Österr. Bundesliga Luftgewehr

  • Um die neue österr. Bundesliga im Luftgewehr in der Öffentlichkeit gut zu präsentieren hat SchiessSport.TV in Zusammenarbeit mit der Bundessportleiterin Margit Melmer und der Schützengilde Mittersill vier Videos produziert.

    In einem Video kommt ein Sponsor zu Wort, dann selbstverständlich die Meinungen der Schützen selbst, die Bundessportleiterin spricht über die Idee der Bundelsliga und ein 4 min. Beitrag fasst alles zusammen.

    http://schiesssport.tv/index.php?option=com_hwdvideoshare&task=viewvideo&Itemid=57&video_id=75

    Viel Spass beim ansehen. :)

    LG SchiessSport.TV
    Rudi Sailer

  • Sollte eigentlich gleich wie in Deutschland laufen...

    Über Umwegen hab ich mal die Ausschreibung bzw. das Regelwerk erhalten. Leider ist auf der Homepage des Österreichischen Schützenbundes nichts zu finden und das was man findet muss man erst mal ziemlich lange suchen.... :S

    Eine Bundesliga sollte zumindest auf der ersten Seite klar ersichtlich sein....

    Falls ich die Dateien noch finde sende ich sie dir gerne zu bzw. schreib hier davon.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • ÖSTERREICHISCHE BUNDESLIGA
    der Landesverbände Wien, Niederösterreich, Burgenland,
    Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg
    in der Disziplin Luftgewehr

    Ligaordnung der
    Österreichischenbundsliga
    für die Saison 2010/2011
    Stand: Juli 2010_Vers 02

    1. Einführung der Österreichischen Bundesliga mit dem Luftgewehr im
    Sportschießen:

    1.1. In Zusammenarbeit von Franz Maurer (OÖ), Peter Ettlbrunner (Sbg), Wolfgang
    Holzinger (OÖ) und Margit Melmer (T) wird in der Saison 2010/2011 für alle
    Österreichischen Landesverbände in der Disziplin Luftgewehr eine Österreichische
    Bundesliga eingeführt.

    1.2. Das Präsidium des ÖSB wurde Anfang April 2010 informiert.

    2. Ligagröße:
    2.1. Die Österreichische Bundesliga mit dem Luftgewehr besteht aus maximal 27
    Mannschaften. Jedes Bundesland kann maximal 3 Vereine nennen.

    2.2. In der Österreichischen Bundesliga kann nur eine Mannschaft eines Vereines
    starten.

    3. Sportjahr:
    3.1. Die Qualifikationswettkämpfe beginnen Anfang Oktober und zählen für das
    laufende Sportjahr (Finale bei der Österreichischen Staatsmeisterschaft
    Samstagabend).

    3.2. Bei Vereinswechsel muss die Mitgliedschaft bei Beginn der Ligawettkämpfe
    bereits bestehen (Übertrittstermin gemäß Österreichischer Schiessordnung Punkt
    3.3.)

    4. Wettkampftermine:
    4.1. Die Wettkampftermine werden vom Ligaleiter bekannt gegeben.

    4.2. Die Qualifikationswettkämpfe müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.

    4.3. Am 19. und 20. Februar 2011 wird das Achtel- Viertel- und Halbfinale in
    Innsbruck auf den 48 elektronischen Ständen geschossen.

    4.4. Das Finale und der Wettkampf um Platz 3. und 4. wird bei der Österreichischen
    Staatsmeisterschaft im April 2011, in Oberösterreich, am Samstagabend geschossen

    5. Wettkampfdurchführung:
    5.1. Mannschaftszusammensetzung:
    Eine Mannschaft besteht aus 4 Schützen eines Vereins. Es werden nur vollzählige
    Mannschaften gewertet. Ein Vorschießen einzelner Mannschaftsschützen ist nicht
    möglich. Dies gilt bei jeder Runde bis zum Finale.

    5.2. Es wird im direkten Duell geschossen. Das heißt Schütze aus Verein A auf
    Position 1 schießt gegen den Schützen auf Position 1 der Mannschaft B u.s.w.

    5.3. Startberechtigt sind Schützinnen und Schützen ab Jahrgang 1995 und älter.
    Hilfsmittel sind nicht erlaubt. (z.B.: Adlerauge) Für die Waffen und die Bekleidung gilt
    das Regelwerk der ISSF und die Österreichische Schiessordnung
    .
    5.4. Zur Erstellung der Setzliste sind den Ligaleitern bis 15.09.2010 die
    Landesranglisten aller Stammschützinnen/Schützen zu melden.

    5.5. Setzliste:
    Die Schützinnen/ Schützen jeder Mannschaft werden gesetzt (Setzliste). Für den
    ersten Wettkampf geht den Vereinen bis 20.09. die Setzliste zu. Die Setzliste wird
    am ersten Wettkampftag, für beide Durchgänge, nach dem Jahresschnitt in der
    Landesliga der Saison 2009/2010 erstellt. Jeder Verein ist verpflichtet,
    entsprechende Ergebnisse zur Einreihung in die Setzliste zu melden. Wird kein
    Ergebnis gemeldet, ist dieser Schütze nicht startberechtigt.
    Ersatzschützen, die in der laufenden Saison das erste Mal zum Einsatz kommen,
    werden ebenfalls nach den vorstehenden Kriterien gesetzt. Schützen ohne
    vorliegende Ergebnisse, werden auf Position 4 gereiht. Der entsprechende
    Leistungsnachweis von bisher nicht gemeldeten Schützen obliegt dem Verein.
    Die Setzlisten werden dann nach jedem Wettkampftag (2 Durchgänge) neu erstellt.
    Alle erzielten Ergebnisse der laufenden Bundesliga-Saison gehen als Schnitt in die
    Setzliste ein. Bei Ringgleichheit bleibt die Setzliste bestehen.
    Die Schützen hinter den zu ersetzenden Stammschützen rücken im Bedarfsfall auf.
    Fehlt z. B. die Nr. 2 und wird nicht ersetzt, so rücken die Schützen von Position 3 auf
    2, von 4 auf 3, usw. Bei zwei oder mehr Neulingen, die auf der Setzliste noch nicht
    aufgeführt waren, und aufgrund vorstehender Kriterien nicht gesetzt werden können,
    wird deren Position von den beiden Mannschaftsführern ausgelost. Der Verein ist für
    die Richtigkeit seiner Setzliste verantwortlich. Der Mannschaftsführer bestätigt bei
    der Anmeldung zum Wettkampf mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Setzliste.
    Alle Partien, die durch eine falsche Setzliste zustande kamen, sind als verloren zu
    werten.

    5.6. Die Auswertung der Scheiben erfolgt nach jeder abgeschlossenen 10er-Serie.
    Die Ergebnisse der 10er-Serien müssen laut und deutlich angesagt werden.

    5.7. Bei elektronischer Trefferanzeige ist mit Hintersteckscheiben (Kontrollscheiben)
    zu schießen.

    5.8. Jede Mannschaft meldet mit der Anmeldung gemeinsam einen
    Mannschaftsführer.


    6. Wertung:
    6.1. Es erfolgt nur eine Mannschaftswertung. Für jeden gewonnenen Einzelkampf
    gibt es zwei Einzelpunkte, für ein Unentschieden gibt es für jeden Schützen einen
    Punkt. Nach Ende der Begegnung, wird die Anzahl der Ringe gegenübergestellt und
    für die Mannschaft mit der höheren Ringzahl gibt es zusätzlich zwei Punkte. Daher
    kann ein Wettkampf 10:0, oder 8:2, 6:4 oder auch 5:5 enden. Dieses Ergebnis dient
    als Grundlage für die Punkteverteilung: für ein 10:0 steht es am Ende 2:0, bei einem
    8:2 steht es 2:0, etc. bei 5:5 gibt es Punkteteilung daher 1:1.
    .
    6.2. Die Rangfolge der Tabelle ergibt sich aus:
    1. Summe der Punkte. Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei
    Punkte für ein Unentschieden einen Punkt, für eine Niederlage Null Punkte.

    2. Anzahl der erzielten Ringe im direkten Duell.

    3. Direkter Vergleich der mit Mannschaftspunkten und Ringzahl ergebnisgleichen
    Mannschaften. Sind mehrere Mannschaften nach 1. und 2. gleich, wird die
    Punkteanzahl aus den Duellen gewertet.

    6.3. Die Zeit für das Probeschießen beträgt 10 Minuten. Vor Beginn des
    Probeschießens muss dem Schützen eine 5 minütige Vorbereitungszeit
    Trockenanschläge/ Trockenschüsse) eingeräumt werden.

    6.4. Wettkampfschüsse und -Zeit:
    40 Wettkampfschüsse in 60 Minuten mit gemeinsamem Start. Auf elektronischen
    Ständen beträgt die Wettkampfzeit 50 Minuten. Die angegebene Startzeit bezieht
    sich auf den Beginn der Wettkampfzeit.

    7. Qualifikation für das Achtelfinale:
    7.1. In den einzelnen Regionen kommt es zu 6 Wettkämpfen die an drei
    Wettkampftagen zu schießen sind. Pro Wettkampftag zwei Durchgänge.
    Beispiel: 1. Tag: bei 6 Mannschaften – um 13 Uhr: 1:6 und 2:5 und 3:4, danach der
    2. Durchgang um 15.00 Uhr: 6:4 und 5:3 und 1:2.

    7.2. Beim Achtelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
    (Vorschießen ist nicht möglich).

    7.3. Die jeweils 1. und 2. der vier Regionen steigen zum Achtelfinale auf. Zusätzlich
    steigen die besten 4 Mannschaften, gemessen an:
    I. den Wettkampfpunkten
    II. bei Punktegleichheit an der Gesamtringzahl
    III. und bei eventueller Ringgleichheit an der Anzahl der Punkte aus dem direkten
    Duell.
    als so genannte „Lucky Looser“ ins Achtelfinale auf.

    7.4. die Vorkampfergebnisse und Tabellen aus den Regionen werden nur mehr für
    das Achtelfinale verwendet.


    8. Achtelfinale: (Samstag 19. Februar 2011 Innsbruck)
    8.1. Beim Achtelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
    (Vorschießen ist nicht möglich).

    8.2. Von den 12 aufgestiegenen Mannschaften aus den Regionsrunden werden vier
    gesetzt. Die restlichen werden gelost.

    8.2. Im Achtelfinale werden 2 Wettkämpfe ausgetragen.

    8.3. Ergebnisgleichheit beim Achtelfinale:
    Sollte nach dem Achtelfinale (2 Durchgänge Hin u. Rückrunde) Ergebnisgleichheit
    bestehen, wird nach Regelpunkt 7.2. der BLO verfahren.

    9. Viertelfinale: (Sonntag 20. Februar 2011 in Innsbruck)

    9.1. Die sechs Sieger und zwei Lucky Looser- Mannschaften aus dem Achtelfinale
    steigen ins Viertelfinale auf.

    9.2. Beim Viertelfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
    (Vorschießen ist nicht möglich).

    9.3. Bei einer Ergebnisgleichheit im Viertelfinale kommt Punkt 7.2. zur Geltung;

    10. Halbfinale: Sonntag 20. Februar 2011 in Innsbruck)
    10.1. Die Vier Sieger aus dem Viertelfinale steigen ins Halbfinale auf

    10.2. Die Paarungen werden durch Losentscheid ermittelt.

    10.3. Beim Halbfinale müssen alle 4 SchützInnen der Mannschaft anwesend sein
    (Vorschießen ist nicht möglich).

    10.4. Bei einer Ergebnisgleichheit im Halbfinale kommt Punkt 7.2. zur Geltung;

    10.5. Die Vier Verlierer des Viertelfinales schießen sich mit dem Halbfinale die
    Ränge 5 bis 8 aus.

    11. Finale: (zur Staatsmeisterschaft Luftwaffen Samstag)
    11.1. Die 2 Sieger des Halbfinales tragen das große Finale bei der
    Staatsmeisterschaft Luftwaffen am Samstagabend aus.

    11.2. Die Zwei Unterlegenen des Halbfinales tragen das kleine Finale auch bei der
    Staatsmeisterschaft Luftwaffen am Samstagabend aus.

    11. 3. Der Sieger des Grossen Finales ist Bundesligameister 2010 / 2011
    (Wäre schön wenn es in weiterer Folge ein Österreichischer Staatsmeister wird).


    12. Anforderung an die Wettkampfstätten und Vereine:

    12.1. Mindestens 24 Stände für einen Durchgang, bei weniger als 24 Ständen muss
    in 4 Durchgängen geschossen werden (12 Stände sind das absolute Minimum). Bei
    weniger als 24 Ständen treten zunächst die Paarungen 4 und 3, danach die
    Paarungen 2 und 1 an.

    12.2. Es müssen Zuganlagen oder elektronische Stände zur Verfügung stehen.

    12.3. Treffen sich 6 Mannschaften an einem Wettkampfort müssen unbedingt 12
    Stände vorhanden sein.

    12.4. Hinter dem Schützen sollte genügend Freiraum sein.

    12.5. Sofern elektronische Stände nicht vorhanden sind, wird auf 5er/ 10er-Streifen
    oder Einzelscheiben (je Spiegel bzw. Scheibe 1 Schuss) geschossen. Für die
    Auswertung der Streifen und Scheiben muss ein elektronisches Auswertegerät
    (Ringlesemaschine) vorhanden sein. Das Scheibenmaterial stellt der gastgebende
    Verein.

    12.6. Die Verteilung der Stände ist im Wechsel vorzunehmen. Der zuerst genannte
    Verein schießt auf den Ständen 1,3,5 usw.


    13. Organisation:
    13.1. Die Ligaleiter werden von den beteiligten Landesverbänden bestimmt.

    13.2. Die Ligen sind eingeteilt in:

    Bundesliga Ost:
    Vereine aus den Landesverbänden Wien, Niederösterreich und Burge

    Bundesliga Mitte:
    Vereine aus den Landesverbänden Oberösterreich und Salzburg

    Bundesliga Süd:
    Vereine aus den Landesverbänden Steiermark und Kärnten

    Bundesliga West:
    Vereine aus den Landesverbänden Tirol und Vorarlberg


    13.3. Die Leiter der einzelnen Regionen:
    Jeder Landesverband stellt einen Ligaleiter, diese sollten keine amtierenden
    Landessportleiter Luftgewehr sein.


    13.4. Zusendung der Ergebnisse an die Gruppen-Ligaleiter:
    Die Ergebnisse der Wettkämpfe in den Regionen sind unmittelbar nach dem
    Wettkampf vom Schießleiter an den Leiter der jeweiligen Liga zu mailen.

    13.5. Einzelwertung:
    Eine Einzelwertung pro Schütze wird nicht durchgeführt. Für die Presse, Trainer und
    für interessierte Schützen wird jedoch eine Einzelrangliste erstellt.

    13.6. Schießleitung:
    Der Veranstalter stellt den Schießleiter. Er tätigt alle offiziellen Ansagen:
    Vorbereitungszeit, Start, Probeschießen, Restdauer Probe, Start Wertungsschießen,
    Restzeit Wertungsschießen (die letzten 10 und 5 Minuten) sowie das Schießzeit
    Ende. Er überwacht den Schießablauf und die Schützen. Er diszipliniert auch das
    Publikum. Die beteiligten Vereine sollten ihm je einen Helfer zur Verfügung stellen.

    13.7. Schiedsgerichte:
    In I. Instanz entscheiden zwei nicht beteiligte Ligaleiter und ein nicht beteiligter
    Landessportleiter. Über eine evtl. Berufung entscheidet die II. Instanz endgültig!
    Das Schiedsgericht II. Instanz für die Österreichische Bundesliga besteht aus den
    beiden beteiligten Landessportleitern und der Bundessportleiterin.

    14. Verspätete Anmeldung:
    Bei verspäteter Anmeldung ist eine Strafe von Euro 200.- zu entrichten!

    15. Startgebühr:
    Das Startgeld pro Bundesligamannschaft beträgt Euro 100.-. Dieser Betrag ist vor
    Beginn der Saison beim zuständigen Ligaleiter zu entrichten.

    16. Werbung:

    Die Gestaltung der Werbung bei den Ligawettkämpfen bleibt dem Veranstalter
    überlassen, die Einnahmen aus der Werbung bleiben dem Veranstalter zur Gänze.


    17. Allgemeine Bestimmungen:

    17.1. Für die Durchführung der Ligawettkämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die
    Österreichische Schiessordnung, das ISSF-Regelwerk sowie die Österreichische
    Bundesligaordnung maßgeblich.

    17.2. Bei verschuldetem Nichtantreten einer Mannschaft ist eine Strafe von Euro
    100.- zu entrichten; dies hat auch Gültigkeit für das Achtel- Viertel- Halbfinale und
    dem kleinen und großen Finale.

    17.3. Einsprüche müssen innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes
    schriftlich beim Ligaleiter eingereicht werden und werden vom eingesetzten
    Schiedsgericht (vgl. 13.7.) behandelt.

    17.4. Die Einspruchsgebühr bei Einsprüchen, die die Schiedsgerichte zur
    Entscheidung erhalten, beträgt jeweils Euro 100.-. Bei der Ablehnung des
    Einspruchs verfällt die Einspruchsgebühr.

    18. Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung
    Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter
    vorbehalten, sie dürfen jedoch nicht zum Nachteil eines Vereins oder eines
    Landesverbandes führen.


    Margit Melmer
    Bundessportleiterin Gewehr

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián