mit den Verbot von Pfefferspray
Wo steht das? Das habe ich noch nicht gefunden.
mit den Verbot von Pfefferspray
Wo steht das? Das habe ich noch nicht gefunden.
Denke das mitführen von Spray im öffentlichen Verkehr ist nun verboten?
Das Waffengesetz definiert was eine "Waffe" ist gleich im § 1 Absatz 2:
ZitatAlles anzeigen(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder
Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Die rekursive Definition (eine Waffe ist eine Schusswaffe - ahhhja) unter Satz 1 zeigt den besonderen Humor der Autoren.
Eigentlich sollten demnach auch Küchenmesser über Satz 2 b) als Waffe anzusehen sein. Wer das anzweifelt könnte gerne an einer Demonstration am eigenen Leib teilnehmen. Aber so eine stringente Umsetzung der Definition würde natürlich massivst Wählerstimmen kosten, ergo...
von Spray
Spray ist nicht gleich Spray.
CS-Gas beispielsweise ist dafür bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Damit ist es eine Waffe.
Auf Tierabwehrspray "Pfefferspray" trifft das eben nicht zu, darum darf auf die 14-jährige Tochter einer Politikers sich damit gegen zweibeinige Schweinehunde zur Wehr setzen, wenn es zur Notwehr- oder Nothilfesituation kommt. Es sei denn, im neuen Gesetz "wird es genannt". Wäre es eine Waffe, wie CS-Gas, dürften Minderjährige es nicht mit sich führen.
In den Änderungen habe ich nach OC-, Pfeffer, Spray und Tierabwehr gesucht - keine Treffer - also NICHT genannt. Keine Waffe.
Eigentlich sollten demnach auch Küchenmesser über Satz 2 b) als Waffe anzusehen sein. Wer das anzweifelt
Das zweifle ich nicht an, sondern kann das sogar bestätigen. Küchenmesser sind Messer, und wenn deren feststehende Klinge 12 cm überschreitet, sind sie im WaffG §42a genannt. Somit haben sie (auch) Waffeneigenschaft.
Das zweifle ich nicht an, sondern kann das sogar bestätigen.
Das war eine Replik auf Murmelchen der mit diesem (nicht von ihm stammenden) Konzept der "Bestimmung" kam und nach diesem ein Küchenmesser keine Waffe seie. Ist es aber sehr wohl, auch unter 12cm. Nur ab 12cm greift Führverbot, und die Polizei hätte ihren wahren Spaß bei Taschenkontrollen an den Ausgängen der üblichen Läden mit Küchenabteilung... aber wie gesagt, das kostet halt Wählerstimmen, deshalb kontrolliert das keiner. Mit LWB kann man so nen Blödsinn natürlich durchziehen.
Ist es aber sehr wohl, auch unter 12cm.
Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber bei dem, was sich bei uns Waffenrecht nennt, blicken selbst Volljuristen nicht mehr komplett durch. Es ist kompletter Murx, in sich inkohärent, schlecht und widersprüchlich formuliert, dauernd verschlimmbessert, verletzt die Gebote der Rechtsklarheit und Rechtsverständlichkeit:
ZitatNach § 42 Abs. 5 Satz 1 GGO müssen Gesetze sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Wer Rechtsvorschriften formuliert, muss sie sprachlich so genau fassen, wie es nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist.
ZitatMit dem Gebot der Rechtsklarheit ist allgemein gesprochen gemeint, dass Bürgerinnen und Bürger Klarheit darüber haben sollen, was in unserem Land Recht ist und welchen Inhalt das Recht hat. Deshalb müssen alle Rechtsvorschriften ausgefertigt und verkündet werden, um gültig zu sein (Art. 82 des Grundgesetzes).
Das war eine Replik auf Murmelchen der mit diesem (nicht von ihm stammenden) Konzept der "Bestimmung" kam und nach diesem ein Küchenmesser keine Waffe seie.
Lieber Parallax,
ich weiß ja nicht, was Du in meinen Beitrag hinein oder heraus gelesen hat, ich habe weder behauptet, dass Küchenmesser nach unserem Waffenrecht nicht auch zu den Waffen zählen noch habe ich den Anspruch erhoben das Konzept der "Bestimmung" erfunden zu haben.
Und natürlich stellen Messer aufgrund ihrer Verfügbarkeit, der versteckten Tragemöglichkeit und der schnellen Einsatzmöglichkeit, der generell gegebenen Verletzungsgefahr als Waffen ein Problem da. Ein viel größeres Problem als erlaubnispflichtige Schusswaffen.
Ich weiß nur nicht, ob ein Verwaltungsrecht wie unser Waffengesetz das geeignete Mittel darstellt, diese Probleme in den Griff zu bekommen.
Zumal das Strafrecht ja auch schon genug Möglichkeiten bietet, den missbräuchlichen Einsatz von Messern zu sanktionieren. Verfehlt aber leider auch schon oft genug seine Wirkung. Und da soll dann ein Verwaltungsrecht die Lösung sein? Ich weiß nicht ...
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hier mal ein Schreiben des WSV über Sicherheitspaket 2024 zusammengefasst – wichtige Änderungen für Legalwaffenbesitzer.
Da kommt keine Freude auf.
Sportlicher Gruß
happyAuflage
ich weiß ja nicht, was Du in meinen Beitrag hinein oder heraus gelesen hat, ich habe weder behauptet, dass Küchenmesser nach unserem Waffenrecht nicht auch zu den Waffen zählen noch habe ich den Anspruch erhoben das Konzept der "Bestimmung" erfunden zu haben.
Und weder noch habe ich Dir unterstellt, was ich mit meinem Kommentar gerade deutlich machen wollte. Kam wohl exakt andersherum an - so war es nicht beabsichtigt.
Zumal das Strafrecht ja auch schon genug Möglichkeiten bietet, den missbräuchlichen Einsatz von Messern zu sanktionieren. Verfehlt aber leider auch schon oft genug seine Wirkung. Und da soll dann ein Verwaltungsrecht die Lösung sein? Ich weiß nicht ...
Indeed. Als ob sich jemand der anderen Personen physischen (ggfs. lethalen) Schaden zufügen will sich für irgendwelche Führverbote und Klingenlängen interessieren würde. Und die Wahrscheinlich das so jemand als Zufallsaufgriff aus dem Verkehr gezogen würde. Alles absurd. Aber das Volk erwartet halt "Aktion"...
Hallo Parallax ,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Und ich dachte schon, was ist denn da schief gelaufen. In der Regel sind wir doch gar nicht so weit auseinander mit unseren Sichtweisen und Bewertungen.
Wobei das aber auch kein Problem wäre und ich uns auch zutrauen würde, auch damit gepflegt umzugehen.
Auf jeden Fall mit bestem Schützengruß in das schöne Rheinland
Mumelchen
Da kommt keine Freude auf.
Tach auch,
das ist ja auch nicht gewollt.
Im Grunde ist es die fortwährende Politik der ständigen Nadelstiche. Bis so viele von uns frustriert aufgeben und nur noch ein kleiner Teil übrig bleibt. Und dann wird Tabula Rasa gemacht.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Interessante These, man gibt den Schießsport auf, weil man nicht mehr mit einem Messer durch die Gegend laufen darf?
Halte ich für unwahrscheinlich.
Aber ich hatte auch noch nie ein entsprechendes Bedürfnis.
Nein, aber nun reicht ein übereifrig motivierter Behördenmitarbeiter und Dir wird die Bude auf Links gedreht.
Interessante These, man gibt den Schießsport auf, weil man nicht mehr mit einem Messer durch die Gegend laufen darf?
Halte ich für unwahrscheinlich.
Aber ich hatte auch noch nie ein entsprechendes Bedürfnis.
Gehörst Du auch zu der Generation die statt Taschenmesser den Gameboy in der Tasche hatte, oder war das schon Dein Vater?
Weder noch, aber mein Sohn hatte einen Gameboy!
Und zum Alter - ich bin mittlerweile 66 Jahre alt und habe durchaus Verständnis für viele Dinge, aber bei manchen Dingen fehlt mir eben das Verständnis, z.B. bei dem dringenden Bedarf, ein Messer mit sich zu führen.
Und das Gejammere über die Gesetzgebung ... es ist, wie häufig, alle wissen besser, wie es geht und wie man etwas besser machen sollte, außer denen, die dafür Verantwortlich sind.
Hallo jogo08 ,
meine Aussage bezog sich in erster Linie auf das eingestellte Dokument von happyAuflage und natürlich auch auf die Entwicklung und die ganzen Veränderungen des Gesetzes in den letzten 20 Jahren. Der Messeraspekt spielt da eine eher kleine und für mich untergeordnete Rolle, zeigt aber auch sehr gut die Untauglichkeit dieser ganzen Änderungen und Verschärfungen.
Zur Erinnerung: Die Messerangriffe, die Anlass für die letzte Verschärfung waren, die waren auch schon nach dem bestehenden Gesetz verboten. Und, hat es was genützt?
Die Messer sind übrigens hauptsächlich durch eine handfeste Lüge eines hohen LKA-Beamten in das Gesetz gekommen.
https://www.buzer.de/Waffengesetz.htm
https://www.buzer.de/gesetz/5162/l.htm
Und wenn Du möchtest, kann ich Dir auch noch erzählen, wie ich zu meiner ersten waffenrechtlichen Erlaubnis gekommen bin und mit welchen Auflagen die damals verbunden war.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Ich muß zugeben, daß ich mich nicht mit den ganzen Aspekten des Waffengesetzes auseinandergesetzt habe. Ich besitze seit gut 40 Jahren ein KK‐Gewehr daß ich zuhause in einem, aus heutiger Sicht, alten, aber zulässigen Waffenschrank verwahre. Mehr wollte ich nie mehr hatte und brauchte ich nie.
Die WBK war damals relativ leicht zu bekommen, obwohl es auch damals schon Vorschriften gab, die allerdings da noch nicht sonderlich stark beachtet wurden. In der Zwischenzeit sieht das wohl etwas anders aus. Zu Recht!
Daß die Gesetzeslage immer umfangreicher wird, liegt wohl auch daran, daß es heutzutage immer wieder neue Aspekte gibt, die vom Gesetzgeber mit berücksichtigt werden sollen. Das verkompliziert das Ganze natürlich. Ich maße mir nicht an, alles zu verstehen, muß ich auch nicht, solange ich nicht neue oder andere Waffen erwerben will. So zumindest meine Meinung zu dem Thema.
Was mir gegen den Strich geht ist, daß hier immer wieder Behauptungen aufgestellt werden, ohne sachlichen Hinweis, worauf sich die Behauptung bezieht. Stichwort u.a. "Pfefferspray". Hier wird einfach fröhlich drauf los interpretiert, und auch die Aussage mit der Lüge eines hohen LKA‐Beamten.
Daß der Inhalt des Gesetzes nicht zwangsläufig Straftaten verhindert, ist klar. Die STVO verhindert auch keine Verkehrsunfälle! Man hat hier eben versucht, möglichst viele Aspekte zu berücksichtigen, und sei es auch nur, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu beruhigen, in diesem Sinne durchaus Symbolpolitik.
aber bei manchen Dingen fehlt mir eben das Verständnis, z.B. bei dem dringenden Bedarf, ein Messer mit sich zu führen.
Ich führe (fast) immer ein Taschenmesser mit mir. Nicht, um mich "zu verteidigen", dafür ist mein aktuelles EDC* denkbar ungeeignet. Aber als Werkzeug für viele Kleinigkeiten des Lebens: Pakete oder Briefe öffnen, ein Brötchen teilen, weil die Frühstücksmesser bei uns auf Arbeit alle stumpf sind, eine Flasche mit Kronkorken öffnen, mir einen Splitter aus der Haut herausoperieren, beim Schießen bei Störungen ggf. die Patrone aus dem Lager heben - alles für alles mögliche, wofür meine angewachsenen Patschhändchen zu schwach, zu dick oder sonst wie ungeschickt sind. Zur Not zum Entfernen des Schwarzen unter den Nägeln.
*EDC = "every day carry" - meines hat eine sauscharfe, aber relativ breite Klinge, verriegelt nicht, ist wirklich nur mit 2 Händen und ziemlichem Kraftaufwand zu öffnen und wieder zu schließen. Keine Öffnungshilfe, Klingenlänge ca. 11 cm.
Hier wird einfach fröhlich drauf los interpretiert, und auch die Aussage mit der Lüge eines hohen LKA‐Beamten.
Das stimmt aber, auch, wenn man es bei einer schnellen Suche im Netz nicht so einfach wiederfindet - ist schon zu lange her.
Es war übrigens ein Polizeipräsident und die Lüge wurde später offensichtlich, als das betreffende Video des Angriffs viral ging. - nur nicht für die MdB des Innenausschusses, die belogen worden waren.