Evaluierung Waffenrecht

  • Bedürfniserhalt betrifft alle Sportschützen, auch die des DSB

    Gleiche Vorgehensweise im Vollzug des WaffG bei Bedürfnisprüfungen, Erwerb und Besitz, bundesweit, betrifft alle Sportschützen, auch die des DSB.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen, oder bist Du einer von denen, die anderen den legalen Waffenbesitz nich gönnen?

  • Bedürfniserhalt betrifft alle Sportschützen, auch die des DSB

    Wo ist da das Problem für den aktiven Schützen in Bayern.

    Gleiche Vorgehensweise im Vollzug des WaffG bei Bedürfnisprüfungen, Erwerb und Besitz, bundesweit, betrifft alle Sportschützen, auch die des DSB.

    Verstehe solange es anderen schlechter geht muß ich mich ihnen anpassen.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen,

    Manchmal schon, das liegt aber nie am Erklärenden.

    oder bist Du einer von denen, die anderen den legalen Waffenbesitz nich gönnen?

    Ich gönne anderen jede Menge Waffen und jhre Sprachrohre.

  • Schießstandabnahmen und die damit verbundenen Fragen sind ein eigenes Thema. Hier geht es aber um die Forderungen zur Evaluierung des WaffG.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Auch der "aktive Schütze" hat, sobald er "Überkontingent" hat, ein inzwischen unkalkulierbares Problem. Vielleicht nicht in Bayern, aber im Rest der Republik.

    Du willst mich hoffentlich nicht einladen in sportliches Neuland überzusiedeln

    Ich bin aktiver Schütze, ich bin regelmäßig selbst auf LMs, mehr als der Durchschnitt, aber ich verwende einen Großteil meiner privaten Waffen zur Ausrüstung meiner Schützenjugend für deren Starts auf Meisterschaften. Ganz einfach, weil es einfacher war, für mich eine neue Waffe zu beantragen, als für den Schützenverein, der altes geschenktes Gelump in seinen bejahrten WBKs mitschleppt - und es auch für mich einfacher ist, was selber zu kaufen, als beim Finanzer zu betteln.

    Und plötzlich soll ich für jede KK-Abschussrampe, die auf einer meiner WBKs steht, eigene Wettkämpfe nachweisen. Kann ich machen, aber es ist einfach nur Vergrämung. Kujonierung. Es bringt keinen Deut mehr Sicherheit, es ist reine Willkür, ja gezeigte Verachtung und lässt mich nur noch mehr an der Sinnhaftigkeit dieses Staats und der Gutartigkeit seiner Parteien zweifeln. Und das geht vielen so. Immer mehr.

    Ein neues Waffengesetz möge auf jede persönliche Besonderheit eingehen und dabei einfach und übersichtlich bleiben.

    Einfach abschaffen wäre da doch eine Lösung. Alle könnten zufrieden sein, die einen betreiben ihren Sport und die anderen kaufen und besitzen Waffen und planen den nächsten Kauf ohne von so lästigen und teuren Schießstandbesuchen abgelenkt zu werden.

  • Schießstandabnahmen und die damit verbundenen Fragen sind ein eigenes Thema. Hier geht es aber um die Forderungen zur Evaluierung des WaffG.

    Ist zwar richtig, nur spielt das Thema Standabnahmen hier mit rein, da es im Grunde eine sehr überzogene, typisch Deutsche Regelwut ist, die zu einer massiven Beeinträchtigung des Schießsports führen kann.

    Komischerweise geht es im benachbarten EU Ausland deutlich entspannter zu und von einer Häufung von Schießunfällen hört man da auch nichts.

    Es sind am Ende diese überzogenen Schießstandrichtlinien, die aktiv verhindern, dass neue Schießanlagen entstehen können, da sie nicht mehr bezahlbar sind.

    Anlagen wie in Heusenstamm, Butzbach, Ulm und vergleichbare, moderne Anlagen sind eher die Ausnahme, da hierfür schlicht das Geld und die Investoren fehlen.

    Es sind auch diese überzogenen Schießstandrichtlinien, die am Ende die Betriebskosten für viele behördliche Schießanlagen in einen Bereich gebracht haben, dass sie geschlossen wurden und die Behörden sich teils in zivile Anlagen, wie oben genannte einmieten müssen.

    Umgekehrt aber, dass sich Schützenvereine in behördliche Anlagen, seien sie von der Polizei oder dem Militär, einmieten und so auch zur Finanzierung der Erhaltung beitragen, ist nicht gewünscht. Finde den Fehler.

    Dieses Thema gehört genauso zur Evaluierung, wie die anderen Themen auch, finde ich.

  • Umgekehrt aber, dass sich Schützenvereine in behördliche Anlagen, seien sie von der Polizei oder dem Militär, einmieten und so auch zur Finanzierung der Erhaltung beitragen, ist nicht gewünscht. Finde den Fehler.

    Möchtest Du Schützen auf deiner Anlage?

    Welche Behördlichen Anlagen ich sehe hier nur die BW, Du kennst sicher noch weitere, sind für sportliches Schießen geeignet, zugelassen und würden dann auch kostendeckend angemietet.

  • Schießstandabnahmen und die damit verbundenen Fragen sind ein eigenes Thema. Hier geht es aber um die Forderungen zur Evaluierung des WaffG.

    Stimmt. Und insofern zeigt die Evaluierung des WaffG auch einen gravierenden Fehler in der letzten Gesetzgebung auf.

    Gerade den hat Califax aber nicht erkannt. Er will ihn sogar verschlimmern.

  • Grumpy

    Ich geb dir da Recht. Mir ist schon bewusst, dass uns, den Vereinen von allen möglichen Seiten die Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Nur wird man nicht alle Probleme auf einmal lösen können.

    Mit dem WaffG stehen die Standabnahmen nun mal nicht zur Diskussion.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Möchtest Du Schützen auf deiner Anlage?

    Welche Behördlichen Anlagen ich sehe hier nur die BW, Du kennst sicher noch weitere, sind für sportliches Schießen geeignet, zugelassen und würden dann auch kostendeckend angemietet.

    Deine Frage macht keinen Sinn, wie vieles was Du schreibst.

    Und ja, ich kenne ein paar Anlagen, die der Landespolizei oder der Bundeswehr sind, wo Zivilisten nicht drauf dürfen, mit Kurzwaffenbahnen wie auch 300m Langwaffenbahnen.

  • Grumpy

    Ich geb dir da Recht. Mir ist schon bewusst, dass uns, den Vereinen von allen möglichen Seiten die Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Nur wird man nicht alle Probleme auf einmal lösen können.

    Mit dem WaffG stehen die Standabnahmen nun mal nicht zur Diskussion.

    Jain, da im Fall des sportlichen Schießens, nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf, sollte es schon dazugehören.

  • Ich sag mal, zur Evaluierung ist das Interesse an Änderungen nicht überbordend.

    Die Standabnahmen sind ein Thema für sich. Da spielen auch die Sachverständigen, mit ihren pers. Ansichten mit hinein. So zur Abrundung, wir haben schon mal ein zweites Gutachten eingeholt, der Sachverständige hat dann einige Punkte als nicht erforderlich erachtet. Da kann man auch danebengreifen.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Und ja, ich kenne ein paar Anlagen, die der Landespolizei oder der Bundeswehr sind, wo Zivilisten nicht drauf dürfen, mit Kurzwaffenbahnen wie auch 300m Langwaffenbahnen.

    Ich auch und kaum welche die von Vereinen u.a. genutzt werden dürfen.

    Sicher würde BW oder Polizei ihre auch eingeschränkte Nutzungszeiten noch für Gäste weiter reduzieren, spart Munition und die Soldaten freuen sich wenn sie dann Waffenreinigen entfällt. Die Nutzung der Anlagen außerhalb der regulären Zeiten ist heute schon stark eingeschränkt.

    Will ein Mieter die Personalkosten ca. 60 - 80€ die Stunde zahlen, oder meinst Du Schlüssel an der Wache abholen und abgeben ist dann alles.

    Was sagen private steuerzahlende Standbetreiber wenn der Staat in Konkurrenz tritt?

    Es geht hier nicht um die Reservisten der BW, sondern um Sportschützenvereine.

  • Ich auch und kaum welche die von Vereinen u.a. genutzt werden dürfen.

    Sicher würde BW oder Polizei ihre auch eingeschränkte Nutzungszeiten noch für Gäste weiter reduzieren, spart Munition und die Soldaten freuen sich wenn sie dann Waffenreinigen entfällt. Die Nutzung der Anlagen außerhalb der regulären Zeiten ist heute schon stark eingeschränkt.

    Will ein Mieter die Personalkosten ca. 60 - 80€ die Stunde zahlen, oder meinst Du Schlüssel an der Wache abholen und abgeben ist dann alles.

    Was sagen private steuerzahlende Standbetreiber wenn der Staat in Konkurrenz tritt?

    Es geht hier nicht um die Reservisten der BW, sondern um Sportschützenvereine.

    Du bist sehr anstrengend und scheinbar auch sehr verblendet.

    Ich spreche von Sportschützenvereine, genauso wie von Reservistenkameradschaften.

    Nehmen wir die Sportschützenanlage in Butzbach, die von einem Schützenverein in Hessischen Schützenbund angehört.

    Dort schießen auch der Zoll und die Landespolizei, gegen Miete.

    Nehmen wir die Anlage in Niederweimar, die Jahrelang von einer SLG im BDMP betrieben wurde. Diese wurde von der Hessischen Landespolizei erworben. Einzig der ehemalige Eigentümer, die damalige SLG, darf einmal im Monat drauf um zu trainieren und ja, da sitzt dann ein Polizist im Büro. Das ist nur deswegen möglich, weil das vertraglich beim Verkauf so vereinbart wurde. Andere Vereine dürfen da nicht schießen.

    Auf der BDMP Anlage in Alsfeld trainieren ebenfalls Zoll, Polizei, teilweise das SEK.

    Auf der Bundeswehranlage Hirschberg dürfen, außer wenn mal ein Reservistengästeschießen stattfindet, dürfen auch keine Zivilisten drauf.

    Wenn ich als Verein mich in einen Schießstand einmiete, zahle ich Miete, je nach Anlage irgendwo zwischen € 40,- und € 100,- je Stunde. Viele Vereine können damit den Erhalt und die Modernisierung ihrer Stände finanzieren.

    Warum also nicht auch umgekehrt, wenn Behörden in Sportschützenvereinen Dienstschießen abhalten dürfen, warum dürfen sich Schützenvereine nicht auf behördlichen Anlagen einmieten und so auch für die Finanzierung des Erhaltes beitragen?

    Ich denke aber auch diese Diskussion mit Dir macht keinerlei Sinn, da es Dir nur darum geht gegen etwas zu sein.

    Irgendwie tust Du mir tatsächlich leid, so verbittert wie Du zu sein scheinst.

  • Nichts anders habe ich weniger ausschweifend oben geschrieben.

    Wenn ich als Verein mich in einen Schießstand einmiete, zahle ich Miete, je nach Anlage irgendwo zwischen € 40,- und € 100,- je Stunde. Viele Vereine können damit den Erhalt und die Modernisierung ihrer Stände finanzieren.

    Kann sein. Eine Behörde kann es meist nicht für den Betrag den die müssen die Personalkosten einrechnen.

    Warum also nicht auch umgekehrt, wenn Behörden in Sportschützenvereinen Dienstschießen abhalten dürfen, warum dürfen sich Schützenvereine nicht auf behördlichen Anlagen einmieten und so auch für die Finanzierung des Erhaltes beitragen?,

    Das verstehst Du sowieso nicht!

    Eine Behörde kann nun mal nicht jeden auf Ihre Anlage lassen.

    Irgendwie tust Du mir tatsächlich leid, so verbittert wie Du zu sein scheinst.

    Spricht da der kleine Irrenarzt?

  • Gewerbliche Anlagen müssen genauso die Personalkosten in den Mietzins einberechnen, genauso wie größere Schützenvereine. Das ist also kein Argument.

    Dann kannte Schütze ja dort hin gehen, wenn es nicht zu teuer ist.

    Zur Aufgabe der Behörden gehört nun mal nicht die Vermietung von Schießstanden..