Vereins-/Mitgliedsbeitrag

  • Carcano

    Ich will deinen langen Thread von oben nicht Zitatweise Aufstückeln und auch hier nicht alles ansprechen, was ansprechenswert wäre, aber hier nicht hingehört, aber zu 2-3 Dingen will ich doch was sagen:

    1) In vielen Verbänden, so auch im RSB, ist nicht das einzelne Mitglied gegenüber dem Verband Beitragspflichtig sondern der Verein. Somit hat das einzelne Mitglied auch kein Klagerecht gegen den Verband, ob der Beitragsanteil für eine Zweitmitgliedschaft im Verband gerechtfertigt ist oder nicht. Da wäre ein Verbandsgericht relativ schnell mit fertig. Du müsstest also deinen Zweitverein ermutigen, dagegen zu klagen.

    2) Wenn es um den Sinn von Beiträgen für die Zweitmitgliedschaft geht, dann ist dieser ganz klar darin zu sehen, dass der LV ja nicht nur den Beitragsanteil, der abzuführen ist, bekommt sondern den Gesamtbeitrag für seinen Verband/Person. D.h., er generiert zusätzliche Einnahmen, wie es oben auch schon mal beim HSV erwähnt wurde. Und daher hat er auch ein Interesse, diesen Zweitbeitrag zu erheben. Wenn es darum geht, theoretisch mögliche Massenzweitmitgliedschaften nicht zu missbrauchen, ist die Stimmengewichtung bei der stimmberechtigten Delegiertenversammlung so aufgeteilt, dass es Mitgliederanzahlbezogene Stimmenanzahl pro Verein gibt, die aber mit 1:200 (pro 200 Mitglieder eine Stimme) sehr grob ist und sich somit aufgrund der Verpflichtung, für alle Mitglieder (auch Zweitmitglieder) Beitragspflichtig zu sein, sich nicht zum "kapern" eignet..

    Im RSB, und da widerspreche ich AndreasJ , müssen die Vereine für ALLE Mitglieder des Vereins, egal ob Erst- oder Zweitmitglieder oder auch passive oder Ehren-Mitglieder, einen einheitlichen Beitrag bezahlen. Das ist in der Satzung so festgelegt. Lediglich Mehrspartenverein brauchen nur für die Schießsportsparte zu bezahlen.

    Und dann als letztes noch die Antwort für Königstiger zu seiner Ausgangsfrage: Bei uns im Verein haben wir keine Unterteilung in Erst- und Zweitmitgliedschaften (eben weil wir für Zweitmitglieder genauso an den Verband bezahlen müssen wie für die Erstmitglieder), aber wir haben die Möglichkeit, von der wir bzw. die Schützen auch öfter Gebrauch machen, mittels eines Antrags den Beitrag abzusenken, wenn Schützen quasi ausschließlich bei Meisterschaften oder Ligawettkämpfen in unseren Mannschaften mitschießen und ansonsten so gut wie nicht bei uns trainieren, oft auch, weil sie weiter weg wohnen. Es gibt dann noch die wirkliche passive Mitgliedschaft, die aber bedeutet, dass man keinerlei Bescheinigungen/Befürwortungen oder Bedürfnisbestätigungen bekommt. Aber auch für diese passiven Mitglieder werden Beiträge an den Verband abgeführt. Und bzgl. Carcano 's Begründung, warum Zweitmitglieder keinen Beitrag bezahlen sollten, weil sie den Stand ja meist weniger benutzen: Wenn ich immer danach differenzieren würde, wie oft der Stand von wem benutzt wird, dann habe ich viel zu differenzieren. Wir leben in einer Gesellschaft, die in vielen Punkten vom Solidarprinzip lebt. Da wird nicht minutiös aufgerechnet!

    Und das ist, dann auch als letzter Punkt, auch der Grund, warum der Beitrag (sowohl der Vereins- wie auch der Verbands- und DSB-Beitrag) nicht so hoch ist, wie ihn der eine oder andere vielleicht als gerechtfertigt ansehen würde und auch bezahlen würde: Es zahlen ihn nicht nur Sportler, für die das weniger eine Herausforderung wäre, sondern auch viele, die selber nicht oder nicht mehr schießen. Beim RSB sind geschätzt 1/3 der Mitglieder aktive Schützen (die auch an Meisterschaften/Wettbewerben) teilnehmen. Der Rest schießt, wenn überhaupt nur zu Hause oder ist inaktiv. Wenn man für diese Leute den Beitrag zu hoch ansetzt, sind sie weg. Da hat niemand, auch der DSB nicht, was von. Und beim DSB wird das Verhältnis nicht viel anders aussehen, ähnlich bei den Westfalen und den Norddeutschen. Die Unterteilung aktiv/passiv, wie bei den Westfalen von Murmelchen beschrieben, birgt die Problematik der "Schummelei". Auch damit haben die Westfalen ja Erfahrung. ;)

    Beitragsehrlichkeit gehört leider nicht mehr zu den deutschen Grundtugenden.

  • Diese Spartenregelung lässt sich natürlich ganz genauso auf verschiedene Schießsportarten anwenden, so dass es also in einem Verein eine Sparte DSB und eine Sparte BDS (etc.) geben kann, sich das einzelne Mitglied aber auch durch Ankreuzen entscheiden kann, Vollmitglied in allen Sparten zu werden oder eben nicht.

    Was es aus Verbandssicht nicht geben darf, sind aber Schattenmitglieder im Verein, die keiner Sparte angehören würden und nirgendwohin Verbandsbeitrag/-beiträge zahlen wollen. Typisches Problem bei größeren Traditionsvereinen.

    So ist es in unserem Verein - und wir sind in Sachsen da nicht allein. Jedes Mitglied muss per ankreuzen sich dem einen, dem anderen oder beiden Verbänden zugehörig erklären. Kinder und Jugend bis 18 Jahre hat zwangsweise (*) DSB anzukreuzen, BDS ad libitum. Zumindest die Satzungen des sächsischen BDS und des sächsischen DSB verneinen nicht dieses Konstrukt.

    (*) unsere interne Regelung, denn nur über den DSB/LSB bekommen wir Fördergelder, ohne die wir die teure Jugendarbeit gar nicht machen könnten. Da habe ich schon "lustigere" Satzungen gesehen, wie z.B., dass jedes Mitglied sich nach 3 Monaten eine Schützentracht zu kaufen hat und die erste Waffe auf der WBK eine K98 zu sein hat - natürlich scharf. Ja, steht so wirklich in der Satzung, der Verein liegt mitten im grünen sächsischen Wald ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Aber wenn du vereinsfremde PRIVATE Leute, mit einem Aushilfe-Stundenvertrag auf dem Stand Arbeiten verrichten läßt,

    dann mußt du auch eine Versicherung im Vertag nachweisen. (dann hat dein Verein wohl so eine Personenversicherung)

    Carcano:

    Lassen wir mal das Vereinsmitglied außen vor, dass zwar die Küche betreibet, aber nicht im DSB / TSB ist ...

    Nehmen wir mal einen Übungsleiter (m/w/d).

    Laut folgender Broschüre des LSB NRW muss der vorm Vorstand beauftragte Übungsleiter nicht zwingend Mitglied im Verein sein, er ist nur für den Verein tätig - entweder rein ehrenamtlich, mit oder ohne Bezahlung innerhalb der ehrenamtspauschale oder gar mit richtigem Arbeitsvertrag oder per Minijob. alles sei möglich. Versichert sei er trotzdem, mindestens über die BG.

    Ist dem so wirklich? (Da ich in Bälde selbst Lehrgänge zur Jugendaufsicht halten werde, ist diese Frage für mich wichtig)

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • (*) unsere interne Regelung, denn nur über den DSB/LSB bekommen wir Fördergelder, ohne die wir die teure Jugendarbeit gar nicht machen könnten.

    In der guten alten Zeit bekamen dann noch die Verbände öffentliche Fördermittel die direkt vom Beitragsaufkommen abhängig waren. Ob das heute noch genauso ist entzieht sich meiner Kenntnis.

    Bei der Verteilung von Mitteln ist die Mitgliederzahl teilweise immer noch ein üblicher Schlüssel.

    Da habe ich schon "lustigere" Satzungen gesehen, wie z.B., dass jedes Mitglied sich nach 3 Monaten eine Schützentracht zu kaufen hat und die erste Waffe auf der WBK eine K98 zu sein hat - natürlich scharf. Ja, steht so wirklich in der Satzung, der Verein liegt mitten im grünen sächsischen Wald ...

    Was spricht dagegen wenn der Verein so traditionell ausgerichtet ist?

  • Laut folgender Broschüre des LSB NRW muss der vorm Vorstand beauftragte Übungsleiter nicht zwingend Mitglied im Verein sein, er ist nur für den Verein tätig - entweder rein ehrenamtlich, mit oder ohne Bezahlung innerhalb der ehrenamtspauschale oder gar mit richtigem Arbeitsvertrag oder per Minijob. alles sei möglich. Versichert sei er trotzdem, mindestens über die BG.

    Ist dem so wirklich? (Da ich in Bälde selbst Lehrgänge zur Jugendaufsicht halten werde, ist diese Frage für mich wichtig)

    Vorspruch:
    In allen Fragen, welche sport(recht)lich relevante Versicherungen, deren etwaiges Bestehen und deren Deckungsumfang betreffen (es sind typischerweise Gruppenversicherungsverträge, im DSB-Bereich zumeist über den jeweiligen Landessportbund, außerhalb des DSB, und ansonsten im Einzelfall auch einmal über den schießsportlichen Verband), ist der Landessportbund der gebotene und auch in aller Regel kompetente Ansprechpartner, wenn man sich dort erst einmal durchgefragt hat. Im Bedarfsfall verweist der Landessportbund dann an seine Versicherungsagentur, die das noch genauer weiß.
    Der schießsportlichen Landes- oder Bundesverband hat dagegen in der Regel von den Versicherungen keine nähere Ahnung, kann höchstens falsche Auskünfte geben. Das geschieht dann öfters auch. Das musst Du im Kopf behalten.

    1. Es ist völlig richtig, dass ein Übungsleiter (gleich ob Vereinsübungsleiter oder Jugend-Übungsleiter) nicht zwingend dem Verein angehören muss, wo er oder sie tätig ist. Aber man muss mit dem Landessportbund klären, ob der Versicherungsschutz
    (hier geht für Dich es in erster Linie um das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, weil bei bei Kindern und Jugendlichen doch immer einmal möglich ist, dass irgendetwas passiert, aus Sicht der Beobhüteten ;) geht es auch um deren etwaigen Unfallversicherungsschutz)
    ausschließlich „dem Verein und dessen Mitgliedern" gewährt wird, oder ob auch Angestellte, Beauftragte und im Auftrage des Vereins tätig Werdende mitversichert sind. Das ist wichtig.

    Ein ganz typischer Fall ist es z.B., dass Eltern von JungschützInnen den Fahrdienst spielen, die Kinder und Jugendlichen zu einem auswärtigen Wettkampf oder zu einer Kadermaßnahme fahren etc. Diese Eltern sind nicht zwingend Vereinsmitglieder, werden dann aber im Auftrage (und unter Umständen auch auf Rechnung) des Vereins tätig.

    2. Ich teile die Auffassung, dass insoweit für die Übungsleiter mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Versicherung vorliegt. Ich kann aber nicht sagen, ob dies über die Berufsgenossenschaft, also vermutlich die hier zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erfolgt (was wahrscheinlich ist), oder ob eine möglicherweise bestehende abgeschlossene Gruppenversicherung des Verbandes, welche sich auf den Verein erstreckt, dann auch diesen Personen zugute käme.
    Es ist natürlich klug, dass schon vor dem etwaigen Schadensfall zu wissen und (schriftlich !!)) zu klären.

    Generell ist die gesetzliche Unfallversicherung lediglich subsidiär zuständig; d.h. soweit eine andere vertragliche Versicherung bestünde, so ginge diese vor. Üblicherweise machen die Versicherungen das nach Schadenseintritt unter sich aus, aber das braucht meistens einige Zeit und ein gewisses Hin und Her.

    3. Der Eintritt des Versicherungsschutzes sollte grundsätzlich davon unabhängig sein, was die konkrete sportliche Aktivität zum Zeitpunkt des Schadensfalles gewesen war. Ob also die Kinder oder Jugendlichen einen Wettkampf bzw. eine Leistungskontrolle schossen (dann entsprechend dem Regelwerk des jeweiligen Verbandes), ob sie lediglich bestimmte Elemente trainierten (das ist dann meist sportordnungsunabhängig), oder ob es ein spontanes Schießen auf andersgeartete Scheiben, auch Spaßschießen gab, ist eigentlich für den Versicherungschutz unbeachtlich, solange das sich nur überhaupt im Rahmen der Aktivitäten des Vereins oder im Rahmen der privat versicherten Aktivitäten des Einzel-Versicherungsnehmers abspielte, und nicht gänzlich außerhalb davon.

    4. Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch noch, dass natürlich ein Übungsleiter / Vereinstrainer oder Jugendleiter auch eine persönliche Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben könnte. Diese umfasst meistens auch Sport. Eine solche wird dann als Individualversicherung meist vorrangig heranzuziehen sein, da die Gruppenversicherungen ebenso wie die gesetzlichen Versicherungen ganz typischerweise strukturell subsidiär sind, und erst einmal eine entsprechende Auskunft des Versicherungsnehmers darüber anfordern, ob dieser anderweitig versichert wäre, und ob gegebenenfalls eine andere Versicherung die Deckung abgelehnt hätte.

    Viel Glück und Gut Schuss,

    Carcano

  • Carcano DANKE! Das war extrem hilfreich und ich werde diesbezüglich unseren konkreten LSB dazu anschreiben.
    (Jetzt weiß ich, wo die Fallstricke sind und kann das entsprechend bei meiner Anfrage formulieren)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Zu Carcano 's Hinweisen 1 Ergänzung:

    zum 4. Punkt ist zu sagen, dass das auf die individuelle Privathaftpflichtversicherung ankommt. Hier muss man die Versicherung befragen, wie sie es handhabt. In aller Regel wird sie etwaige Ansprüche ablehnen, wenn es sich um eine bezahlte Tätigkeit handelt (Minijob oder mehr). Wenn sie ehrenamtlich ist, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sie greift. Das ist übrigens ähnlich bei den Waffentresoren. Bei manchen Versicherungen sind diese im Grundschutz enthalten, bei anderen muss man eine Zusatzpolice abschließen.