WBK abgeben, weil keine Waffe eingetragen ist???

  • Hallo Leute! :thumbup:

    Ich habe einen Brief bekommen in dem steht, dass ich meine gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) abgeben muss! :S
    Begründet wird das Ganze damit, dass ich aktuell keine eigene Waffe eingetragen habe...

    Was kann ich dagegen tun? Ich brauche die gelbe WBK doch für den Waffentransport von Kleinkaliberwaffen zu Wettkämpfen von mir und meiner Jugend! ;(

    Hinzu zu fügen wäre vllt. dass ich derzeit für ein Praktikum im Ausland bin und meine Waffenbesitzkarte in Rosenheim (Bayern) liegt -also alles nochmal etwas komplizierter! :cursing:
    Ich seh es einfach nicht ein, wegen 3 Monaten die WBK abzugeben und dann wenn ich zurück komme und sie wieder brauche der ganze Schlamassel mit Sachkunde etc. von vorne anfängt! :thumbdown:

    Kann mir da jemand weiter helfen? Was ich genau machen muss??? ?(

    Vielen Dank für eure Hilfe, :thumbup:

    seba ^^

  • Ich brauche also keine WBK wenn ich eine Sportwaffe transportieren will? Zum Training Leiten oder Wettkampfbetreuung der Jugend?

    Ich dachte das neue Waffengesetz ist strenger... dann kann das ja "Hinz und Kunz" übernehmen!
    Wenn man nur auf nen Schießstand gehn muss und auf dem Weg dorthin (vom Waffenschrank in den abgeschlossenen Koffer und dann auf den Schießstand) die Waffe transportiert.

    Ich dachte immer, man braucht die WBK auch für den Transport...

    PS: Laut Waffengesetz ist der "Besitz" einer Waffe doch schon allein dadurch deffiniert, dass man sie gerade in seiner Gewalt hat, oder? Also muss ich sie nicht erworben haben! Man kann sie mir auch überlassen haben... eine Vereinswaffe zu Trainings- und Wettkampfzwecken um ein Beispiel anzuführen! Und dann??? WBK oder nicht???

  • Da ich jetzt die Problematik mit der WBK jetzt hier öfter lese habe ich zu deinem Fall eine Frage: Du transportierst also mit einer WBK, auf der keine Waffen eingetragen sind, andere Waffen, deren Inhaber ebenfalls über eine WBK verfügen?

    Ich verstehe die Fallkonstellation ehrlich gesagt an dieser Stelle nicht.

    Handelt es sich um Vereinswaffen? Dann sollte doch der Verein Inhaber der WBK sein und euer Vorstand könnte (mehrere) Berechtigte mit nachgewiesener Sachkunde dann für diese Waffe(n) auf der jeweiligen WBK eintragen.

    Oder bin ich mal wieder in den Wirren des WaffG verloren gegangen?

  • Das Ganze von vorne:

    Ich hatte bis vor ca 5 Jahren ein Kleinkalibergewehr auf der eigenen WBK eingetragen, dass ich dann verkauft habe, weil ich selbst nicht mehr aktiv mit diese Waffe geschossen habe und wegen meinem Studium umgezogen bin!
    Da ich aber Jugendleiter war/bin habe ich die WBK behalten, da ich dachte man braucht diese um Gesetzes konform eine Waffe transportieren zu können.
    Es handelt sich hier um kleinkalibrige Sportwaffen, die auf den Verein und deren Mitglieder eingetragen sind (also deren WBK), die aber ihre Waffen an mich und die Jugend überlassen, damit wir trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen können.
    Während wir also trainieren oder auf Wettkämpfen sind, befinden sich diese Waffen in meinem "Besitz" wenn ich die Formulierungen des Waffengesetzes richtig deute! Also brauche ich auch eine WBK, oder nicht???

    Verständlich?

  • Wichtiges zum Waffenrecht - Deutscher Schützenbund e.V.

    Zitat

    Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.
    „Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.
    „Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie

    • nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)
    • in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)
  • "nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird."

    Stimmt. Das ist eine hinreichende, aber nicht notwendige Bedingung.

    Carcano

  • Hm, ok.

    Ich denke es macht Sinn.

    Wobei ich jetzt doch etwas enttäuscht bin, was das Waffengesetz angeht... dachte es ist schärfer!


    Wenn ich mir das Geld für eine Neubeantragung sparen möchte, kann ich dann auch eine Vereinswaffe auf mich eintragen lassen? War grad so ein Gedanke, als ich im Internet die Preise gesehn hab... Eintragung kostet nur ein Fünftel der Neuerstellung und ich brauch auch die Sachkunde und alles nich neu.

  • Die Sachkundeprüfung allerdings gilt unbegrenzt. Das ist kein Problem.

    Das finde ich eh einen Witz, aber naja... beim Führerschein ists ja auch so!


    Die Sache mit einer eigenen Sportwaffe ist nicht "falls", sondern "geplant" in 1 Jahr... und wer weiß, wie es da mit den Gesetzen aussieht! Ich hab in meinem kurzen Leben halt schon gelernt das es immer besser ist etwas schon zu haben, wenn es Änderungen gibt!


    Aber nochmal vielen Dank an alle die hier geantwortet haben!

    Ihr habt mir den ersten Schock genommen! :thumbup:

  • Hallo,

    genau das gleiche Problem gab es auch bei Vereinskollegen von mir. Hier im Forum hat das dago beschrieben. Siehe hier: Schießsportleiter benötigen keinen Schießnachweis? - Seite 2 - Waffenrecht - meisterschuetzen.net (siehe Beitrag NR. 22 von dago)

    Gib deine WBK nicht her!! Du brauchst sonst wieder den Bedürfnisnachweis, die 18 mal schießen, den ganzen Behördenkram (inkl. Unterschrift von Furnier, usw.). Damit kostet dich eine neue WBK gut und gerne 150-180 Euro, auch wenn du die Sachkunde nicht mehr neu machen musst.
    Lass dir einfach eine Vereinswaffe eintragen, das kostet nur ca. 20 Euro.

    Zum Transport der Gewehre brauchst du aber keine WBK. Du brauchst nur eine Überlassungserklärung der Waffenbesitzer. Diese findest du im Internet unter dem Stichwort Überlassen von Waffen, o.ä.). Die Sachkunde, sprich Eignung dafür hast du ja. (so war sinngemäß die Aussage unserer zuständigen Behörde)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Noch besser: kauf Dir ein einfaches, präzises KK-Gewehrchen (z.B. eine TOZ-8, oder eine ältere 64er Anschütz mit jagdlicher Schäftung, oder eine Kriegeskorte) für 20 oder 25 Euro und trag das dann ein.
    Mit dem Transport als Beauftragter der schießsportlichen Vereinigung ist es genau genommen etwas anders, als Dingo als formulierte. Aber das hatten wir schon in jenem Thread, glaube ich.

    Carcano