Unser Verein hat keinen eigenen Stand, wir sind über einen Nutzungsvertrag Mieter bei der hießigen Schützengilde. Nun steht ein neuer Vetrag an und ich habe bei der Durchsicht des Entwurfs einige Fragezeichen über meinem Kopf schweben. Dass sich die Miete verdoppelt, war klar, ist bitter – aber nicht Gegenstand meines Postings.
Im neuen Vertrag steht, dass "alleine Schießen" auf dem Stand verboten ist. Ich denke, das können sie über den Weg des Hausrechts so machen, obwohl es per Standordnung des DSB (die dort aushängt!!!) und durch das WaffG ausdrücklich erlaubt ist.
Als weitere Vorgabe steht dort jetzt, dass Gastschützen nur durch Personen mit Schießsportleiter-Ausbildung betreut werden dürfen - und zwar pro Gast ein Betreuer. Eine rechtliche Regelung dieses Sachverhalts habe ich im Internet nicht gefunden und bin mir nicht sicher, ob das so ok ist. Vielleicht greift hier auch das Hausrecht? Keine Ahnung. Aber dann könnten sie uns auch demnächst vorschreiben, dass nur noch Munition von RWS auf dem Stand verschossen werden darf, oder wir alle blaue Unterhosen tragen müssen.
Ist man da wirklich auf Gedeih und Verderb dem Vermieter ausgeliefert, auch bei Dingen, die den Ablauf des Schießens betreffen?