Rundenwettkampfordnung

  • Gleich mal eine Frage bzgl. Rundenwettkampf.

    Mein Verein startet derzeit im Auflageschießen in Niedersachsen im Rundenwettkampf in zwei Ligen, eine Mannschaft in der Bezirksliga, 3 Mannschaften in der Kreisklasse.

    Nun wollte es das Unglück, das ein Schütze in der Bezirksliga an einem angesetzten Termin mit 2 Durchgängen, nicht teilnehmen kann.

    Lt. Ausschreibung der Bezirksliga können Schützen beliebig in unterschiedlichen Ligen eingesetzt werden, sofern sie nicht mehr als 7 Durchgänge bestreiten. Einschränkung: maximal 2 Durchgänge in der höheren Liga.

    Zur Info: in der Bezirksliga werden 7 Durchgänge geschossen (3 mal 2 Dg. an einem Tag, einmal ein Durchgang), in der Kreisklasse sind es 4 Durchgänge an 4 Tagen.

    Nun das Problem, die Ausschreibung für die Kreisklasse sagt aus, daß ein Schütze nicht zweimal in einem Durchgang für zwei verschiedene Mannschaften starten darf. Soweit eindeutig!

    Wie sieht es aber aus, wenn ein Schütze einmal in der Bezirksliga und einmal in der Kreisklasse starten würde?

    Die Bezeichnungen sind 1., 2. usw. Durchgang in beiden Ligen. Allerdings gibt es in der Bezirksliga auch noch den 5., 6. und 7. Durchgang.

    Dürfte dann der Ersatzschütze der Bezirksliga (aus der Kreisklasse) nicht im gleich benannten Durchgang "seiner" Liga starten, aber dann problemlos in den Durchgängen 5 bis 7? Und der verhinderte Schütze aus der Bezirksliga dürfte dann auch nicht in der gleichen Durchgangsnummer der Kreisklasse starten?

    Ich hoffe das Problem ist verständlich beschrieben, sonst gern fragen!

  • Ich würde diese Frage eher an deinen Ligabeauftragten stellen. Sonst bekommst du hier Antworten, die bei Eurer Liga evtl. nicht gelten. Damit ersparst du dir evtl. einiges an Diskussionen.

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec E Auflage :)

  • Danke erstmal für die erste Antwort, daß das Thema nicht einfach ist und es durchaus unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen dazu gibt, ist mir bewußt. Einen Ligabeauftragten gibt es bei uns leider nicht und die Sportleitung hat dazu eine bestimmte Meinung, der ich mich leider nicht so ohne Weiteres anschließen kann.

    Daher erhoffe ich mir hier etwas Erleuchtung.

  • NSSV und Zimmer ist richtig. Es gab wohl auch schon mal vor gut 2 Wochen eine entsprechende Anfrage, bis heute aber leider keine Antwort.

    Die Sportleitung ist daher extrem vorsichtig und schließt alle Eventualitäten vorsichtshalber aus und läßt keinen Schützen in beiden Ligen beim namentlich gleichen Durchgang starten.

  • So wird es auch passieren! Trotzdem würde mich die korrekte Definition interessieren, denn der nächste Wettkampf kommt bestimmt und dann wieder mit den gleichen Fragen und Problemen.

  • Wobei ein Stück nördlich von euch, hier im NWDSB nochmal unterschieden wird zwischen Liga und Rundenwettkampf.

    Wird hier als zwei verschiedene Wettbewerbe betrachtet, steht meines Wissens auch so in der Sportordnung.

  • So wird es auch passieren! Trotzdem würde mich die korrekte Definition interessieren, denn der nächste Wettkampf kommt bestimmt und dann wieder mit den gleichen Fragen und Problemen.

    Da du mit der Definition des Sachverhaltes der Sportleitung nicht einverstanden bist hälst du diese für falsch und erhoffst dir hier Antworten die deiner Meinung beipflichten ?

  • Ich befürchte, du wirst hier keine Antwort auf dein Problem bekommen, da einzig und allein der zuständige Kreisschützenverband entscheidet. Auch der NSSV wird dir nicht weiterhelfen, sondern auf den KSV verweisen. Die Ligaordnung des NSSV reicht nur bis zu Bezirksliga. Darunter sind die Kreisverbände zuständig. In meinen Augen hat es euer KSV seit nunmehr gut 20 Jahren versäumt, seine RWK-Ordnung den Gegebenheiten und den übergeordneten RWK-Ordnungen anzupassen.

    Wir haben seit langem folgende Regelung (nicht der Wortlaut der RWK-Ordnung, aber sinngemäß):

    Bei Vereinen mit ähnlicher Konstellation wie im vorliegenden Fall, also Mannschaften ab Bezirk aufwärts und Mannschaften auf Kreisebene, dürfen Schützen aus Kreis-Mannschaften 2 Wettkämpfe in den oberen Mannschaften zusätzlich zu den 4 Wettkämpfen auf Kreisebene bestreiten, unabhängig von irgendwelchen Nummerierungen der Durchgänge. Nach einem evtl. 3. Einsatz dürfen auf Kreisebene keine Wettkämpfe mehr bestritten werden. Es zählt einzig und allein der zeitliche Verlauf. Sollte ein Schütze z.B. am 20.11. seinen 3. Wettkampf ab Bezirk aufwärts bestreiten, darf er danach nicht mehr auf Kreisebene eingesetzt werden. Evtl. hat er bis dahin zu seinen 3 Einsätzen in den oberen Mannschaften auch schon 2 Einsätze auf Kreisebene bestritten.

    Der zeitliche Verlauf ist auch in der Ligaordnung des NSSV maßgebend. Rein theoretisch könnte ein Schütze, wenn sein Verein z.B. jeweils eine Mannschaft in der Verbands- und in Landesliga, sowie eine Mannschaft in der Landesklasse am Start hat, und es keine terminlichen Überschneidungen gibt, in jeder dieser Mannschaften den ersten Wettkampftag mit jeweils 2 Wettkämpfen bestreiten. Dann hätte er allerdings bereits 6 seiner 7 möglichen Wettkämpfe bestritten. Für den letzten Wettkampf hätte er dann die Wahl zwischen Verbands- und Landesliga, nur darunter dürfte er nicht mehr eingesetzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von shooty59 (18. Oktober 2024 um 17:18)

  • Vielen Dank, deine Ausführungen entsprechen in etwa meiner Meinung zu dem Thema.

    Das ich hier keine abschließende Antwort bekomme, war mir auch eigentlich klar, aber zumindest eine Bewertung des Problems. Die Entscheidung liegt ohnehin nicht in meinen Hände.

    Die vorsichtige Herangehensweise der Sportleitung ist auch durchaus nachvollziehbar, allerdings ist eine starke Unsichheit feststellbar gewesen - die vorgesehenen Ersatzschützen für die Bezirksliga, wurden schon mehrfach gewechselt!

    Damit soll es auch gut sein mit dem Thema. Ich warte jetzt auf eine eventuelle Entscheidung "von oben".

    Sollte ich da noch was hören, werde ich mich hier nochmal melden.

    Danke an alle für die Beteiligung.

  • Die Ligaordnung des NSSV sagt Folgendes aus: "Kein(e) Schütze(in) darf mehr als 7 Wettkämpfe im Ligasystem des NSSV bestreiten. Ein Aufstiegsschießen zählt in diesem Fall nicht zur Anzahl der Wettkämpfe"

    Die Kreisklassen gehören definitiv nicht zum Ligasystem des NSSV, zudem steht im 1.Satz der Ligaordnung Folgendes: "Die Regelungen für die Ligen unterhalb der Bezirksligen bleiben von dieser Ordnung unberührt."

    Die Einsprüche können nur auf Kreisebene erfolgen von daher wird vom NSSV auch keine Antwort erfolgen. Ich kenne es so, dass auf Kreisebene schon vor Jahren der Wortlaut angepasst wurde. Eine schützenfreundliche Version lautet zum Beispiel so: In den Ligasystemen der übergeordneten Verbände darf ein Ersatzschütze aus den unteren Klassen an einem kompletten Wettkampftag aushelfen.

  • So lange sich noch genug Schützen finden, die das akzeptieren, machen sie in ihren Augen alles richtig. Gegenüber anderen Schützenkreisen im NSSV benachteiligen sie ihre Mitgliedsvereine aber. Eigentlich sollte man für seine Mitglieder handeln und nicht gegen sie. Man ist ja heutzutage froh, dass man überhaupt noch Ersatzschützen findet, die sich kurzfristig einen Tag um die Ohren schlagen.

  • Ganz so krass würde ich das nicht formulieren, ich vermute aber, daß es in der Vergangenheit weinig Anfragen zu diesem Thema gab und die Ausschreibungen von den Verantwortlichen formuliert wurden, ohne daß man sich große Gedanken gemacht hat, ob die Formulierungen auch andere Interpretationen zulassen.

    Dann gibt es eben Sportleiter, die das "richtig" interpretieren und andere, die, wie bei uns im Moment, sehr vorsichtig agieren um nicht im Zweifelsfall eine Disqualifikation zu riskieren.

    Ich war selber für ca. 20 Jahre Sportleiter im Verein und habe viele Ausschreibungen für unseren Verein fomuliert und geschrieben. Ich weiß daher, wie schwierig es ist, so zu formulieren, daß es wenig bis keine Interpretationsspielräume gibt. Sobald es dann aber auf Verbandsebene geht, wird die Sache eben noch schwieriger, weil da, wie in unserem beschriebenen Fall, Ausschreibungen vom NSSV und vom VHS gemischt werden, die sich auf den ersten Blick in einigen Punkten widersprechen. Da wäre Klarheit mal angesagt!

    Ich habe im Verein mittlerweile keine Funktion mehr und weise im Zweifelsfall, nur noch auf Dinge hin, ob sich dann was ändert, hängt vom Einzelfall ab. Ich akzeptiere aber auch andere Meinungen, zumal viele Dinge bei meinen Mitschützen auf starkes Desinteresse stoßen, frei nach der Methode "die da oben wissen schon was sie tun". Das sind dann eben die Schützen, die das akzeptieren!