Betreuung von Gastschützen

  • Unser Verein hat keinen eigenen Stand, wir sind über einen Nutzungsvertrag Mieter bei der hießigen Schützengilde. Nun steht ein neuer Vetrag an und ich habe bei der Durchsicht des Entwurfs einige Fragezeichen über meinem Kopf schweben. Dass sich die Miete verdoppelt, war klar, ist bitter – aber nicht Gegenstand meines Postings.

    Im neuen Vertrag steht, dass "alleine Schießen" auf dem Stand verboten ist. Ich denke, das können sie über den Weg des Hausrechts so machen, obwohl es per Standordnung des DSB (die dort aushängt!!!) und durch das WaffG ausdrücklich erlaubt ist.

    Als weitere Vorgabe steht dort jetzt, dass Gastschützen nur durch Personen mit Schießsportleiter-Ausbildung betreut werden dürfen - und zwar pro Gast ein Betreuer. Eine rechtliche Regelung dieses Sachverhalts habe ich im Internet nicht gefunden und bin mir nicht sicher, ob das so ok ist. Vielleicht greift hier auch das Hausrecht? Keine Ahnung. Aber dann könnten sie uns auch demnächst vorschreiben, dass nur noch Munition von RWS auf dem Stand verschossen werden darf, oder wir alle blaue Unterhosen tragen müssen.

    Ist man da wirklich auf Gedeih und Verderb dem Vermieter ausgeliefert, auch bei Dingen, die den Ablauf des Schießens betreffen?

  • Schießsportleiter-Ausbildung

    Damit ist bestimmt die Waffensachkunde gemeint

    Ist man da wirklich auf Gedeih und Verderb dem Vermieter ausgeliefert

    Verhandlungssache. Ich denke mal die Schützengilde ist auf euer Geld auch angewiesen, da kann man auch ein paar Bedingungen stellen, zumal die nun mehr Geld haben wollen.

  • Damit ist bestimmt die Waffensachkunde gemeint

    Das würde ich lieber vorher klären, sind halt zwei verschiedene Sachen. Ansonsten würde ich den alten und den neuen Vertrag vergleichen und nach dem Grund der Neuerungen fragen.

  • Nein, sie meinen nicht die Waffensachkunde sondern die Schießsportleiterausbildung!
    Die Frage ist, können sie einfach so eine Regel aufstellen, die in unseren Schießbetrieb eingreift? Wenn sie selbst schießen, steht nix auf der Tafel, wer Aufsicht führt oder die Leitung hat. Es schießen auch immer ALLE - niemand führt Aufsicht.

    Ja, das Geld hätten sie schon gerne – andererseits sind wir ihnen ein Dorn im Auge, weil wir Konkurrenz sind und mittlerweile auch überall bessere Platzierungen als sie abliefern. Beim Gespräch über die weitere Nutzung haben sie klipp und klar gesagt, dass es ihnen am liebsten wäre, wenn wir aus "Ihrem" Ort verschwinden würden. Das ist natürlich keine gute Basis für Verhandlungen von unserer Seite aus. Ich möchte mir aber auch nicht alles gefallen lassen – bis hin zu den Unterhosen...

    Es würde mich schon interessieren, ob es irgendwelche Vorgaben für die Betreuung von Gastschützen gibt.

    Und was ist ein Gastschütze überhaupt?
    • Jemand, der zum ersten mal ein LG in der Hand hält (und NATÜRLICH Betreuung und Aufsicht benötigt)
    • Ein Kumpel aus einem anderen Verein, der mal unseren 100m Stand benutzen will, der aber natürlich Sachkunde und Erfahrung hat - aber eigentlich ganz klar ein Gast ist.
    • Ist man kein Gastschütze mehr, wenn man zwar erst zum zweiten mal schießt, aber schon Vereinsmitglied ist?

  • Ist man da wirklich auf Gedeih und Verderb dem Vermieter ausgeliefert, auch bei Dingen, die den Ablauf des Schießens betreffen?

    Natürlich. Er kann gesetztliche Mindestregelungen nicht außer Kraft setzen, aber ansonsten kann er die Regeln so hart anziehen wie er/sie/es es für richtig hält. Warum nicht? Am Ende hält er den Kopf dafür hin was am Stand passiert.

    Wenn sie selbst schießen, steht nix auf der Tafel, wer Aufsicht führt oder die Leitung hat.

    Nun, dann darf das der Schießstättengenehmigungsinhaber dann auch der Behörde bei einer Kontrolle erklären.

    Standordnung des DSB

    ... was ein interessantes (für Deine Frage nur tangential relevantes) Thema ist. Die Schießstandrichtlinie fordert tatsächlich:

    Zitat

    2.3.8.5 Schießstandordnung

    In jedem Schießstand ist, je nach zulässiger Nutzung, die Schießstandordnung des jeweiligen Verbandes (z. B. DSB, DJV) in der jeweils gültigen Fassung auszuhängen.

    Entsprechende Benutzungsregeln anderer anerkannter Verbände oder Institutionen (Polizei, Post, Banken, Sicherheitsdienste o. Ä.) können ebenfalls verwendet werden.

    Gewerbliche Betreiber von Schießstätten müssen gemäß einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorgaben für die Beschäftigten eine entsprechende Benutzungsordnung bzw. Betriebsanweisungen aufstellen und bekannt geben.

    "des jeweiligen Verbandes" geht von der Fiktion aus, das "der Stand" zu einem Verband "gehört". Was nur in den seltensten Fällen so sein dürfte. Ja, in vielen (den meisten?) Ständen schießen nur Vereine eines bestimmten Verbandes, aber es gibt zahllose Stände mit Schützen unterschiedlicher Verbandsangehörigkeit. Was hat also sowas in der SSR zu suchen?!?!

    Beim Gespräch über die weitere Nutzung haben sie klipp und klar gesagt, dass es ihnen am liebsten wäre, wenn wir aus "Ihrem" Ort verschwinden würden. Das ist natürlich keine gute Basis für Verhandlungen von unserer Seite aus.

    Das klingt nach "Garant für Spaß in der Zukunft". Nicht nur für Verhandlungen eine schlechte Basis. Klingt so als würde man dann potentiell später auch jede Gelegenheit nutzen Euch an die Karre zu fahren.

  • Meine Fresse, was für Arschlöcher!

    Unser Stand - der wohl schönste und multifunktionellste Indoorstand im Umkreis von mindestens 50 km, eher 100 km - wird natürlich auch an umliegende Vereine vermietet, die mit uns jeweils entsprechende Nutzungsverträge abschließen.

    Einer davon wird von einen unserer Vereinsmitglieder geleitet - eine absolut leistungsorientierte Truppe, die unseren Verein bei Wettbewerben alt aussehen läßt. Wir sind der große, behäbige Verein mit vielen Mitgliedern, aber eben auch vielen nicht so sehr aktiven (die zahlen, machen aber nichts kaputt) - Der andere, eingemietete Verein hat als Regel, dass jedes Mitglied aktiver Wettkampfschütze sein muss.

    Wir haben Preise und Nutzungszeiten ausgemacht - unsere Gastvereine haben einen eigenen (elektronischen, also nachvollziehbaren) Schlüssel zu unserem Stand. Das geht auf Vertrauensbasis. Wir schauen regelmäßig nach Schäden und die werden i.d.R. auch problemlos beglichen.

    Was unsere Gäste mit ihren Gastschützen treiben, interessiert uns nicht die Bohne. Die haben die Gesetze und den Vertrag einzuhalten - nicht mehr und nicht weniger.

    Als "allerbesten Weg" boten sie an, dass sich unser Verein auflöst und komplett in die Gilde eintritt X(

    Lass die sich alleine ficken und sucht euch einen anderen Stand. Mit solchen Gestalten macht man keine Geschäfte.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ja, das fühlt sich alles nicht so gut an mit den Vermietern.

    So wie Parallax schreibt, sitzen sie aber scheinbar wirklich am längeren Hebel und können willkürlich Folterinstrumente auspacken, wie es ihnen beliebt – wahrscheinlich in der Hoffnung, dass es uns doch irgendwann zu viel wird und der Verein sich auflöst. Sie haben ja auch zu vestehen gegeben, dass wenn sie nur einen Teil unserer Mitglieder bei einer Auflösung abgreifen können, sie die fehlende Miete von uns wieder drin hätten.

    Es ist eben leider der größte Stand im Umfeld. Kleinere hat jedes Dorf, aber da gibt es dann eben jeweils 4 LG Bahnen und 2-3 KK Bahnen - das ist schon sehr wenig. Momentan haben wir bei unseren lieben Vermietern 10x KK und 10x LG und 4x Kurzwaffe 25m....

    Lass die sich alleine ficken und sucht euch einen anderen Stand. Mit solchen Gestalten macht man keine Geschäfte.

    Das hast Du sehr schön ausgedrückt und deckt sich ziemlich mit meiner Stimmung. Wir werden das im Vorstand besprechen.
    Es geht ja letztendlich nicht nur darum, wieviele Schießbahnen man zur Verfügung hat – man will ja auch niemandes Knecht sein und noch in den Spiegel schauen können.

  • Es ist immer besser wenn man sich einigt.

    Allerdings solltet ihr euch nicht erpressen oder nötigen lassen.

    Das ist meiner Meinung nach ein klarer Fall für den Kreissportleiter bzw. Landessportleiter.

    Das Verhalten der Mitglieder der Gilde ist unsportlich !!!, wenn es so wie beschrieben abgelaufen ist.

    Ihr müsst es aber auch glaubwürdig darstellen können.

    Linksschütze
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    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Das ist meiner Meinung nach ein klarer Fall für den Kreissportleiter bzw. Landessportleiter.

    Auf welcher Grundlage sollen sich die beiden einmischen? Es kann ja der Verein seine Vermietung handhaben wie er es für richtig hält. Da hat sich kein Verband einzumischen.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Wettbewerbsverzerrung? Aha, das "sowas wie" beschreibt genau.

    Mein Haus meine Regeln würds da dann wirklich treffender beschreiben.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Die hieisge Schützengilde ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein?

    Wenn es so ist, dann geht das so nicht.

    Vereine sind keine Wirtschaftsbetriebe, ein anerer Verein wird nicht behandelt wie unliebsame Konkurrenz.

    Ich würde ein Gespräch führen und den Kreissportleiter dazu bitten.

    Dann wird das alles ein großes Mißverständnis sein.

    Linksschütze
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  • Verband, ... der Verein XY ist so böse zu uns ?

    War hier nicht erst gestern eine Nachricht zu diesem ex-ungarischen Sportler, der seinen Konkurrenten durch Beimischung von Doping-Substanz weghaben wollte? Dasselbe Prinzip, das Mittel ist erstmal zweitrangig.