Anwesenheitspflicht des Leiters einer Jugendschiessabteilung

  • Es wird keiner geschlachtet und ich werde in der nächsten Zeit auch kein Nachfolger sein. Mein Anspruch ist nur ein anderer und anscheinend habe ich einen falschen Anspruch. Ich kann die Jugend daher sich selbst überlassen und meine Frau passt auf bei solch einem Fußballtunier, ich schaue mir in Kopenhagen dann Hannover 96. Ihr habt mir eine Entscheidung abgenommen wenn es einmal dazu kommen sollte.

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    Ich hoffe, Du hast nicht den Vorwurf empfunden, Dein Anspruch (=korrekte Beaufsichtigung der Jugendlichen?!) sei falsch. Ich habe lediglich die Wahl der Mittel angesprochen. Mir erscheint es wertschöpfender zu ermitteln was durch wen wie zukünftig gut gemacht werden soll als wer daran schuld ist, was in der Vergangenheit nicht gut gemacht wurde. Zwischen diesen Grenzwerten der Betrachtung gibt es sicher eine Übergangszone, doch sollte m.E. der Schwerpunkt der Betrachtung in die Zukunft und zum Positiven gerichtet sein.
    Ich verspüre bei Dir einen Anspruch, den ich nachvollziehen kann. Allerdings - aus Erfahrung! - ist es wichtig, dass nicht nur Du ihn hast. DER VEREIN muss es wollen, dann kann es auch umgesetzt werden.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Für mich ist die Sache erledigt, für das Kind auch. Es hat sich aus der Jugendschiessabteilung abgemeldet. Ich kann nur hoffen das dies auch ein Signal ist über die gesamte Arbeit in der Jugendschiessabteilung nachzudenken. Heute habe ich einen Bericht gelesen wo 15jährige mit dem Kleinkaliber Gewehr auf der DM geschossen haben. Bei uns schiessen 14jährige mit dem LG aufgelegt. Das zu dem Jugendwart, die Arbeit die vorher für die Zukunft aufgebaut wurde, wurde von diesem Typen zerstört. Es war vorher auch nicht alles Gold, es existierte aber ein Konzept für die Zukunft.

  • Hallo Heiko,

    jetzt verstehe ich, wie deine Aussage zum Auflage-Schießen gemeint war. Damit wir nicht aneinander vorbei reden: Es gibt keine (gesetzlichen) Reglungen zum Auflage-Schießen. Es gibt nur die bekannten unteren Grenzen im WaffG bezüglich Druckluft und KK, die bei Bedarf auch noch durch Sondergenehmigungen nach unten verschoben werden können. Über Stehend oder Auflage werden aber von gesetzlicher Seite keine Einschränkungen gemacht und die Ausschreibungen der Verbände berücksichtigen ja auch das Stehend-Schießen von Anfang an.

    Wann jemand mit dem Stehend-Anschlag beginnen sollte, ist natürlich immer individuell vom körperlichen und auch etwas vom geistigen Entwicklungszustand des Kindes/Jugendlichen abhängig. Wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind und auch, ganz wichtig, die Grundlagen vernünftig vermittelt werden können, sollte man damit (nach meiner Auffassung) möglichst früh und ohne großartige vorherige Wettkampfteilnahme im Bereich Auflage beginnen. Aber man trägt auch die Verantwortung, die Kinder nicht zu überfordern.

    Nicht ganz unwichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich auch der Zustand des gesamten Vereins. Wenn es aktive Mannschaften im Bereich Jugend, Schützen und Damen gibt, fällt es sicher leichter, den Nachwuchs für das Stehend-Schießen oder sogar für Dreistellung zu motivieren. Besteht aber im Verein fast nur noch eine reine Auflage-Kultur, wird es schwierig, zumal in diesen Vereinen oft auch schon das nötige Wissen um Anschlagsaufbau usw. verloren gegangen ist.

    Wenn Du in deinem Verein den Schießsport stärker in sportlicher und wettkampforientierter Richtung fördern möchtest, dann wird Dir das auf Dauer nur gelingen, wenn Du, wie auch frank17 schon anmerkte, einen gewissen Konsens dafür in deinem Verein findest oder schaffen kannst. Auch ist es erfahrungsgemäß deutlich besser, wenn Du dich mit diesem Jugendleiter arrangieren kannst. Wenn das aus deiner Sicht nicht geht, solltest Du dir auf jeden Fall ein paar Gleichgesinnte suchen oder zumindest einige Mitschützen von deinem Konzept überzeugen. Als Einzelkämpfer hast Du erfahrungsgemäß auf Dauer keine wirkliche Chance und wirst Dich dabei nur aufreiben mit der Gefahr, zum möglichen Buhmann für alle zu werden.

    Es kann sogar bedeuten, dass es besser für Dich ist, diesen Verein aufzugeben und Dir einen Verein zu suchen, wo dein Engagement erwünscht und auch unterstützt wird. Nicht jeder Verein ist reformierbar und wenn doch, muss man dazu auch immer eine gehörige Portion Überzeugungskraft und wohl auch "Geschmeidigkeit" mitbringen. Das Risiko, dass man selbst dabei auf der Strecke bleibt, ist aber immer sehr hoch.


    Um noch einmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen, ich glaube, mit deiner Bewertung unserer Beurteilung tust Du uns hier als Außenstehende etwas Unrecht. So Ausdrücke wie " der Typ" und "zerstört" sprechen schon eine deutliche Sprache. Kann es nicht doch sein, dass Du den Fall überbewertest, da Dir das ganze Konzept und die Person des Jugendleiters nicht gefällt? Bist Du Dir sicher, dass das unter deiner Aufsicht nicht passiert wäre? Kannst Du überhaupt davon ausgehen, das durch die direkte Anwesenheit des (eines) Jugendleiters der Vorfall nicht passiert wäre? Gabe es in der Jugend schon vorher Spannungen, sogar offensichtliche einseitige Gruppenbildungen zu Lasten des Betroffenen, die der Jugendleiter hätte erkennen können? Gab es denn von Seite der Jugendlichen außer dem Austritt weitere Reaktionen? Es ist nicht immer ganz einfach für einen Jugendleiter, all die Feinheiten in einer Gruppe Jugendlicher mitzukriegen und auch immer richtig einzuschätzen. Wie schon gesagt, wir sind hier nur Außenstehende.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Es müsste erst einmal Konzept vorhanden und das ist nicht der Fall. Ich habe nichts gegen die Person sondern alleine wie er seine "Arbeit" erledigt. Wenn ich als Schießsportleiter qualifiziert bin durch die Prüfung die ich abgelegt habe, dann sollte ich mich auch an die Sportordnung halten. Ein Grund dafür ist schon das möglicherweise unsere Jugendabteilung zu einem Vergleichskampf angesprochen wird. So wie unsere Corporation ist dies eine Jugend-schiessabteilung aus einer Bürgerkorporation. Unsere Jugendschiessabteilung kann nicht antreten da keiner freistte- hend schiessen kann, für den Verein ist es eine Blamage und damit muss dieser zurechtkommen. Was bedeutet es aber für das einzelne Mitglied unserer Jugendschiessabteilung? Darüber sollte auch nachgedacht werden und ich übertreibe da nicht. Ich glaube das dies verständlich ist.

  • Auflageschießen ist Bestandteil der Sportordnung.


    Für die hier angesprochene Altersgruppe nur beim Bogenschießen, dort schießt man aber AUF Auflagen ;).

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.