Neue Schaftkappe Auflage von tec-hro

  • Der enge Zeitplan liegt aber auch daran, dass es unterm Strich zu wenige Kampfrichter und Helfer gibt, die sich das wirklich freiwillig antun.

    Was meine ich damit?


    Je niedriger die Meisterschaft, umso größer die Probleme mit Sportlern und Betreuern. Betreuer wechselt bei Dreistellung während Schütze bereits lädt => da wirste direkt angeschrieen und Fäuste geballt. Andere nicht sicherheitsrelevante Regelverstöße: Aufstand und Affentheater ohne Ende mit persönlichen Beleidigungen unter der Gürtellinie.

    ich wäre dafür solche "Sportler" direkt zu disqualifizieren, wer sich nicht benehmen kann ist auch nicht geeignet eine Waffe zu führen, auch wenns nur ein LG ist.

    Auch die modernste und teuerste Waffe trifft nicht allein,

    ein altes FWB LG P 70 tuts auch.

    Aber, ohne Training geht nix.

  • Hallo Leachimsachet,

    ein guter Artikel, daher habe ich auch nur die Führungsriege DSB angesprochen.

    Ich habe mich vor etlichen Jahren auf einer DM mit einem Helfer in der Waffenaufbewahrung unterhalten. Der sprach noch von 10,00 €.

    Ich sagte, ein guter Stundenlohn, nee war die Antwort, pro Tag. Mir ist bewust, wie danbar wir den Helfern sein sollten. Ohne dieses Personal währe keine Meisterschaft möglich. Gestern hatten wir KM KK-!00m, da habe ich mich bei der Auswertung ,einer jungen Frau, bedankt.

    Sie war sichtlich erschrocken und glaubte einen Fehler gemacht zu haben. Ich habe Ihr erst erklären müssen, wofür der Dank war. Sie erwähnte dazu noch, dass zusätzlich die Vor- und Nachbereitung noch einiges an Zeit in anspruch nimmt. Recht hat Sie!

    Gruß Max 319

  • Das ist ein Problem unserer Zeit in allen Bereichen des Lebens, jeder erwartet für alles eine gute Organisation und keiner macht sich Gedanken dass man dafür jemanden braucht. Jeder denkt das ist doch selbst verständlich und umsonst sowieso.

    Auch die modernste und teuerste Waffe trifft nicht allein,

    ein altes FWB LG P 70 tuts auch.

    Aber, ohne Training geht nix.

  • Wobei auf dem Bild die Einstellung der 2teiligen Schaftbacke mit Sicherheit das Maß 10 mm übersteigt.

    Auch die modernste und teuerste Waffe trifft nicht allein,

    ein altes FWB LG P 70 tuts auch.

    Aber, ohne Training geht nix.

  • Aber bei der Montage der Rückverlagerung sehe ich das Problem, dass diese mit der Backenschiene verbunden ist .

    Sieht jedenfalls auf dem Foto so aus.

    Um bei Anlegen des Kopfes kann das Diopter verzogen werden.

    Moin Ronny, für mich sieht es so aus als ob die Schaftbackenbefestigungsschiene nicht gerade mit der Laufachse verläuft, sondern zum Ende hin nach rechts raussteht. Folglich wird sie für mich nicht mit der Diopterbefestigung verbunden sein🧐

    Kann mich aber auch täuschen...

    Feinwerkbau 800 Alu Hybrid rot

    Mec Spy Long BR / Irisblende Centra sight 1,8 Indoor

    Duplex Vario / Duplex Iris

    Verstellbares Ringkorn 8 - 10 / Adlerauge 0.75 Centra Eagle-Eye Change Linse AC UV420

    DoubleFit Schaftbacke

  • Moin Ronny, für mich sieht es so aus als ob die Schaftbackenbefestigungsschiene nicht gerade mit der Laufachse verläuft, sondern zum Ende hin nach rechts raussteht. Folglich wird sie für mich nicht mit der Diopterbefestigung verbunden sein🧐

    Kann mich aber auch täuschen...

    könnte auch sein.

    aber alles in allem eine sehr gewöhnungsbedürftige Konstruktion

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • aber alles in allem eine sehr gewöhnungsbedürftige Konstruktion

    Das ist aber sehr wohlwollend ausgedrückt. Wenn jetzt ein Kampfrichter dies bemängeln würde (aus meiner Sicht zurecht), käme ganz bestimmt die Frage aller Fragen: Wo steht das? :rolleyes::stunned:

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Das ist aber sehr wohlwollend ausgedrückt. Wenn jetzt ein Kampfrichter dies bemängeln würde (aus meiner Sicht zurecht), käme ganz bestimmt die Frage aller Fragen: Wo steht das? :rolleyes: :stunned:

    Ausser der einstellung der Backe .Warum soll ein Kampfrichter das bemängeln

  • Warum soll ein Kampfrichter das bemängeln

    Aus mehreren Gründen. Erstens gibt es ganz augenscheinlich eine Verbindung zwischen Diopter-Schiene und Schaftbacke (auch wenn diese etwas schräg verläuft). Zweitens ist die Schaftbacke so eingestellt, dass sie niemals seitlich und vollflächig an der Wange anliegen kann. Hier wird die geteilte Schaftbacke dazu missbraucht, von vorn am Jochbein "einzurasten". Zumindest lässt die Einstellung dies vermuten. Bei seitlicher Auflage der Wange kommt Schütze nie und nimmer mehr mit dem Auge hinter das Diopter. Abgesehen davon, wenn ich mir die gesamte "Konstruktion" so anschaue, frage ich mich ernsthaft, wie damit ein vernünftiger Anschlag im Auflageschießen möglich sein soll. Erinnert mich stark an all die abenteuerlichen Konstruktionen vergangener Jahre in Hannover. Ist nur mein erster persönlicher Eindruck - evtl. täuscht das Bild oder die Perspektive ja auch gewaltig.

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    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Warum soll ein Kampfrichter das bemängeln?

    Erstens gibt es ganz augenscheinlich eine Verbindung zwischen Diopter-Schiene und Schaftbacke

    Selbst wenn sie es tatsächlich gibt, ist das verboten?

    Zweitens ist die Schaftbacke so eingestellt, dass sie niemals seitlich und vollflächig an der Wange anliegen kann

    Wo steht, das dies so sein muss?

    Hallo Digedag, es liegt mir sehr fern, Dich mit meinen Fragen zu ärgern, aber es sind nun mal die Fagen aller Fragen, wo es konkret in derr SpO steht. Nur das können doch KR oder Waffenkontrolleure hieb- und stichfest beanstanden. Nur weil eine Konstruktion "aberteuerlich" ist, ist sie per se vielleicht noch nicht unzulässig.

    In diese Richtung gehr auch meine Anfrage im Beitrag "Breite und Form der Schaftbacke". Leider kamen dort noch so gut wie keine Antworten.

    Digedag, Ich freue mich auf Deine Antworten.

  • Selbst wenn sie es tatsächlich gibt, ist das verboten?

    Zitat von Digedag

    Erstens gibt es ganz augenscheinlich eine Verbindung zwischen Diopter-Schiene und Schaftbacke

    Wulfrin, normalerweise verbindet man ja die Diopterschiene nicht mit der Schaftbacke

    Aber wo steht in der SpO dass das verboten ist?

    mfg. Ronny

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • Nur mal so zur Info an Euch: dies Bild stammt von der Waffenkontrolle aus diesem Jahr während der DM in Hannover. Es sieht doch schon ziemlich ähnlich aus zu der neuen Schaftkappe von tec-hro. Und ist so durchgegangen. Gruß, der pan

  • Hallo Digedag, es liegt mir sehr fern, Dich mit meinen Fragen zu ärgern, aber es sind nun mal die Fagen aller Fragen, wo es konkret in derr SpO steht.

    Die Intension deiner Fragen ist mir absolut klar und ich verstehe das auch nicht als "ärgern". Die Probleme sind doch folgende:
    1. nicht alles, was explizit verboten ist, ist automatisch auch erlaubt - da reicht manchmal auch "gesunder Menschenverstand" (zugegebenermaßen kann man den nicht unbedingt bei jedem voraussetzen, das beweisen die alljährlichen tollen Konstruktionen immer wieder aufs Neue, ob das nun ein montierter Korntunnel mit Ringkorn auf einer Pistole ist, oder eine beleuchtete Lademulde bei einem Walther-Gewehr, du glaubst gar nicht, auf was für Ideen die Leute so kommen)
    2. einige Dinge bzw. Regeln, die als Festlegung der TK kamen, haben es bis heute nicht in die SpO. geschafft, sind aber dennoch gültig
    andere Dinge, die dem Einfallsreichtum mancher Schützen entsprungen sind und die Erklärung ihrer Unzulässigkeit können noch gar nicht in SpO. stehen, da es sich sozusagen um "neue Erfindungen" handelt, die mitunter so obskur sind, dass die niemand "auf dem Zettel" haben kann. Das ist ein "Katz-und Mausspiel" - wobei am Ende immer der faire Sport drunter leidet.

    Nur das können doch KR oder Waffenkontrolleure hieb- und stichfest beanstanden.

    Dem ist leider nicht so - obwohl es wünschenswert wäre. Die Gründe dafür habe ich oben genannt.

    Wo steht, das dies so sein muss?

    SpO. 9.7.2 Schaft- und Hakenkappen
    Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden
    können. Die Schaftbacke des Sportgerätes muss immer voll an der jeweiligen Wange des Schützen
    anliegen. Ein Auf- und Anliegen im Kinnbereich des Schützen ist nicht zulässig.

    Und erspart mir bitte jetzt die Diskussionen: was ist "voll anliegen" und ab wo beginnt der Kinnbereich. Man kann es auch übertreiben. Ich habe diese unsinnigen Diskussionen so satt - er nervt einfach nur noch. Da wird ständig über jede Kleinigkeit diskutiert und alles bis aufs Messer ausgereizt bzw. darüber hinaus. Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, dass sich "Schütze" etwas eingehender mit den Punkten 0.1.2 / 0.1.3 / 0.1.7 auseinandersetzt, statt auf Biegen und Brechen zu versuchen, alles, was ihm zum persönlichen Vorteil gereicht, zu rechtfertigen oder per se als "erlaubt" zu definieren. Das allerbeste Beispiel war für mich die permanente Missachtung der Regel 9.7.2 "Schaft- und Hakenkappen
    Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden können.", die ja dann zu diesen unsäglichen Regeländerungen geführt haben, die so vielen Schützen (und zwar denen, die regelkonform unterwegs waren) Probleme bereitet und teilweise zur Umstellung des Anschlags geführt haben. Da gab es haufenweise Schützen, die Stein und Bein geschworen haben, dass ihre Schaftkappe nicht auf der Schulter aufliegen würde, obwohl es genau das war. Es war (und ist) ja nicht eindeutig definiert, was genau mit "auf der Schulter auflegen" gemeint ist. :stunned::refusing::rolleyes:

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • SpO. 9.7.2 Schaft- und Hakenkappen
    Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden
    können. Die Schaftbacke des Sportgerätes muss immer voll an der jeweiligen Wange des Schützen
    anliegen. Ein Auf- und Anliegen im Kinnbereich des Schützen ist nicht zulässig.

    Danke für den Hinweis auf 9.7.2 der SpO 2026 und Entschuldigung; hätte ich wissen müssen !!

  • Es gab einen Antrag an die TK auf Zulassung einer Schaftkappe, die mich irgendwie ganz stark an die von tec-hro erinnert (zumindest der obere Teil).
    Anlage TK 53 - Anfrage-Zulassung_Schaftkappe.pdf

    Ergebnis:

    Antrag 63: Diese Schaftkappe ist nicht zulässig, bei künftiger Überarbeitung der Sportordnung wird dies berücksichtig (Anlage TK 53)
     Abstimmung: Empfehlung der TK wird einstimmig gefolgt

    LP 500 Expert E
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    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Aus welchem Grund abgelehnt?
    Scheint doch nichts anderes zu sein als die üblichen Schaftkappen, bei denen die Schützen jetzt den unteren Flügel abbauen.