werden.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.