Jugendtraining zwingend VÜL Inhaber notwendig?

  • Hallo zusammen,


    wir haben bei uns im Verein einige ehrgeizige Jugendliche, die gern mehr trainieren würden. Ein Vater der Kids würde sich bereit erklären den Standaufsichtenlehrgang zu machen, damit er die dann beaufsichtigen kann. Würde das funktionieren, oder braucht die Aufsicht bei U18 Schützen zwingend den Vereinsübungsleiter Lehrgang (VÜL)?


    Danke schon mal für eure Antworten

  • Das würde aber doch dann heissen, dass bei einem Vereinsabend wo auch Jugendliche schiessen, eine Standaufsicht nicht ausreicht und eben einer mit JuBaLi oder (VÜL im BSSB) dabei sein muss.

    Wozu gibts dann die Standaufsichten Lehrgänge? Nur für Ü18? Kann ich mir fast nicht vorstellen

  • Das kommt wie gesagt auf das Alter und die Waffenart an mit der geschossen wird:

    Schießen/Altersgrenzen (§ 27 WaffG)

    Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.

    Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

    • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
    • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

    Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

    Das Schießen darf für Druckluftwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige oben genannte Waffen bis zum 18. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (z.B. Inhaber der Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten - neben der Schießstandaufsicht - durchgeführt werden.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • das würde heißen, ab 14 Jahren brauchts keinen JuBaLi Inhaber mehr, oder? Wir reden von Luftgewehr übrigens

    ja. Wobei man sich diesen Kurs schon gönnen kann. Ist er doch einer der wenigen "Rechtswirksamen". Ob in Präsenz durch die Landesverbände oder Digital über private anbieter ist dir überlassen.

    Das ganze Trainer-Brimborium machen die Leute nur wegen dem Fördergeld. sich beim Reinkemeier schlau lesen kann ansonsten auch jeder auf der Couch.

  • ...denn Man(n) hat ja sonst nichts zu tun....... in diesem Bananen...äh.....Bürokratenstaat.

    Es kommt natürlich immer drauf an, was und wie es vermittelt wird. Bei uns wird u.a. vermittelt, wie man mit Lichtschießen (ja, dafür braucht man lt. Gesetz keine Jubali) Mitglieder gewinnt und zu guten Schützen macht (in Anlehnung an KITRA), alles Mögliche über Aufsichtspflicht, was bei Trainingslager und Ausfahrten gem JugSchG ... zu beachten ist.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das kommt wie gesagt auf das Alter und die Waffenart an mit der geschossen wird:

    Schießen/Altersgrenzen (§ 27 WaffG)

    Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.

    Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

    • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
    • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

    Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

    Das Schießen darf für Druckluftwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige oben genannte Waffen bis zum 18. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (z.B. Inhaber der Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten - neben der Schießstandaufsicht - durchgeführt werden.

    Das kann ich so nicht stehen lassen. Bitte den § 27 Abs. 3 WaffG genau lesen.

    Korrekt ist, dass die besondere Obhut durch JuBaLi- oder VÜL-Inhaber bei Druckluft nur bis 13 Jahre (ab 14 nicht mehr) erforderlich ist.
    Bei dem Schießen mit den sonstigen Waffen, ist die besondere Obhut bis 15 Jahre (ab 16 nicht mehr) erforderlich. Das ist nicht korrekt wiedergegeben.

    Wenn die zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten die verantwortliche Aufsichtsperson sind, dann braucht es keine weitere Schießstandaufsicht.

  • Das würde aber doch dann heissen, dass bei einem Vereinsabend wo auch Jugendliche schiessen, eine Standaufsicht nicht ausreicht und eben einer mit JuBaLi oder (VÜL im BSSB) dabei sein muss.

    Wozu gibts dann die Standaufsichten Lehrgänge? Nur für Ü18? Kann ich mir fast nicht vorstellen

    Das liegt vereinfacht gesagt daran dass die Standaufsicht für die Schießsicherheit im Allgemeinen verantwortlich ist (die ist nun mal altersunabhängig verbindlich) und für die Jugendarbeit mit Obhutspflichtigen - siehe Vorbeiträge - eben noch besondere Anforderungen gelten.

    Wenn früher alles besser war, dürfte aus morgiger Sicht heute also gut gewesen sein.

  • Das würde aber doch dann heissen, dass bei einem Vereinsabend wo auch Jugendliche schiessen, eine Standaufsicht nicht ausreicht und eben einer mit JuBaLi oder (VÜL im BSSB) dabei sein muss.

    Du hast es erfasst.

    Aber wo genau ist da das Problem? Der Kurs geht über zwei Tage und jeder Verein, der ernsthaft überleben möchte, sollte Jugendarbeit machen. Und dazu gehören eben auch solche Qualifikationen.

    Unsere Tochter ist beim Kinderturnen und beim Fußball. Da ist es völlig normal, dass immer, ich wiederhole: immer, mindestens ein entsprechend qualifizierter Trainer/Übungsleiter anwesend. Hat keiner mit entsprechender Qualifikation Zeit, entfällt das Training.

    Und wie ist im Schützenverein? Ja, im Schützenverein stellt solche Selbstverständlichkeiten wieder ein mittelprächtiges Drama dar.

  • Korrekt ist, dass die besondere Obhut durch JuBaLi- oder VÜL-Inhaber bei Druckluft nur bis 13 Jahre (ab 14 nicht mehr) erforderlich ist.
    Bei dem Schießen mit den sonstigen Waffen, ist die besondere Obhut bis 15 Jahre (ab 16 nicht mehr) erforderlich. Das ist nicht korrekt wiedergegeben.

    Das stimmt definitiv, ist aber extrem verquast und kompliziert (da auseinander gerissen) formuliert.

    Die gesamte gesetzliche Regelung zur "besonderen Aufsicht" hat ganz offensichtlich absolut nichts mit Kinder- und Jugendschutz zu tun, sonst wäre es ganz anders geregelt worden (wozu sie wirklich dient, soll jeder selbst nachdenken). Da die Regelung aber nun mal besteht, machen wir hier das Beste draus.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Unsere Tochter ist beim Kinderturnen und beim Fußball. Da ist es völlig normal, dass immer, ich wiederhole: immer, mindestens ein entsprechend qualifizierter Trainer/Übungsleiter anwesend. Hat keiner mit entsprechender Qualifikation Zeit, entfällt das Training.

    Und wie ist im Schützenverein? Ja, im Schützenverein stellt solche Selbstverständlichkeiten wieder ein mittelprächtiges Drama dar.

    Vorgeschrieben ist eine Ausbildung bei den Anderen aber nicht.

  • Vorgeschrieben ist eine Ausbildung bei den Anderen aber nicht.

    Wenn ich mir ansehe, was beim Training a la unserer Altvorden rauskommt, dann kann ich meist nur den Kopf schütteln. Von der Seite her ist es gut, dass hier wenigstens eine Grundausbildung der Übungsleiter gefordert ist.

    Hinstellen und zusehen wie die Kids vor sich hinmurksen und nur Try and Error bei oft maximaler Hilflosigkeit betreiben, dass kann nicht das Ziel sein.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Vorgeschrieben ist eine Ausbildung bei den Anderen aber nicht.

    Umso erschreckender, dass es dort offensichtlich klappt und die Vereine selbst darauf Wert legen, dass qualifizierte Personen mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Hier wird eben Jugendarbeit als Zukunftsinvestition gesehen. Im Schützenverein oftmals als lästige Aufgabe, die nur Kosten verursacht.

    Beispiel Ballkids (Fußball 4 - 5 Jahre):

    Jede Woche sind vier (!) Übungsleiter da, die mit rund 20 Kindern trainieren. Neben den rein fachlichen Trainerschein haben alle zusätzliche Qualifikationen im Bereich Pädagogik und speziell für den Umgang mit Kindern. Die Trainings sind dementsprechend altersgerecht aufgebaut und auch der überfachliche Teil kommt nicht zu kurz. Kids und Eltern fühlen sich hier sehr wohl.

    Und wie läuft es in vielen Schützenvereinen? Das sieht man in diesem Training sehr schön.

  • Beispiel Ballkids (Fußball 4 - 5 Jahre):

    Jede Woche sind vier (!) Übungsleiter da, die mit rund 20 Kindern trainieren. Neben den rein fachlichen Trainerschein haben alle zusätzliche Qualifikationen im Bereich Pädagogik und speziell für den Umgang mit Kindern. Die Trainings sind dementsprechend altersgerecht aufgebaut und auch der überfachliche Teil kommt nicht zu kurz. Kids und Eltern fühlen sich hier sehr wohl.

    Bei anderen ist immer alles besser.

    Toll wenn ein Verein auf unbegrenzte Ressourcen zurückgreifen kann, vermutlich noch ehrenamtliche Kräfte mit Beiträgen die auch von Normalverdienern bezahlt werden können.

    Und wie läuft es in vielen Schützenvereinen?

    Die leben in der Realität, und beklagen sich dass ihre Jugendbetreuer zum Erwerb der Jubali genötigt werden während die Fußballer den wählen können der sich nicht rechtzeitig drückt.

    Das sieht man in diesem Training sehr schön.

    An welchen Training sieht man was?

  • Bei anderen ist immer alles besser.

    Toll wenn ein Verein auf unbegrenzte Ressourcen zurückgreifen kann, vermutlich noch ehrenamtliche Kräfte mit Beiträgen die auch von Normalverdienern bezahlt werden können.

    Die leben in der Realität, und beklagen sich dass ihre Jugendbetreuer zum Erwerb der Jubali genötigt werden während die Fußballer den wählen können der sich nicht rechtzeitig drückt.

    An welchen Training sieht man was?

    Einer der größten Unterschiede zwischen dem von hier genannten TSV und den meisten Schützenvereinen ist, neben Wertschätzung für Ehrenamtler, dass diese dort im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags Geld bekommen. Bei Schützenvereinen muss der Trainer oft noch Geld mitbringen. Da wird dann erwartet, dass der Jugendtrainer mit dem eigenen Auto die Kids zu Wettkämpfen fährt. Mit etwas Glück gibt's einen Spritkostenzuschuss.

    Die Realität ist, dass viele Schützenvereine geistig noch in den 1970ern hängen und sich nicht als Sportverein begreifen. Kann man so machen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn dieser Verein dann über kurz oder lang ausstirbt.

  • Einer der größten Unterschiede zwischen dem von hier genannten TSV und den meisten Schützenvereinen ist, neben Wertschätzung für Ehrenamtler, dass diese dort im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags Geld bekommen. Bei Schützenvereinen muss der Trainer oft noch Geld mitbringen. Da wird dann erwartet, dass der Jugendtrainer mit dem eigenen Auto die Kids zu Wettkämpfen fährt. Mit etwas Glück gibt's einen Spritkostenzuschuss.

    Einzelne positive Beispiele finden sich da sowohl bei Sportlern und auch bei Schützen.

    Die Realität ist, dass viele Schützenvereine geistig noch in den 1970ern hängen und sich nicht als Sportverein begreifen. Kann man so machen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn dieser Verein dann über kurz oder lang ausstirbt.

    Wen wundert es, wenn ernsthaftes schießen erst bei Auflage stattfindet?

  • Einer der größten Unterschiede zwischen dem von hier genannten TSV und den meisten Schützenvereinen ist, neben Wertschätzung für Ehrenamtler, dass diese dort im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags Geld bekommen. Bei Schützenvereinen muss der Trainer oft noch Geld mitbringen. Da wird dann erwartet, dass der Jugendtrainer mit dem eigenen Auto die Kids zu Wettkämpfen fährt. Mit etwas Glück gibt's einen Spritkostenzuschuss.

    Die Realität ist, dass viele Schützenvereine geistig noch in den 1970ern hängen und sich nicht als Sportverein begreifen. Kann man so machen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn dieser Verein dann über kurz oder lang ausstirbt.

    Leider liegst du damit nicht weit daneben. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

    Ich hab genügend Sitzungen auf Kreisebene mitgemacht, bei denen mehr oder weniger unterschwellig Stimmung gegen den Bezirkskader gemacht wurde. Es wurde von einem Teil der Funktionäre nicht annähernd bis zum Tellerrand gedacht. Da wurde sich hinter vorgehaltener Hand drüber mokiert, dass der Schütze dann für den Kader startet und nicht mehr SV Kleinkleckersbach dabeisteht. Unterschwellig war auch die Angst dabei, der oder diejenige könnte abwandern. Nur, was hat der Verein davon? Es kommt kein Wissen in den Verein und man bleibt stehen. Wenn es ein Schütze schafft, Landes- oder Bundesliga zu schießen, dann sollte man sich darüber freuen. Auch wenn er dazu zu einem anderen Verein gehen muss. Ohne Schützen, nach oben herausstechen und als Leuchttürme fungieren hat man es schwerer. Es gibt ihn halt, den Boris Becker Effekt. Gefühlt fing damals ganz Deutschland das Tennisspielen an.

    Unter dem Strich kann man festhalten, die Vereine die offen für Kreis-, vor allem Bezirkskader waren sind erfolgreich unterwegs. Die Vereine die nacheiferten und offen für eine gute Ausbildung waren wurden es. Andere stagnieren, sind auf dem absteigenden Ast oder gar am Verschwinden. Da schlägt Darwins Survival of the fittest gnadenlos zu.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^