Modifizieren einer Vorderschafterhöhung

  • Ich zitiere mal:

    Zweck des Deutschen Schützenbundes ist die Förderung und Überwachung des Sportschießens nach einheitlichen Regeln, ...

    Der Deutsche Schützenbund ist zuständig für
    den Erlass einheitlicher Regeln für das Sportschießen sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung, ...


    Über die Zuständigkeit kann es also keinen Zweifel geben. Was soll daher die Antwort mit dem Verweis auf den Landesverband? Der Landesverband kann diese Frage nicht endgültig beantworten. Mir scheint, hier soll wohl auf die formale Einhaltung eines bestimmten "Dienstweges" gepocht werden. Aber mit der gleichen Logik könnte dann der Landesverband antworten, wenden Sie sich bitte an ihren Vereinsvorsitzenden oder an ihren Kreissportleiter. Mit normal sterblichen Schützen sprechen wir nicht.

    Es ist doch ganz offensichtlich, dass solche Fragen nur der DSB verbindlich beantworten kann. Da kann es doch nicht sein, dass man versucht, sich mit Hinweis auf Formalien oder Dienstwege aus der Verantwortung zu stehlen.


    Wenn ich jetzt die Beiträge richtig gelesen habe, dann hat auch Maik Eckhardt eine ähnliche Antwort auf seine Anfrage erhalten. Das finde ich noch bezeichnender, denn Maik ist ja nicht nur immer noch unser bester KK-Schütze, sondern als Unternehmer und Schießsportausrüster ja geradezu darauf angewiesen, dass die von ihm angebotenen Produkte auch regelkonform sind. Da wirft so eine Abfertigung kein gutes Licht auf den DSB.


    @ Königstiger

    Wenn Du an der Sache dran bleiben willst, dann schreibe am besten einen richtigen Brief an das Präsidium oder den Bundessportleiter persönlich. Wenn es dir möglich ist, dann schreibe am bestem im Namen deines Vereins. Die Vereine sind mittelbare Mitglieder des DSB. Daher darf man dann wohl auch erwarten, dass ihnen eine angemessene Auskunft auf berechtigte Anfragen zusteht. Ein Hinweis auf dieses Forum kann sicher auch nicht schaden.


    Irgendwie fasse ich es nicht. Da werden große Studien über Wege der Mitgliedergewinnung im Schießsport in Auftrag gegeben, da werden dicke Wälzer gefertigt, wie man die Situation verbessern kann, aber scheinbar kapiert dort niemand, das es gerade solche Attitüden im Umgang mit den Mitgliedern sind, die auf Dauer die Schützen verärgern und vergraulen. Mit Verlaub, musste jetzt mal so deutlich gesagt werden. Hoffentlich liest das auch mal jemand an der richtigen Stelle.


    Mit leicht angesäuertem Schützengruß

    Frank

  • Wenn ich jetzt die Beiträge richtig gelesen habe, dann hat auch Maik Eckhardt eine ähnliche Antwort auf seine Anfrage erhalten. Das finde ich noch bezeichnender, denn Maik ist ja nicht nur immer noch unser bester KK-Schütze, sondern als Unternehmer und Schießsportausrüster ja geradezu darauf angewiesen, dass die von ihm angebotenen Produkte auch regelkonform sind. Da wirft so eine Abfertigung kein gutes Licht auf den DSB.

    Nee, liegt zwar nahe und ich hatte den Namen da nicht reingeschrieben, die Antwort kam aber von Britta Großecappenberg, nunja ist ja nun aber auch kein ganz unbeschriebenes Blatt :)

  • Hallo scherge,

    ist für unseren Fall doch im Prinzip Jacke wie Hose. Britta ist eine Angestellte von Maik und hat als solche sicher im Namen der Firma MEC geantwortet.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Das war jetzt so ziemlich genau die Antwort, die ich auch auf eine Regelfrage vom DSB erhalten habe.

    Meine weiteren Mails wurden dann ignoriert.

    Als ich dann mal in Wiesbaden war bin ich bei der Geschäftsstelle vorbeigefahren und hab' da mal als ein Thema in einem insgesamt sehr netten Gespräch nachgefragt. Da hat man mir gesagt, dass man den Dienstweg einhalten wolle, da sonst die Landesverbände beleidigt wären. Auf mein Argument, dass für Regeln, die für ganz Deutschland gelten ja wohl der Bundesverband zuständig sein müsse, bekam ich dann auch keine Antwort mehr.

    Das Definitionsproblem mit der Handstütze ist ja seit langem bekannt. Trtzdem hat man sich bisher davor gedrückt das klar zu definieren und verlässt sich darauf dass die entsprechenden Waffenkontolleure das halt irgendwie regeln.

    Gruss Axel

  • Ich habe jetzt doch tatsächlich eine Antwort bzgl. meiner Anfrage erhalten.

    Aussage des stellvertr. Bundessportleiters Gerhard Furnier:

    Eine Vorderschafterhöhung verläuft paralell unter dem Schaft und ragt
    seitlich nicht heraus.

    Eine Handstütze ragt seitlich unter dem Vorderschaft heraus. Ob links
    oder rechts, das ist dabei egal.

  • Gut zu wissen, aber was ist denn jetzt das Maximalmaß des Vorderschafts, das man durch eine Vorderschaftverstärkung/Erhöhung erreichen kann ???
    Doch sicher nicht die 200mm, die eine Handstütze von der Laufseelenachse entfernt sein darf, oder ???

    Ist es unter 1.0.3.6.3.1 Punkt D in der Tabelle "Tiefe des Vorderschafts" ? ; die beträgt 90 mm, das hört sich wahrscheinlicher an. (2011er Sportordnung).

    Das würde mich mal interressieren, denn ich habe jetzt 'nen 1813er Supermatch-Schaft und der Klotz dürfte gerne ein bisschen tiefer nach unten gehen, damit das Gewehr vorne höher kommt .

    Ich habe da auch nochmal eine Frage, die nicht ganz zum Thema passt, aber zum Schaft gehört :
    Sind Handballenauflagen beim 3x20 und 3x40 Freigewehr noch erlaubt ?
    Denn die neuen 1913er Supermatch-Schäfte haben ja anscheinend keine Aufnahme mehr dafür.

    MfG Christopher.

    LG: Walther LG300 XT Alutec mit Centra Block Club, JPK Kunst-Griff, TEC-HRO Touch
    KK: Anschütz Mod. 54 Match im Schaft 1813 "Super Match" tuned by MEC, Centra, ahg-Anschütz

  • Hallo Königstiger,

    damit ist dann ja auch zumindest ansatzweise meine hier gestellte Frage beantwortet. Ich war ja auch immer der Ansicht, dass man die Vorderschaftverstärkung nicht beliebig freizügig interpretieren darf. Allerdings wird diese Sichtweise ja nicht generell so gesehen und zumindest auf dem World Cup in Sydney wurde das Schrägstellen ja nicht beanstandet oder aber schlicht übersehen. Nur parallel heißt eben normalerweise nicht schräg und schon gar nicht vorne tiefer als hinten.

    Wie wir ja hier schon alle mehrmals gesagt haben, diese Punkte bedürfen dringend der Überarbeitung und Klarstellung.


    ChrissySV1919

    Du musst hier unterscheiden zwischen erstens LG und GK-Standard, zweitens KK- und GK-Dreistellung und Liegend und drittens nochmal zusätzlich KK-100m und ZiStu. Die Handstütze ist nur für den zweiten Fall zulässig, sonst nur unser Problemchen Vorderschaftverstärkung.

    Die Handballenauflage ist nur für den ersten Fall unzulässig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (27. März 2011 um 23:12)

  • Danke schonmal ^^.
    Und wie tief darf man jetzt mit einer (z.B. selbst angefertigten) Vorderschaftverstärkung nach unten gehen, bis das Maximalmaß für diese erreicht ist ?

    Und heißt das jetzt, dass bei dem LG-Worldcup dieser Punkt übersehen wurde und die mit einer nicht zulässigen Einstellung der Verstärkung geschossen hat oder nicht ?

    Denn in der Antwort von Gerhard Furnier geht es ja nur um die seitliche Auslagerung der Verstärkung. Und parallel zum Schaft verläuft sie ja trotzdem.
    Diese Punkte sollten in der Sportordnung wirklich mal dringend überarbeitet werden, denn das ist einfach nicht offensichtlich dargelegt, das kann man nicht wirklich herauslesen.
    Vielleicht sieht es ja im ISSF Reglement besser aus.

    MfG Christopher.

    LG: Walther LG300 XT Alutec mit Centra Block Club, JPK Kunst-Griff, TEC-HRO Touch
    KK: Anschütz Mod. 54 Match im Schaft 1813 "Super Match" tuned by MEC, Centra, ahg-Anschütz

  • Und wie tief darf man jetzt mit einer (z.B. selbst angefertigten) Vorderschaftverstärkung nach unten gehen, bis das Maximalmaß für diese erreicht ist ?

    LG und GK-Standard 90mm, KK- und GK-Freigewehr 200mm, 100m und ZiStu ist zumindest hier im Forum umstritten, ich tendiere aber auch zu 90mm.

    Und heißt das jetzt, dass bei dem LG-Worldcup dieser Punkt übersehen wurde und die mit einer nicht zulässigen Einstellung der Verstärkung geschossen hat oder nicht ?

    Gute Frage, ich meine Ja. Aber das heißt natürlich nix. ^^

    Denn in der Antwort von Gerhard Furnier geht es ja nur um die seitliche Auslagerung der Verstärkung. Und parallel zum Schaft verläuft sie ja trotzdem.
    Diese Punkte sollten in der Sportordnung wirklich mal dringend überarbeitet werden, denn das ist einfach nicht offensichtlich dargelegt, das kann man nicht wirklich herauslesen.
    Vielleicht sieht es ja im ISSF Reglement besser aus.

    Es gibt zusätzlich noch die formalen Gewehrabbildungen in der Sportordnung bzw. im Regelwerk der ISSF. Danach ginge dann rein formal auch nur keilförmig oder eben maximal parallel. Diese beiden Werke sind zumindet für den olympischen Bereich identisch bzw. sollten es sein. Aber bei den Übersetzungen vom Englischen ins Bayrische und dann ins Deutsche geht da auch schon mal ab und zu etwas schief. :wacko:

    Aber Du hast vollkommen Recht. Das sollte wirklich zügig geklärt und verbessert werden. Huhu, ließt hier jemand mit?

    Mit bestem Schützengruß

    Frank