Nochmal Schlüsselaufbewahrung

  • Hallo Ronny bzw. poolbaucenter,

    vielen Dank für die Einstellung des Schreibens.

    Problem dabei, das Thema soll auf der Tagung im Juni besprochen werden, einige Behörden in NRW verlangen aber bis Mitte Mai Nachweise. Und wer zurzeit Chef des BMI ist, wissen wir auch.

    Aber immerhin ...


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (29. Februar 2024 um 15:57)

  • Aber es wird irgendwann kommen.

    ""Weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten entsprechende Vorgaben.""

    Nur eh das alles erfüllt ist und bis die sich alle einig sind, dauert einige Zeit

    Und dann kommt eine länge Karenzzeit - von heute auf morgen wird man das in Thüringen nicht fordern.

    Der Vorstoß vom NRW ist bundesweit genauso fruchtlos, wie Faeser ihr Verbot von Halbautomatischen Gewehren .

    "Ein Wettkampf wo du nicht dein Bestes gibst und gewinnst, ist nichts Wert. - aber ein Wettkampf wo du dein Bestes gibst und verlierst, war ein guter Wettkampf."

  • Der Vorstoß vom NRW ist bundesweit genauso fruchtlos, wie Faeser ihr Verbot von Halbautomatischen Gewehren .

    Dann erklär den Schützen und Jägern in NRW, von denen mit Hinweis auf möglichen Widerruf der Erlaubnis verlangt wird, innerhalb von 3 Monaten Nachweise der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu erbringen, was sie tun sollen, wenn das deiner Meinung nach so fruchtlos ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Dann erklär den Schützen und Jägern in NRW, von denen mit Hinweis auf möglichen Widerruf der Erlaubnis verlangt wird, innerhalb von 3 Monaten Nachweise der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu erbringen, was sie tun sollen, wenn das deiner Meinung nach so fruchtlos ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich hab geschrieben "bundesweit fruchtlos".

    Wenn ein Bundesland am Sender dreht und einen Alleingang macht, kann keiner was dagegen machen.

    "Ein Wettkampf wo du nicht dein Bestes gibst und gewinnst, ist nichts Wert. - aber ein Wettkampf wo du dein Bestes gibst und verlierst, war ein guter Wettkampf."

  • Soweit ich weiß, ist Waffenecht Bundesrecht und es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Bin kein Jurist, aber steht denn den Kreisbehörden oder einem einzelnen Bundesland überhaupt zu, abseits einer vorhandenen Rechtsgrundlage des Bundes solche Festlegungen zu treffen? Dies wäre meines Erachtens nur bei "Konkurrierender Gesetzgebung" möglich, wenn der Bund zu einem Sachverhalt keine Regelungen getroffen hat. Die Reaktionen aus Thüringen scheinen diese Auffassung zu stützen. Insofern sollte die Anordnung eigentlich juristisch anfechtbar sein. Klar, kostet wieder Geld und Nerven...

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • einige Behörden ... verlangen

    Ein altbekanntes Spiel. Ich kenne auch so eine "Behörde" (zum Glück nicht meine), die meint, ihre eigenen Gesetze schreiben und auch durchzusetzen können. Freistilauslegung des Waffenrechtes am laufenden Band. Und sie kommen damit durch, da alle kuschen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Und die Tresorbauer dürfte es ja auch freuen

    Ja, und die Bestände von Tresoren mit Schlüssel werden zum Exportschlager!

    Das kahm vom Thüringer Schützenbund zu der Problematik

    Sehr löblich!

    Von unseren Verband, der Westfälische Schützenbund (WSB) kommt nichts! Der möchte eh lieber das "Blasrohr- Schießen vorantreiben.

    Ich habe jedenfalls überhaupt keinen Bock, mit Verlaub, mir so etwas auf meine 'alten Tage' noch anzutun.

    Nach dem gestern Post an alle Waffenbesitzer von der Polizei kam habe ich mir schweren Herzens einen neuen Tresor bestellt (518€ futsch).

    Noch eine Verschärfung, und ich versenke den ganzen Plunder in der Ostsee.

    Walther LP500 EXPERT Blue Angel / Smith & Wesson 617 Target Champion / Feinwerkbau LP 65 / Feinwerkbau LG 150

  • Sehr löblich!

    Von unseren Verband, der Westfälische Schützenbund (WSB) kommt nichts!

    Ich bin eher der Meinung, dass die anderen Bundesländern nicht wissen, wie sie auf den Vorstoß vom NRW reagieren sollen.

    Die Thüringer Stellungnahme könnte ja ein Denkanstoß an die anderen Länder sein, wie sie den Fall vorläufig erstmal vom Tisch bekommen.

    Ihr dürft auch nicht vergessen. Auch auf den Behörden besteht Arbeitskräftemangel. Und um das durchzusetzen und zu kontrollieren, dazu fehlen die Leute.

    "Ein Wettkampf wo du nicht dein Bestes gibst und gewinnst, ist nichts Wert. - aber ein Wettkampf wo du dein Bestes gibst und verlierst, war ein guter Wettkampf."

  • Soweit ich weiß, ist Waffenecht Bundesrecht und es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht"

    Ja, in dem Anschreiben der Polizei wurde deutlich ausgeführt das es sich nicht um eine >Verschärfung< des Waffenrechts handelt sondern lediglich um eine Konkretisierung der Aussagen zu den entsprechenden Paragraphen.

    Also das eine angebliche Rechtsunsicherheit die vorher bestanden Hat beseitigt wurde.

    "Angebliche Rechtsunsicherheit" meine ich deshalb weil ja nun alle anderen Objekte (z.B. Haustüre) auch nicht mehr sicher genug verschlossen sind

    Walther LP500 EXPERT Blue Angel / Smith & Wesson 617 Target Champion / Feinwerkbau LP 65 / Feinwerkbau LG 150

  • Wie handhabt ihr das mit den Schlüsseln für die Vereinstresore im Schützenhaus?

    Ein Schießwart/Jugendwart mag ja einen Sachkundenachweis und eine Schein für die Standaufsicht besitzen, aber nicht unbedingt privat eigene Waffen besitzen. Daher ist nicht immer ein einsprechend klassifizierter Waffenschrank zu Hause vorhanden.

  • Bei uns ist alles mit Zahlenschloss, mittlerweile sogar die Tür zur Waffenkammer. Also keine Zutritt für unbefugte und kein Problem mit Schlüsselaufbewahrung.

  • Soweit ich weiß, ist Waffenecht Bundesrecht und es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Bin kein Jurist, aber steht denn den Kreisbehörden oder einem einzelnen Bundesland überhaupt zu, abseits einer vorhandenen Rechtsgrundlage des Bundes solche Festlegungen zu treffen?

    Machen die Kreisbehörden das, hier geht es doch um ein Urteil eines Gerichts?

  • Das unkommentiert aufgeführte „Merkblatt zur Schlüsselaufbewahrung“ am Seitenende der verlinkten RSB-Seite wirkt wie eine Kopie der bereits vorgestellten Anschreiben der Waffenbehörden. Wäre das mein Verband würde ich um eine Bewertung/Einordnung des Merkblatts bitten.

  • Machen die Kreisbehörden das, hier geht es doch um ein Urteil eines Gerichts?

    Offenbar treffen die Behörden in NRW Anordnungen, für die es bislang keine Rechtsgrundlage gibt, wie es auch das OVG Münster in seinem Urteil bestätigt hat. Das Gericht hat darin allerdings Hinweise für eine zuverlässige Aufbewahrung der Tresorschlüssel gegeben. Gerichte sprechen Recht nach aktuell geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften), können aber selbst kein Recht setzen. Dies ist Sache der Legislative (Parlamente). Behörden sind Vertreter der Exekutive, die geltendes Recht ausführen bzw. umsetzen sollen. Wenn es indes keine Rechtsgrundlage für den vorliegenden Sachverhalt gibt, können sie auch nichts entsprechendes durchsetzen.
    Wie die von poolbaucenter angeführte Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zeigt, scheint man auch dort dieser Ansicht zu sein.

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
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  • ………vor lauter Schlüssel …………jetzt muss ich doch noch in die Runde fragen .

    Wohne in BaWü, habe bis jetzt nur langwaffen in einen bereits dem LRA gemeldeten und genehmigten Tresor mit bartschlüssel.


    Würde mir einen kurzwaffentresor klasse 1 (z.B. Argos 16) mit zahlenschloss nun zulegen und natürlich fachgerecht in der Wand verankern.Dieser Tresor würde im gleichen Raum stehen , wie der langwaffenschrank.Schlüssel vom langwaffenschrank kommt dann in den 1er KW Schrank. Geht das ? Ist das rechtskonform ?

    Darf dann später in den kurzwaffenschrank zum Schlüssel des LW-Schrankes noch ne kurzwaffe ( freie Pistole) dazu gelegt werden ?

    Nun freu ich mich auf logische Antworten….

  • Im 1er kann alles zusammen lagern. Kurzwaffen, so viele, wie reinpassen.
    Munition muss im 1er nicht getrennt von den Waffen lagern.

    Siehe hier

    FWB P8x
    CZ75 Sport II
    Tesro RS100
    Walther GSP 500
    S&W 686-3