Es ist folgendes passiert. Bei uns hat ein Fußballtunier der Korporationen statt gefunden. Daran hat auch die Jugendschiessabteilung unseres Vereins teilgeommen. Der Leiter der Jugendscchiessabteilung war jedoch nicht anwesend. Zwischen zwei Jungen hat es eine Auseindersetzung gegeben. Am Ende musste der eine Junge ins Krankenhaus gefahren werden, Dort wurde eine Platzwunde an der Unterlippe festgestellt, eine Gesichtprellung sowie eine Halsquetschung.
Für den Leiter einer Jugendschiessabteilung besteht Anwesenheitspflicht, er muss sonst für gleichwertigen "Ersatz" sorgen, in diesem Fall ist es so das seine Frau die Betreuung übernommen hat. Sie ist kein Mitglied in unserem Verein und besitzt auch nicht die Qualifikation die dafür erforderlich ist. Zu der Qualifikation des Leiters der Jugendschiessabteilung ist zu bemerken der er Schießsportleiter ist, er besitzt nicht die JuBaLi.
Heiko Metzner