Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK

  • Die zentrale Lagerung ist leider für viele Feuerwaffenbesitzer ein grundsätzliches Tabu.

    Vollkommen zu recht!

    Die Zentrale Lagerung ist nicht ohne Grund auch von Behörden nicht angeraten und in den allermeisten Schützenvereinen gar nicht möglich, da die bauliche Substanz es nicht hergibt

  • BTT:
    Wir haben mehrere Vereins WBK, auf denen, soweit es möglich war, Kurz- und Langwaffen getrennt eingetragen sind.
    Ich habe alle Vereins Kurzwaffen bei mir im Schrank und auch die passenden WBK dazu. Alle mit eingetragenen Personen haben jeweils eine Kopie aller Vereins WBK. Die Langwaffen sind bei verschiedenen Schützen im Schrank, jeweils mit Kopie der WBK. Da wir auf einem städtischen Schießstand eingemietet sind, auf dem auch nur Luft und KK geschossen werden kann, ist es eh nicht sinnvoll, die GK Kurzwaffen dort zu lagern (ob es überhaupt möglich wäre, glaube ich auch nicht), wenn wir dann doch auf einen anderen Schießstand zum GK Schießen müssen.
    Etwas komplizierter ist es, da die Vereins WBK von einer anderen Behörde ausgestellt sind, als mein Wohnort. Meine persönlichen Waffen sind dann auch auf meiner vom lokalen Wohnort ausgestellten WBK.
    Die Behörden wissen zwar darüber bescheid, was dann bei einer Aufbewahrungskontrolle bei mir der Beamte dann sagt, wird u.U. interessant.

    trainieren, nicht heulen...
    FWB P85
    FWB P8x
    Tesro RS100
    CZ75 Sport II
    Walther GSP 500
    S&W 686-3
    Peters Stahl Multical .45

  • Vollkommen zu recht!

    Trotzdem wird die Möglichkeit von einigen Usern hier anscheinend sogar freiwillig genutzt.

    Die Zentrale Lagerung ist nicht ohne Grund auch von Behörden nicht angeraten

    Hat derartiges jemals den Waffenbesitzer gestört?

    und in den allermeisten Schützenvereinen gar nicht möglich, da die bauliche Substanz es nicht hergibt

    Dann geht's dort nicht!

  • Ich kenne auch Vereine, wo Mitgliederwaffen gelagert werden.

    Muss nichts schlimmes sein, wenn es technisch und operativ möglich ist.

    Das Schützenhaus muss baulich dazu in der Lage und die Sicherheitsvorkerungen stimmig und genehmigt sein.

    Für schützen, die partout keine Waffen zu Hause haben wollen oder wo der Partner es nicht möchte, ist das durchaus eine legitime Alternative, bedeutet aber ggf. dass der Schütze länger braucht, einen geeigneten Verein zu finden, bei dem das auch angeboten wird.

    Die Option, dass das Mitglied in der Waffenkammer/dem Waffenraum einen eigenen Waffenschrank hinstellen kann/soll/muss ist auch sinnvoll, um zu verhindern, dass fremde die Waffen benutzen oder befummeln.

    Allerdings bleibt das Restrisiko vorhanden, da an einem Fleck eine nicht zu verachtende Anzahl Waffen und ggf. passenden Munition gelagert wird, was der behördliche Ablehnungsgrund für die, meist von den Grünen, geforderte zentzrale Aufbewahrung ist.

  • Weißt Du was ein großer Waffenhändler macht wenn der seinen Laden abschließt?!?....genau...der schließt die Stahltür und dann schaltet der den Alarm ein. Der räumt nicht 200 Waffen jeden Abend weg. Die sind ausgestellt in dem Raum wo sie auch gelagert werden. Bei uns sind es richtige Waffenschränke 0er und1er und die stehen dazu in einem Raum aus Beton mit Stahltür usw. Ohne Fenster... . Daher Waffenkammer. Und Alarmgesichert ist auch alles und wir reden hier "nur" von Luftdruck bis .22 lfb/5,6 mm weil wir nur einen 200 Joule Stand haben. Für mein Dafürhalten komplett sinnvoll. Statt mit dem Rad nach Hause, alles ins Auto und dann mit alle Mann zur Schießstätte. Sind ja auch viel weniger Waffen im Straßenverkehr. Finde es legitim und sinnvoll das so zu nutzen "wenn" man die Möglichkeit hat...sonst natürlich nicht.

    Es wurde hier ja gefragt wie wir anderen das so handhaben und so ist das bei uns. Wäre sehr wahrscheinlich anders bei 40 GK Waffen.

  • Ich sage auch nichts dagegen, lediglich, dass es auch möglich sein muss.

    Allerdings, wenn es um Druckluft und ne KK Büchse/SpoPi geht, dann reden wir nicht über die Waffenmengen, die andere ggf. mithaben.

    Das einzige was ich sage ist, die meisten Behörden sind zu recht gegen eine zentrale Aufbewahrung, insbesondere, weil es in den meisten Schützenhäusern nicht geht. Zu weit außerhalb, zu alte Bausubstanz, keinen physischen Platz für eine ausreichend große Waffenkammer, kein eigenes Vereinsheim, sondern eingemietet, Mitglieder haben zu viele Waffen und würden damit den vorhandenen Platz sprengen, usw., usf.

    Überlege mal in einem Verein, wo die Mitglieder im Schnitt drei bis vier Sportwaffen ihr Eigen nennen.

    1 x KK Büchse
    1 x LG
    1 x SpoPi
    1 x GK Kurzwaffe

    In einem Verein mit sagen wir 100 Mitgliedern zu je 4 Waffen, sind das 400 Waffen zzgl. Munition, für die auch Platz vorhanden sein muss. Zu den Waffen, wie in Eurem Beispiel, kämen noch die Waffenschränke dazu, um die Waffen und Munition aufzubewahren.

    Das ist schon ein ordentlicher Platzbedarf.

    Die logistischen Herausforderungen noch nicht berücksichtigt, wenn es zu Wettkämpfen geht und jeder Weg zu einem Wettkampf, ob es auf dem direkten Weg liegt oder nicht, über das eigene Vereinsheim erfolgen muss, um die benötigte Waffe und Munition zu holen und nach dem Wettkampf wieder einzulagern. Da muss immer sichergestellt sein, dass jemand mit der erforderlichen Schlüsselgewalt anwesend ist.

    Auch das ist nicht in allen Vereinen gegeben.

    Wie erwähnt, dass kann funktionieren und in manchen Vereinen funktioniert es auch, aber eben nicht überall. Wenn das für Dich und Deinen Verein so geht, ist das doch wunderbar und es sagt keiner etwas dagegen.

    Ich selber möchte nur nicht, dass so etwas pauschal als allgemeingültig angesehen wird, denn das ist es eben nicht, da auch das WaffG die Aufbewahrung von EWB Waffen in nicht dauerhaft bewohnten Objekten ziemlich streng regelt und in der Menge einschränkt.

    Alles was die Norm des WaffG übersteigt, "MUSS" mit der zuständigen Waffenbehörde abgestimmt und durch diese auch genehmigt sein, was in Eurem Fall der Fall zu sein scheint.

    Was ich mich aber hierbei frage ist, wie wird es mit der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG gehandhabt, wenn die Waffen nicht zu Hause sondern im Schützenhaus verwahrt werden?

  • Ich sage auch nichts dagegen, lediglich, dass es auch möglich sein muss.

    Damit könnte schon alles gesagt sein wenn Waffenbesitzer nicht noch an Sachen denken müsste die vielleicht vorstellbar wären ihn aber nicht betreffen.

    Was ich mich aber hierbei frage ist, wie wird es mit der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG gehandhabt, wenn die Waffen nicht zu Hause sondern im Schützenhaus verwahrt werden?

    Denk mal nach, Du kommst sicher drauf.

    Dort wo die Waffen sind kontrollieren wäre ja zu einfach.

  • Damit könnte schon alles gesagt sein wenn Waffenbesitzer nicht noch an Sachen denken müsste die vielleicht vorstellbar wären ihn aber nicht betreffen.

    Denk mal nach, Du kommst sicher drauf.

    Dort wo die Waffen sind kontrollieren wäre ja zu einfach.

    Das von Dir nichts gehaltvolles kommt, war mir schon klar.

    Auch wenn die Waffen zentral in einer Waffenkammer in Tresoren gelagert werden, im Verein, darf ja nur der Berechtigte Zugriff auf die Waffen haben.
    Somit, hast Du 100 Mitglieder, deren Waffen im Vereinsheim lagern, in jeweils privaten Waffenschränken, müssten die Behörden zigmal für eine Kontrolle vorbeikommen, oder wenn sie nur gezielt einzelne Mitglieder Prüfen wollen, auch dann nur prüfen, wenn sie auch im Vereinsheim anwesend sind.

    Hier würde ich die Frage daher gerne an Carcano , da er hier eher etwas vernünftiges erläutern könnte, was meine Frage betrifft.

  • Das wäre ggf. eine Arbeitserleichterung, Waffenkontrolle am x.xx.xxxx, von 9 - 16 Uhr. Alle haben anwesend zu sein. 😉

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Also mich nervt es, dass ich nur noch das LG im Schützenhaus lagern kann. Obwohl bequem fußläufig erreichbar, muss ich jedes Mal mit dem Auto fahren um den Klamauk zu transportieren. Insoweit eher ein Rück- als ein Fortschritt.

    Und warum hängst du dir die Tasche nicht über die Schulter und gehst zu Fuß?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Auf Schlepperei bin ich nicht scharf. Mit Koffer und restlichem Krempel kommen da gut 10 kg zusammen.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Das wäre ggf. eine Arbeitserleichterung, Waffenkontrolle am x.xx.xxxx, von 9 - 16 Uhr. Alle haben anwesend zu sein. 😉

    Die Kontrollen sollten ja unangekündigt stattfinden.

    Wenn ich Sportler gleich welcher Sportart antreffen wollte käme ich als Waffenbesitzer nie auf die Idee sie an einer Trainingsstelle, Sportplatz oder wo sie sonst noch anzutreffen sind zu suchen.