Die Sportordnung mit Stand 01.01.2025 ist online gestellt: https://dsb.de/fileadmin/dsb/sportordnung/ hier findet man als Zusammenstellung die Änderungen in synoptischer Form https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…_01.01.2025.pdf
Sportordnung 2025 online gestellt
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scherge -
2. September 2024 um 22:51
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Dankeschön. Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen. Ich weiß, dass in der Vergangenheit (auch hier im Forum) wieder wieder danach gefragt wurde.
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Gut finde ich, dass die max. 60mm Visierlinienhöhe bei KK Gewehr Auflage weggefallen ist.
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Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen.
Stimmt.
Andererseits. Was braucht es auch Läufe unter 100mm die für den sportlichen Vergleich nicht tauglich sind.
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Bei der alten OSP in .22 kurz spielte das eine Rolle. Heute fiele mir keine "reinrassige" Sportpistole mit Lauflänge unter 100 mm ein. Nur die "normale" Walther PP bliebe knapp drunter. Aber heute wird ja nicht einmal die Walther (Manurhin ) PP SPort noch geschossen .
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Aber heute wird ja nicht einmal die Walther (Manurhin ) PP SPort noch geschossen .
Am Stand habe ich die die letzten 50 Jahre auch nicht gesehen, kenne sie aber aus dem Katalog.
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Dankeschön. Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen.
Nope, man hat nur einen Widerspruch korrigiert. In der Tabelle in Teil 0 stand auch vorher schon das auch bei den Pistolen die Lauflänge mind. 100mm betragen muß. Warum man den Hinweis in Teil 2 nicht gleich ganz gestrichen hat ist mir schleierhaft...