Schießsportleiter benötigen keinen Schießnachweis?

  • Aus eigener Erfahrung kann ich euch berichten, wie von den Waffenbehörden der Nachweis des Bedürfnisses gehandhabt wird.

    Ich bin seit mehr als 30 Jahren als Jugendtrainer im Verein tätig. Nachdem wir unsere guten Nachwuchsschützen auch mit den KK-Disziplinen (Dreistellungs- und Liegendkampf) vertraut machen wollten, habe ich die Sachkundeprüfung gemacht und mir vor 10 Jahren eine gelbe WBK besorgt. Zusammen mit den entsprechenden Bescheinigungen des Vereins konnte ich damit unsere Vereinswaffen vom Tresorraum im Schützenhaus zu den verschiedenen Schießständen (z.B. zu Bezirks- oder auch den Bayerischen Meisterschaften) transportieren, um unseren Nachwuchsschützen die Teilnahme an diesen Meisterschaften zu ermöglichen.

    Nun erhielt ich einen Brief vom Landratsamt, dass meine WBK eingezogen werden müsse, da ich seit Ausstellung der WBK keine Waffe eintragen habe lassen und damit sei das Bedürfnis entfallen. Meine o.g. Gründe für die Ausstellung der WBK bezüglich meiner Jugendarbeit im Verein seien waffenrechtlich unrelevant und daher müsse ich die WBK wieder abgeben.

    Nachdem der Erwerb der WBK, wie ja jeder weiß, mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, habe ich nun eine gebrauchte KK-Waffe erworben. Diese wurde nun anstandslos vom Landratsamt eingetragen.

    Dago

  • Hallo Dago,

    dass ist auch wieder so ein Unding, aber wohl leider auch kein Einzelfall.

    Dir wurde eine unbefristete Erlaubnis erteilt. Dein Bedürfnis ist doch nicht davon abhängig, ob da ein Eintrag in der WBK ist oder nicht. Das wäre ja sonst auch recht praktisch. Dann brauchten wir ja die obige Diskussion bezüglich Bedürfnisbestand gar nicht. Dein Bedürfnis begründet sich durch deine regelmäßige Teilnahme am Schießsport und lässt sich durch deine aktive Mitgliedschaft in deinem Verein nachweisen. Erklärungen und Begründungen wie der Transport der Vereinswaffen sind da auch gar nicht nötig, können im Zweifelsfall die Sache nur (unnötig) verkomplizieren.

    Leider hat man hier als Schütze, wenn die Behörde auf ihren Forderungen bestehen bleibt, letztlich nur den Weg der Klage. Da das aber kaum ein Schütze durchziehen möchte, da ja auch immer mit Belastungen und möglichen Kosten verbunden, werden solche Sachen regelmäßig hingenommen.

    Du hast zwar für Dich eine pragmatische Lösung gefunden, aber fragwürdig bleibt die Sache doch. Im Zweifel könnte man daraus sogar eine schöne Schlagzeile formulieren.

    "Behörde zwingt Sportschützen zum Waffenkauf"

    Ob das jetzt so im Sinne des Erfinders ist? Heißt es denn sonst nicht immer "Möglichst wenig Waffen ins Volk"?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • liebe Freunde,

    mir fiele auch zu den rechtlichen Auslegungen definitiv so vieles ein und Murmelchen hat das nach meiner recht groben Aussage auch schon in einer sehr verbindlichen aber zutreffenden Art getan. Ich tue es bewußt nicht, um nicht eine bestimmte Art von externen Lesern unnötig schlau zu machen. Nur soviel sei verraten : Die Ungereimtheiten, und die seltsamen dinge wie "Mind. Wettkämpfe auf der unteren Bezirksebene" etc.

    haben nur durch vorschnelle Sankt Floriansgedankengänge eines genau auf dieser Ebene fungierenden Funktionär ins Gesetz gefunden und sind durch höherrangige Funktionäre gottlob noch einigermaßen relativiert und entkräftet worden. Ich war persönlich dabei , möchte aber bewußt keinen Namen nennen, weil ich im Gegensatz zu diesem Herren Persönlichkeitsrechte in der Öffentlichkeit und im Internet als hohes Gut ansehe.

    Klar, ist auch dadurch vieles unklar und offen gelassen. Klar auch das viele verunsichert sind und bezüglich eigenem Bedürfnisnachweises die ulkigsten wege gehen. Qualifizierung und lehrgänge können nützen, ersetzen aber keine erfahrung und gesunden Menschenverstand.

    Wenn ich dann mitunter dieses mich an schulisches Fleißkärtchen sammeln erinnernde Streberverhalten Einzelner mitkriege, die ohne Not und Zwang jedem kleinen Sachbearbeiter sich als der Supersportler präsentieren möchten, (Schiessbuch wedeln, Urkunden und Zeitungsberichte ungefragt anschleppen) wobei für Bedürfnisbescheinigungen doch klar der Verein/der Verband alleinig zuständig sind . Wenn da keine Unterstützung mehr kommt, kann man /können wir eh einpacken !

    .......Dann geht mir oft ein geistlicher Spruch still durch den Kopf

    "Selig sind die im Geiste armen, denn sie wissen nicht was sie tun ! "

    Die sportliche Qualifikationen (Fähiger, qualfizierter Trainer /Trainerhierarchien etc.) sind ein ganz anderes Thema. Darum ging es im Eingangsthread nicht, sondern um Bedürfnisnachweise gem. Waffenrecht und um den Erwerb von diesbezüglichen (nicht existenten)Sonderprivilegien.

    Also sollte man doch Kompetenz und Rückgrad ausstrahlen und keine unnötigen unterwürfigen Erbsenzählerreien initiieren.

    Wer es noch nicht hat, sollte dran arbeiten ,uns allen zum Vorteil !

    Meine Meinung dazu

    Major Tom