Laserpunkt

  • Hallo,

    ich hab' beim Aufräumen mal wieder das Video „Sportliches Luftgewehr-Schießen“ entdeckt. Da wird ein Laser zum Aufzeigen der Laufbewegung verwendet. Eigentlich eine interessante Idee, oder? Ist sowas (noch) erlaubt?

    Beste Grüße

    Gerhard

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich bin mir nicht zu 10% sicher aber ich glaube laut Waffengesetz ist alles
    an einer Waffe verboten was anstrahlt oder anleuchtet da dadurch das
    Zielen ohne "Anvisieren" möglich ist.
    Das heißt solche Gegenstände (Lampe, Laser etc.) dürfen nicht fest
    mit der Waffe verbunden werden, egal ob mit Schrauben, Klettband oder
    Klebeband.

    Gruß Nico

    Die 6 is nich von mir...ehrlich !

  • Wenn ich das Waffengesetz grad richtig interpretiere, ist das eigentlich (mittlerweile) verboten.

    Anlage zu 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Vielleicht gibt es ja doch Ausnahmen, aber ich befürchte, genau deshalb gibt es diese Zielführungssysteme.

    Gruß,
    Markus

  • Die Sache mit den Lasern war auch schon, wenn ich mich jetzt nicht irre, nach den alten Waffengesetz nicht erlaubt. Daher verwenden die Systeme zur Ziel-Weg Darstellung ja auch Kameras und die Emissionen gehen von Ziel aus. Aber keine Angst, die Sache ist längst verjährt.

    Übrigens, der Matthias Stich ist immer noch rein stilistisch einer der besten LG-Schützen. Dem seinen Anschlag und seine Technik kann man auch heute noch zum Maßstab nehmen. Er war zu seiner Zeit auch einer der ersten, die das konsequente Schnellschießen praktiziert haben. Schade, dass er heute nicht mehr aktiv ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich denke auch, dass ein Lasersystem zum Anvisieren verboten ist, denn es soll ja verhindert werden, dass aus der Hüfte oder dergleichen geschossen wird. Das Durchblicken durch den Diopter soll immer nötig sein.

    Aber nur als Trainingssystem um zu sehen, wie der Schützling wackelt, denke ich, dass du es schon verwenden kannst.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Aber nur als Trainingssystem um zu sehen, wie der Schützling wackelt, denke ich, dass du es schon verwenden kannst.


    Lass Dich dabei aber besser nicht erwischen. Bei solchen Sachen kennt unsere Staatsmacht normalerweise kein Pardon und da wird regelmäßig mit ganz großen Kanonen auf Spatzen geschossen. Hinzu kommt, dass viele dieser Verstöße nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten gehandelt werden, sondern sehr leicht auch strafrechtliche Konsequenzen haben können und Unwissenheit schützt hier garantiert nicht vor Strafe.

    Wer mal nachlesen möchte, wie man es besser nicht machen sollte, kann sich ja mal im Forum WO den folgenden Beitragsstrang In Justizias Mühlen - Eine BW-Patrone von 1966 - 2800 EUR Strafe für Lehrer durchlesen. Wobei man hier natürlich auch gut sagen könnte, soviel Dummheit gehört auch ordentlich bestraft. Dass solche "Heinis" regelmäßig als Lehrer agieren dürfen, irritiert mich auch immer wieder. Aber sonst ist die Sache schon ganz schön traurig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich bin auch der Ansicht, dass es nicht mit dem WaffG vereinbar ist, einen Laserpointer an ein Gewehr zu montieren - auch zu Trainingszwecken nicht.

    Aber mir kam gerade die Idee, dass es rechtlich funktionieren könnte, wenn man nur einen Schaft hat, in den man z.B. einen Besenstiel bzw. einen Metallstab einbaut; also das System durch einen Stab austauscht und den Laserpointer an diesem befestigt. So könnte man das Problem der "Zielbeleuchtung an einer Waffe" umgehen, aber inwieweit die Vorschriften dann auch Anwendung auf eine Anscheinswaffe finden, ist eine andere Frage - denn man könnte in so einer Besenstiel-Schaft-Konstruktion im Zweifel (und guter Auslegung) eine Anscheinswaffe sehen (Ausnahme man streicht den "Lauf" z.B. orangefarben - ist aber auch wieder so eine Sache, wenn ich mir die bunten Systeme von unseren Biathleten angucke)...

    Sind halt nur mal ein paar schnell getippte Gedanken, ohne Blick ins WaffG.

  • Ein Lösung ist, wenn sich der Laser im Lauf befindet, denn damit ist ausgeschlossen, daß man auch gleichzeitig schiessen kann.
    Hier ein Anbieter für diese Lösung:

    http://www.aimshot.com/boresight.php

    Von einem Laserpointer direkt an der Waffe würde ich dringend abraten, denn mit dem Waffengesetzt ist nicht zu spaßen.

    Alternativ kann man natürlich mit einer Scattanlage die Bewegungen der Waffe in Halteraum visualisieren.

    Gruß

    Stefan

    http://www.trefferbild.de

    NEU:http://www.schuetzenonline.de