Whatsappgruppe für An- und Verkauf freier Matchwaffen und Zubehör

  • Sofern der Betreiber der WhatsApp-Gruppe keine Waffenhandelserlaubnis besitzt, dürfte das Angebot zumindest in Deutschland illegal sein; Vorsicht!

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • In den Gruppen werden Verkäufe von privat an privat vermittelt.

    Und die Moderatoren achten auf die Einhaltung der Regeln. Der Verkäufer muss seinen Namen nennen.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Es handelt sich somit wahrscheinlich um einen illegalen Marktplatz. :|

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Waffengesetz. Bereits die Vermittlung erfordert eine Waffenhandelserlaubnis. Wer den Markplatz betreibt, sowie das Vorhandensein einer Waffenhandelserlaubnis, müsste klar erkennbar sein.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Waffengesetz. Bereits die Vermittlung erfordert eine Waffenhandelserlaubnis. Wer den Markplatz betreibt, sowie das Vorhandensein einer Waffenhandelserlaubnis, müsste klar erkennbar sein.

    Vielleich ein bestimmter Paragraph? Ich habe da nur was mit wirtschaftlichem Interesse gefunden.

  • „Im Sinne dieses Gesetztes [...] treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt, [...]“ (Anlage 1 Abschnitt 2 Punkt 9)

    Ich hatte damals bei einigen belesenen Leuten nachgefragt, und da fällt man wohl ziemlich schnell darunter, denn auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es offenbar nicht an. Gelegentlich Vermitteln okay, wiederholt Vermitteln doof.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich hatte damals bei einigen belesenen Leuten nachgefragt, und da fällt man wohl ziemlich schnell darunter

    Ja, ich habe genau diesen Absatz gelesen und so verstanden, dass es da auf jeden Fall um eine wirtschaftliche Unternehmung geht. Andernfalls wäre jede Anzeigetafel/Schwarzes Bret mit An-/Verkauf auf einem Schießstand illegal...und davon habe ich schon etliche gesehen.

  • im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung

    Das dürfte der Knackpunkt sein. Bei Egun unzweifelhaft gegeben. Bei einer privat organisierten AntisocialMedia-Gruppe wo die organisierenden Akteure nicht wirtschaftlich in dem Dunstkreis tätig sind (falls dem so ist), wäre das wohl eher schwierig zu verargumentieren. Aber Rechtsgelehrte sind sehr kreativ im taktischen Herbeireden von Sachverhalten wenns in den Kram passt. :P

    da fällt man wohl ziemlich schnell darunter, denn auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es offenbar nicht an

    Diese Einschätzung bezieht sich vermutlich auf das "gewerbsmäßig". Im Gegensatz zum gesunden Menschenverstand bedarf es zum "gewerbsmäßigen Handeln" nämlich in der Tat keiner Gewinnerzielungsabsicht. Das müssen viele schmerzhaft lernen die viel privat auf Ebay/Kleinanzeigen etc. handeln um den angesammelten Privattrödel endlich mal ausm Haus zu bekommen... plötzlich interessiert sich nämlich dann das Finanzamt dafür. Ein paar Urteile dazu:

    https://www.e-recht24.de/ecommerce/1044…-ebay-verkaufen

    Da die Organisatoren der Gruppe aber den Darstellungen nach keinerlei wirtschaftlichen Interessen daran haben (geschweigedenn Gewinnerzielungsabsicht), liegt in meiner naiven Sicht der Dinge kein wirtschaftliches Handeln vor.
    Aber vielleicht gibts ja auch dazu kreative Rechtsprechung die das herbeifabuliert. :)

    Oder es wird einfach mal behauptet und dann hat man erstmal den Salat und darf sich einem entsprechenden Verfahren stellen und zu wehren versuchen.

  • wenn "Vermitteln" schon einer Erlaubnis bedarf, dann wäre ja sogar schon Strafbar wenn der Paul ne Waffe sucht und ich Ihm sage das der Peter genau die zu verkaufen hat und beiden die Telefonnummer des jeweils Anderen gebe.

  • Tach auch,

    das 'Vermitteln' mutiert wohl dann zum Waffenhandel oder wird so ausgelegt, wenn es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung stattfindet.

    Und wie ich unsere gerade in Sachen Waffenrecht doch teils recht kreativen Rechtsausleger so kenne, muss die wirtschaftliche Unternehmung dabei wohl noch nicht einmal in einen unmittelbaren bzw. direkten Bezug zum Waffenhandel stehen.

    Wer also so ein Forum wie dieses gewerblich betreibt, dem könnte man bei Bedarf wohl schon den Waffenhandel unterstellen, wenn hier regelmäßig diesbezügliche Angebote oder Anfragen aufschlagen.


    Aber das ist auch nur meine persönliche im Zweifel irrelevante Meinung. Ich bin kein Jurist und grade auch mit dem Teil bzw. Aspekt des Gesetzes nicht besonders vertraut.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen