Sportordnung 2025 online gestellt

  • Dankeschön. Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen. Ich weiß, dass in der Vergangenheit (auch hier im Forum) wieder wieder danach gefragt wurde.

  • Gut finde ich, dass die max. 60mm Visierlinienhöhe bei KK Gewehr Auflage weggefallen ist.

    🔹️ FWB 900 Alu 🔹️ Steyr EVO 10e 🔹️ Walther GSP500 RF 🔹️ Walter KK500e 🔹️

  • Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen.

    Stimmt.

    Andererseits. Was braucht es auch Läufe unter 100mm die für den sportlichen Vergleich nicht tauglich sind.

  • Bei der alten OSP in .22 kurz spielte das eine Rolle. Heute fiele mir keine "reinrassige" Sportpistole mit Lauflänge unter 100 mm ein. Nur die "normale" Walther PP bliebe knapp drunter. Aber heute wird ja nicht einmal die Walther (Manurhin ) PP SPort noch geschossen ;) .

  • Beitrag von Parallax (3. September 2024 um 18:43)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Knoten im Hirn. Tabelle in Teil 0 hatte ja schon die Beschränkung auf 100mm+ vorher... (3. September 2024 um 18:48).
  • Dankeschön. Von einer gewissen potentiellen Bedeutung scheint mir die Änderung bei Mindestlauflänge bei Kurzwaffen zu sein. Während früher die Mindestlauflänge nur bei Revolvern 100 mm betrug, gilt dies nunmehr auch für Pistolen.

    Nope, man hat nur einen Widerspruch korrigiert. In der Tabelle in Teil 0 stand auch vorher schon das auch bei den Pistolen die Lauflänge mind. 100mm betragen muß. Warum man den Hinweis in Teil 2 nicht gleich ganz gestrichen hat ist mir schleierhaft...