Boah, Du willst es einfach nicht kapieren oder?
Evaluierung Waffenrecht
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Boah, Du willst es einfach nicht kapieren oder?
Ich schon, nur Du willst deine Träume leben. Darfst Du ja.
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Gerade den hat Califax aber nicht erkannt. Er will ihn sogar verschlimmern.
Dann öffne mir bitte die Augen. Ich bin nun deinem (nicht mehr sichtbaren) Rat gefolgt - aber warum?
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Waffenrecht ist Bundesrecht. Eigentlich seit 1928. Das ist auch nicht verkehrt so. Und genau das sollte m.E. (und das haben auch andere so gefordert, in eben diesem Thread) nicht durch unterschiedlichen Verwaltungsvollzug torpediert werden, Beispiele z.B. die Anforderungen an den Bedürfnisfortbestand bei Überkontingent odrr die Schlüsselaufbewahrung für Waffenschränke.
Und dasselbe muss für die Anforderungen für Schießstandsachverständige gelten. Keine Sonderbestimmungen für die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont und Lippe-Biesterfeld, was soll der Quatsch? Das war im letzter Minute am parlamentarischen Prozess vorbei in die vorletzte oder vorvorletzte WaffG-Verschlimmbesserung hineingequetscht worden, ein widriger Systembruch.
Woran gedacht werden kann, wäre zum Beispiel die Einführung eines "SSV Light" für Vereine nur mit Druckluftwaffen- und Zimmerstutzenständen. Wenn man das denn wollte. Darum müssten sich ggf. die Landesschützenverbände kümmern.
Grundsätzlich aber ist die neue Regelung der SSV-Bestellung eine erhebliche Qualitätsverbesserung gewesen. Und sämtliche mit aufgeblasenen Backen angekündigten schlimmen Nachteile blieben aus - im Gegenteil.
Carcano
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Ich schon, nur Du willst deine Träume leben. Darfst Du ja.
Sorry, aber Du redest Stuss.
Du willst einfach nicht erkennen, dass das aktuelle WaffG viele Probleme aufweist und es geändert werden muss.
In Deiner eigenen kleinen Welt aber, vertrittst Du die Meinung, dass alles toll ist und genau diese engstirnige Meinung ist mitunter ein Grund dafür, warum das WaffG so ist, wie es ist.
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Sorry, aber Du redest Stuss.
Du willst einfach nicht erkennen, dass das aktuelle WaffG viele Probleme aufweist und es geändert werden muss.
In Deiner eigenen kleinen Welt aber, vertrittst Du die Meinung, dass alles toll ist und genau diese engstirnige Meinung ist mitunter ein Grund dafür, warum das WaffG so ist, wie es ist.
Wie kommst Du Schwätzer wieder darauf?
Nur weil ich einige Deiner realitätsfernen Ideen als nicht machbar bezeichne bedeutet das nicht dass ich das WaffG toll finde.
Gestriges Thema bei den aufrechten Sportlern:
Absenkung des Alters wie es 2003 im Gesetz stand ist nicht so wichtig, da soll es für die die es wollen ja Sachen mit Licht geben.
Mehr Freiheit bei der Waffenauswahl warum kein 2 zölliger Revolver mehr ne P38 zur Erinnerung an den Barras, ging früher doch auch?
Messerverbote, Waffenverbote allgemein, Waffenrecht wie in Österreich, wobei sie das heutige Gesetz nicht so richtig kennen und die zu erwartete Änderung ignorieren. Jagdschein als Waffenschein wie früher.
Alles wichtige Sachen die einem Sportverband am Rücken, weit unten vorbeigehen können-
Aber ein echter Sportschütze ist ja zuerst für die anderen da. (Damit ich wenigstens in einem Punk Zustimmung bekomme.)
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Warum also nicht auch umgekehrt, wenn Behörden in Sportschützenvereinen Dienstschießen abhalten dürfen, warum dürfen sich Schützenvereine nicht auf behördlichen Anlagen einmieten und so auch für die Finanzierung des Erhaltes beitragen?
Es geht hier weniger um das dürfen, staatliche Eigentümer dürfen ihre Stände vermieten . Nur tun sie es nicht, warum auch immer. Andererseits ist die Standvermietung nicht erforderlich für die Finanzierung, da gibt es Steuergeld. Bei Vereinen sieht das anders aus, da ist man eher auf die Einnahmen angewiesen.
Aber auch das hat nix mit der Evaluierung zu tun.
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Schonmal daran gedacht, dass es an DEINER Schreibweise und Deinen Formulierungen liegen könnte?
Ich differenziere nicht zwischen der Verbandszugehörigkeit, der art des Schießens oder der Wahl der Sportwaffe bzw. des Sportgerätes. Für mich sind alle gleichermaßen Sportschützen.
Ich beziehe mich auch nicht auf mein eigenes Bundesland, sondern versuche über den Tellerrand hinauszuschauen.
Wer aber krampfhaft versucht, politisch zu schreiben, wie Du es versuchts, muss damit rechnen falsch verstanden zu werden.
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Wie kommst Du Schwätzer wieder darauf?
Nur weil ich einige Deiner realitätsfernen Ideen als nicht machbar bezeichne bedeutet das nicht dass ich das WaffG toll finde.
Gestriges Thema bei den aufrechten Sportlern:
Absenkung des Alters wie es 2003 im Gesetz stand ist nicht so wichtig, da soll es für die die es wollen ja Sachen mit Licht geben.
Mehr Freiheit bei der Waffenauswahl warum kein 2 zölliger Revolver mehr ne P38 zur Erinnerung an den Barras, ging früher doch auch?
Messerverbote, Waffenverbote allgemein, Waffenrecht wie in Österreich, wobei sie das heutige Gesetz nicht so richtig kennen und die zu erwartete Änderung ignorieren. Jagdschein als Waffenschein wie früher.
Alles wichtige Sachen die einem Sportverband am Rücken, weit unten vorbeigehen
Wie kommt man auf solche, Aussagen?
Dir mag es ja, zusammen mit deinen „eigenwilligen“ Auslegungen gefallen, dass das WaffG so ist wie es ist.Aber bei der Evaluierung geht es darum etwas besseres zu bekommen. Damit da was passiert, muss man die Verbände zum Jagen tragen.
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Es geht hier weniger um das dürfen, staatliche Eigentümer dürfen ihre Stände vermieten . Nur tun sie es nicht, warum auch immer. Andererseits ist die Standvermietung nicht erforderlich für die Finanzierung, da gibt es Steuergeld. Bei Vereinen sieht das anders aus, da ist man eher auf die Einnahmen angewiesen.
Aber auch das hat nix mit der Evaluierung zu tun.
Naja, den Reservistenkameradschaften ist es auch nicht mehr gestattet auf den Bundeswehrschießanlagen zu trainieren, außer es ist ein angesetztes Dienstschießen.
Ich sage auch nicht, dass das etwas mit der Evaluierung zu tun hat. Dieser Aspekt ist lediglich aus der bescheuerten Diskussion mit Hansaxel entstanden. Ich wollte lediglich aufzeigen, dass die Schießstandrichtlinie direkte Auswirkungen hat, die auch waffenrechtlich angesiedelt sind und somit ebenfalls in die Evaluierung einfließen sollte. -
Ich äußere mich nur kurz – und im Rahmen der Begrenzung auf die jetzt laufende Evaluierung Waffenrecht – zu dem nun schon in einer längeren Unterdiskussion aufgeworfenen Thema „Nutzung oder Mitbenutzung von Behördenständen". Für noch in aktiver Nutzung befindlichen Behördenstände (Bundeswehr, Bundespolizei, eventuell Landespolizeien und/oder Zoll) wären die Hauptnutzer zuständig, für aufgegebene oder inaktive Stände der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Stationierungsstreitkräfte, dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Unter Sportschützen kommt immer wieder die Frage nach der nach Nachnutzung derartiger Stände auf. Die Mitnutzung dagegen steht im freien Ermessen der Träger und Betreiber, und wenn die - aus welchen Gründen auch immer - niemanden außer sich selbst auf den Ständen wollen, so kann dieses Problem höchstens innerbehördlich bzw. politisch angegangen werden, nicht aber durch eine Änderung des Waffenrechts. Selbst für Reservisten-RAGs ist es ja außerhalb förmlicher dienstlicher Veranstaltungen zunehmend schwieriger geworden, wie bekannt sein dürfte.
Die Übernahme ehemaliger Behörden stände wird sehr oft gewünscht oder erträumt, gestaltet sich aber in der Praxis regelmäßig sehr schwierig und extrem teuer. So gut wie alle Übernehmer (es gibt schon einige Fälle) haben feststellen müssen, dass der Betrieb, die notwendigen Umbauten und die Aufwältigung der alten Stände um ein Vielfaches teuer waren, als ursprünglich veranschlagt. Das betrifft natürlich vor allem die Großkaliber-Sportschützenverbänden (zu den vom BDMP übernommenen und betriebenen Ständen könnte Grumpy sicherlich Näheres und vor allem Detaillierteres sagen als ich), und es betrifft zu einem geringeren Teil auch die Landesjagdverbände und etwaige private Betreiber (nur wenige beispiele, etwa Celle-Scheuen). Hier sind die Hauptprobleme tatsächlich rechtlicher Natur, aber nicht eigentlich wirklich im Waffenrecht verankert. Das eine Hauptproblem ist die Übernahme von Altlasten, was zu enormen Folgekosten führen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben pflegt regelmäßig von Nachnutzern (jedenfalls bei käuflichen Erwerb) eine Übernahme derartiger etwaiger Umweltverpflichtungen zu verlangen. Das erfordert zunächst umfangreiche Erprobungen und Grundwasseruntersuchungen. Allein die Erneuerung der Kugelfänge und die Entsorgung des Materials sind sehr teuer. Sollten stärkere Belastungen über die Kugelfänge hinaus festgestellt werden, kann man das finanziell dann gleich vergessen.
Ein weiteres Hauptproblem ist die Auslegung der Blenden. Die typische Auslegung der Bundeswehr-300m-Stände mit Hochblenden ist für den zivilen Schießbetrieb nicht zugelassen. Gleiches gilt für die sog. Kleinschießstände in Kasernenbereichen Die Erstellung neuer Hochblenden für 300m ist sehr aufwendig und sehr teuer, angesichts der meist erheblichen Spannweiten dieser Hochblenden. Und die denkbare Anlage von Tiefblenden (Bodenblenden) ist wegen des verwendeten Materials ebenfalls teuer (weniger Beton, mehr Hartstahl) und erschwert die Bewirtschaftung (Mähen der Schießstandsohle) ungemein. Ebenso ist das Instandhalten der Wälle (regelmäßiges Mähen, Befreiung von Bewuchs, Nachschütten oben etwa jedes Jahrzehnt) extrem teuer. Das haben private Betreiber schmerzhaft feststellen müssen.
Die Änderung der Schießstandrichtlinien allerdings ist primär keine Sache des Waffengesetzes, sondern würde eine Einflussnahme der Verbände auf den entsprechenden Ausschuss beim BMI verlangen. Die Hauptautoren waren und sind durchaus offen für begründete Vorschläge, und insbesondere auch für förmliche Anträge zur Änderung, aber genau daran hat es seit dem Jahr 2012 gefehlt. Der Ball läge insofern bei den Verbänden, und nicht bei einer Waffengesetzänderung durch das Parlament.
Carcano
PS: Hatte Grumpys Postings noch nicht gesehen, als ich mit dem Schreiben begann.
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Ja, ein Thema ist insbesondere der Umweltaspekt bei der Übernahme behördlicher und/oder militärischer Anlagen.
Ich sprach aber weniger von einer Übernahme solcher Stände, wobei das im Fall des BDMP in zwei Fällen erfolgt ist. Im Fall von Trügleben aber, mit erheblichen Nacharbeiten verbunden. ich sprach tatsächlich eher von der Mitnutzung militärischer und/oder behördlicher Anlagen, gegen entsprechendes Entgeld.
Soweit mir bekannt, unterliegen gerade auch die polizeilichen Schießanlagen genauso den Schießanlagen, wie zivil genutzte.
In meinen Augen ist es aber politisch nicht gewünscht, dass Zivilisten auf behördlichen Anlagen trainieren. Umgekehrt hingegen aber schon. Wie erwähnt, in Bad Soden Neuenhain, Alsfeld (BDMP Anlage), RSA Heusenstamm, Butzbach, uvm. werden die Stände an Polizei, Zoll und teilweise an Sondereinheiten vermietet. -
Naja, den Reservistenkameradschaften ist es auch nicht mehr gestattet auf den Bundeswehrschießanlagen zu trainieren, außer es ist ein angesetztes Dienstschießen.
Da ist dann aber Hopfen und Malz verloren. Wobei ich gehört habe die RAGˋs wären eh das ungeliebte Kind.
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Wie kommt man auf solche, Aussagen?
Es ging oben um die Nutzung von Behördenstanden.
Wie komme ich darauf: Erfahrung aus anderen gleichgelagerten Fällen. Wissen um rechtliche Vorschriften, die hier nicht mal das WaffG betreffen.
Versuche mal heute einen Truppenübungsplatz als Spielwiese für Motorradfahrer zu nutzen.
Versuche mal eine Tragtierkompanie statt Sandsäcke spazieren zu tragen, eine Berghütte ohne Fahrweg zu versorgen zu lassen.
Dass das früher erlaubt oder geduldet wurde ist bekannt, es geht um heute.
Dir mag es ja, zusammen mit deinen „eigenwilligen“ Auslegungen gefallen, dass das WaffG so ist wie es ist.Du sagst eigenwillig ich meine nur etwas praxisnäher.
Aber bei der Evaluierung geht es darum etwas besseres zu bekommen. Damit da was passiert, muss man die Verbände zum Jagen tragen.
Muss man sie wirklich tragen? Viele der Forderungen die so am Stand oder im Forum genannt werden wären halt Aufgabe von Verbänden mit anderen Zielen als unsere Sportschützenverbände.
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Ich äußere mich nur kurz – und im Rahmen der Begrenzung auf die jetzt laufende Evaluierung Waffenrecht – zu dem nun schon in einer längeren Unterdiskussion aufgeworfenen Thema „Nutzung oder Mitbenutzung von Behördenständen". Für noch in aktiver Nutzung befindlichen Behördenstände (Bundeswehr, Bundespolizei, eventuell Landespolizeien und/oder Zoll) wären die Hauptnutzer zuständig, für aufgegebene oder inaktive Stände der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Stationierungsstreitkräfte, dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Wenn die Truppe in 197x schon aufs Land zum Schießen gefahren ist lag es nicht daran dass auch die Fahrzeuge bewegt werden mussten sondern weil der stadtnahe Stand schon damals durch Lärmschutzauflagen so reglementiert war dass ein Schießen in voller Stärke nicht mehr möglich war, da hätte man eine Nutzung für Vereine sicher ermöglichen können.
Die Mitnutzung dagegen steht im freien Ermessen der Träger und Betreiber, und wenn die - aus welchen Gründen auch immer - niemanden außer sich selbst auf den Ständen wollen, so kann dieses Problem höchstens innerbehördlich bzw. politisch angegangen werden, nicht aber durch eine Änderung des Waffenrechts. Selbst für Reservisten-RAGs ist es ja außerhalb förmlicher dienstlicher Veranstaltungen zunehmend schwieriger geworden, wie bekannt sein dürfte.
Welche Behörde will die hier publizierenden politisch und geschichtlich interessierten Mitbürger auf ihre Anlagen lassen, soweit eine Nutzung überhaupt noch möglich ist.
Es ist ja nicht so dass Schütze auf kürzestem Weg an den Stand fährt, nein er muss auch mal wie er das früher in der aktiven Zeit gemacht hat, durch das Sperrgebiet zur Kantine fahren oder mal schauen was es im Fuhrpark neues gibt.
Die Übernahme ehemaliger Behörden stände wird sehr oft gewünscht oder erträumt, gestaltet sich aber in der Praxis regelmäßig sehr schwierig und extrem teuer. So gut wie alle Übernehmer (es gibt schon einige Fälle) haben feststellen müssen, dass der Betrieb, die notwendigen Umbauten und die Aufwältigung der alten Stände um ein Vielfaches teuer waren, als ursprünglich veranschlagt. Das betrifft natürlich vor allem die Großkaliber-Sportschützenverbänden (zu den vom BDMP übernommenen und betriebenen Ständen könnte Grumpy sicherlich Näheres und vor allem Detaillierteres sagen als ich), und es betrifft zu einem geringeren Teil auch die Landesjagdverbände und etwaige private Betreiber (nur wenige beispiele, etwa Celle-Scheuen). Hier sind die Hauptprobleme tatsächlich rechtlicher Natur, aber nicht eigentlich wirklich im Waffenrecht verankert. Das eine Hauptproblem ist die Übernahme von Altlasten, was zu enormen Folgekosten führen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben pflegt regelmäßig von Nachnutzern (jedenfalls bei käuflichen Erwerb) eine Übernahme derartiger etwaiger Umweltverpflichtungen zu verlangen. Das erfordert zunächst umfangreiche Erprobungen und Grundwasseruntersuchungen. Allein die Erneuerung der Kugelfänge und die Entsorgung des Materials sind sehr teuer. Sollten stärkere Belastungen über die Kugelfänge hinaus festgestellt werden, kann man das finanziell dann gleich vergessen.
Ein weiteres Hauptproblem ist die Auslegung der Blenden. Die typische Auslegung der Bundeswehr-300m-Stände mit Hochblenden ist für den zivilen Schießbetrieb nicht zugelassen. Gleiches gilt für die sog. Kleinschießstände in Kasernenbereichen Die Erstellung neuer Hochblenden für 300m ist sehr aufwendig und sehr teuer, angesichts der meist erheblichen Spannweiten dieser Hochblenden. Und die denkbare Anlage von Tiefblenden (Bodenblenden) ist wegen des verwendeten Materials ebenfalls teuer (weniger Beton, mehr Hartstahl) und erschwert die Bewirtschaftung (Mähen der Schießstandsohle) ungemein. Ebenso ist das Instandhalten der Wälle (regelmäßiges Mähen, Befreiung von Bewuchs, Nachschütten oben etwa jedes Jahrzehnt) extrem teuer. Das haben private Betreiber schmerzhaft feststellen müssen.
Das muss jetzt Schütze nur noch verstehen wollen, können oder wenigstens zu Kenntnis nehmen.
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https://youtu.be/ALgCHJyTMHk?si=aqOZQXQhn12uQFjc
Damit ihr mal so ein Gefühl bekommt was wir wert sind. -
Nun, die deutsche Rechtsordnung schützt *jedes* bedrohte Leben. Auch wenn tief unsympathisch, wie hier.
Linksextremisten genauso wie Islamisten, genauso wie sogar (!!) AfD'ler, die bedrohlichsten von allen. Polizeilicher Staatsschutz und sogar die StA haben die damalige unmittelbare und auch staatlicherseits ernst genommene Bedrohung des Lebens von Pierre Vogel bestätigt, bestätigen müssen.
Deshalb, und nur deshalb, hat das Gericht aufgrund des Ergebnisse der mündlichen Verhandlung dann den Mindeststrafrahmen des Par 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG (6 Monate; die StA hatte demententsprechend 9 Monate auf Bewährung beantragt) unterschritten und hat einen minder schweren Fall i.S.d Abs. 6 - hier wie auch sonst, ganz typischerweise - bejaht, und zwar rechtsstaatlicherweise ohne Ansehen des Sympathiewerts oder der Widerlichkeit der Person als solcher. Damit war der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Leider hat uns hier die Dummheit der Medien vorenthalten, wie leicht oder wie gewichtig die Geldstrafe tatsächlich ausfiel. Irgendeine genannte Geldsumme ist völlig unbeachtlich und hat mit der tatsächlich relevanten Höhe NICHTS, gar nichts zu tun (!).
Was für verdummte Kackbratzen die Journaille doch manchmal ihr eigen nennt. *Kopfschüttel*
Carcano
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https://youtu.be/ALgCHJyTMHk?si=aqOZQXQhn12uQFjc
Damit ihr mal so ein Gefühl bekommt was wir wert sind.Für mich ein zweifelhafter, ideologisch gefärbter YouTube Beitrag.
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Für mich ein zweifelhafter, ideologisch gefärbter YouTube Beitrag.
Die Meinung muss man glaube ich nicht teilen! Hauptsächlich dann nicht wenn andere für teils zweifelhafte Beleidigungen 10 und mehr Tausend € bezahlen müssen.
No.limits -
Ja, ein Thema ist insbesondere der Umweltaspekt bei der Übernahme behördlicher und/oder militärischer Anlagen.
Ich sprach aber weniger von einer Übernahme solcher Stände, wobei das im Fall des BDMP in zwei Fällen erfolgt ist. Im Fall von Trügleben aber, mit erheblichen Nacharbeiten verbunden. ich sprach tatsächlich eher von der Mitnutzung militärischer und/oder behördlicher Anlagen, gegen entsprechendes Entgeld.
Soweit mir bekannt, unterliegen gerade auch die polizeilichen Schießanlagen genauso den Schießanlagen, wie zivil genutzte.
In meinen Augen ist es aber politisch nicht gewünscht, dass Zivilisten auf behördlichen Anlagen trainieren. Umgekehrt hingegen aber schon. Wie erwähnt, in Bad Soden Neuenhain, Alsfeld (BDMP Anlage), RSA Heusenstamm, Butzbach, uvm. werden die Stände an Polizei, Zoll und teilweise an Sondereinheiten vermietet.Ein bisschen OT, aber ich möchte hier ein paar Punkte erläutern.
Um einen politisch veranlasste Versagung der Mitnutzung geht es da gar nicht. Die Bw hat im Zuge ihrer Stationierungsentscheidungen 2010/2011 einen großen Teil ihrer Stände aufgegeben ohne ihren echten Bedarf zu kennen. Der hat in dieser Zeit des totalen Friedens aber auch niemanden i teressiert. Ich hole erst mal etwas aus und bitte den Exkurs zu entschuldigen.
Da damals nur noch Einsatzarmee, war schießen nur noch für die Einsatzvorbereitung und Ableisten der jährlich erforderlichen Mindestvorgaben erforderlich. Kampftruppe und die Unterstützungsteile, die erhöhten Bedarf hatten, haben das aufgrund der erweiterten Möglichkeiten eh auf dem Truppenübungsplatz durchgeführt. Insofern stehen in Summe nun wesentlich weniger Stände für das dienstliche Schießen zur Verfügung als zu der Zeit, als nahezu jeder Standort seine Anlage hatte, ich kurz beim Schießbahnwärter ein freies Zeitfenster erfragt hatte und zwei Tage später gemütlich mit meinem Zug zu Fuß zum Schießen marschiert bin. Mittlerweile läuft die Schießplanung in vielen Standorten ein Jahr im voraus und Anmarschstrecken von 100 km + sind nicht selten.
Nach Einführung des nSAK hat sich die Schießausbildung insgesamt vom gewohnten 0815 Schulschießen in eine mehr taktisch orientierte Schießausbildung gewandelt. Diese Anforderungen erfüllen die üblichen, alten A- und D-Stände eh schon schwerlich da schon die Schusszahlen der Übungen ein altes Schulschießen deutlich übersteigen. Die Geschossfänge auf den Ständen sind meist Sandfänge, die Umstellung auf Kunststoffgranulat geht schleppend, da (zumindest bis vor ein paar Jahren noch) nur zwei Hersteller entsprechend zertifiziert sind. Teuer ist es eh.
Aufgrund der Vollauslastung (oder auch Überlastung) der Anlagen durch die eigenen Teile, Vorgabe von Gesamtjahresschusszahlen aus dem Lärmschutz und allem was daraus folgt, ist es schlicht und ergreifend nicht umsetzbar zusätzlich noch private Vereine auf den Anlagen schießen zu lassen. Dies würdemzu einer Reduzierung der eigenen möglichen Schießen führen. Zudem hier gern auch Kaliber Anwendung finden die über die üblichen mil Kaliber deutlich hinausgehen und durch die durch das sportliche Schießen erhöhte Verdichtung im Sandgeschossfang muss dieser auch öfter gelockert und ausgetauscht werden. Das führte zum entsprechenden Erlass der zivile Mitnutzer ausschließt. In den Anfangszeiten des Erlasses wurde sogar anderen Behörden die Mitnutzung verwehrt.
Perversion des umzusetzenden Lärmschutzes ist es, dass 300m Stände aus Gründen des Schallschutzes teilweise mit Kassettendecken versehen wurden, welche dann nachträglich mit einer Belüftung versehen werden mussten, da der ganze Dunst unter der Decke stehen blieb und teilweise wieder zum Schützen zurück gewandert ist. Teuer ohne Ende, unpraktikabel und als Lehrgeld abzuschreiben.
Kosten Sandtausch Geschossfang einen A-Stand ca. 50k (Stand 2018) . Sanierungskosten eines in die Jahre gekommenen und abgenutzen A-Standes ca. 1,5 - 2 Mio. Erforderliche Sanierungskosten (und Sanierungsbedürftig sind die meisten) für eine komplette Standortschießanlage je nach Größe und Ausprägung zw 20 und 40 Mio. Die Planungen über Hallenschießanlagen laufen seit fast 10 Jahren ohne merklichen Fortschritt. Die Pilotanlage Bad Reichenhall läuft kostentechnisch komplett aus dem Ruder und man muss sehen wo die Reise hingeht.
Ich hoffe, das erklärt ein wenig warum die Mitnutzung - zumindest von Bw-Anlagen - deutlich eingestampft wurde.
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