Der Beitrag zeigt ein falsches Verständnis der Gewaltenteilung, so wie sie unser Grundgesetzt vorsieht. Also keinerlei "Skandal".
Gewaltenteilung ist in unserem Grundgesetz auf unterschiedliche Weise verwirklicht. Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als Parlament, der Legislative. Die Ausführung der Gesetze liegt bei der vollziehenden Gewalt, die auch als Verwaltung oder Exekutive bezeichnet wird. Über die Auslegung der Gesetze entscheidet die unabhängige Rechtsprechung. Die Gesetzgebung ist dabei an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes – Rechtsstaatsprinzip).
Das ist mir bekannt, ebenso die anderen Erläuterungen zu Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung sowie die Ermächtigung zum Erlassen von Rechtsverordnungen. Ist denn die oberste Rechtssprechung noch unabhängig, wenn deren Mitglieder von der Legislative (Bundestag) und Exekutive (Bundesrat) gewählt werden? Haben wir denn tatsächlich noch eine gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten, wenn beispielsweise die Mitglieder des Bundestages zahlreiche Gesetzesvorlagen in kürzester Zeit ohne sie ausreichend gelesen (und verstanden) zu haben, einfach nur noch "abnicken" (Stichwort "Fraktionszwang")?
Inwieweit hat hier die Judikative die Exekutive übernommen? Oder die Regierung der Judikative vorgeschrieben, was sie zu tun hat?
Darf man sich Deiner Meinung nach also keinesfalls einen Rat vom Experten einholen? Gerade wenn es um etwas so gewichtiges wie vorübergehende Freiheitseinschränkungen geht und - nehmen wir es jetzt mit der unvollständigen Informationslage damals - unter Zeitdruck?
Freilich dürfen bzw. sollten sich Regierung und Abgeordnete Expertenrat holen, schon allein weil deren Mitgliedern in den meisten Fällen der Sachverstand fehlt. Wie immer mehr bekannt wird, lief es aber z. B. während der Corona-Pandemie offenbar umgekehrt, indem die Regierung den Experten vorgab, welche wissenschaftlichen Ergebnisse sie zu liefern hatten (RKI-Protokolle). Auch wurden offenbar nur solche "Experten" berufen ("Ethikrat" u. a.), die im Sinne der Regierung urteilten. Bei den Freiheitseinschränkungen kommt noch die Frage der Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit hinzu. Diese wurden durchaus auch von ehemaligen Verfassungsrichtern, die indes nicht zu den von der Regierung konsultierten "Experten" gehörten, angezweifelt. Ob die Informationslage tatsächlich damals so unvollständig war, wie vorgegeben, wird nach neueren Erkenntnissen inzwischen auch immer fraglicher.
Im Übrigen stimme ich Geronimo zu, dass dies eigentlich alles nicht zum Thema und ins Forum gehört. Ich hatte auch lange überlegt, ob ich überhaupt einen Kommentar dazu abgebe, aber die teilweise doch sehr persönlichen Angriffe zwischen einigen Mitgliedern haben mich dann doch dazu bewogen. Von mir aus ist es nun aber auch gut damit.