Betreuung von Gastschützen

  • War hier nicht erst gestern eine Nachricht zu diesem ex-ungarischen Sportler, der seinen Konkurrenten durch Beimischung von Doping-Substanz weghaben wollte?

    Der ungarische Sportschützenbund hat Peter Sidi mit einer zweijährigen Sperre belegt, weil er die Tat wohl als erwiesen ansah. Peter Sidi bestreitet die Tat aber und einen eindeutigen Beweis gibt es wohl nicht. Die Sperre beruht bisher auf Indizien.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Danke, den meinte ich. Wahrscheinlich ging es los, als der geschädigte Kontrahent sich beim Verband beschwert hat...oder denunziert, wie hier der eine oder der andere sagen würde...

  • Hallo Leute, danke für Euer Engagement!

    Wir werden da sicher keine irgendwie geartete Schlichtung dazurufen. Was sollte das bringen? Entweder wir sind bereit uns etwas (und vielleicht immer wieder) erniedrigen zu lassen und dafür gute Schießmöglichkeiten zu haben – oder wir halten es mit Harry Potter, als er bei den Dursleys auszieht und sagt: "Alles ist besser, als das hier!"

    Ich denke, der Vorstand muss das diskutieren und dann die Mitglieder in einer Versammlung befragen.

  • Die hieisge Schützengilde ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein?

    Wenn es so ist, dann geht das so nicht.

    Vereine sind keine Wirtschaftsbetriebe, ein anerer Verein wird nicht behandelt wie unliebsame Konkurrenz.

    Ich würde ein Gespräch führen und den Kreissportleiter dazu bitten.

    Dann wird das alles ein großes Mißverständnis sein.

    Das ist lächerlich. Hier fehlt jedwede Grundlage um den Verband um ein etwaiges Eingreifen zu bitten. Der Verband macht da gar nichts. Der eingemietete Verein hat hier rechtlich nach meiner Einschätzung nichts in der Hand.

  • Der eingemietete Verein hat hier rechtlich nach meiner Einschätzung nichts in der Hand.

    Sehe ich auch so. Rein rechtlich kann der Hausherr die Regeln machen - ob jemand das Angebot annimmt, ist seine Sache.

    Der "Verband" hat hier gar nichts zu tun - denn es mag gefühlt unsportlich sein, aber der vermietende Verein hat sich seine Anlage aus seinen Mittel (sicher auch Fördermitteln, aber das ist zweitrangig) gebaut, betrieben und instand gesetzt.

    In mein Haus kann ich gerne Gäste aufnehmen und bewirten - aber ich würde mich von niemandem, auch vom Staat nicht (ohne mich zu wehren) zwingen lassen, Gäste aufzunehmen, die ich nicht reinlassen will. Mein Haus - meine Regeln. Darum habe ich eine Haustür, die ich abschließen kann.

    Wenn der Verein mit dem schönen Stand nicht vermieten will - oder zu unannehmbaren Konditionen - ist das zwar ausgesprochen arschig, aber rechtens. Es gibt kein Recht auf nette Nachbarn.

    Dem Verein ohne eigenen Stand bleiben nur 3 Optionen: a) einknicken und bluten, b) anderen Vermieter suchen und die schlechteren Trainingsbedingungen akzeptieren oder c) Geld in die Hand nehmen und sich was Eigenes bauen. Ja, inzwischen richtig viel Geld und einen langen Atem, ich weiß.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Sehe ich auch so. Rein rechtlich kann der Hausherr die Regeln machen - ob jemand das Angebot annimmt, ist seine Sache.

    Der "Verband" hat hier gar nichts zu tun - denn es mag gefühlt unsportlich sein, aber der vermietende Verein hat sich seine Anlage aus seinen Mittel (sicher auch Fördermitteln, aber das ist zweitrangig) gebaut, betrieben und instand gesetzt.

    In mein Haus kann ich gerne Gäste aufnehmen und bewirten - aber ich würde mich von niemandem, auch vom Staat nicht (ohne mich zu wehren) zwingen lassen, Gäste aufzunehmen, die ich nicht reinlassen will. Mein Haus - meine Regeln. Darum habe ich eine Haustür, die ich abschließen kann.

    Wenn der Verein mit dem schönen Stand nicht vermieten will - oder zu unannehmbaren Konditionen - ist das zwar ausgesprochen arschig, aber rechtens. Es gibt kein Recht auf nette Nachbarn.

    Dem Verein ohne eigenen Stand bleiben nur 3 Optionen: a) einknicken und bluten, b) anderen Vermieter suchen und die schlechteren Trainingsbedingungen akzeptieren oder c) Geld in die Hand nehmen und sich was Eigenes bauen. Ja, inzwischen richtig viel Geld und einen langen Atem, ich weiß.

    So isses.

    Das ganze erinnert mich an einen Fall in meinem Schützenbezirk bei dem ein Sportschütze Hausverbot beim Schützenverein XY hatte aber dort die Bezirksmeisterschaften durchgeführt wurden.

    Er konnte diese dann eben nicht mitschießen.

  • Unser Verein hat keinen eigenen Stand, wir sind über einen Nutzungsvertrag Mieter bei der hießigen Schützengilde. Nun steht ein neuer Vetrag an und ich habe bei der Durchsicht des Entwurfs einige Fragezeichen über meinem Kopf schweben. Dass sich die Miete verdoppelt, war klar, ist bitter – aber nicht Gegenstand meines Postings.

    Im neuen Vertrag steht, dass "alleine Schießen" auf dem Stand verboten ist. Ich denke, das können sie über den Weg des Hausrechts so machen, obwohl es per Standordnung des DSB (die dort aushängt!!!) und durch das WaffG ausdrücklich erlaubt ist.

    Als weitere Vorgabe steht dort jetzt, dass Gastschützen nur durch Personen mit Schießsportleiter-Ausbildung betreut werden dürfen - und zwar pro Gast ein Betreuer. Eine rechtliche Regelung dieses Sachverhalts habe ich im Internet nicht gefunden und bin mir nicht sicher, ob das so ok ist. Vielleicht greift hier auch das Hausrecht? Keine Ahnung. Aber dann könnten sie uns auch demnächst vorschreiben, dass nur noch Munition von RWS auf dem Stand verschossen werden darf, oder wir alle blaue Unterhosen tragen müssen.

    Ist man da wirklich auf Gedeih und Verderb dem Vermieter ausgeliefert, auch bei Dingen, die den Ablauf des Schießens betreffen?


    Ich hätte hier ein paar Fragen:

    1. Über was sprechen wir hier, rein Druckluft, oder auch über KK/GK?

    2. Warum steht ein neuer Vertrag an? Normalerweise erneuern sich Mietverträge automatisch, sofern sie nicht aktiv von einer Partei gekündigt werden.

    3. Wie oft trainiert Ihr und wie hoch ist der Mietzins je Stunde oder Tag/Monat (nur wenn Du das mitteilen kannst)?

    4. Habt Ihr tatsächlich so viele Gäste je Training, dass die Betreuung nach dieser Vorgabe zu einem Problem werden kann?

    Wir sind mit unserem Verein (SLG im BDMP) auch in einer Anlage eingemietet. Natürlich gibt es Vorgaben und Regeln des Vermieters, diese sind aber recht liberal gehalten, z.B. kein Schießen ohne verantwortliche Aufsichtsperson.

    Wie viele Aufsichten benötigt werden, entscheiden aber wir, da wir in der Zeit des Training das Hausrecht ausüben. Wir müssen nur sicherstellen, dass der Schießbetrieb sicher erfolgt und fertig.

    Ich stimme Murmelchen aber auch zu. Die Grundregeln macht der Vermieter und es liegt beim Mieter, ob er den Mietvertrag in dieser Form annimmt oder sich eine neue Bleibe sucht.

    Diese Suche kann aber durchaus schwierig werden, wenn es nicht viele Schießstände in der Region gibt und diese nicht vermieten wollen.

    Mit der Gemeinnützigkeit oder dem Verband hat das ganze rein gar nichts zu tun, da kein Verein verpflichtet ist, seine Räumlichkeiten anderen Vereinen zur Verfügung stellen zu müssen.

    Eine Standnutzungsvereinbarung ist fällt unter das Mietrecht und so hat auch der Verband nichts damit zu schaffen, da die Vereine nicht im Eigentum des Verbandes liegen.

    Meine erste Frage ist nur rein Interessehalber, da es oftmals einfacher ist, eine Anlage zu finden, die nur für LP/LG geeignet als, als für Feuerwaffen.

  • So isses.

    Das ganze erinnert mich an einen Fall in meinem Schützenbezirk bei dem ein Sportschütze Hausverbot beim Schützenverein XY hatte aber dort die Bezirksmeisterschaften durchgeführt wurden.

    Er konnte diese dann eben nicht mitschießen.

    Das wäre aber eine der wenigen vorstellbaren Gegebenheiten bei denen der Verband ein Mitspracherecht hätte.

    Das beträfe dann aber meist nur den Stand.

  • Natürlich gibt es Vorgaben und Regeln des Vermieters, diese sind aber recht liberal gehalten, z.B. kein Schießen ohne verantwortliche Aufsichtsperson.

    Wobei das ja eine waffenrechtliche Forderung ist, auch die ein Vermieter nicht außer Kraft setzen kann, andererseits aber aufgrund des Hausrechts auch mit zusätzlichen, höheren Auflagen versehen kann.


    Mit bestem Schützengruß und schönen Sonntag

    Murmelchen

  • Ich stimme Murmelchen aber auch zu. Die Grundregeln macht der Vermieter und es liegt beim Mieter, ob er den Mietvertrag in dieser Form annimmt oder sich eine neue Bleibe sucht.

    Ich war das nicht, ausnahmsweise, stimme dem aber ansonsten auch zu. ;)

    Nachher denken die Leute noch, ich müsse hier zu jedem Sch... meinen Senf dazugeben. Geht ja gar nicht. ;)

    Ich habe hier bisher nur die Sache mit Sidi aufgegriffen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (26. Mai 2024 um 08:15)

  • Ups…das war Califax…….ich entschuldige mich……..;-)


    Wobei das ja eine waffenrechtliche Forderung ist, auch die ein Vermieter nicht außer Kraft setzen kann, andererseits aber aufgrund des Hausrechts auch mit zusätzlichen, höheren Auflagen versehen kann.


    Mit bestem Schützengruß und schönen Sonntag

    Murmelchen

    Ja und Nein. Das WaffG sagt nur, dass eine verantwortliche Aufsichtsperson beim Schießn anwesend sein muss. Das WaffG sagt nicht, dass je Gast oder je Schütze eine eigen Aufsicht da sein muss.

  • Wobei das ja eine waffenrechtliche Forderung ist, auch die ein Vermieter nicht außer Kraft setzen kann, andererseits aber aufgrund des Hausrechts auch mit zusätzlichen, höheren Auflagen versehen kann.


    Jo, auch wenn sie rein schikanös wie in diesem Fall sind. Denn ein Schießsportleiter ist nicht besser qualifiziert einen Gastschützen zu betreuen als jede andere VA.

  • Zitat:

    Ja, ich bin auch aus dem Staunen nicht mehr rausgekommen. Als "allerbesten Weg" boten sie an, dass sich unser Verein auflöst und komplett in die Gilde eintritt

    Wenn ihr dann damit die Mehrheit (in der nächsten Mitgliederversammlung mit Neuwahlen) erreicht, wäre das Problem doch gelöst:evil:

    Gruß Hans

  • 1. Über was sprechen wir hier, rein Druckluft, oder auch über KK/GK?

    2. Warum steht ein neuer Vertrag an? Normalerweise erneuern sich Mietverträge automatisch, sofern sie nicht aktiv von einer Partei gekündigt werden.

    3. Wie oft trainiert Ihr und wie hoch ist der Mietzins je Stunde oder Tag/Monat (nur wenn Du das mitteilen kannst)?

    4. Habt Ihr tatsächlich so viele Gäste je Training, dass die Betreuung nach dieser Vorgabe zu einem Problem werden kann?

    Es geht um Druckluft, KK 50m, KK100m und einen 25m Pistolenstand. Alles aus den 60er Jahren mit Zuganlagen, an Beleuchtung wird reingeschraubt, was gerade da ist – Ihr kennt so was sicher.

    Der Vertrag läuft schon 50 Jahre – aber immer nur für ein Jahr, dann muss er verlängert werden oder läuft automatisch aus.

    Finanziell ist das alles SEHR günstig, und ich finde die Verdoppelung der Miete mehr angebracht. Das ist auch gar nicht der Punkt, der mir aufstößt. Ich will mich nur nicht nach Belieben f...cken lassen

    Um das hier mal ins richtige Licht zu rücken, über was für Mikrodimmensionen wir hier reden: Unser Verein hat 46 Mitglieder. Davon schießen aktiv 14. Das Durchschnittsalter dürfte bei 70 liegen. Ich bin mit 60 der Benjamin, vor drei Jahren dazugekommen und der einzige, der Anbitionen hat mit sportlichem Anspruch und Ehrgeiz zu schießen. Die meisten von denen röcheln, wenn sie jetzt im Jahr 130,- EUR Mitgliedsbeitrag zahlen müssen, anstatt 65 wie bislang. Einige werden das nicht wollen. Die passiven Mitglieder dürfen wir gar nicht erst aufscheuchen wg. einer Erhöhung.

    Das mit den Gästen ist komplett lächerlich. Hier hat eigentlich NIEMAND Gastschützen. der Landkreis hat 50.000 Einwohner, ist flächenmäßig groß, alles ländlich – und gefühlt jedes Dorf hat einen Schützenverein. Da steht nirgends jemand auf der Matte und möchte mal probieren.
    Na ja, außer bei uns in den letzten Monaten. Wir haben ZWEI junge Frauen, die am reinschnuppern sind und schon zwei, drei mal LG-A geschossen haben. Das weiß die Gilde – genaus so wie sie auch weiß, dass wir nur EINEN Schießsportleiter haben.

  • Im großen und ganzen ist meine ursprüngliche Frage eigentlich beantwortet. Die Auskünfte / Einschätzungen / Meinungen hier gehen in die gleiche Richtung, wie mein laienhaftes Gefühl. Der Vermieter kann auch farbige Unterhosen verlangen....