Ergebniskontrolle bei elektronischen Schießanlagen

  • Hallo,

    ich verfolge ja immer mit großem Interesse die Tipps und Tricks zu Disag- und Meyton-Anlagen, aber auf eine Frage habe ich dort noch keine Antwort gefunden: Wie erfolgt die Ergebniskontrolle bei elektronischen Schießanlagen? Die Auswertung erfolgt ja gemäß Rundenwettkampfordnnung von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins, hier nochmal der genaue Wortlaut:

    „Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfs von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich.“ (Abschnitt 3: Auswertung)

    Wie muss ich mir die übliche Ergebniskontrolle bei der Scheibenauswertung (die aufgedruckten Ergbnisse werden kontrolliert und korrigiert) und die Ergebniskontrolle durch Rundenwettkampfleiter oder Rundenwettkampfgericht bei diesen komplett scheibenlosen Schießanlagen vorstellen?

    „Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampf-Leiter. Dieser beantragt beim Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichts.“ (Abschnitt 5: Kampfgericht)

    Das heißt als Mannschaftsführer muss ich mich von der Richtigkeit der Ergebnisse überzeugen und gegebenenfalls meine Unterschrift verweigern. Aber welche Möglichkeiten habe ich dazu? Aus Hochbrück kenne ich die immer mitlaufenden Kontrollstreifen, ich nehme an die kann man mit einer speziellen Auswertmaschine oder vielleicht auch manuell auswerten, oder? Werden die anschließend vom Rundenwettkampfleiter angefordert und kontrolliert oder vertraut der auf den falschen Ergebnisausdruck? Da wäre die Kontrolle ja völlig sinnbefreit, oder?

    „Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen sind, erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen. (Abschnitt 1: Durchführung)“

    Für problemlos kontrollierbare Ringlesemaschinen gelten deutlich höhere Anforderungen als für elektronische Scheiben oder müssen auch elektronische Scheiben von der Technischen Komission des DSB zugelassen sein? Der Satz gibt das irgendwie nicht so recht her. Wie kann es sein, dass solche scheibenlosen Schießanlagen manchmal recht seltsame Abweichungen aufweisen? Unsere Pistolenschützen durften sich da schon mal die Aussage anhören, dass man auf einem der Stände etwas weiter rechts anhalten müssen und das dann schon passen würde.

    Ich freue mich auf eure Erfahrungwerte. Wir haben hier bisher nur einen elektronischen Stand aber da werden sicher nach und nach noch weitere folgen und dann möchte ich als Schütze und Trainer wissen worauf ich achten kann / soll / muss.

    Beste Grüße

    Gerhard

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo,

    als Kontrolle dient der Ausdruck, wo ich nicht verstehen kann, wieso der falsch sein soll, denn ich merke ja als Schütze, ob ich nun einen Schuss rausgehauen habe, oder nicht. Wenn nun die ganze Wertung gestimmt hat, stimmt ja auch der Ausdruck. Wo soll da also ein Fehler entstehen?

    Als Kontrolle kann man bei Meyton und Disag eine Kontrollscheibe hinten einstecken. Dort sieht man dann das komplette Schussbild. Ich kann also nicht jeden Schuss erkennen, aber ob ich nun krasse Ausreißer habe, sehe ich schon. Abgesehen davon: Ein falscher Wert wird normalerweise als 0 angezeigt und nicht als 6er oder 7er. Somit fällt sowas sofort auf.
    Die Papierstreifen in Hochbrück können als "Kontrolle" verwendet werden. Das ist aber nicht deren Hauptzweck, sondern das sind akustische Systeme, somit dienen sie zur Schallerzeugung für die Messung. Dieses System kommt aber immer seltener vor. Die gängigsten Systeme, die zur Zeit verkauft werden, sind die optischen Messsysteme von Meyton, Disag oder Sius (Laserscore).

    Wenn also der Schütze mit seinem Ergebnis zufrieden ist (alles korrekt angezeigt, übereinstimmend mit seinem Schießgefühl), wird auf dem Ausdruck unterschrieben und die Richtigkeit bestätigt und anerkannt. Das müsste dem RWK-Leiter auch reichen (anders lautendes habe ich da noch nie gehört)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Sicher, meine Frage bezog sich ja auch mehr auf den Fall, dass ein Schütze eben nicht mit seinem Ergebnis (angezeigt / gedruckt) einverstanden ist und deswegen Einspruch einlegt. Wie erfolgt die Überpüfung? Ich lese schon heraus, dass der Schütze sein Ergebnis während des laufenden Wettkampfs überprüfen kann / soll / muss - deshalb auch vermutlich der Hinweis man dürfe den Bildschirm weder abdecken noch wegdrehen - was aber mache ich konkret bei seltsamen Ergebnissen? Die Schießaufsicht ist ansich für Auswertefragen nicht wirklich verantwortlich, oder?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Also bei uns muss man auf der LM nach dem Wettkampf auf einem Ausdruck unterschreiben.
    Wenn dann das Ergebnis ausgehängt wird kann man schauen ob das so mit dem Ausdruck übereinstimmt.
    Dann kann man bis -glaub' ich- eine halbe Stunde nach dem Aushang des letzten Durchgangs noch Protest einlegen.

    Wenn beim laufenden Schiessen was nicht passt, muss man das sofort reklamieren. Dann wird die Kontrollscheibe kontrolliert. Damit kann man schon sehen ob der Ausreisser wirklich geschossen wurde (gute Schüsse werden vermutlich nicht oft reklamiert), oder nur von der Anlage angezeigt wurde.
    Deshalb kommt bei uns schon ab dem Bezirk eine neue Kontrollscheibe für jeden Schützen rein.
    Das Problem ist, dass zum Anschauen der Kontrollscheibe ja alle im Durchgang kurz pausieren müssen, deshalb wird wohl nicht oft reklamiert.

    Gruss Axel

  • Axel
    Normalerweise wird das Schießen bei einem Protest gegen die Wertung nicht eingestellt. Die Aufsicht (ja Geronimo auch das gehört zur Aufgabe der Aufsicht) notiert den Schuß als reklamiert, der Schütze macht zum Schluß nochmal einen extra und nach dem Durchgang wird von der Jury über die Reklamation entschieden. Wird der Protest abgelehnt, gibts noch zwei Ringe Abzug.
    Die Beweislast liegt aber beim Schützen.

    Bei einem Bayernligakampf hatte ich als Kampfrichter auch mal eine Schützin, die nicht glauben wollte, dass sie eine 8 schießt. Ich habe daraufhin ihr, auch ohne offiziellen Protest, die Kontrollscheibe gezeigt. Nun weiß sie, dass auch sie 8er schießen kann ;)
    Bei der letzten WM, laufende Scheibe 10m, hatten wir den Fall, dass die Papierrolle hängen blieb. Die Wertung von dem Schuß war eine 4. Ich wunderte mich, warum der Schütze nicht reklamierte. Der Kampfrichter erklärte, dass dies der Schütze im Glas sehen würde, darum wäre der Protest sinnlos.

    Bei Anlagen mit Schallwertung kann ich aber das Mißtrauen verstehen. Ein zerschossenes Gummiband, gerade beim liegend Schießen sind die Treffer ja sehr zentral, oder eine hängende Papierrolle beeinflußt das Ergebnis auf jeden Fall.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Axel
    Normalerweise wird das Schießen bei einem Protest gegen die Wertung nicht eingestellt. Die Aufsicht (ja Geronimo auch das gehört zur Aufgabe der Aufsicht) notiert den Schuß als reklamiert, der Schütze macht zum Schluß nochmal einen extra und nach dem Durchgang wird von der Jury über die Reklamation entschieden.

    Ich hab' das halt schon mehmals von der Aufsicht gehört wie sie das zu den Schützen gesagt haben. Einen richtigen Protest hab' ich noch nicht miterlebt. Nur halt das übliche Gemaule.
    Entweder weiss es die Aufsicht nicht besser oder es wird gesagt um die Schützen von einem leichtfertigen Protest abzuhalten.

    Bei uns auf dem Bezirk werden die Schützen nach dem Wettkampf allgemein gefragt ob jemand seine Kontrollscheibe sehen will um eventuellem Gemaule auf die Elektronik vorzubeugen.
    Wobei, ich kenne das Anzweifeln jetzt nur von Häring-Anlagen. Bei Meyton oder Disag hört man das eigentlich nicht.

    Gruss Axel

  • Normalerweise gehört bei elektronischen Anlagen die Einspruchsregel gegen eine Schußwertung zum Ansagetext bei Meisterschaften. Den Schallmeßanlagen, vor allem solchen mit Gummibändern trau ich auch nicht, aber ich bin ja in der Beweispflicht und auf der Kontrollscheibe hast du nach 60 Schuß ein großes Loch. Da ist ein Einspruch nicht sinnvoll.
    Aber auch bei Papierscheiben gibts das Problem mit dem Ausriß. Mal nimmt die Maschine den Ring noch, mal wieder nicht. Ist das Papier feucht oder trocken usw.
    So ist halt unser Sport, die einen mag er, die anderen nicht :)

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann