Auch der BDMP hat Stellung dazu bezogen
Waffenrecht Änderungen
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Wilhelm -
22. Juni 2024 um 09:40 -
Geschlossen
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https://www.spiegel.de/politik/deutsc…ba-d80bdddc8df8
Das kannst du dir wirklich alles nicht mehr ausdenken. Als ob das am Waffenrecht liegt, ach lassen wir das ........
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Als ob die Zielgruppe das Waffenrecht interessieren würde. Alle anderen sind so oder so "brav". Aber die Fakten und Tatsachen interessieren unsere Politiker ohnehin nicht die Bohne.
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Naja, ist doch alles nicht so schlimm….
Wird schon nicht so schlimm kommen….
Das machen die eh nicht….
Ironie off -
Naja, ist doch alles nicht so schlimm….
Wird schon nicht so schlimm kommen….
Das machen die eh nicht….
Ironie offDavon gibt es hier auch genug Spezialisten. Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen. 🤣🤣
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Den folgenden Beitrag habe ich am Mittwoch im Radio gehört und möchte ich euch nicht vorenthalten.
https://www1.wdr.de/mediathek/audi…-china-100.html
Die gute Frau hält sich jedenfalls für so schlau und natürlich auch moralisch überlegen, dass sie offenbar gar nicht merkt, wie sehr auch sie da mit der gefühlten Bedrohung Stimmung macht. Man beachte die Worte "stark zugenommen, häufen sich die Taten, massiv".
Statt mal darüber nachzudenken, wie das in einem Staat, der sich - immer noch - auf seine freiheitlich demokratische Grundordnung beruft, mit den Verboten so laufen sollte, stellt auch sie die inzwischen berühmt berüchtigte Frage "Wozu braucht man das?".
Der einzige Lichtblick ist der Professor. Nur solche klaren Aussagen interessieren ja heutzutage nur noch bedingt, wenn man doch auch so schön moralisieren und mit der Angst spielen kann. Er spricht sogar die Rolle der Medien dabei an.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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Am 10.9.24 fand die erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems Drucksache 20/12805 statt.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
Der Gesetzesentwurf, der nicht über den Bundesrat geführt werden muss, sieht für die Verbesserung der Inneren Sicherheit Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asyl- und Aufenthaltsrecht und im Waffenrecht vor.
Auszüge:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes)
Die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes durch Artikel 1 konzentriert sich auf die Verbesserung der Finanzermittlungen. Hierzu entfällt für Finanzermittlungen die Beschränkung durch § 8a Absatz 1 Satz 2 auf gewaltorientierte oder volksverhetzende Bestrebungen. Dadurch werden auch legalistische Bestrebungen mit erheblicher gesellschaftlicher Wirkungsbreite von der Aufklärungsbefugnis erfasst.
Waffengesetz
Die Änderungen des Waffengesetzes werden in Artikel 5 behandelt. Damit Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft.
Die §§ 5 und 6 des Waffengesetzes (WaffG) werden verschärft. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG werden künftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt als durch die Waffenbehörden abzufragende Behörden ergänzt, um das dort vorhandene Behördenwissen in die Beurteilung einfließen zu lassen.
Daneben wird eine Pflicht der Waffenbehörden eingeführt, neben der zuständigen Behörde der Landespolizei oder der zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten zehn Jahre abzufragen, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen. Durch die genannten Verbesserungen im Bereich der Zuverlässigkeits- und Eignungs-prüfung wird gewährleistet, dass die zuständigen Waffenbehörden in optimaler Weise über relevante Erkenntnisse anderer Behörden, die Antragsteller beziehungsweise Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse betreffend, informiert werden. Hierdurch wird der Schutz der Bevölkerung vor dem Missbrauch von Waffen verbessert.
Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbe-lasteten Orten, im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen wird der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzu-beugen. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser neuen Verbote werden erweiterte Kontrollbefugnisse ergänzt.
Die schnelle Nutzbarkeit durch einhändige Bedienung macht Springmesser besonders gefährlich. Daher wird der Umgang mit solchen Messern unabhängig von der Klingenlänge zukünftig untersagt. Ausnahmen bestehen bei bestimmten berechtigten Interessen, wie etwa im beruflichen und jagdlichen Umfeld. Um die Waffenbehörden bei einer Gefahrenlage noch besser in die Lage zu versetzen angemessen zu handeln, werden die Regelungen zu Widerruf und Rücknahme sowie der vorläufigen Sicherstellung von Waffen in §§ 45 und 46 WaffG geändert.
Auch die Regelung zur Untersagung des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen in Form individueller Waffenverbote wird konkretisiert. Durch Regel-beispiele wird klargestellt, wann eine Person keine Waffe besitzen darf. Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet.
Es wird klargestellt, dass die zuständige Behörde für die Prüfung der für die waffenrechtliche Erlaubnis erforderlichen Voraussetzungen in öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren darf. Zudem wird klargestellt, dass sich tatsächliche Anhaltspunkte, welche für die Anordnung des persönlichen Erscheinens im Rahmen der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen herangezogen werden können, beispielsweise aus dem Schriftverkehr oder Telefonaten der betroffenen Person mit der Waffenbehörde oder beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen, ergeben können.
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.“
Mal sehen, wann Nancy F. die Sektkorken knallen lässt.
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das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Da wird's dann doch langsam ungemütlich. Mal sehen, welche/s Grundrecht/e künftig unter diesem Deckmantel noch so eingeschränkt werden. Am besten, wir schaffen das Grundgesetz gleich vollständig ab. Die potenziellen Messerangreifer oder andere Straftäter kümmert es ohnehin nicht.
Aber egal - die Maßnahmen werden ganz bestimmt die innere Sicherheit eminent erhöhen und in keinem Fall die überhaupt nicht vorhandene Willkür der Behörden den Sportschützen gegenüber beeinflussen. -
Fakt ist, nicht eine Änderung am WaffG, die in diesem Gesetzesentwurf steht, wird die innere Sicherheit erhöhen. Darum geht es auch nicht.
Hier geht es nur darum, dass Nancy Faeser das WaffG verschärfen wollte, egal wie und egal auf wessen Kosten. Die Innere Sicherheit ist da egal.
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Mit der Möglichkeit, Finanzermittlungen durchzuführen, erfüllt sich für Nancy ein weiterer Wunschtraum. In der Begründung werden die Finanzinstitute ermuntert, diese Ermittlungen durchzuführen/durchführen zu lassen. Sie werden dadurch keine Nachteile erleiden. Straffreiheit auf allen Wegen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der FDP-Buschmann dieser Wahnvorstellung einer besessenen Politikerin und Wahlhelferin der AFD nachgibt und bereits dazu seine Zustimmung gibt.
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Inneres
Abgeordnete debattieren über innere Sicherheit in Deutschland
Liveübertragung: Donnerstag, 12. September, 9 Uhr
Zu Beginn des Sitzungstages am Donnerstag, 12. September 2024, befassen sich die Abgeordneten des Bundestages mit der inneren Sicherheit im Land. Grundlage der rund eineinhalbstündigen Aussprache sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) und „zur Verbesserung Terrorismusbekämpfung“ (20/12806).
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Aus DS 20/12806
Bei Ermittlungen des Bundeskriminalamts im Bereich der Terrorismusfinanzierung kann es erforderlich sein, polizeiliche Anfragen an geldwäscherechtlich Verpflichtete wie z.B. Banken zu stellen. Damit Banken in der Folge nicht das Konto der betroffenen Person kündigen, ist eine Vorschrift enthalten, die den Banken bei der Kontofortführung Rechtssicherheit gibt. Damit soll eine verfrühte Unterrichtung der Betroffenen – und damit mögliche Beeinträchtigung der Polizeiarbeit – vermieden werden.
Zu Nummer 2 (§ 9)
Erhebt das Bundeskriminalamt – beispielsweise im Bereich der Terrorismusfinanzierung – Daten zu Personen bspw. bei Kreditinstituten mittels Auskunftsersuchens kann im Einzelfall das Risiko bestehen, dass diese die Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Personen kündigen. Eine Kontokündigung bei den Betroffenen im Anfangsstadium eines Vorgangs kann allerdings das Risiko bergen, den Erfolg der Maßnahme zu vereiteln, weil Betroffene (auch ohne expliziten Hinweis) auf polizeiliche Maßnahmen aufmerksam werden und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Die Vorschrift schafft Rechtssicherheit für die Verpflichteten. Hierdurch wird klargestellt, dass aus einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung trotz des Eingangs des Auskunftsersuchens keine zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlichen Nachteile entstehen, weil die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dann einer gesetzlich normierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entspricht. Eine solche Regelung wird den Betroffenen schützen, der nicht bereits auf Grund nur von tatsächlichen Anhaltspunkten in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränkt werden soll, ebenso wie die verpflichteten Unternehmen u.a. der Finanzbranche, die keine Verantwortlichkeit oder Haftung bei einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung befürchten müssten (vgl. Bundestags-Drs. 17/6925, Seite 15)
Auskunftsersuchen? z.B. Liste alle Kontoinhaber, deren Konten Bewegungen mit "AFD", "Compact" u.a. kommentiert werden?
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Da wird's dann doch langsam ungemütlich.
Es geht nicht um Sicherheit oder um Demokratie oder was die sonst so erzählen.
Es geht einzig und allein um Kontrolle und Gehorsam.Von der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, wie sie in den 50er Jahren vom Verfassungsgericht festgenagelt wurde, hat man sich bereits meilenweit entfernt und diktatorischen Regimen (wieder) angenähert.
Heute ist jetzt.
ZitatEs geht einzig und allein um Kontrolle und Gehorsam.
Ich war in Wiesbaden zum Lehrgang mitten während der Coronazeit. Die zum konkreten Zeitpunkt geltenden staatlichen Regeln waren: Täglicher Corona-Schnelltest aller Beteiligten, Maskenpflicht, sobald man stand, keine Maskenpflicht, sobald man saß.
Es war später Abend und wir spielten am Tisch Spiele, de wir unserem Schützennachwuchs beibringen sollten. Da wir saßen, ohne Maske. Alle.
Jemand meinte, es wäre etwas stickig und man könnte doch mal wieder lüften. Eine Dame stand auf, legte sich den Mundschutz um, ging durch den leeren Raum zum Fenster, öffnete dieses, kam zurück, setzte sich eng zu uns und nahm den Mundschutz ab.
Ich fragte sie: "Weißt du, was du eben getan hast?" Sie wusste es nicht. Ich sagte ihr, dass es nach gesundem Menschenverstand vollkommen unsinnig sei, KEINEN Mundschutz zu tragen, wenn man 25-30 cm nah sich auf der Pelle hockt, aber diesen anzulegen, wenn man durch den absolut menschenleeren Raum geht, um zu lüften. Ihre Antwort war: "Das sind aber so die Regeln!".
Mit solchem Gehorsam kann man problemlos jedes KZ betreiben. (Ich zitiere hier sinngemäß einen deutschen Politiker)
Ist das oder ähnliches geplant? (Frage hier für einen Freund ohne Internet)
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(Ich zitiere hier sinngemäß einen deutschen Politiker)
Konkret: Oskar Lafontaine, 1982
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Es geht nicht um Sicherheit oder um Demokratie oder was die sonst so erzählen.
Es geht einzig und allein um Kontrolle und Gehorsam.Von der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, wie sie in den 50er Jahren vom Verfassungsgericht festgenagelt wurde, hat man sich bereits meilenweit entfernt und diktatorischen Regimen (wieder) angenähert.
Heute ist jetzt.
Diese Grundordnung lebte auch davon, dass Gehorsam zu den Tugenden der damals lebenden Bevölkerung zählte. Da brauchte vieles nicht in Gesetzen und Ordnungen festgelegt werden, weil es auch ungeschrieben Gesetz war.
Diese Freiheit der letzten Dekaden, unserer Generation, wurde erst durch Wohlstand, der uns durch diese Tugenden vererbt wurde ermöglicht. Und wir zehren seit den 90ern nur von dieser Dividende des Wohlstands ohne zu wissen, wie mühsam dieser erarbeitet wurde.
Wenn die Eltern ihrem Nachwuchs seit 30-40 Jahren nur die Rechte und nicht die Pflichten des Lebens in einer Gemeinschaft beibringen, dann braucht man sich auch nicht wundern, dass vieles aus dem Lot läuft...nicht erst seit 2015.
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Fakt ist, nicht eine Änderung am WaffG, die in diesem Gesetzesentwurf steht, wird die innere Sicherheit erhöhen. Darum geht es auch nicht.
Hier geht es nur darum, dass Nancy Faeser das WaffG verschärfen wollte, egal wie und egal auf wessen Kosten. Die Innere Sicherheit ist da egal.
Das muss ich leider auch so bewerten.
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Auch wenn ich kein Freund dieser Petitionsplattformen bin, der BZL, vormals FWR, hat heute eine Online Petition gestartet, die sich gegen das Vorhaben von Faeser richtet. Die Petition wurde auch vom BDMP im gerade verschickten Newsletter verteilt.
Mitmachen schadet wohl nicht.
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https://www.dsb.de/aktuelles/arti…schaerfungen-ab
Mit bestem aber doch auch skeptischem Schützengruß
Murmelchen
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Erhebt das Bundeskriminalamt – beispielsweise im Bereich der Terrorismusfinanzierung – Daten zu Personen bspw. bei Kreditinstituten mittels Auskunftsersuchens kann im Einzelfall das Risiko bestehen, dass diese die Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Personen kündigen.
Das ist kein Einzelfall. Ich habe es auch erst nicht glauben wollen aber man muss leider fast schon von gängiger Praxis sprechen. Und es wird auch politisch eingesetzt, auch um kritische Stimmen zu disziplinieren und zu 'bestrafen'. Und wie immer trifft es dabei auch eher harmlose Bürger, die dann oft auch gar nicht wissen, was ihnen geschieht und wo das her kommt.
Die Vorschrift schafft Rechtssicherheit für die Verpflichteten. Hierdurch wird klargestellt, dass aus einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung trotz des Eingangs des Auskunftsersuchens keine zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlichen Nachteile entstehen, weil die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dann einer gesetzlich normierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entspricht.
Das ist doch eher eine Alibivorschrift. Man weiß doch genau, dass man mit solchen Anfragen sogar Existenzen gefährden kann und zwar, wie ich schon schrieb, viel eher eher harmlose bürgerliche Existenzen denn wirklich Kriminelle. Und den eher 'kleinen Mann' kann man damit natürlich auch deutlich mehr schaden denn den mit dem gichtig großen Konto oder besser gesagt den richtig großen Konten.
Die Bank kann doch im Zweifel immer Gründe finden, dem Kunden zu kündigen und sie teilt dem Kunden in der Regel ja auch nicht den wirklichen Grund für die Kündigung mit. Das ist doch eher eine Frage der Grundeinstellung und der Mentalität gegenüber dem Kunden. Auch etwas, was sich in den letzten 15 Jahren massiv verändert hat in diesem unseren Land.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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Kritischer finde ich das Behörden nun bei LBW "einfach so" ne Haussuchung veranstalten können... Da reicht dann bei der aktuellen Triggerhappiness schon eine anynome Anschwärzung und Zack hat man auch dann gleich die passende "Gefahr im Verzug" argumentativ und man braucht nicht mal mehr nen Richter der es (wie üblich einfach) abnickt.
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