Betrachtet doch bitte einmal meinen Kommentar zum Schützen der nur einen Schuss abgibt, auch im Kontext der gegebenen Antwort und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
Die Frage des TE war, ob es eine Vorgabe gibt wie viel Schuss abgegeben werden müssen, um einen Stempel zu bekommen.
ZitatDiesen Eintrag im Schiessbuch unterschreibt eine Standaufsicht.
Wie viel Schuss müssen denn mindestens gemacht werden damit dieser Eintrag gültig ist. Das heißt, kann der Schütze auf dem Schießstand 1 Schuss machen und dann den Eintrag verlangen?
Die Antwort darauf ist: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Faktisch reicht es aus, Waffe auspacken, einen Schuss abgeben und wieder einpacken.
Es gibt keine Mindestschusszahl die abzugeben ist, um einen Stempel im schießbuch zu bekommen.
Wenn nun, wie hier der ein oder andere kund getan hat, die Aufsicht anderer Meinung ist und erst ab Durchführung einer kompletten Disziplinserie inkl Probeschuss (die im übrigen rein freiwillig sind) den Stempel ins Schießbuch drückt, dann ist das eine rein aufsichts- oder vereinsbezogene Vorgehensweise, die aber vom Gesetz so keinesfalls gefordert wird. Dies wäre aber kein Verein in dem ich Mitglied sein wollte. Da halte ich es wie Parallax, ich halte mich an das was das Gesetz vorgibt, nicht mehr und nicht weniger.