Aus eigener Erfahrung kann ich euch berichten, wie von den Waffenbehörden der Nachweis des Bedürfnisses gehandhabt wird.
Ich bin seit mehr als 30 Jahren als Jugendtrainer im Verein tätig. Nachdem wir unsere guten Nachwuchsschützen auch mit den KK-Disziplinen (Dreistellungs- und Liegendkampf) vertraut machen wollten, habe ich die Sachkundeprüfung gemacht und mir vor 10 Jahren eine gelbe WBK besorgt. Zusammen mit den entsprechenden Bescheinigungen des Vereins konnte ich damit unsere Vereinswaffen vom Tresorraum im Schützenhaus zu den verschiedenen Schießständen (z.B. zu Bezirks- oder auch den Bayerischen Meisterschaften) transportieren, um unseren Nachwuchsschützen die Teilnahme an diesen Meisterschaften zu ermöglichen.
Nun erhielt ich einen Brief vom Landratsamt, dass meine WBK eingezogen werden müsse, da ich seit Ausstellung der WBK keine Waffe eintragen habe lassen und damit sei das Bedürfnis entfallen. Meine o.g. Gründe für die Ausstellung der WBK bezüglich meiner Jugendarbeit im Verein seien waffenrechtlich unrelevant und daher müsse ich die WBK wieder abgeben.
Nachdem der Erwerb der WBK, wie ja jeder weiß, mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, habe ich nun eine gebrauchte KK-Waffe erworben. Diese wurde nun anstandslos vom Landratsamt eingetragen.
Dago