Bedürfnis BDHS / WBK Antrag

  • Hallo zusammen,

    erst mal grüße ich alle hier im Forum. Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.
    Ich bin schon länger im Schützenverein und habe früher Luftgewehr/-Pistole geschossen. Nun habe ich auf 9mm Pistole 25m und KK Gewehr 50m gewechselt.
    Ich hätte dafür gerne je eine eigene Waffe. Leider wird bei uns im Verein aber nur 1x mal im Monat geschossen, was grade so fürs Bedürfnis reicht. Ich schieße nun bei jedem Termin 9mm und auch KK und lasse es im Schiessbuch unterschreiben. Der Verein ist dem BHDS angeschlossen.
    kann ich nach den 12 Monaten direkt die grüne WBK für Pistole sowie die gelbe WBK fürs KK Gewehr gleichzeitig beantragen, bzw. das Bedürfnis vom BHDS?
    Vielen Dank schonmal vorab!


    Vg Pati

  • Redet ihr im Verein nicht miteinander?

    12x pro Jahr regelmäßig oder 18x bei unregelmäßigen Terminen. Dann Anträge raus und gleich noch einen Termin beim Psychologen ausgemacht, falls du unter 25 bist.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Die sind halt alle etwas Älter im Verein und haben meist schon ewig eine WBK. Deshalb weiß da keiner so detailliert Bescheid.

    Nicht vergessen, Du brauchst auch noch einen entsprechenden Schrank für die Aufbewahrung.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Nur 1x im Monat die Möglichkeit des Trainings seitens des Vereins möglich? Das ist aber schon sehr wenig - klar, für die reine WBK reichtˋs aus aber fürs bissle Verbessern eher nicht. Normal find ich das nicht für einen "Verein"…. Wo schießt Du?


    Aber wie meine Vorredner schon geschrieben haben 12 Monate a 1xEintrag pro Monat oder innerhalb 12 Monaten 18 Einträge (aber nicht 18x in 3 Monaten ;-).

  • Das ist soweit alles klar. Frage ist, wird mir die BDHS gleich das Bedürfnis für Grün und Gelb ausstellen? Hat da wer Erfahrung?
    Ja, das stimmt, 1mal im Monat ist viel zu wenig. Verstehe auch nicht, warum die nicht öfter schießen. Ich schieße mittlerweile aber noch in einem anderen Verein, jedoch bisher als Gastschütze…das bringt mir aber nichts für die WBK. Selbst wenn ich jetzt dort eintrete vergehen wieder 12 Monate.

  • Frage ist, wird mir die BDHS gleich das Bedürfnis für Grün und Gelb ausstellen?

    Warum sollte er das nicht?

    Alle anderen Verbände, die mir bekannt sind, tun das auch.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Frage doch einfach Deinen Vorstand. Der muß das wissen.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Die nächste Ausgabe der DSB Sportordnung ist ohne Fehler und für alle verständlich. ;)

  • Ich schieße mittlerweile aber noch in einem anderen Verein, jedoch bisher als Gastschütze…das bringt mir aber nichts für die WBK

    Warum nicht ? Oder schießt Du dort keien scharfen Waffen? Wenn Du dort .22 und 9mm usw. schießt und das dort in die Schießkladde und dein Buch eingetragen wird kann der Verein dir das doch bestätigen. Oder ist es ein anderer Verband ?

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Welcher Diözese bist du? Weil von einem bekannten der in der Diözese Köln schießt hatte zuletzt Probleme. Er hatte zwar die 18x im Jahr aber die haben das abgelehnt da er nicht jeden Monat geschossen hat.

  • Zu BDHS Köln gehört das. Einmal im Monat habe ich, aber halt nicht mehr. Hab nur auch schon gehört, dass die keine Bescheinigung ausstellen wollten, weil im Schießbuch nicht die genaue Disziplin vermerkt war. Die scheinen da etwas engstirnig zu sein.

  • Warum nicht ? Oder schießt Du dort keien scharfen Waffen? Wenn Du dort .22 und 9mm usw. schießt und das dort in die Schießkladde und dein Buch eingetragen wird kann der Verein dir das doch bestätigen. Oder ist es ein anderer Verband ?

    Die sind in einem anderen Verband

  • Welcher Diözese bist du? Weil von einem bekannten der in der Diözese Köln schießt hatte zuletzt Probleme. Er hatte zwar die 18x im Jahr aber die haben das abgelehnt, da er nicht jeden Monat geschossen hat.

    Genau so wird es freilich nicht gewesen sein, sondern doch ein klein wenig anders. Was der Bekannte dann geflissentlich nicht ganz so genau dargelegt hat.

    Die sogenannte 18er-Regelung ist natürlich gerade für den Fall gedacht und bestimmt, dass jemand nicht in jedem Monat schießen kann, sondern in einem oder auch in zwei Monaten (großer Urlaub) verhindert wäre. Und das kommt oft genug vor und ist völlig unproblematisch.

    Das Problem tritt vielmehr in einer anderen Konstellation auf, nämlich dass jemand eine sehr lange Pause gehabt hat, und dann alle Termine rasch in einen kurzen Zeitraum (beispielsweise in ein Quartal) hineindrückt, was ja durchaus machbar ist.
    Dann kann es durchaus passieren, und ich hatte auch schon einmal einen solchen Fall in Bearbeitung, dass ein Verband meinte, jemand müsse eben "über ein Jahr hinweg" oder "durch ein Jahr hindurch" den Schießsport ausgeübt haben, und nicht nur in einem Quartal des Jahres oder in einem Dritteljahr oder wie auch immer.

    Recht typische Beispiele tauchen dann auf, wenn ein Schütze zwar frühzeitig als Mitglied gemeldet worden ist, je nach den Umständen vielleicht auch nachträglich (so dass es also vermeintlich „mit der Zeit passt"), dass aber dann alle Schießtermine sich erst zu Ende kurz vor der Antragstellung häufen. In solchen Fällen kann entweder die Behörde oder schon der Dachverband dann etwas genauer hinschauen und darlegen, das entspräche nicht der Intention des Gesetzgebers, der ja eine gewisse über ein Jahr hinweg erstreckte und wiederholte Bekanntschaft des Vereins mit dem Schützen und dessen entsprechende Überprüfung und Einschätzung vorausgesetzt hat, bevor die Bedürfnisbescheinigung erteilt würde.

    Und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn es in dem Kölner Fall sich genauso verhielte.

    Gruß, Carcano

  • Genau so wird es freilich nicht gewesen sein, sondern doch ein klein wenig anders. Was der Bekannte dann geflissentlich nicht ganz so genau dargelegt hat.

    So was es aber. Er hat regelmäßig geschossen (monatlich) nur im Sommer bzw. Juli nicht wegen Urlaub etc. und Sie hatten es abgelehnt weil im Juli nicht geschossen wurden.

  • Die sind in einem anderen Verband

    Und das erkennt der BDHS nicht an? Dann stell doch deinen Antrag bei dem anderen Verband, die erkennen vielleicht Schießen nach Sportordung anderer Verbände an.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Dann stell doch deinen Antrag bei dem anderen Verband, die erkennen vielleicht Schießen nach Sportordung anderer Verbände an.

    Nicht wenige BHDS-Bruderschaften haben eine Zweitmitgliedschaft in der DSU. Für die ist GK kein Problem.

    Carcano

  • So was es aber. Er hat regelmäßig geschossen (monatlich) nur im Sommer bzw. Juli nicht wegen Urlaub etc. und Sie hatten es abgelehnt weil im Juli nicht geschossen wurden.

    Wie Carcano ja auch geschrieben hat, ist genau das ja der Grund für die 18er Regelung. Wenn der Schütze jeden Monat schießt, reichen ja 12x. Erst recht wenn der dem Verband angeschlossene Verein nur einen Schießtermin im Monat hat - wie sollte da mit dieser seltsamen Gesetzesauslegung jemals jemand im Verein ein Bedürfnis erlangen?

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.