Hallo,
ich verfolge ja immer mit großem Interesse die Tipps und Tricks zu Disag- und Meyton-Anlagen, aber auf eine Frage habe ich dort noch keine Antwort gefunden: Wie erfolgt die Ergebniskontrolle bei elektronischen Schießanlagen? Die Auswertung erfolgt ja gemäß Rundenwettkampfordnnung von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins, hier nochmal der genaue Wortlaut:
„Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfs von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich.“ (Abschnitt 3: Auswertung)
Wie muss ich mir die übliche Ergebniskontrolle bei der Scheibenauswertung (die aufgedruckten Ergbnisse werden kontrolliert und korrigiert) und die Ergebniskontrolle durch Rundenwettkampfleiter oder Rundenwettkampfgericht bei diesen komplett scheibenlosen Schießanlagen vorstellen?
„Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampf-Leiter. Dieser beantragt beim Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichts.“ (Abschnitt 5: Kampfgericht)
Das heißt als Mannschaftsführer muss ich mich von der Richtigkeit der Ergebnisse überzeugen und gegebenenfalls meine Unterschrift verweigern. Aber welche Möglichkeiten habe ich dazu? Aus Hochbrück kenne ich die immer mitlaufenden Kontrollstreifen, ich nehme an die kann man mit einer speziellen Auswertmaschine oder vielleicht auch manuell auswerten, oder? Werden die anschließend vom Rundenwettkampfleiter angefordert und kontrolliert oder vertraut der auf den falschen Ergebnisausdruck? Da wäre die Kontrolle ja völlig sinnbefreit, oder?
„Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen sind, erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen. (Abschnitt 1: Durchführung)“
Für problemlos kontrollierbare Ringlesemaschinen gelten deutlich höhere Anforderungen als für elektronische Scheiben oder müssen auch elektronische Scheiben von der Technischen Komission des DSB zugelassen sein? Der Satz gibt das irgendwie nicht so recht her. Wie kann es sein, dass solche scheibenlosen Schießanlagen manchmal recht seltsame Abweichungen aufweisen? Unsere Pistolenschützen durften sich da schon mal die Aussage anhören, dass man auf einem der Stände etwas weiter rechts anhalten müssen und das dann schon passen würde.
Ich freue mich auf eure Erfahrungwerte. Wir haben hier bisher nur einen elektronischen Stand aber da werden sicher nach und nach noch weitere folgen und dann möchte ich als Schütze und Trainer wissen worauf ich achten kann / soll / muss.
Beste Grüße
Gerhard