Schutzkonzept gegen psychische, physische und sexualisierte Gewalt

  • Gar nicht lustig.

    Die Tochter geht nämlich bei mir in die Schule. Und nicht nur eine davon.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wir wollen im nächsten Jahr das Thema im Verein angehen. Hat jemand schon Erfahrungen damit?

    Ich habe das mit einem Breitensportverein jetzt durch mit rund 2000 Mitgliedern.

    Es gibt eine Begleitung des Kreis- und Landessportbund - zu mindestens bei uns hier in NRW.

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

    https://www.ssvbwk.de

  • Die DOSB Studie zu dem Thema kam zum Schluss, dass ca 2/3 aller befragten Kinder und Jugendlichen mindestens Grenzverletzungen bis hin zu Gewalt im Sportverein erlebt haben.

    So lange man die genauen Fragestellungen und Umstände der Erhebung nicht kennt, sagt das wenig bis nichts aus. Mit einer passend bestellten Studie läßt sich alles und davon auch das genaue Gegenteil beweisen. Besonders im Bereich der Geschwätzwissenschaften.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

    It’s nice to be a Preiss.
    It’s higher to be a Bayer.
    And it's a Gottesgab to be a Schwab.
    But the highest you ever werden kann, is to be an Austrian!

  • Auch auf die Gefahr hin, wieder als Vollidiot hingestellt zu werden, eine mögliche überarbeitete Fassung eines Schutzkonzeptes.

    Es ist AUSSCHLIESSLICH eine Diskussionsvorlage, um zu einem allen Beteiligten gerecht werdenden Konzept zu kommen. Bis 2029 werden wir nach alles Voraussicht alle ein solches oder eben ein anderes Konzept brauchen. Also: "Feuer Frei!"

    ---------------

    Schutzkonzept des SCHÜTZENVEREINS ************* e.V.
    gegen Gewalt im Sport

    1. Präambel und Geltungsbereich

    Der Schützenverein …………….. e. V. versteht sich als Ort des fairen, respektvollen und sicheren Sports für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Psychische, physische und sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch werden in unserem Verein nicht geduldet.

    Dieses Schutzkonzept dient der Prävention, der Sensibilisierung und einem klaren, verlässlichen Vorgehen bei Verdachtsfällen oder bekannt gewordenen Übergriffen.

    Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Mitglieder, insbesondere für alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtliche, Helfer), sowie für Gasttrainer und sonstige im Verein tätige Personen.

    Für Minderjährige gilt ein besonderer Schutzauftrag auf Grundlage des deutschen Kinder- und Jugendschutzrechts und des Gesetzes „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ vom 3. April 2025. Doch nicht nur Minderjährige sollen vor Gewalt geschützt werden, sondern alle unsere Mitglieder – ebenso vor falschen Verdächtigungen.

    2. Leitbild des Vereins

    1. Wir stellen das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und aller Vereinsmitglieder über sportliche oder wirtschaftliche Interessen.
    2. Wir achten die persönliche Würde und Selbstbestimmung jeder Person, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion, Behinderung oder Leistungsstand.
    3. Wir schaffen eine Vereinsatmosphäre, in der Nähe und Vertrauen im sportlichen und gesellschaftlichen Miteinander möglich sind, ohne Grenzen zu überschreiten oder Macht zu missbrauchen.
    4. Wir gehen aktiv gegen jede Form von Gewalt, sexueller Belästigung, Diskriminierung und erniedrigender Behandlung vor.
    5. Wir verstehen Prävention und Kinderschutz als dauerhaften Prozess: Reflexion, Fortbildung und Anpassung des Schutzkonzeptes gehören selbstverständlich dazu.

    3. Strukturen, Verantwortlichkeiten, Führungszeugnisse

    3.1 Präventionsbeauftragter / Kinderschutzbeauftragte Person

    Der Verein benennt mindestens einen Präventionsbeauftragten, der vom Vorstand eingesetzt wird. Aufgaben sind insbesondere:

    • Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und alle Mitglieder bei Fragen, Sorgen oder Verdachtsfällen.
    • Beratung des Vorstands in Kinder- und Jugendschutzfragen.
    • Koordination von Schulungen und Fortbildungen zum Thema Prävention gegen Gewalt.
    • Dokumentation von Meldungen und Maßnahmen nach diesem Schutzkonzept.

    Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten werden auf der Homepage im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht.

    Der Präventionsbeauftragte wird auch zu den Vorstandssitzungen eingeladen und hat dort beratende Stimme. Der Präventionsbeauftragte wird regelmäßig auf Kosten des Vereins fortgebildet und erhält bei Bedarf externe Fachberatung (z. B. über Landessportbund, Fachberatungsstellen).

    Wird keine besondere Person als Präventionsbeauftragter benannt oder hat sie dieses Amt zurückgegeben, ist der aktuelle Sportwart dafür zuständig, sollte es diesen nicht geben, der Vorsitzende. Auch Sportwart und Vorsitzender sollten grundsätzlich in angemessenen Abständen Weiterbildungen zu dem Thema „Gewaltprävention“ absolvieren.

    3.2 Erweiterte Führungszeugnisse

    Alle Trainer, Betreuer und übrigen Personen, die regelmäßig und in verantwortlicher Weise mit Minderjährigen zusammenarbeiten, legen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

    Die Einsicht erfolgt datenschutzkonform durch ein vom Vorstand beauftragtes Vorstandsmitglied, i.d.R. der Schriftwart. Es wird ausschließlich dokumentiert, dass Einsicht genommen wurde, nicht jedoch der konkrete Inhalt. Nur für die jeweilige Tätigkeit einschlägige Eintragungen werden an den Vorstand weitergegeben. Ansonsten hat die einsichtnehmende Person Stillschweigen über für die jeweilige Tätigkeit nicht relevante Eintragungen zu wahren.

    Bei Inhabern einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis (Kleiner Waffenschein, WBK, …) reicht vereinsintern die Vorlage eines Originaldokumentes, da die Inhaber regelmäßig von der Waffenbehörde auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.

    4. Verhaltenskodex

    Der jeweils aktuelle DOSB-Ehrenkodex ist von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, schriftlich anzuerkennen. Verstöße können vereinsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung, Ausschluss) und ggf. strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.

    5. Räumliche Besonderheiten des Vereins

    Der Schützenverein ………………………… e. V. verfügt über keine Umkleiden. Es gibt eine Männertoilette (Urinale und Kabinen) und eine Damentoilette (Kabinen). Daraus ergeben sich folgende Regelungen:

    • Toiletten sind reine Sanitärbereiche und keine Aufenthaltsräume. Trainer anderen Geschlechts betreten die Toiletten nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Notfall, Hilferuf) und informieren nach Möglichkeit eine zweite erwachsene Person.
    • Körperhygiene und Kleidungswechsel finden nicht im Schießstand, sondern – soweit nötig – diskret im Sanitärbereich oder bei Bedarf ausgewiesenen Räumlichkeiten statt; es gilt, alle Beteiligten möglichst selbstbestimmt und unbeobachtet handeln zu lassen.
    • Transpersonen haben diskret die abgeschlossenen Boxen zu benutzen.
    • Es werden keine Fotos oder Videos in Sanitär- und Umkleidebereichen gemacht.
    • Im Vereinshaus und in externen Trainingslagern wird entsprechend der Guten Sitten und des Vernünftigen Menschenverstandes gehandelt.

    6. Meldesystem und Beschwerdewege

    Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und alle Vereinsmitglieder sollen niedrige Hürden haben, sich zu äußern, wenn sie Grenzverletzungen wahrnehmen oder sich unwohl fühlen.

    6.1 Interne Ansprechstellen

    • Präventionsbeauftragter
    • Vorstandsmitglied (jedes Vorstandsmitglied ist dazu verpflichtet, Beschwerden aufzunehmen und gemäß dieses Schutzkonzeptes zu bearbeiten)
    • Möglichkeit zur schriftlichen anonymen Meldung (Briefkasten am Schützenhaus)

    Meldungen können u. a. Folgendes betreffen:

    • konkrete Übergriffe oder Verdachtsmomente sexualisierter oder sonstiger Gewalt
    • wiederholte Grenzverletzungen oder irritierende Situationen
    • unangemessene Kommunikation oder digitale Kontakte
    • allgemeine Unsicherheiten („Etwas fühlt sich komisch an.“)

    6.2 Externe Ansprechstellen

    • Jugendamt

    (Adresse, Kontaktdaten)

    • unabhängige Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (z.B.):

    (Adresse, Kontaktdaten)

    • Landessportbund ……

    (Adresse, Kontaktdaten)

    7. Verfahren bei Verdacht, Grenzverletzung oder Übergriff

    Der Verein verpflichtet sich zu einem standardisierten Vorgehen („Interventionsleitfaden“).

    Ziel ist der Schutz der betroffenen Person sowie ein faires, strukturiertes Verfahren.

    7.1 Grundprinzipien

    • Schutz der (vermutlich) betroffenen Person hat Vorrang.
    • Jede Meldung wird ernst genommen, auch wenn sie zunächst vage erscheint.
    • Es gilt der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bei der Weitergabe von Informationen (Datenschutz).
    • Es besteht keine Pflicht zur „Ermittlung“ durch den Verein; strafrechtlich relevante Sachverhalte werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

    7.2 Schritte im Verdachtsfall

    1. Aufnahme der Meldung durch den Präventionsbeauftragten oder eine andere Ansprechperson (sachlich, ohne Suggestivfragen).
    2. Dokumentation der Beobachtungen/Aussagen (Datum, Ort, Beteiligte, wörtliche Aussagen soweit erinnerlich).
    3. Mit der angeschuldigten Person reden.
    4. Interne Erstberatung (Präventionsbeauftragter mit dem Vorstand) über das weitere Vorgehen.
    5. Ggf. Einbindung externer Fachberatung (z. B. spezialisierte Beratungsstelle, Jugendamt), insbesondere bei schwerwiegenden oder unklaren Fällen.
    6. Schutzmaßnahmen im Verein (z. B. vorläufiger Ausschluss einer verdächtigten Person von der Kinder- und Jugendarbeit, Vermeidung von Einzelkontakten). Die Entscheidung dazu fällt der Vorstand + Präventionsbeauftragter mit einfacher Mehrheit.
    7. Je nach Lage: Information der Sorgeberechtigten der betroffenen Person(en), sofern dadurch keine Gefährdung verschärft wird.
    8. Ggf. Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten (z. B. sexueller Missbrauch, Besitz/Verbreitung kinderpornografischer Inhalte).

    Alle Maßnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Dokumentation wird vertraulich und gesichert aufbewahrt.

    8. Qualifizierung und Fortbildung

    • Alle Trainer und regelmäßige Betreuer im Kinder- und Jugendbereich verfügen über eine gültige Lizenz für die Jugendarbeit im Schießsport gem. § 27 Abs. 3 WaffG (z. B. JuBaLi des DSB) oder eine gleichwertige Qualifikation.
    • Zusätzlich nehmen die mit der Jugendarbeit des Vereins beauftragten Personen regelmäßig (i.d.R. alle 2–3 Jahre) an Unterweisungen zur Prävention physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, Kinderschutz und Safe Sport teil, insbesondere bei Änderungen rechtlicher oder verbandlicher Vorgaben.
    • Neue Trainer und Übungsleiter werden bei ihrem Einstieg in den Verein in das Schutzkonzept eingeführt und unterschreiben den DOSB-Ehrenkodex, insofern sie dies nicht bereits in ihrer Ausbildung getan haben.

    9. Information, Partizipation und Evaluation

    • Das Schutzkonzept wird im Verein bekannt gemacht (Vereinswebsite, Info für Eltern und neue Mitglieder).
    • Kinder und Jugendliche sowie auch die erwachsenen Mitglieder werden altersgerecht über ihre Rechte, Beschwerdemöglichkeiten und den Umgang mit unangenehmen Situationen informiert.
    • Der Verein überprüft das Schutzkonzept mindestens alle ……. Jahre oder bei Bedarf (z. B. nach einem Vorfall) und passt es an neue Erkenntnisse, Empfehlungen von Fachstellen und Vorgaben des Verbandes an.

    10. Inkrafttreten

    Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand des Schützenvereins ……………………….. e. V. erarbeitet und am ……………. von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ist grundsätzlich für alle Mitglieder und insbesondere für alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verbindlich.

    Hinweis zur Sprache:

    Zur besseren Lesbarkeit werden im vorliegenden Schutzkonzept personenbezogene Bezeichnungen (z. B. „Trainer“, „Sportler“, „Mitglied“) in der männlichen Form verwendet. Sie gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du hast den Spitzenreiter des Abschaums vergessen. Die katholische Kirche.

    Wie schon geschrieben, habe ich die absolut nicht vergessen.

    Ich bin immer noch aktives Mitglied genau dieser Kirche und habe den Missbrauch durch einen Priester fast direkt miterleben dürfen.

    In unsere kleine Gemeinde wurde vor einigen Jahren ein Pater versetzt, der in seinem bayrischen Kloster bereits durch sexuelle Übergriffe auf Internatsschüler aufgefallen war. Was machte man? Man schickte alle Väter und Brüder, die sich an Schutzbefohlenen vergangen hatten, in die sächsische Provinz, sozusagen in die Verbannung. Man sagte aber nicht den von den belasteten Patres neu betreuten Gemeindemitgliedern, mit wem sie es zu tun hatten. Im Gegenteil, der schlimmste KiFi-Pater wurde aufgrund seines jugendlichen Alters Leiter des Jugendhauses und betreute die Ministranten. Die er zum Teil dann auch missbrauchte, wie sich später herausstellte. Meine Kinder konnten ihn - zum Glück - nicht leiden (aber auch nicht artikulieren, warum) und sie waren - zum unserem Glück und dem Pech anderer Eltern - nicht in seinem Beuteschema.

    Das Thema "Prävention" ist mir auch darum nicht ganz fremd: Hätte der Orden sich auch nur halbwegs an vernünftige Regeln gehalten, hätte der Pater mehrere Jahre vorher seine Haftstrafe antreten dürfen und so manche Familie hätte weniger Leid erfahren.

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  • Was ist eigentlich mit „Grenzverletzung“ gemeint? Beispiele?

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

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  • Hallo,


    Als Grenzverletzung würde ich z. B. eine ungefragte/unangekündigte Berührung im Training sehen, da das z. B. meinem persönlichen Nähe/Distanzgefühl wiederspricht.


    Gruß

    Sebastian

    OSSS - Open Source Shooting System in Programmierung, nähere Infos findet ihr HIER

  • Auf die Gefahr hin ins Kleinklein zu verfallen. Die zulässige Nähe/Distanzgefühl ist bei jedem anders, abhängig vom jeweiligen Gegenüber. Da wird es schwierig bis unmöglich eindeutige Regeln aufzustellen. Ist dann auf die Schulter klopfen schon übergriffig, ist es noch erlaubt einen in Tränen aufgelösten Schüler/Jugendlichen in den Arm zu nehmen? Muss ich, gerade bei Dreistellung, bei jeder Korrektur fragen, wenn ich mal den Arm versetze?
    Ich hatte schon ein paar grundsätzliche Gedanken zum gesamten Thema geschrieben. So ganz grob, auf der Ebene des Landesverbandes, des DSB mag sowas sinnvoll sein. Auf Vereinsebenen mit zwei-/dreihundert Mitgliedern und davon ein paar im Jugendbereich aktive Mitglieder, da sehe ich keine Notwendigkeit. Wir haben Gesetze, moralische Werte/Normen, eine gegenseitige „Aufsichtspflicht“, das keiner Grenzen überschreitet.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Ich habe das durchaus nicht vergessen, damit ist es ja erst hochgekocht.

    Und ja, die haben inzwischen alle ein "Schutzkonzept", z.B. das aus Paderborn: https://wir-erzbistum-paderborn.de/wp-content/upl…Entwicklung.pdf

    Mal so von der Leber weg, ich glaube nicht, dass dieses auf 35 Seiten ausgewalzte Konzept viel bringt. Die Täter und Täterinnen suchen sich ja die Bereiche aus, die ihnen die Übergriffe möglich machen. Die lassen sich davon genauso wenig abschrecken wie ein Tankstellenräuber, der geht genauso davon aus nicht erwischt zu werden. Es ist ja nicht so, dass die Taten bisher nicht verboten waren. In der Vergangenheit wurde ja vieles unter den Teppich gekehrt. In selbstherrlicher Arroganz, mit Duldung der staatlichen Stellen konnten die Kirchen nach Kräften vertuschen. Beim jetzt propagierten Wandel, vom Saulus zum Paulus, da bleibe ich der ungläubige Thomas.

    Als wesentlich hilfreicher sehe ich an, dass keiner wegschaut, keine informellen Trainingsgrüppchen aufgebaut werden, Trainings usw. immer offen und mit mehreren Betreuern abgehalten werden. Auch die Eltern sollen jederzeit Zugang haben.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Als Grenzverletzung würde ich z. B. eine ungefragte/unangekündigte Berührung im Training sehen, da das z. B. meinem persönlichen Nähe/Distanzgefühl wiederspricht.

    Als sorgfältiger Trainer würde man schon vorweg versuchen, die genauen Grenzen Deines persönlichen Nähe/Distanzgefühls abzufragen, um Dein inneres Erleben nicht zu stören.

    • Preisfrage: Aber wie fragt man vorab nach persönlichen Befindlichkeiten, ohne schon dadurch persönliche Befindlichkeiten zu stören?
    • Und woher weiß man, wo bei den Fragen mögliche Grenzen überschritten werden?

    Meine Gattin hat mir geraten, in Zukunft einfach zwei Grillzangen zum Training mitzunehmen, um direkte Berührungen selbst der Kleidung zu verhindern. Wäre das eventuell eine Lösung?

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  • 3.2 Erweiterte Führungszeugnisse

    Alle Trainer, Betreuer und übrigen Personen, die regelmäßig und in verantwortlicher Weise mit Minderjährigen zusammenarbeiten, legen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

    Bei Inhabern einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis (Kleiner Waffenschein, WBK, …) reicht vereinsintern die Vorlage eines Originaldokumentes, da die Inhaber regelmäßig von der Waffenbehörde auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.

    Inwiefern gibt ein waffenrechtliches Dokument Auskunft über die Eignung zum Umgang mit Kindern?

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

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  • Inwiefern gibt ein waffenrechtliches Dokument Auskunft über die Eignung zum Umgang mit Kindern?

    Gar nicht. Dafür gibt es ja dann einen extra Zettel.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Inwiefern gibt ein waffenrechtliches Dokument Auskunft über die Eignung zum Umgang mit Kindern?

    Grundsätzlich misstraue ich der Herangehensweise, aus Dokumenten, deren Zweck ein anderer ist, irgendwelche Kenntnisse, Eignung und Fähigkeiten für andere Bereiche abzuleiten. Auch wenn davon abgeleitet werden kann, dass man nichts ausgefressen hat.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Wenn ich mir das so durchlese, beschleicht mich das Gefühl, daß man als Betreuer:in grundsätzlich als potentielle:r Sexualstraftäter:in gesehen wird, der / die / das / was_auch_immer gerade dabei ist, sich an ein zukünftiges Opfer heranzumachen. Die Maßnahmen wie 6- Augen- Prinzip und völlige Vermeidung zwischenmenschlicher Kommunikation abseits rein sportlicher Fachthemen laufen auf eine Beweislastumkehr hinaus.

    Woran ich persönlich mich erinnere:

    • Man trainiert mit einer Jungschützin im gut belegten Schießstand und ist auf die Betreuung fokussiert. Irgendwann wird einem bewußt, daß es recht ruhig geworden ist. Man sieht sich um und bemerkt, daß die anderen Schützen in den Aufenthaltsraum verlegt haben. Man sitzt in der Falle.
    • Man bringt einen oder mehrere Jungschützen im Wagen zu einem Bewerb oder einer Schulung. Wie fast immer gibt es zu wenig Betreuer und man hat keinen erwachsenen Beisitzer, der die durchgehende Harmlosigkeit der Fahrt bezeugen kann.
    • Man wünscht einen schönen Familienurlaub per WhatsApp.

    Lauter verdächtige Aktivitäten. Die sind jetzt Jahre her und alles gut ausgegangen. Wenn mich die damaligen Jungschützen irgendwo erkennen setzen sie ein erfreutes Lächeln auf und freuen sich, mich zu treffen.

    Aktuell jedoch ist man schuldig oder zumindest ein Verdachtsfall, außer man kann lückenlos für jeden Zeitpunkt nachweisen, daß man stets räumlich wie zwischenmenschlich distanziert vorgegangen war. Ziel ist wohl auch der Schutz der Betreuer:innen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Mir erscheint die Betreuung der Sportler immer mehr wie ein Minenfeld mit vielerlei Sprengfallen.

    Würde ich freiwillig durch ein reales Minenfeld latschen? Natürlich nicht!
    Werde ich mich freiwillig in meiner Freizeit einer Tätigkeit widmen, wo ich mich ständig um Zeugen umsehen muß, die mir bestätigen, daß ich kein Sexualstraftäter bin und mich so vor der existentiellen Vernichtung bewahren? Eher nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von CoolMint (2. Januar 2026 um 17:29)

  • Wenn ich mir das so durchlese, beschleicht mich das Gefühl, daß man als Betreuer:in grundsätzlich als potentielle:r Sexualstraftäter:in gesehen wird, der / die / das / was_auch_immer gerade dabei ist, sich an ein zukünftiges Opfer heranzumachen. Die Maßnahmen wie 6- Augen- Prinzip und völlige Vermeidung zwischenmenschlicher Kommunikation abseits rein sportlicher Fachthemen laufen auf eine Beweislastumkehr hinaus.

    Dreimal darfst du raten aus welcher idiologischen Ecke dieser ganze Wahnsinn kommt.


    Würde ich freiwillig durch ein reales Minenfeld latschen? Natürlich nicht!
    Werde ich mich freiwillig in meiner Freizeit einer Tätigkeit widmen, wo ich mich ständig um Zeugen umsehen muß, die mir bestätigen, daß ich kein Sexualstraftäter bin und mich so vor der existentiellen Vernichtung bewahren? Eher nicht.


    Das Klima der Angst ist mittlerweile überall anzutreffen.

  • Califax bitte nicht als Angriff oder ähnlich verstehen, ich hab schon mitbekommen, dass du es gut meinst.

    Ich stell mal folgende Behauptung auf. Es macht keinen Sinn solche Konzepte in kleinen Vereinen einzuführen.

    Da kennt jeder jeden, dem Vorstand ein Führungszeugnis unter die Nase halten zu müssen, damit möglicher Inhalt die Runde im Dorftratsch macht?

    Die ganzen Zuständigkeiten usw., die Vorgaben der Schutzkonzepte müssen ja auch gelebt werden. Nur wird das meist zu einer Papierveranstaltung verkommen, die nichts bringt. Das ist der bessere Fall. Der schlechte wäre wenn jemand überengagiertes das Zepter an sich reißt und hinter allem was wittert. Gerade in diesem Bereich, in dem man eh mit dem halben Fuß im Knast steht, wenn da falsche Behauptungen die Runde machen bekommt man die Flecken nie mehr aus der Weste.

    Alleine die Beispiele mit dem 80jährigen der stolperte und dem Vater der seine Tochter umarmte sind doch schon ein Zeichen dafür, dass was in die falsche Richtung läuft. Langsam, aber doch.

    Ich bin ein Mensch für den Vertrauen und Ehrlichkeit ganz oben stehen in der Wertetabelle. Würde mir so ein Konzept zum unterschreiben vorgelegt, ich würde fragen vertraut ihr mir nicht, was soll das? Wie Coolmint schon geschrieben hat, es geht leise in Richtung Beweislastumkehr.

    Aber sind den diese Konzepte wirklich mehr als Feigenblätter? Die im Worstcase nur dazu dienen Schuldzuweisungen zu rechtfertigen und es dem Rest ermöglichen die drei Affen zu geben und die Hände in Unschuld zu waschen? Bringen die wirklich mehr Schutz für die jungen und jüngsten Schützen und Schützinnen?

    Ich bin nach den vielen Beiträgen und durchaus auch Argumenten pro Schutzkonzepten nicht überzeugt. Auch beim DOSB hat man durchaus vor der eigenen Tür zu kehren. Da rechtfertigte der Medaillenhunger vieles, dass später als häßlicher Skandal publik wurde. Daher ist es keine Begründung, dass man sowas braucht weil es oben auch gemacht wird.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Wer keine Fördergelder braucht, kann das wahrscheinlic komplett abhaken.

    Ich habe 25 bis 30% minderjährige Sportler in meinem Verein, die sehr geringe Beiträge bezahlen. Das kann ich nur über Förderungen kompensieren, ansonsten bekomme ich mit den Erwachsenen Ärger.

    NOCH ist es nicht vorgeschrieben, nur gewünscht. Das wird sich aber sehr bald ändern.

    Wer den Text mit Verstand und ohne Schaum vor dem Mund komplett gelesen und hoffentlich auch verstanden hat, wird sehen, dass ich in diesen Entwurf möglichst viel Gesunden Menschenverstand und Vertrauen hineingeschrieben habe, vergleiche mit unredigierter Urfassung, die ja fast den Atomkrieg hier ausgelöst hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • (...) Wer den Text mit Verstand und ohne Schaum vor dem Mund komplett gelesen und hoffentlich auch verstanden hat, wird sehen, dass ich in diesen Entwurf möglichst viel Gesunden Menschenverstand und Vertrauen hineingeschrieben habe (...)

    Uns wird das einfach vorgeschrieben und dann muß es halt sein. Es gab hierzulande einen Riesenskandal um Schirennfahrerinnen, die jetzt schon im Rentenalter sind und in jungen Jahren von den damals wichtigen Leuten mißbraucht wurden. Das konnte nicht abgebügelt werden, wurde öffentlich und jetzt gibt es eben einen Wust an Vorschriften.

    Wenn es irgendwelche Sauereien verhindern hilft, soll mir das nur recht sein. Wird es das? Keine Ahnung. Wenn ich jemanden im Verein habe, der / die nur durch so einen bürokratischen Wust und krankhaftes Mißtrauen jede:r gegen jede:n im Zaum zu halten sind, dann gehört die Person nicht in den Verein und schon gar nicht an diese Stelle.

    Auf jeden Fall wird die Verbandsspitze sagen können, daß sie alles eingefordert und verschriftlicht haben und darum schuldlos zu halten sind. Das erinnert mich an "Lieferketten- Sorgfaltsgesetz" oder die "EU- Entwaldungsverordnung" oder das "Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz". Vermutlich werden sich die wenigen überlebenden Betriebe nach Umsetzung aller Vorschriften hauptsächlich mit der Verwaltung der Vorschriften und der zugehörigen Schulungen und Aufzeichnungen samt Audits und Zertifizierungen beschäftigen. Bei Vereinen sehe ich leider Ähnliches kommen. Das soll die hoffentlich gute Absicht hinter den Vorschriften nicht schmälern. Nur stellt sich die Frage nach der Umsetzbarkeit und was dann vom Betrieb / Verein noch übrig bleibt.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

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