WBK beantragen nach 3 Monaten

  • Es geht hier um den NSSV, das ist "oben" auf der Landkarte.

    Aber die MEISTEN LVs haben ähnliche Klauseln, aber eben nicht alle.

    Und ich habe den BSSB lediglich als Beispiel für einen Landesverband gewählt. Wir können auch eine Ebene weiter oben ansetzen - der DSB hat im Endeffekt die gleiche Formulierung in seiner Satzung. Von daher ist es egal, ob die LV eine derartige Formulierung haben - Ober sticht Unter.

  • Und ich habe den BSSB lediglich als Beispiel für einen Landesverband gewählt. Wir können auch eine Ebene weiter oben ansetzen - der DSB hat im Endeffekt die gleiche Formulierung in seiner Satzung. Von daher ist es egal, ob die LV eine derartige Formulierung haben - Ober sticht Unter.

    Ich kann dir sagen, dass nicht alle so rigoros vorgehen wie von dir behauptet.

    Zum einen schmeißt der DSB keinen LV raus, der zu geringe Mitgliederzahlen meldet ( vor Jahren gab es einen Fall der Geringermeldung vom WSB, der meinte, einen „Trick“ anwenden zu können. Dieser führte lediglich zu Nachveranlagungen, nicht aber zum Ausschluss. Und auch bei uns im RSB gab es in den vergangenen Jahren durch Recherchen, die der neue Schatzmeister angestellt hatte, mehrere Fälle von zu geringen Mitgliedermeldungen. Auch hier wurde allen Betroffenen Vereinen die Möglichkeit der Nachmeldung gegeben und nur die, die sich weigerten, wurden „vor die Tür gesetzt“.😉


    Insofern dürfte deine Sichtweise nicht zwangsweise überall angewendet werden.

  • Ich kann dir sagen, dass nicht alle so rigoros vorgehen wie von dir behauptet.

    Zum einen schmeißt der DSB keinen LV raus, der zu geringe Mitgliederzahlen meldet ( vor Jahren gab es einen Fall der Geringermeldung vom WSB, der meinte, einen „Trick“ anwenden zu können. Dieser führte lediglich zu Nachveranlagungen, nicht aber zum Ausschluss. Und auch bei uns im RSB gab es in den vergangenen Jahren durch Recherchen, die der neue Schatzmeister angestellt hatte, mehrere Fälle von zu geringen Mitgliedermeldungen. Auch hier wurde allen Betroffenen Vereinen die Möglichkeit der Nachmeldung gegeben und nur die, die sich weigerten, wurden „vor die Tür gesetzt“.😉


    Insofern dürfte deine Sichtweise nicht zwangsweise überall angewendet werden.

    So kann man eine Solidargemeinschaft auch ad absurdum führen:


    Lasst uns einfach mal absichtlich weniger Mitglieder melden, um so die Verbandsabgabe zu umgehen. Und wenn diese satzungswidrige und gegenüber den ehrlichen Vereinen asoziale Verhalten auffällig, dann stellen wir uns einfach blöd, jammern laut rum und betteln, dass wir im Verband bleiben dürfen.


    Das Verhalten erwachsener Menschen bringt mich immer wieder zum Kopfschütteln.

  • So kann man eine Solidargemeinschaft auch ad absurdum führen:


    Lasst uns einfach mal absichtlich weniger Mitglieder melden, um so die Verbandsabgabe zu umgehen. Und wenn diese satzungswidrige und gegenüber den ehrlichen Vereinen asoziale Verhalten auffällig, dann stellen wir uns einfach blöd, jammern laut rum und betteln, dass wir im Verband bleiben dürfen.


    Das Verhalten erwachsener Menschen bringt mich immer wieder zum Kopfschütteln.

    Das nennt sich dann situationsgerechtde Argumentation.
    Den Beitrag von schmidtchen werden viele anders interpretieren.


    Insofern dürfte deine Sichtweise nicht zwangsweise überall angewendet werden.

    Sicher nicht, auch bei den Bayern höchstens bei Vorsatz.

    Bei uns im Kreis hatten sogar nicht gemeldete Schützen Wettkampfpässe, verbockt wurde daß mindestens 4 - 5 Vorstandschaften vorher. Wer soll da haften, der Verein oder sogar der Verband?

  • Korrektur: Der älteste der letzten 18 Einträge...

    Lies bitte Punkt 1, der muss AUCH erfüllt sein!

    Da die 12 Monate Mitgliedschaft in Verein und Verband eine Grundlage sind, ist richtig und hatte ich in meinem vorherigen Beitrag bereits erwähnt, weshalb ich das nicht erneut erwähnt hatte, sondern einzig auf den Kommentarauszug von Hansaxel reagiert hatte und auch schrieb, maßgeblich sind die letzten 12 Monate

  • Jetzt zu meiner Frage:

    Eine Vorraussetzung für die Beantragung der WBK‘s sind meine Meinung nach die Bestätigung eines Vereins über 18 mal schießen + die Bestätigung über mindestens 12 Monste Vereinszugehörigkeit.

    Können diese Bestätigungen auch von 2 Vereinen ausgestellt werden?

    Habt ihr da Erfahrungen zu?

    Hey lass dir einfach von Verein A alles bestätigen, da bist du lange genug Mitglied.

    Für den Nachweis der Aktivitäten ist das Schießbuch die einfachste Lösung, um nicht ewig kopieren aus den Standbüchern der Vereine machen zu müssen, was evtl. auch noch zu Diskussionen führt...

    Und der Verein bestätigt ja nur Fakten:

    12/18 Regel eingehalten - Ja = Bestätigung .Mitgliedschaft seid 12 Monatn - Ja = Bestätigung . Und Fertig!

    Alles weitere, Waffe und Disziplin läuft ja über den LV.

    In meinem Verein gibt's auch nur LG und KK, haben mir trotzdem die Beantragung für GK bestätigt. Die beantragte Waffe muss im Verein auch nicht geschossen werden nur im Verband muss es eine Disziplin geben. Da sind auch die Zusatzdisziplinen der einzelnen LVs interessant! ;) Auch für die 12/18 Regel ist nicht entscheidend welche Waffen geschossen werden, es müssen lediglich EWB Pflichtige Waffen sein.

    Hoffe das hilft.

    Gruß


    P.S. hab die Antworten der anderen Mitglieder nur überflogen und einfach nochmal auf die Grundfrage geantwortet. 8)

  • Hey lass dir einfach von Verein A alles bestätigen, da bist du lange genug Mitglied.

    Für den Nachweis der Aktivitäten ist das Schießbuch die einfachste Lösung, um nicht ewig kopieren aus den Standbüchern der Vereine machen zu müssen, was evtl. auch noch zu Diskussionen führt...

    Und der Verein bestätigt ja nur Fakten:

    12/18 Regel eingehalten - Ja = Bestätigung .Mitgliedschaft seid 12 Monatn - Ja = Bestätigung . Und Fertig!


    Ich kann dir sagen, dass unser Verein nicht auf Basis von persönlichen Schießbüchern solche Bescheinigungen ausstellt. In der heutigen Zeit kann man sich alles sehr schnell selbst nachbasteln, auch "Vereinsstempel" (sofern sie überhaupt mit im Schießbuch sind) und Unterschriften sind oft unleserlich. Da weiß ich gar nicht wer da was bestätigt. Wenn wir überhaupt was mitbestätigen, was nicht bei uns geschossen wurde, dann verlangen wir ne schriftliche Bestätigung des anderen Vereins darüber. Ob als Standbuchkopie oder als 3-Zeiler ist mir egal. Und diese Unterschriften kann ich im Zweifel schnell kontrollieren oder antelefonieren, da ich diese Handelnden in den Vorständen kenne.

    Zitat

    In meinem Verein gibt's auch nur LG und KK, haben mir trotzdem die Beantragung für GK bestätigt. Die beantragte Waffe muss im Verein auch nicht geschossen werden nur im Verband muss es eine Disziplin geben. Da sind auch die Zusatzdisziplinen der einzelnen LVs interessant! ;) Auch für die 12/18 Regel ist nicht entscheidend welche Waffen geschossen werden, es müssen lediglich EWB Pflichtige Waffen sein.


    Das mag in eurem Verband so laufen, bei uns steht auf dem Formular:

    "Des Weiteren wird bescheinigt, dass wir die erforderlichen Schießstätten für die beantragten Disziplinen in Besitz haben oder darüber ein Miet- oder Nutzungsverhältnis besteht."

    Das bedeutet, wenn du GK haben möchtest und auf eurem Stand kein GK geschossen werden darf, kann der Verein das Bedürfnis für eine GK-Waffe nur bestätigen, wenn er (der Verein) sich zu Trainingszwecken für diese GK-Disziplin woanders einmietet.

    Das kann man doof finden, ist aber zunächst mal so.


    Insofern muss man sich das Ganze immer im Einzelfall anschauen. ;)