Die Ausbilder-Prüfung nach der AEVO (AdA) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Warum soll das nicht ausreichen?
Ich habe keine intensive Betrachtung der Inhalte für die Prüfung nach der AEVO vorgenommen. Nach meiner oberflächlichen Sichtung der von Carcano ja angesprochenen § 3 Nr. 3 komme ich zu der Erkenntnis, dass da zwar grds. pädagogische Fragen abgehandelt werden. Die primäre Zielgruppe sind in der Ausbildung aber nicht unbedingt die 12-15jährigen, sondern eher ältere Jugendliche. Die besondere Obhut nach § 27 WaffG zielt aber speziell auf diese Altersgruppe ab. Ich habe in der AEVO-Prüfung keine schnell erkennbaren Inhalte in diese Richtung erkannt.
Man kann - wie das Carcano ja auch getan hat - auf den ersten Blick eine nicht in Rede stehende Beschäftigung mit der Entwicklung und Pädagogik der Zielgruppe U16 nicht ausschließen. Das müsste aber im Detail anhand der Curricula geprüft werden.
Aus dem Blickwinkel eines Schießstandbetreibers, der ich in den vergangenen 5 Jahren war, sehe ich den Prüfungsaufwand bei demjenigen, der die besondere Obhut berücksichtigt wissen will. Brauche ich denjenigen, dann werde ich das prüfen. Wenn nicht, dann kann derjenige, der das möchte gerne prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Verantwortlich und unter Rechtfertigungszwang bin dennoch ich als Betreiber.
Ich bleibe bei meiner ersten Einschätzung.