Evaluierung Waffenrecht

  • Seit 03.09.2025 sind die Verbände aufgefordert zur anstehenden Evaluierung ihre Stellungnahmen abzugeben.

    Leider ist zu befürchten, dass der DSB und seine Landesverbände wieder nicht für die Interessen der Waffenbesitzer eintreten. Ebenso besteht diese Befürchtung für die anderen Verbände, vielleicht können deren Mitglieder mehr Dazu sagen.

    Es gibt viele Punkte die uns das Leben schwer machen, die uns legale Waffenbesitzer schlechter stellen als Straftäter. Schreibt eure Verbände an hier in unserem Sinne tätig zu werden. Es kann nicht sein, dass unbescholtene Bürger mit immer mehr Vorschriften überzogen werden.

    Ein guter Artikel dazu ist unter folgendem Link zu finden, auch viele Argumente für den großen Verbesserungsbedarf im Waffenrecht.

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nac…gleichheit.html

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • ich hatte zuletzt im Paket eines Händlers eine Karte vom VDB bzw " fight4right.de " als Beilage

    derweil überlege ich wirklich, ob es Sinn macht, die 3€ * pro Monat zu investieren und Fördermitglied zu werden


    * umgerechnet ein halber Döner ca. oder ein Bier :D

    Feinwerkbau 800 W

    + Gehmann + Grüdl + Korn-Optik Adlerauge + MEC/Centra + MESHPRO + TEC-HRO +

  • derweil überlege ich wirklich, ob es Sinn macht, die 3€ * pro Monat zu investieren und Fördermitglied zu werden


    * umgerechnet ein halber Döner ca. oder ein Bier :D

    Es geht ja nicht um eine Beitragserhöhung für den DSB.

  • Das wäre? Nicht jeder hier hat Erfahrung als Straftäter.

    Jetzt mal ohne diplomatische Zurückhaltung. Willst du nur stänkern oder was Sinnvolles beitragen?

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • ich hatte zuletzt im Paket eines Händlers eine Karte vom VDB bzw " fight4right.de " als Beilage

    derweil überlege ich wirklich, ob es Sinn macht, die 3€ * pro Monat zu investieren und Fördermitglied zu werden


    * umgerechnet ein halber Döner ca. oder ein Bier :D

    Ich hab mich im letzten Herbst dafür entschieden. Faesers Frontalangriff war auch durch die Briefaktion des VDB nicht vollständig erfolgreich. Aber immer noch schlimm genug.

    Hier werden nicht nur Sparteninteressen vertreten, sondern es geht auch um die anderen Bereiche. Da ist der DSB sehr schmal aufgestellt.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Wie sollte man auf so Aussagen sonst reagieren? Diplomatisch ausgedrückt, Frau Ministerin würde deinen Beitrag Bullshit nennen.

    Na ja, in einer anderen Diskussion hast du dich ja Waffenrechtsexperte generiert und mit dem Waffenrecht 72 argumentiert. Insoweit gehe ich davon aus, dass ich das nicht erklären muss. Ich hatte es dir schon mal geschrieben entweder sachlich oder nicht. Ansonsten kannst du dir die Antworten sparen.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Hier werden nicht nur Sparteninteressen vertreten, sondern es geht auch um die anderen Bereiche. Da ist der DSB sehr schmal aufgestellt.

    so verstehe ich es auch....

    als Schütze in einem dem DSB untergeordneten Verbands/Vereins ist man nicht mal im Ansatz "abgedeckt", aber zusammen mit der nennen wir es Lobby eines breiter aufgestellten Verbands hat man vielleicht die Möglichkeit was zu bewirken.

    Feinwerkbau 800 W

    + Gehmann + Grüdl + Korn-Optik Adlerauge + MEC/Centra + MESHPRO + TEC-HRO +

  • Also mich würde das schon auch interessieren, was jomei mit dem Satz meint.:

    "...die uns legale Waffenbesitzer schlechter stellen als Straftäter."

    Ganz einfach, für Legalwaffenbesitzer ist das Grundrecht auf unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, wir müssen die Kontrolle erlauben.
    Bei einem Straftäter darf erst mit einem Durchsuchungsbeschluss, von einem Richter unterschrieben, die Wohnung überhaupt betreten werden. Damit so ein Beschluss ausgestellt wird bedarf es auch eines ausreichenden Verdachtes. Selbst jemand, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, kann nicht einfach kontrolliert werden. Obwohl er nicht mal ein Luftgewehr besitzen darf.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Ganz einfach, für Legalwaffenbesitzer ist das Grundrecht auf unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, wir müssen die Kontrolle erlauben.
    Bei einem Straftäter darf erst mit einem Durchsuchungsbeschluss, von einem Richter unterschrieben, die Wohnung überhaupt betreten werden. Damit so ein Beschluss ausgestellt wird bedarf es auch eines ausreichenden Verdachtes. Selbst jemand, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, kann nicht einfach kontrolliert werden. Obwohl er nicht mal ein Luftgewehr besitzen darf.

    Tja, de jure besteht die Unverletzlichkeit der Wohnung weiterhin!

    Du musst den Kontrolleur nämlich NICHT in die Wohnung lassen, er hat keinerlei Handhabe trotzdem einzutreten.

    Allerdings wird Dir die mangelnde Kooperation dann vorgehalten, und Du verlierst mit ziemlicher Sicherheit sämtliche waffenrechtlichen Genehmigungen. Das wird Dir dann als Deine "freie Entscheidung" dargelegt - die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt bestehen. Du bist dann halt über kurz oder lang kein Besitzer genehmigungspflichtiger Waffen mehr.

    Daß auf diese Weise das Grundrecht hinterrücks ausgehebelt wird steht dabei auf einem anderen Blatt ...

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Ganz einfach, für Legalwaffenbesitzer ist das Grundrecht auf unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, wir müssen die Kontrolle erlauben.

    Nur wenn wir dort Waffen aufbewahren und die Kontrolle zulassen, das gilt aber auch für Straftäter die Waffen besitzen.

    Den Kaminkehrer musst du übrigens auch reinlassen, der kann übrigens im Gegensatz zum Waffenkontrolleur erzwingen genau wie ein Gerichtsvollzieher.


    Bei einem Straftäter darf erst mit einem Durchsuchungsbeschluss, von einem Richter unterschrieben, die Wohnung überhaupt betreten werden. Damit so ein Beschluss ausgestellt wird bedarf es auch eines ausreichenden Verdachtes.

    Gemeint ist wohl erstmal ein Verdächtiger, soweit keine Gefahr im Verzug vorliegt.

    Selbst jemand, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, kann nicht einfach kontrolliert werden. Obwohl er nicht mal ein Luftgewehr besitzen darf.

    Warum auch, wer nichts haben darf braucht nicht kontrolliert werden und im Verdachtsfall gelten andere Bestimmungen. In

  • Tja, de jure besteht die Unverletzlichkeit der Wohnung weiterhin!

    Du musst den Kontrolleur nämlich NICHT in die Wohnung lassen, er hat keinerlei Handhabe trotzdem einzutreten.

    Allerdings wird Dir die mangelnde Kooperation dann vorgehalten, und Du verlierst mit ziemlicher Sicherheit sämtliche waffenrechtlichen Genehmigungen. Das wird Dir dann als Deine "freie Entscheidung" dargelegt - die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt bestehen. Du bist dann halt über kurz oder lang kein Besitzer genehmigungspflichtiger Waffen mehr.

    Daß auf diese Weise das Grundrecht hinterrücks ausgehebelt wird steht dabei auf einem anderen Blatt ...

    Genau darum geht es, den Kontrolleur nicht in die Wohnung zu lassen ist nur theoretisch möglich. Dir kann unterstellt werden, dass etwas faul ist und bis zur Klärung werden Erlaubnisse und Waffen erst mal eingezogen, wurde auch im letzte Herbst verschärft.

    Insoweit eher eine juristische Feststellung, die an der Situation nichts ändert.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • ...

    Insoweit eher eine juristische Feststellung, die an der Situation nichts ändert.

    Aber die Grundlage für die Behauptung daß Dein Grundrecht nicht verletzt wird - was eben de jure auch stimmt, Du musst halt die Konsequenzen daraus tragen ... hinterfotzig, aber juristisch korrekt.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
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    (Internet-Fundstück)

  • By the Way, hat irgendwer Informationen ob und was unsere Verbände vorhaben oder planen?

    Es wird gemunkelt, dass ein Verband nur mit minimalen Forderungen in die Verhandlung gehen will. Also keine Rede von Streichung der Mindestalter, Erwerbsstreckung, Begrenzung auf 10 Langwaffen, Aufbewahrungsvorschriften, WBK Entzug bereits bei kleinsten Verstößen, Verneinung der Sportwaffeneigenschaft wegen der Hülsenlänge.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Aber die Grundlage für die Behauptung daß Dein Grundrecht nicht verletzt wird - was eben de jure auch stimmt, Du musst halt die Konsequenzen daraus tragen ... hinterfotzig, aber juristisch korrekt.

    Hilft aber niemanden weiter.

    Sind den hier irgendwelche Funktionäre, aus höheren Ebenen vertreten? Falls ja, wäre es nett wenn sich einer der Damen und Herren melden würde.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^