Gelenkaugenblende regelkonform?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu dieser Augenblende:

    https://shop.ahg-anschuetz.de/de/bekleidung/…lenkaugenblende

    In der Sportordnung steht, dass eine Augenblende höchstens 30 mm breit sein darf. Durch Abknicken des Seitenteils der Blende ist das vordere Teil 30 mm. Schau ich von vorne drauf, ist die "gesehene" Breite aber mehr als die zugelassenen 30 mm, außer ich knicke das Seitenteil um 90°

    Ist diese Blende tatsächlich regelkonform wie es auch in der Beschreibung steht?

    Viele Grüße

    Claudia

  • Die Frage ist ja, ob du im Wettkampf das Seitenteil tatsächlich rechtwinkelig abgeknickt bekommst oder ob du, damit der vordere Teil richtig vor deinem zielenden Auge steht, das Seitenteil ein wenig "ausklappen" musst. Ist letzteres der Fall, könnte ein sehr korrekter KR das tatsächlich monieren, weil er den Teil "ab Scharnier" bis zum Ende des sichtbaren Restteils (also den schräg stehenden Restteil) als zu breit moniert. Letztlich wird das wohl auf deine Kopfform ankommen. Bei einem schmalen Kopf wird das ggf. klappen, bei mir mit einem breiten Kopf eher nicht. :)