Gleich mal eine Frage bzgl. Rundenwettkampf.
Mein Verein startet derzeit im Auflageschießen in Niedersachsen im Rundenwettkampf in zwei Ligen, eine Mannschaft in der Bezirksliga, 3 Mannschaften in der Kreisklasse.
Nun wollte es das Unglück, das ein Schütze in der Bezirksliga an einem angesetzten Termin mit 2 Durchgängen, nicht teilnehmen kann.
Lt. Ausschreibung der Bezirksliga können Schützen beliebig in unterschiedlichen Ligen eingesetzt werden, sofern sie nicht mehr als 7 Durchgänge bestreiten. Einschränkung: maximal 2 Durchgänge in der höheren Liga.
Zur Info: in der Bezirksliga werden 7 Durchgänge geschossen (3 mal 2 Dg. an einem Tag, einmal ein Durchgang), in der Kreisklasse sind es 4 Durchgänge an 4 Tagen.
Nun das Problem, die Ausschreibung für die Kreisklasse sagt aus, daß ein Schütze nicht zweimal in einem Durchgang für zwei verschiedene Mannschaften starten darf. Soweit eindeutig!
Wie sieht es aber aus, wenn ein Schütze einmal in der Bezirksliga und einmal in der Kreisklasse starten würde?
Die Bezeichnungen sind 1., 2. usw. Durchgang in beiden Ligen. Allerdings gibt es in der Bezirksliga auch noch den 5., 6. und 7. Durchgang.
Dürfte dann der Ersatzschütze der Bezirksliga (aus der Kreisklasse) nicht im gleich benannten Durchgang "seiner" Liga starten, aber dann problemlos in den Durchgängen 5 bis 7? Und der verhinderte Schütze aus der Bezirksliga dürfte dann auch nicht in der gleichen Durchgangsnummer der Kreisklasse starten?
Ich hoffe das Problem ist verständlich beschrieben, sonst gern fragen!