Hallo zusammen,
das Thema wurde sicherlich schon tausend mal durchgekaut, ich finde aber leider über die Suchfunktion keine einschlägigen Überschriften bzw Themen die genau meien Frage beantworten würde.
Es geht um die Bedürfnisprüfung für Bestandswaffen im DSB.
Die Leute bei mir im Verein behaupten steif und fest diese 12/18 Regelung sei gültig. Auch wenn ich denen versuche zu erklären das es zwei Prüfungen gibt: Erwerb und Bestand. Das will dort keiner Wissen.
Ich würde gerne wissen ob ich mit meiner Auffassung richtig liege, so wie es auch im Gesetz steht:
- Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat.
- Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird.
Ich bekomme da immer Aussagen wie: Jaaaa, was aber die Ordnungsbehörde macht ist wieder was anderes. Ich halte das für nicht korrekt.
Wie ist das denn nun genau?
viele Grüße
Rene