Schieß- und Standaufsicht Lehrgang

  • Hallo,

    in welchem Verein wird in nächster Zeit ein Schieß- und Standaufsicht Lehrgang abgehalten? Brauche den für meinem Trainer C Leistungssport. Da meine Sachkundeprüfung schon etwas älter ist , war das damals nicht mit dabei. Komme aus Baden.

    gruß
    Thomas

  • Die Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht bieten normalerweise die Verbände an. Du brauchst vor der Ausbildung zum Trainer C Leistungssport allerdings doch erstmal die Ausbildung zum Trainer C Breitensport und davor die Ausbildung zum Schießsportleiter, oder? Die Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht und gegebenenfalls die Waffensachkunde wird bereits dort vorausgesetzt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Die Ausbildung haben die Verbände zum Teil auf die Vereine heruntergebrochen, indem sie Multiplikatoren einsetzen. Trainer C Breitensport und Leistungssport habe ich schon bestanden. Jetzt, beim Ausstellen der neuen Lizens haben es die im Verband gemerkt das da noch was fehlt. Manchmal frag ich mich schon warum ein Trainer solche Ausbildungen braucht.

  • Die Ausbildung haben die Verbände zum Teil auf die Vereine heruntergebrochen, indem sie Multiplikatoren einsetzen. Trainer C Breitensport und Leistungssport habe ich schon bestanden. Jetzt, beim Ausstellen der neuen Lizens haben es die im Verband gemerkt das da noch was fehlt. Manchmal frag ich mich schon warum ein Trainer solche Ausbildungen braucht.

    Die Ausbildung haben die Verbände zum Teil auf die Vereine heruntergebrochen, indem sie Multiplikatoren einsetzen. Trainer C Breitensport und Leistungssport habe ich schon bestanden. Jetzt, beim Ausstellen der neuen Lizens haben es die im Verband gemerkt das da noch was fehlt. Manchmal frag ich mich schon warum ein Trainer solche Ausbildungen braucht.

    Weil du als Trainer mit am Stand bist und zum Teil keine eigene Aufsicht dabei ist. Schon mal was vom Waffenrecht gehört?

  • Trotzdem verwirrend, dass man dich überhaupt zur Trainerausbildung zugelassen hat ohne Schießsportleiternachweis.


    Habe ich in Hessen schon des öfteren erlebt. Die Schießsportleiterlehrgänge passen terminlich halt nicht immer so genau zu den Trainer C Lehrgängen, so dass der Schießsportleiterlehrgang dann nachgeholt werden muss, bevor es die Lizenz gibt. Nach meiner Erfahrung könnte man im Rahmen der Trainerausbildung gerne auf den Schießsportleiterlehrgang verzichten. Das die Jugendbasislizenz Bestandteil wäre, fände ich viel wichtiger.

  • ...Das die Jugendbasislizenz Bestandteil wäre, fände ich viel wichtiger.

    Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.

    Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.

    Denke ich auch, Sicherheit geht vor. Und als Trainer sollte man nicht nur für Kinder, sondern für alle Mitglieder eines Vereins zur Verfügung stehen

  • Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.

    Bitte nicht missverstehen. Natürlich ist die Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht für einen Trainer zwingend. Das habe ich aber auch nicht in Frage gestellt. Vielmehr geht um die für mich als Trainer unnütze Qualifikation als Schießsportleiter. Als Trainer will ich doch keine Kreismeisterschaften organisieren.
    Da aber zumindest 120 Unterrichtseinheiten für den Trainer C Breitensport erforderlich sind, sollte deshalb in meinen Augen lieber die Jugendbasislizenz anstelle der Schießsportleiterlizenz integriert sein. Die Wahrscheinlichkeit als Trainer mit Kindern und Jugendlichen zu tun zu haben, ist für mich deutlich höher, als einen Schießsportwettkampf organisieren zu müssen.


    Denke ich auch, Sicherheit geht vor. Und als Trainer sollte man nicht nur für Kinder, sondern für alle Mitglieder eines Vereins zur Verfügung stehen


    Der Schießsportleiter hat doch nur wenig mit Sicherheit zu tun. Hier mal das Ziel der Ausbildung wie es für den Hessischen Schützenverband formuliert ist:
    Die Ausbildung eines Schießsportleiters besteht unter anderem aus der Kenntnis und Umsetzung der Inhalte der Sportordnung des DSB, dem Planen und Durchführen von Schießsportveranstaltungen, das Überprüfen von Sportwaffen, die Aufsicht beim Schießen und die Vermittlung der Grundkenntnisse der verschiedenen schießsportlichen Disziplinen.

    Aus meiner praktischen Erfahrung auf diesem Lehrgang besteht der Teil "Aufsicht beim Schießen" darin, sich darüber Gedanken zu machen, wie viele Aufsichten einzuteilen sind. Der absolute Schwerpunkt war Planen und Durchführen von Schießsportveranstaltungen und Kenntnisse der Sportordnung.
    Beim HSV gehört die Schieß- und Standaufsichtsausbildung zur Jugendbasislizenz. Die meisten Teilnehmer haben die Quali. aber schon ergänzend bei ihrer Sachkundeausbildung erworben. Ist also dort nur Wiederholung.

    Ich stelle mich als Trainer auch allen Mitglieder zur Verfügung. Einzig und allein im Jugendbereich ist das bei uns wirklich gefragt. Im Erwachsenenbereich läuft bei uns kein geregeltes Training. Da schießt im Prinzip jeder was er oder sie für richtig hält. Meistens ist das ein Wettkampfprogramm. Alles andere wird doch als albern empfunden. Und wenn Du dann auch noch der "Neue" bist, kannst Du hundert mal besser schießen und 'ne Trainerlizenz haben. Interessiert doch keinen. Das läuft da mehr nach dem Motto: "Auch was der schon wieder will. Was soll der mir den beibringen? Ich habe schon geschossen, da hat der noch in den Windeln gelegen."

    Mich würde ja mal interessieren, wer von Euch als ÜL wirklich eine Erwachsenengruppe trainiert und nicht bloß standaufsichtlich betreut.

    Einmal editiert, zuletzt von Lanfear (11. Mai 2011 um 09:12)

  • Zitat von »Johann«



    Ich arbeite aber als Trainer nicht unbedingt mit Kinder, aber doch meistens am Schießstand.
    Bitte nicht missverstehen. Natürlich ist die Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht für einen Trainer zwingend. Das habe ich aber auch nicht in Frage gestellt. Vielmehr geht um die für mich als Trainer unnütze Qualifikation als Schießsportleiter. Als Trainer will ich doch keine Kreismeisterschaften organisieren.
    Da aber zumindest 120 Unterrichtseinheiten für den Trainer C Breitensport erforderlich sind, sollte deshalb in meinen Augen lieber die Jugendbasislizenz anstelle der Schießsportleiterlizenz integriert sein. Die Wahrscheinlichkeit als Trainer mit Kindern und Jugendlichen zu tun zu haben, ist für mich deutlich höher, als einen Schießsportwettkampf organisieren zu müssen.


    Was spricht denn so dagegen? Bin zwar Trainer, bin aber auch an der Gau-, Bezirks- und Landesmeisterschaft als Kampfrichter unterwegs, da ich eh den ganzen Tag dran sein muss, weil meine Jungs über den Tag verteilt sind. Da kann ich dann gleich auch offiziell dran sein

  • Ich glaube wir sprechen wieder einmal von verschiedenen Sachen.
    Der Schießsportleiter ist laut DSB die Vorstufenqualifikation zum TrainerC, in Bayern Vereinsübungsleiter genannt
    Der Standaufsichtslehrgang oder Waffensachkunde ist wiederum Vorraussetzung vor dem Schießsportleiter.
    Der Schießsportleiter beinhaltet also Teile, die beim Trainer C schon vorrausgesetzt werden.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Ich persönlich halte die Vorraussetzungen für sinnvoll und logisch. Zumal ich den VÜL benötige, um die Mindestanforderungen zu erfüllen, die die Versicherung an die Vereine stellt.

    Wenn ich heute in einem Verein ohne gülte Schießleiterlizenz Jugendtraining abhalte und es passiert ein Unfall ist diese Situation nicht über die Versicherung des DSB; bzw. BSSB abgesichert. Ohne diese Ausbildung ist faktisch keine Nachwuchsarbeit möglich. Wie hatten bei uns im Gau auch folgendes Probelem vor einigen Jahren: Eine Verein ohne eine einzige gültige Schießleiterlizenz und qualifizierte Standaufsicht meldete Mannschaften im Schülerrundenwettkampf. Da kam dann auch die Frage auf:

    Wer ist bei euch am Stand Aufsicht (Stichwort Waffenrecht und SIcherheit) und wer trainiert bei euch mir der Jugend??

    Es mag sich zwar unwirklich anhören, aber die Versicherungen legen auf so etwas Wert und verweigern im Zweifelsfall auch die Schadensübernahme!

  • Mir war schon klar, dass es sich beim Schießsportleiter und eine Vorstufenquali für den Trainer C handelt und das das nichts mit Schieß- und Standaufsicht zu tun hat.

    Ich habe in Frage gestellt, ob das angesichts der thematischen Inhalte so sinnvoll ist. Die Jugendbasislizenz ist vom DSB aus keine Vorstufenquali. Ich würde sie aber in der Trainerausbildung als sinnvoller ansehen, als die Schießsportleiterqualifikation. Mag sein, dass der Lehrgang in anderen Landesverbänden wirklich gut ist, aber angesichts der auch vom DSB vorgesehenen Inhalte kann ich mir das kaum vorstellen (Qualifizierungsplan als pdf ab Seite 21 ).

    Die zuständige Sportversicherung des Landessportbund Hessen verlangt von den ÜL, egal in welcher Sportart, keine Lizenz.
    Noch mal ganz deutlich: Schießleiter ist nicht gleich Schießsportleiter. Das ohne Schießsportleiterlizenz keine Nachwuchsarbeit möglich ist, bezweifle ich doch sehr.

    P.S. Ich komme ja gar nicht hinterher mit meinen Antworten, so schnell wird hier gepostet.

  • Mit welcher Grundlage willst du Ohne Vereinsübungsleiter Nachwuchsarbeit betreiben dürfen? Woher willst du notwendigen Grundlagen haben, bzw. wie willst du diese nachweisen außer durch: Ich bin schob so lange selbst Schütze und daher weiß ich das alles.

    Das ist eine sehr schwache und dürftige Begründung, die im stark bürokratisierten Deutschland gewisse Fragen aufwirft.

    "Die zuständige Sportversicherung des Landessportbund Hessen verlangt von den ÜL, egal in welcher Sportart, keine Lizenz."
    Empfinde ich als sehr mutig und kann ich mir auch nicht vorstellen. Ist dann bei deinen Trainingseinheiten immer eine weitere Person anwesend, die Schießleiter ist? Wie willst du die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht sonst nachweisen?

  • Eine wirklich schöne Diskussion mit Respekt und konträren Meinungen.

    Wenn der Schießsportleiter den Vereinsübungsleiter in Bayern gleichgestellt ist, dann hat das keinesfalls nur mit der Organisation einer Meisterschaft zu tun. Dort lernt man bei uns wie man ein Training aufbaut, die Grundlagen von LG und LP und ein paar Sachen zur Jugendarbeit. Halt die ganzen Grundlagen. Darum wird er ja auch als D-Trainer bezeichnet.

    Standaufsichtenlehrgang berechtigt lediglich zur Aufsicht an einem Schießstand. Diesen sollten möglichst viele Mitglieder haben. Fachliches zum Sportschießen kommt da nicht dran, sondern nur zur Sicherheit.

    Waffensachkunde ist wieder ein eigener Lehrgang. Dieser berechtigt zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte und der Lehrgang ist deutlich länger als der Standaufsichtenlehrgang.

    Der C-Trainer kommt dann wieder oben drauf und dauert im BSSB einmal 8 Tage und dann nochmal 3 Tage. Sehr umfangreiche fachliche Qualifikation.

    Das sind meine Erfahrungen, da ich alle Lehrgänge (außer den C-Trainer, aber den plane ich gerade noch) bereits abgelegt habe.

    Und zur Frage mit der Erwachsenengruppe: Ich trainiere normal unsere Jugend, aber die älteren Vereinsmitglieder haben dann gesehen, dass es bei den Kids immer besser wurde. Dann kamen die Fragen, ob ich nicht bei ihnen auch mal gucken kann. Somit kam eine Art Vertrauen auf und auch die Erwachsenen hören meist auf mich.
    Meine Eltern habe ich verstärkt Tipps gegeben und auch bei denen sieht man den Erfolg.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Mit welcher Grundlage willst du Ohne Vereinsübungsleiter Nachwuchsarbeit betreiben dürfen? Woher willst du notwendigen Grundlagen haben, bzw. wie willst du diese nachweisen außer durch: Ich bin schob so lange selbst Schütze und daher weiß ich das alles.


    Bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen halte ich mich zuerst an die waffenrechtlichen Vorgaben. Zum zweiten beachte ich auch die Vorgaben meiner Versicherer (Sportversicherung und Berufsgenossenschaft) und zu guter Letzt natürlich das bürgerliche Recht im Bezug auf Haftung und Aufsichtspflicht. Bestimmt gibt's noch ein paar Sachen mehr.
    Das Waffenrecht ist in unserem Sport eine doch recht einschneidende Komponente. Deswegen habe ich sie zuerst genannt. Den Rest lasse ich tendenziell weg.

    Das Waffenrecht verlangt keinen Vereinsübungsleiter/Schießsportleiter für den Schießbetrieb mit Kindern und Jugendlichen. Die maßgeblichen Vorgaben macht § 27 Abs. 3 WaffG.
    Je nach Altersgrenzen sind dort unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Zweifel braucht man die Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson. Das schriftliche Einverständnis oder die Anwesenheit des Sorgeberechtigten lasse ich mal weg.
    Es braucht also Jemanden, der zur Kinder- und Jugendarbeit beim Schießen geeignet und qualifiziert ist. Genau zum diesem Zweck gibt es die Jugendbasislizenz. Der Schießsportleiter, so wie ihn der Deutsche Schützenbund vorsieht, ist dafür in meinen Augen erstmal nicht geeignet. Eine genau Vorgabe macht der Gesetzgeber nicht. Er verlangt allerdings das die Geeignetheit der Aufsichten glaubhaft zu machen sind, § 27 Abs. 3 Satz 4 WaffG. Wer legt denn aber nun fest, wer Aufsicht ist und wer dann dazu auch noch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit hat. Das legt grds. der Schießstandbetreiber nach eigenem Gusto fest, § 10 Abs. 2 AWaffV. In den Fällen der Vereine, die einem anerkannten Verband angehören, müssen die Aufsichten nicht an die zuständige Behörde gemeldet werden, die Voraussetzung bleiben aber die gleichen, § 10 Abs. 3 AWaffV.

    Der Schießstandbetreiber muss die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit seiner Aufsichten glaubhaft machen können. Ich würde als Vereinsvorsitzender/Schießstandbetreiber nur Aufsichten benennen, die eine Jugendbasislizenz oder einen C-Trainer haben. Jemand, der "nur" Schießsportleiter oder auch nur Schieß- und Standaufsicht ist, müsste für mich dazu noch langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand haben.

    Das ist eine sehr schwache und dürftige Begründung, die im stark bürokratisierten Deutschland gewisse Fragen aufwirft.


    Ich wollte hier eigentlich nicht so ausführlich die Voraussetzungen für Schießtraining mit Kindern und Jugendlichen erläutern. Welche Fragen das für Dich aufwirft, würde mich interessieren.

    "Die zuständige Sportversicherung des Landessportbund Hessen verlangt von den ÜL, egal in welcher Sportart, keine Lizenz."
    Empfinde ich als sehr mutig und kann ich mir auch nicht vorstellen. Ist dann bei deinen Trainingseinheiten immer eine weitere Person anwesend, die Schießleiter ist? Wie willst du die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht sonst nachweisen?


    Zum Thema Sportversicherung : http://www.arag-sport.de/ihr-sportversi…gemeine-fragen/
    Dort bitte Frage 11 beachten.

  • Ich sehe es nicht als unbedingt notwendig an, dass man für Jugendtraining die JuBaLi oder einen C-Trainer braucht, denn auch mit dem VÜL und dem gesunden Menschenverstand kann man ganz schön weit kommen. Auch das Gesetz verlangt dies nicht explizit, wie Lanfear ja auch schon geschrieben hat.
    Wieso sollte also jemand, der z.B. selbst Kinder hat oder schon länger in der Jugendarbeit mitgearbeitet hat und dazu noch ein guter Schütze ist und obendrein auch noch z.B. den VÜL hat, keine gute Jugendarbeit leisten können? Das ist für mich nicht verständlich.

    Sollte eine JuBaLi oder ein C-Trainer vorgeschrieben werden, könnten wir schätzungsweise 60-70 % unserer Jugendabteilungen im Gau auflösen, da es den dort einfach nicht gibt.

    Auch ich habe "nur" den Vereinsübungsleiter und keine JuBaLi und keinen C-Trainer. Ich habe jedoch jahrelang in der städtischen Jugendbetreung ehrenamtlich mitgearbeitet, habe dort einen Jugendleiter-Lehrgang gemacht und auch die JuLeiCa besessen (diese ist mittlerweile aber schon wieder abgelaufen, da ich sie nie gebraucht habe und keine Zeit zum Verlängern hatte). Ich sehe mich selbst schon als genug qualifiziert, um die Jugend zu trainieren (trotzdem möchte ich den C-Trainer noch machen, einfach auch für mich selbst). Seit kurzem haben wir auch einen C-Trainer mit im Verein, also wäre bei uns das "Problem" sowieso gebannt.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich darf anmerken:

    Ich habe davon gesprochen, dass meines Wissens nach der VÜL verpflichtend ist und nicht der C-Schein.


  • Auch ich habe "nur" den Vereinsübungsleiter und keine JuBaLi und keinen C-Trainer.


    Ich habe nochmal ein bisschen gelesen und diese interessante Ausschreibung des Schützengau Würzburg gefunden.
    Dort steht u.a.: Ausgebildete Vereinsübungsleiter sind für die Obhut von Kindern und Jugendlichen geeignet.
    Also kein Grund zur Panik.
    Der VÜL in Bayern und der Schießsportleiter in Hessen sind nicht vergleichbar. Einen VÜL aus Bayern würde ich auch anerkennen. Für einen SPL hessischer Art gilt für mich weiterhin was ich oben schon gesagt habe. Der VÜL scheint mir eine sinnvolle Mischung aus JBL und SPL zu sein.
    Gute Idee! Sollten die anderen auch so machen.

  • Okay, wir nähern uns langsam an.

    Was genau ist die Schießleiterausbildung in Hessen?